Wilhelm Boger

Wilhelm Boger

Wilhelm Friedrich Boger (* 19. Dezember 1906 in Zuffenhausen; † 3. April 1977 in Bietigheim-Bissingen) war ein deutscher SS-Oberscharführer sowie Mitarbeiter der Politischen AbteilungReferat Flucht, Diebstahl und Fahndung“ im KZ Auschwitz. Er führte dort die berüchtigte Bogerschaukel ein.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Boger, dessen Vater Kaufmann war, stammte aus kleinbürgerlichen Verhältnissen. Er besuchte neun Jahre lang die im Süden Stuttgarts gelegene Bürgerschule II (heute Heusteigschule), die er 1922 mit der Mittleren Reife abschloss. Seine kaufmännische Berufsausbildung absolvierte er bei Rheinstahl und war ab 1925 als Angestellter tätig.[1]

Bereits mit 16 Jahren war Boger Mitglied in der NS-Jugend, der Vorläuferorganisation der Hitlerjugend. Zudem betätigte er sich in mehreren völkischen Organisationen, wie dem Artamanenbund. 1929 kehrte er nach Stuttgart zurück und trat der NSDAP (Mitgliedsnr. 153.652) und SA bei. Boger wechselte 1930 von der SA zur SS (Mitgliedsnr. 2.779). Nach mehrmals wechselnden Arbeitsverhältnissen wurde er im März 1932 arbeitslos. Ab 1933 wohnte er in Friedrichshafen, wo er die Polizeilaufbahn einschlug und bei der württembergischen politischen Polizei bis zum Kriminalkommissar befördert wurde.[2]

Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges übernahm er 1939 das Grenzpolizeikommissariat Ostrolenka. Dort erhielt er den Spitznamen „Der Henker von Ostrolenka“.[3]

Boger war seit Anfang der 1930er Jahre verheiratet; er hatte aus dieser Ehe drei Kinder, von denen zwei früh starben. Er pflegte jedoch auch außereheliche Beziehungen. 1940 erfolgte seine Suspendierung vom Polizeidienst, die rangmäßige Degradierung (letzter Dienstgrad: SS-Hauptsturmführer) und eine kurzzeitige Haft wegen Beihilfe und Nötigung zur Abtreibung. Seine Ehe wurde daraufhin geschieden. Kurz darauf heiratete er erneut eine Frau, mit der er bereits eine uneheliche Tochter hatte. Aus dieser Ehe folgten zwei weitere Töchter.[3] Die Verurteilung wegen der Abtreibung hatte eine Strafversetzung zur Bewährung in ein SS-Polizeibataillon zur Folge, im März 1942 wurde Boger an der Ostfront bei Leningrad verwundet.[2]

Tätigkeit in Konzentrationslagern

Nach Ablauf der Bewährung im Dezember 1942 wurde Boger im Dienstgrad eines SS-Oberscharführers in das Konzentrationslager Auschwitz versetzt. Sein Aufgabenbereich umfasste in der politischen Abteilung das „Referat Flucht, Diebstahl und Fahndung“.[2] Auch seine Familie lebte im Lagerbereich.

Hier entwickelte sich Boger zu einem der schlimmsten Sadisten des Lagers. Er ließ wahllos Menschen erschießen und entwickelte brutale Verhörmethoden, unter anderem die „Boger-Schaukel“, bestehend aus zwei senkrechten Pfosten, in welche die Häftlinge mit den Kniekehlen kopfüber an einer Stange aufgehängt wurden, wobei die Handgelenke an die Fußgelenke oder die Stange gefesselt wurden. Dieses Folterinstrument, Boger- oder auch Papageienschaukel genannt, führte Boger in Auschwitz ein und nannte es selber „Sprechmaschine“. In dieser wehrlosen Lage wurden sie von Boger und seinen Komplizen verhört und mit Stöcken und Peitschen misshandelt, manche von ihnen bis zum Tod, dies brachte ihm den Namen „Bestie von Auschwitz“ ein. Ehemalige Lagerinsassen beschrieben die Folteropfer später im Auschwitz-Prozess mit den Worten: „Er hat nicht mehr wie ein Mensch ausgesehen.“[4]

