Embargoware

Embargoware

Unter Embargoware versteht man Waren oder Warengruppen die im Falle eines Handelsembargos für ein bestimmtes Land oder eine Gruppe von Ländern nicht mehr frei angeboten oder gehandelt werden dürfen.

Inhaltsverzeichnis

Gründe für ein Embargo

Die Regierung eines Landes möchte der Regierung eines anderen Landes seinen Willen oder politische Richtung aufzwingen. Dazu gibt es verschiedene Abstufung von Einflussnahme über diplomatischen Druck, öffentliche Verurteilung, Bündnispolitik, Handelsembargo bis zu einer kriegerischen Auseinandersetzung. Das Handelsebargo wird dabei von den meisten westlich geprägten Regierungen als höchstes Druckmittel kurz vor einem Krieg angesehen. Die Überlegung geht davon aus, dass jedes Land in einer arbeitsteiligen Welt entweder Rohstoffe exportiert oder Halbfertig- und/oder Ferigprodukte importiert. Unterbindet man diesen Handel, so kann der Druck auf die jeweilige Regierung erhöht werden. Über die Notwendigkeit und den Umfang eines Embargos herrscht aber meist tiefe Uneinigkeit.

Gründe für bestimmte Waren/-gruppen

Es gibt politische, militärische und wirtschaftliche Gründe, bestimmte Waren- oder Warengruppen vom Handel auszuschließen. In der Zeit des Kalten Krieges waren es hauptsächlich militärwirtschaftliche Gründe. Da die Güte einer Waffe über Sieg oder Niederlage im Falle eines Krieges entscheiden könnte, war ein Hauptanliegen, hochtechnologische Produkte nicht in die Hände eines möglichen zukünftigen Gegner fallen zu lassen.

Embargogüter

Besonders Produkte aus dem Bereich der Hochtechnologie wurden in der Zeit des Kalten Krieges als "Embargoware" eingestuft. Man wollte damit hauptsächlich den Ländern des Warschauer Paktes den Zugang zu folgenden eventuell militärisch wichtigen Produkten erschweren:

Liste: (nicht vollständig)

Mit der CoCom-Liste wurde ein vollständige Liste aller Waren definiert, die aus der Sicht der USA nicht in Länder des Ostblocks kommen sollen oder dürfen.

Deklaration

Distributoren von Hochtechnologiegüter wurden daher aufgefordert, auf den Lierpapieren eine klare und deutliche Kennzeichnung anzubringen, dass die Lieferung oder Teile davon unter Emborgbestimmungen fallen und dass der Empfänger dadurch klar informiert wird.

Typische Textbaustein sind/waren: "Diese Ware unterliegt den Ausfuhrbestimmungen und darf nicht in Länder exportiert werden, die einer Ausfuhrsperre unterliegen." Diese Hinweise sind auf Lieferscheinen und auch als Aufkleber auf bestimmten Produkten auch heute noch zu finden. Ziel war es, dass nicht aus versehen Embargoware über ahnungslose Dritte (oder auch "Strohmänner") das Embargo umgehen.

Betroffene Länder oder Ländergruppen

In der Zeit des Kalten Krieges waren dies: (Liste nicht vollständig)

Andere Länder, die von Embargos betroffen sind und/oder waren:

Definition "Dual-use"

Harmlos: Transport eines Transformators mit ca. 300 t
MGM-134A Small Intercontinental Ballistic Missile (SICBM) Hard Mobile Launcher (HML) (geplante Einführung des Trägersystems wurde von den USA 1992 eingestellt)

Als "Dual-Use"-Produkte (sinngemäß: "andere Verwendung eines Produktes") werden Güter oder Anlagen bezeichnet, die im eigentlichen Sinne harmlos sind und auf den ersten Blick keine Verdacht auf Embargoware lenkt.

Beispiele für "Dual-Use": (Liste nicht vollständig")

Kritik an "Dual-Use"

Da aber sehr viele Produkte "im guten Sinne, wie im schlechten Sinne" verwendet werden können, ist dieser Punkt immer sehr umstritten. Als einfaches Beispiel wird von den Kritikern das "Küchenmesser" gebraucht, das man zum Schneiden von Lebensmittel wie auch für einen Mord verwendet werden kann. Daher "sei im Prinzip nahezu alles Dual-Use". In exportstarken Länder wie Deutschland wird daher auch oft in der Wirtschaft der Verdacht geäußert, man wolle Geschäfte unter dem Vorwand "Dual-Use" verhindern, in Wirklichkeit würden aber andere Interessen dahinter stehen.

Umgehung von Embargo

Illegale Umgehung

Länder die von Embargos betroffen sind, versuchen diese so gut es geht durch Handel über unverdächtige dritte Länder zu vertuschen. Der illegale Handel von solchen Embargowaren verspricht dem (ggf. zwielichtigen) Kaufmann einen massiven Extraprofit. Daher wird dieser Handel meist nur mit "harten Devisen" (also: Dollar, EURO, früher DM) in Form von Bargeld gehandelt, um möglichst wenige Spuren zu hinterlassen. Die Ware wird dann meist in den Lieferpapieren "unverdächtig" deklariert und über dritte Länder mehrfach gehandelt, bis sich die Spur langsam verläuft. Das erhöht die Kosten für diese Produkte, da mit jedem Zwischenhändler dieser in einer Form mit verdienen will. [1]

In der früheren DDR wurde dazu eigens im Ministerium für Außenhandel der Bereich Kommerzielle Koordinierung ("CoCom") gegründet [2].

Legale Umgehung

Da für jedes Produkt eine Artikelbezeichnung auf den Lieferpapieren verwendet wird, achten in exportstarken Ländern viele Firmen sehr genau auf die Texte und Bezeichnungen. Wird nur ein Begriff leicht verändert, kann ein Artikel unter den Verdacht kommen, er würde unter Embargoware fallen. Dies würde am Flughafen, Hochseehafen oder beim Zoll zu einer extrem langen Bearbeitungszeit führen oder im schlimmsten Fall zur Beschlagnahme[3]. Auf Grund der oft unterschiedlichen Auslegungen von Embargobestimmungen kann das, was im einen Fall nach eine legale Kennzeichnung ist, im anderen Fall von anderen Zollbehörden als illegal eingestuft werden. Bei einigen Produkte herrscht auf Grund verschiedener Auslegungen der Bedarf einer vorherigen Klärung bei der IHK oder beim Wirtschaftsministerium.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.welt.de/vermischtes/article6714455/Der-Einkaeufer-der-nordkoreanischen-Diktatoren.html WELT.de: "Der Einkäufer der nordkoreanischen Diktatoren"
  2. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8870691.html DER SPIEGEL: "Hohe Gewinne, kleines Risiko" Januar 1996
  3. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13499851.html DER SPIEGEL: "Unter der Obhut des Dikatators", August 1990

Weblinks


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