- Bayerischer Senat
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Der Bayerische Senat war nach der Bayerischen Verfassung von 1946 bis 1999 eine ständestaatliche zweite Kammer neben dem Bayerischen Landtag als der Volksvertretung.
Inhaltsverzeichnis
Struktur und Geschichte
Die 60 Mitglieder des Bayerischen Senats, die mindestens 40 Jahre alt sein mussten, wurden von sozialen, wirtschaftlichen, gemeindlichen und kulturellen Körperschaften für sechs Jahre gewählt bzw. im Fall der Religionsgemeinschaften ernannt. Jeder der Gruppen stand eine festgelegte Anzahl von Sitzen zu. Da der Senat ein ständiges Organ war, wurde alle zwei Jahre ein Drittel der Sitze neu bzw. wieder besetzt. Senatsmitglieder durften nicht zugleich Landtagsabgeordnete sein und genossen ähnliche Rechte wie diese. Der Senat wirkte in gewissem Umfang an der Landesgesetzgebung mit, hatte aber im Wesentlichen beratende und gutachterliche Aufgaben. Ein Einspruch des Senats konnte vom Landtag mit einfacher Mehrheit überstimmt werden.
Aufgrund seiner faktischen Machtlosigkeit kam der Senat im Zuge der allgemeinen Bürokratiediskussion in den 1990er-Jahren in die Kritik. Das im Juni 1997 abgehaltene Volksbegehren „Schlanker Staat ohne Senat“, welches von der ödp initiiert wurde, verlangte schließlich die Abschaffung des Bayerischen Senats. Es wurde durch 927.047 Eintragungen (= 10,5 % des bayerischen Stimmvolks) unterstützt. An dem danach notwendigen Volksentscheid vom 8. Februar 1998 beteiligten sich 39,9 % der Stimmberechtigten. Von den gültigen Stimmen votierten 2.412.944 (69,2 %) für die Abschaffung des Senats. Für den von der CSU getragenen Gegenentwurf des Landtages, der eine veränderte Zusammensetzung des Senats vorsah, stimmten 23,6 %. Im September 1999 erklärte der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Regelungen des Volksentscheids für verfassungskonform. Damit trat zum 1. Januar 2000 das Gesetz zur Abschaffung des Senats in Kraft und der Senat hörte auf zu bestehen.
Zusammensetzung
Der Senat setzte sich aus Vertretern folgender Gruppen zusammen
- 11 Vertretern der Land- und Forstwirtschaft
- 5 Vertretern der Industrie und des Handels
- 5 Vertretern des Handwerks
- 11 Vertretern der Gewerkschaften
- 4 Vertretern freier Berufe
- 5 Vertretern der Genossenschaften
- 5 Vertretern der Religionsgemeinschaften
- 5 Vertretern der Wohltätigkeitsorganisationen
- 3 Vertretern der Hochschulen und Akademien
- 6 Vertretern der Gemeinden und Gemeindeverbänden
Präsidenten
- Josef Singer (1947–1967)
- Hippolyt Poschinger von Frauenau (1968–1982)
- Hans Weiß (1982–1993)
- Walter Schmitt Glaeser (1994–1996)
- Heribert Thallmair (1996–1999)
Würdigung
Die Zusammensetzung des Bayerischen Senats kann international mit dem irischen Seanad Éireann verglichen werden. Es zeigten sich auch Anklänge an vordemokratische ständestaatliche Strukturen.
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Historisches Parlament (Deutschland)
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- Recht (Bayern)
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