Kurz vor der Befreiung des Konzentrationslagers durch die Rote Armee im Januar 1945 beteiligte sich Boger noch am Transport von geheimen Akten nach Buchenwald. Von Februar bis zum April 1945 war Boger Mitglied der politischen Abteilung im KZ Mittelbau und bewachte nach der Evakuierung dieses Lagers im April 1945 noch Todesmärsche.[5]

Nach Kriegsende

Bei Kriegsende tauchte er ab und versteckte sich, bis er im Juni 1945 in Ludwigsburg, wo seine Eltern lebten, von der amerikanischen Militärpolizei entdeckt und verhaftet wurde. In der Internierungshaft machte er bereitwillig Aussagen zu seiner Person und seiner Tätigkeit im KZ Auschwitz. Der verfügten Auslieferung nach Polen entzog er sich im November 1946 durch Flucht. Bis Mitte 1949 arbeitete er unerkannt als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter bei Crailsheim. Eine kurz darauf folgende Verhaftung in Ravensburg erfolgte aufgrund einer bereits 1936 von ihm begangenen Körperverletzung im Amt; er befand sich schon kurz darauf wieder auf freiem Fuß, da das Verfahren eingestellt wurde, und lebte für die nächsten Jahre gemeinsam mit seiner Familie unter seinem richtigen Namen in Hemmingen bei Leonberg.[3]

Auch ein Entnazifizierungsverfahren überstand er schadlos. Die Spruchkammer in Stuttgart konstatierte „… Er macht auch nicht den Eindruck eines rohen, brutalen Menschen, vielmehr den eines vernünftigen, gut geschulten Kriminalbeamten“, und stellte das Verfahren zu Lasten der Regierungskasse ein. Boger fand im September 1950 Arbeit als Lagerverwalter bei dem Motoren- und Motorrollerhersteller Heinkel in seinem Geburtsort Zuffenhausen. Er führte ein kleinbürgerliches, eher zurückgezogenes Leben und stieg in der Firma bis zum kaufmännischen Angestellten auf. Wenn die Rede auf seine Aktivitäten im Lager Auschwitz kam, antwortete er gegenüber Bekannten und Nachbarn, er habe sich nichts vorzuwerfen.[3][2]

Auschwitzprozess

Am 1. März 1958 erhielt die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Schreiben des ehemaligen Auschwitz-Häftlings Adolf Rögner, der unter anderem wegen Meineid unter Anklage stand und in Bruchsal inhaftiert war. In diesem Schreiben belastete Rögner Wilhelm Boger und andere ehemalige Angehörige der Auschwitzer SS-Mannschaft. Wegen seines kriminellen Hintergrunds wurde Rögner erst am 6. Mai 1958 persönlich vernommen, und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft behandelte darum die Anzeige zuerst mit Vorsicht. Rögner belastete auch die später mit Boger gemeinsam angeklagten Hans Stark, Pery Broad und Klaus Dylewski. Erst nachdem das Internationale Auschwitz Komitee unter seinem Präsidenten Hermann Langbein im Mai 1958 Druck auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt und weitere Zeugen gestellt hatte, kam es zum Haftbefehl gegen Boger und weitere Täter. Am 8. Oktober 1958 wurde Boger an seinem Arbeitsplatz verhaftet und im Stuttgarter Polizeipräsidium vernommen. Die weiteren Beschuldigten wurden erst im April 1959 festgenommen. In den darauf folgenden Ermittlungen, die sich bis zum April 1963 hinzogen, übernahm der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, selbst ein Verfolgter des NS-Regimes, die Leitung. Die Staatsanwaltschaft legte eine 700 Blätter umfassende Beweissammlung vor – es waren 252 Zeugen vernommen worden −; dazu legten die Ermittler 17 Bände mit weiteren Dokumenten, Lagerplänen und Fotos vor. Gegen 24 Beschuldigte wurde Mordanklage erhoben, Wilhelm Boger wurde die Beteiligung an Selektionen, Bunkerentleerungen, Erschießungen sowie Tötung von Häftlingen bei Vernehmungen zur Last gelegt.[6][3]

