- August Jäger (Jurist)
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August Jäger (* 21. August 1887 in Diez; † 17. Juni 1949 in Posen) war ein deutscher Jurist und im Jahr 1934 „Rechtswalter“ der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK).
Biografie
Jäger war der Sohn eines Pfarrers und späteren Generalsuperintendenten von Nassau, Anton Jäger (1849–1928). Nach dem Abitur 1906 am humanistischen Gymnasium in Wiesbaden studierte er in München und Kiel Jura und wurde zum Dr. jur. promoviert. 1918 wurde er Mitglied des Corps Suevia München.[1] Von 1914 bis 1918 diente er als Oberleutnant im Ersten Weltkrieg.
Als Staatsanwalt, Landrichter und – seit 1921 in Wiesbaden – Landgerichtsrat wurde er bereits vor der „Machtergreifung“ Hitlers Nationalsozialist. Im Mai 1933 wurde Jäger als Ministerialdirektor in das preußische Kultusministerium berufen und dort Leiter der Kirchenabteilung. Ferner wurde er für einen kurzen Zeitraum (24. Juni bis 14. Juli 1933) zum Staatskommissar für alle Landeskirchen Preußens ernannt, wobei er ein rücksichtsloses Vorgehen an den Tag legte. Er war außerdem Amtswalter für evangelische Kirchenangelegenheiten in der Reichsleitung der NSDAP.
Am 19. April 1934 wurde Jäger von Reichsbischof Ludwig Müller zum „Rechtswalter“ der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) ernannt, und fungierte mit diesem Titel als rechtskundiges Mitglied des Geistlichen Ministeriums in der Reichskirchenverwaltung. Die von ihm maßgeblich initiierte Eingliederung der württembergischen Landeskirche und der bayerischen Landeskirche scheiterte im Herbst 1934. Am 26. Oktober 1934 musste er von seinen Ämtern als Rechtswalter der DEK und im preußischen Kultusministerium zurücktreten.
1936 wurde Jäger Senatspräsident am Kammergericht Berlin, 1939 stellvertretender Chef der Zivilverwaltung im Warthegau, später Regierungspräsident als allgemeiner Vertreter des Reichsstatthalters. In jener Zeit leitete der als „pathologischer Kirchenhasser“ charakterisierte „Kirchenjäger“ (so der Spitzname des Pfarrersohns) zahlreiche kirchenfeindliche Maßnahmen im „NS-Mustergau Wartheland“ ein. Jäger wurde nach seiner Ergreifung in Polen 1948 als „Henker Großpolens“ vor Gericht gestellt und 1949 in Posen hingerichtet.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1960, 114, 1314.
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007. ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage)
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