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Ludwig von Zehmen
Ludwig Eduard Victor Freiherr von Zehmen (* 1. Februar 1812 in Wermsdorf; † 24. Oktober 1892 in Stauchitz) war ein deutscher Rittergutsbesitzer und konservativer Politiker. Er war Mitglied und Präsident der I. Kammer des Sächsischen Landtags.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Der Sohn des Oberhofgerichtsrats und Rittergutsbesitzers Karl Heinrich Ferdinand von Zehmen und seiner Ehefrau Karoline Sophie Friederike geb. von Beeren stammt aus dem alten sächsischen Adelsgeschlecht Zehmen. Nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an den Universitäten Leipzig und Heidelberg bereiste er mit seinem älteren Bruder Emil Ludwig u.a. die Schweiz, Italien, Holland, Belgien und Frankreich. Am 11. Juni 1838 trat eine Stelle als Assessor bei der Kreisdirektion Dresden an. Im gleichen Jahr heiratete er auf Zschepplin die Tochter eines vermögenden Rittergutsbesitzers, Victoire Genovefa Louise Gräfin von Mengersen. 1844 erbte er das fideikommissarisch gebundene Rittergut Stauchitz. Seinen Aufstieg im sächsischen Staatsdienst setzte er 1845 mit der Ernennung zum Regierungsrat fort.
Als stellvertretenden Abgeordneter der Rittergutsbesitzer des Meißner Kreises gehörte er 1804 bis 1847 der II. Kammer des Sächsischen Landtags an. Als gewählter Vertreter derselben Gruppe trat er im Mai 1848 ein Mandat in der I. Kammer an. Dort vertrat er die konservativen Interessen der vorherrschenden Mächte. Die Rolle der aufkommenden Parteien versuchte er einzudämmen, indem er in der Debatte über das politische Vereinswesen am 6. Oktober 1848 forderte, dass eine von den Parteien unabhängige Regierung diesen gegenüberstehen solle, die die „widerstrebenden Sonderinteressen [der Parteien] auch in das Ganze“ einzufügen vermag.[1] Für sein Landtagsmandat wurde er von den Dienstverpflichtungen freigestellt. Den folgenden beiden Landtagen 1849 und 1849/50, deren Mitglieder nach dem liberalen Wahlrecht vom 15. November 1848 gewählt wurden, gehörte er nicht an.
Im Mai 1849 erwarb er die Rittergüter Graupzig und Gödelitz von seinem Vater. Damit avancierte er zu einem der einkommensstärksten Rittergutsbesitzer in Sachsen, so dass ihn König Friedrich August II. nach der Restituierung des vormärzlichen Landtags im Juli 1850 zum Mitglied der I. Kammer ernannte. Seine Verwaltungskarriere, die ihn zwischenzeitlich ins Kultus- und Innenministerium geführt hatte, gab er daraufhin auf. 1855 wurde ihm der Titel eines Kammerherrn verliehen. Im Landtag war er Vorstand der Verfassungs- und Gesetzgebungsdeputation und Referent für staatsrechtliche Fragen. Zudem war er Mitglied im Landtagsausschuss zur Verwaltung der Staatsschulden. 1862/1863 lehnte er einen Ruf als Staatsminister nach Meiningen ab.
Zehmen war Mitbegründer des großdeutschen Reichsvereins und fungierte in diesem als Ausschussmitglied. Dem Reichstag des Norddeutschen Bunds gehörte er als Abgeordneter des 7. sächsischen Wahlkreises an. Er war Mitglied der frei-konservativen Fraktion und positionierte sich als Befürworter des Föderalismus.
Auf dem Landtag 1871/72 wurde er Nachfolger des verstorbenen, ebenfalls konservativen Kammerpräsidenten Friedrich von Friesen. Dem Oberhaus des Sächsischen Landtags stand er in der Folge bis zum 25. April 1890 vor. Obwohl er selbst evangelischer Konfession war, rückte Zehmen 1872 als Domherr in das von adligen Personen dominierte Kapitel des Meißner Hochstifts ein. 1879 wurde ihm zudem der Titel eines Dompropsts in Bautzen verliehen. 1886 erhielt er die Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat, mit welchem Titel die Anrede mit Exzellenz verbunden war. 1891 wurde er schließlich von König Albert in den Freiherrenstand erhoben.
Schriften
- Einige Erläuterungen zu der Berathung des Verfassungsentwurfs für den Norddeutschen Bund im ersten Reichstage. Dresden 1867
- Bemerkungen zu dem Bundesgesetze über den Unterstützungswohnsitz mit specieller Beziehung auf das gegenwärtige im Königreiche Sachsen geltende Heimathrecht. Dresden 1870
- Die Entstehung der allgemeinen Meissnischen Kreis-Casse und die Verwendung ihrer Einkünfte. Dresden 1880, 2. Aauflage 1887
Des Weiteren schrieb er das Libretto zur Oper „Der Wald bei Hermannstadt“ des befreundeten Komponisten Wilhelm Westmeyer, der mehrere Jahre als Gast auf dem Rittergut Stauchitz verbracht hatte.
Literatur
- Josef Matzerath: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte – Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952. Dresden 2001, S. 23f/54/135
- Josef Matzerath: Zehmen, Ludwig Eduard Victor Freiherr von. In: Sächsische Biografie. Herausgegeben vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde, bearb. von Martina Schattkowsky.
- Ludwig von Zehmen in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
Einzelnachweise
- ↑ Josef Matzerath: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte – Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952. Dresden 2001, S. 23
Bis zum Ende des Königreichs Sachsen:
I. Kammer (1831–1918): Ernst Gustav von Gersdorf | Albert von Carlowitz | Friedrich Freiherr von Friesen | Friedrich Ernst von Schönfels | Hermann Joseph | Robert Georgi | Friedrich Ernst von Schönfels | Friedrich Freiherr von Friesen | Ludwig Freiherr von Zehmen | Richard Graf von Könneritz | Friedrich Graf Vitzthum von EckstädtII. Kammer (1831–1918): Wilhelm Friedrich August von Leyßer | Carl Friedrich Reiche-Eisenstuck | Karl Heinrich Haase | Karl Braun | Franz Xaver Rewitzer | Adolf Ernst Hensel | Emil Cuno | Karl Heinrich Haase | Ludwig Haberkorn | Wilhelm Schaffrath | Ludwig Haberkorn | Karl Gustav Ackermann | Paul Mehnert | Paul Vogel
Zwischen den Weltkriegen:
Sächsische Volkskammer (1918–1920): Julius FräßdorfSächsischer Landtag (1920–1933): Julius Fräßdorf | Max Winkler | Albert Schwarz | Kurt Weckel | August Eckardt | Walter Dönicke
Nach dem Zweiten Weltkrieg:
Beratende Versammlung (1946) und Sächsischer Landtag (1946–1952): Otto BuchwitzSächsischer Landtag (seit 1990): Erich Iltgen | Matthias Rößler
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