Gegen 22 Beschuldigte wurde im 1. Auschwitzprozess am 20. Dezember 1963 unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hans Hofmeyer im Frankfurter Römer durch das Schwurgericht Frankfurt am Main das Verfahren eröffnet. Die Angeklagten leugneten durchweg jede Beteiligung an Verbrechen in Auschwitz. Boger selbst beleidigte und verhöhnte Zuschauer und verwendete im Gerichtssaal den Hitlergruß. Boger sagte aus, dass es für ihn während der „nationalsozialistischen Herrschaft“ nur den „Gesichtspunkt gab, die gegebenen Befehle des Vorgesetzten ohne Einschränkung auszuführen“.[6] Erst am 145. Verhandlungstag ließ er sich zum einzigen Eingeständnis seiner Schuld ein: „… und nach etwa zwei oder drei Erschießungen sagte Grabner: ‚Kwadernak, geben Sie Ihr Gewehr ab, es schießt weiter Oberscharführer Boger.‘ Daraufhin habe ich zwei Häftlinge erschossen. Alsdann hat Grabner wieder eine Ablösung befohlen … Das war der einzige Fall, wo ich herangezogen wurde, wo ich befehlsgemäß von Grabner, Exekutionen durchgeführt habe.“[7]

Die ehemalige Lagerinsassin Dounia Zlata Wasserstrom sagte dagegen am 23. April 1964 als Zeugin aus: „Ein kleiner Junge im Alter von etwa vier bis fünf Jahren sprang vom Lkw herunter. Er hatte einen Apfel in der Hand. Woher die Kinder kamen, weiß ich nicht. In der Tür stand Boger. Das Kind stand neben dem Lkw mit dem Apfel. Boger ging zu dem Kind hin, packte es an den Füßen und warf es mit dem Kopf an die Wand. Den Apfel steckte er ein … Eine Stunde später kam Boger und rief mich zum Dolmetschen. Dabei aß er den Apfel. Das Ganze habe ich mit eigenen Augen gesehen. Das Kind war tot.“[3][1]

Am 19. August 1965 begann, nach 183 Verhandlungstagen, die Urteilsverkündung in der „Strafsache gegen Mulka und andere“. Sie dauerte zwei Tage. Wilhelm Boger wurde wegen Mordes in mindestens fünf Fällen und gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslänglich und zusätzlich 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Zudem verlor er die Bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit. Er hat sich zu keinem einzigen Anklagepunkt schuldig bekannt und starb 1977 in Haft. Ein von seiner Frau gestelltes Gnadengesuch wurde nicht mehr bearbeitet.[3]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Wilhelm Friedrich Boger „Die Bestie von Auschwitz“ auf www.zeichen-der-erinnerung.org
  2. a b c d Kurzportrait Wilhelm Boger auf www.saalbau.com
  3. a b c d e f g Michael Kienzle und Dirk Mende: Fritz Bauer: „Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, dass sie nicht zur Hölle wird“ - Wilhelm Boger: „Ich bin der Teufel“. In: Reihe Denkblatt, hrsg. v. der Stiftung Geißstraße Sieben, Stuttgart 12/2006. (pdf)
  4. vgl. hierzu Hermann Langbein: Menschen in Auschwitz. Frankfurt am Main, Berlin Wien, 1980, insbesondere S. 433f.
  5. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Auschwitz in den Augen der SS. Oswiecim 1998, S. 222
  6. a b Werner Renz: Völkermord als Strafsache - Die Urteile im großen Auschwitz-Prozess. Rückblick auf ein "normales" Verfahren. In: Frankfurter Rundschau, online vom 18. August 2000.
  7. MDR: „Weinen Sie nicht, die gehen nur baden“

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