- Carl Friedrich Reiche-Eisenstuck
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Carl Friedrich Reiche-Eisenstuck (* 18. Februar 1790 in Annaberg; † 2. Februar 1864 in Dresden) war ein deutscher Politiker. Er war Bürgermeister von Annaberg und Mitglied des sächsischen Landtags.
Leben und Wirken
Der Sohn des Annaberger Postmeisters, Ratsherren und Vizestadtrichters Karl Friedrich Reiche und seiner Ehefrau Johanne Christiane Eisenstuck besuchte vor seinem Jurastudium in Wittenberg das Annaberger Lyzeum. Nach Rückkehr in seine Heimatstadt wurde er Advokat und Gerichtsdirektor der benachbarten Städte Zwönitz und Gelenau. Nach dem Tod seines Vaters 1813 übernahm er dessen Amt als Annaberger Postmeister. 1823 wurde er zum ersten Mal Ratsmitglied in Annaberg. Am Landtag 1824 nahm er für Annaberg an den Beratungen des Engeren Ausschusses der kursächsischen Landstände teil. 1825 und 1827 wurde er als Nachfolger seines Onkels Johann Christian Eisenstuck zum Annaberger Stadtrichter gewählt. 1828 wurde er zum ersten Mal Bürgermeister von Annaberg. Im darauf folgenden Jahr wurde er als 39-Jähriger von seinem Onkel adoptiert, so dass er ab diesem Zeitpunkt den Doppelnamen „Reiche-Eisenstuck“ führte. Nach dem Tod seines Onkels gelangte er durch Erbschaft u. a. in den Besitz des Ritterguts Schönfeld bei Annaberg.
Als Annaberger Bürgermeister nahm Reiche-Eisenstuck an den letzten beiden Ständeversammlungen des Königreichs Sachsen teil, auf denen 1830 und 1831 u.a. über die Verfassung des Landes beraten wurde. Für den ersten konstitutionellen Landtag von 1833/34 wurde er von König Anton als Vertreter der Bürgermeister in die Erste Kammer berufen. Sein Amt als Bürgermeister von Annaberg, das ihm nach Einführung der sächsischen Städteordnung 1832 auf Lebenszeit bestätigt worden war, gab er am 15. Juli 1836 auf. Seinen Platz in der I. Kammer des Landtags verlor er gleichzeitig. Als Abgeordneter des 11. städtischen Wahlbezirks konnte er jedoch sogleich für den Landtag 1836/37 ein Mandat erringen. Von den Mitgliedern der II. Kammer des Landtags wurde er als Kandidat für den Posten des Kammerpräsidenten vorgeschlagen und vom König ernannt. Sein Amt als Annaberger Postmeister übergab er am 1. April 1838 an seinen Sohn. Im selben Jahr erhielt er als einer der ersten Bürgerlichen den Posten eines sächsischen Amtshauptmanns. Aus gesundheitlichen Gründen lehnte er auf dem folgenden Landtag 1839/40 eine erneute Kandidatur für das Amt des Präsidenten der II. Kammer ab.
Anschließend reüssierte er im Staatsdienst. Bis 1843 war er Amtshauptmann in Freiberg. Anschließend war er 1845 im Sächsischen Innenministerium u. a. als vortragender Rat und als Mitglied mehrerer Kommissionen (u.a. zu den Leipziger Unruhen von 1845 und der Revolution im Erzgebirge im Sommer 1848). Am 30. Juni 1849 erhielt Reiche-Eisenstuck die erbetene Entlassung aus dem Staatsdienst unter der Bedingung, dass er für besondere Aufträge weiterhin zur Verfügung stehen müsse. Fortan führte er ein Leben als Rittergutsbesitzer. 1851 wurde er zum stellvertretenden Kreisvorsitzenden der erzgebirgischen Ritterschaft gewählt und 1858 übernahm er das Ehrenamt des Friedensrichters in seinem Wohnbezirk.
Nachdem er den Landtagen der Jahre 1842/43, 1845/46 und 1847 ferngeblieben war, kehrte er 1848 als Vertreter der erzgebirgischen Rittergutsbesitzer in den sächsischen Landtag zurück. Er blieb bis zu seinem Tod Mitglied der Zweiten Kammer, obwohl er das Mandat nicht immer wahrnahm. In den letzten Lebensjahren trug er den Titel Geheimer Regierungsrat. Am 16. August 1861 wurde er zum Ehrenbürger der Stadt Annaberg ernannt.
Werke
- Mittheilungen zu den Ereignissen 1831 in Annaberg, Annaberg 1831.
Literatur
- Josef Matzerath: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte – Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952, Dresden 2001, S. 59f
- Josef Matzerath: Reiche-Eisenstuck, Carl Friedrich. In: Sächsische Biografie. Herausgegeben vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde, bearb. von Martina Schattkowsky.
- Helmut und Reinhardt Unger: Bürgerliche Ämter in Annaberg von 1503–1919, Adam-Ries-Bund, 1998, Heft 1, S. 53ff; Heft 2, S. 3/18/32
Bis zum Ende des Königreichs Sachsen:
I. Kammer (1831–1918): Ernst Gustav von Gersdorf | Albert von Carlowitz | Friedrich Freiherr von Friesen | Friedrich Ernst von Schönfels | Hermann Joseph | Robert Georgi | Friedrich Ernst von Schönfels | Friedrich Freiherr von Friesen | Ludwig Freiherr von Zehmen | Richard Graf von Könneritz | Friedrich Graf Vitzthum von EckstädtII. Kammer (1831–1918): Wilhelm Friedrich August von Leyßer | Carl Friedrich Reiche-Eisenstuck | Karl Heinrich Haase | Karl Braun | Franz Xaver Rewitzer | Adolf Ernst Hensel | Emil Cuno | Karl Heinrich Haase | Ludwig Haberkorn | Wilhelm Schaffrath | Ludwig Haberkorn | Karl Gustav Ackermann | Paul Mehnert | Paul Vogel
Zwischen den Weltkriegen:
Sächsische Volkskammer (1918–1920): Julius FräßdorfSächsischer Landtag (1920–1933): Julius Fräßdorf | Max Winkler | Albert Schwarz | Kurt Weckel | August Eckardt | Walter Dönicke
Nach dem Zweiten Weltkrieg:
Beratende Versammlung (1946) und Sächsischer Landtag (1946–1952): Otto BuchwitzSächsischer Landtag (seit 1990): Erich Iltgen | Matthias Rößler
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