Günter Spendel

Günter Spendel

Günter Spendel (* 11. Juli 1922 in Herne; † 4. Juni 2009) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, der zum Strafrecht und zur Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus forschte.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Nachdem er in Frankfurt am Main das Abitur abgelegt hatte nahm er 1940 an der Universität in Frankfurt am Main das Studium der Rechtswissenschaft auf. Zur Wahl dieses Faches war er durch Gustav Radbruchs „Einführung in die Rechtswissenschaft“ angeregt worden. Zum Sommersemester 1941 wechselte er an die Universität Freiburg im Breisgau. Er studierte dort bei Fritz von Hippel, Adolf Schönke und Erik Wolf. Noch während der Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland suchte er Kontakt zu Gustav Radbruch, der zu der Zeit offiziell als Unperson galt. Während des Referendariats und noch als Assessor war er kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs an der juristischen Aufarbeitung der Ermordung Geisteskranker beteiligt. Er habilitierte sich zur „Lehre vom Strafmaß“ und wurde 1958 Professor in Frankfurt am Main. 1961 wurde er an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und strafrechtliche Hilfswissenschaften berufen, den er bis zur Emeritierung 1992 innehatte.

Anlässlich seines 70. Geburtstages erschien 1992 eine von Manfred Seebode herausgegebene Festschrift zu seinen Ehren.[1]

Werk

Günter Spendel veröffentlichte zum Strafrecht, unter anderem verfasste er Kommentierungen etwa zur Rechtsbeugung im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch. Er veröffentlichte zu Juristenbiographien, etwa neun Biographien in seinen 2001 erschienenen „Kriminalistenporträts“, und gab mehrere Bände der Gesamtausgabe der Werke Gustav Radbruchs heraus. Ein wesentlicher Forschungsgegenstand Spendels war die Justiz im sogenannten Dritten Reich. Spendel wandte sich mit einer Minderheit unter den deutschen Rechtslehrern konsequent gegen Versuche den Gewalttaten der NS-Zeit nachträglich eine Rechtsqualität zuzuschreiben.[2]

In seiner 2004 erschienenen Aufsatzsammlung „Für Vernunft und Recht“ befasst er sich „mit der Analyse einer zum Teil auf Wahnsinn und/oder Unrecht gegründeten Vergangenheit die Gegenwart und die Zukunft im Lichte von Vernunft und Recht zu gestalten.“[3] Unter anderem setzt er sich in den Aufsätzen mit der Abgrenzung von Rationalität als Voraussetzung einer vernünftigen Jurisprudenz zur Irrationalität, wie der Gefühlsrechtsprechung der NS-Zeit, aber auch mit der Goldenen Regel auseinander. Zusätzlich befasste er sich in der Sammlung mit der Aufarbeitung des NS-Unrechtes, aber auch der Bewältigung des DDR-Unrechtes. Gerd Roellecke vermerkte in einer Rezension[4] positiv, dass auch umstrittene Fragen, wie die, ob im Kampf gegen den Terrorismus das Leben eines Einzelnen, etwa Hanns Martin Schleyer geopftert werden darf oder ob ein NS-Arzt berechtigt war tausend Geisteskranke zu töten, wenn er mehrere tausend retten könnte. Bezüglich der Befassung mit der der Rechtsbeugung im Unrechtsstaat vermerkt Roellecke weiter positiv, dass Spendel sich nicht an den gerade herrschenden Zeitgeist orientierte.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Festschrift in der Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek
  2. Joachim Perels: Der Mythos von der Vergangenheitsbewältigung, Die Zeit vom 26. Januar 2006.
  3. Maria-Katharina Meyer, R e z e n s i o n e n - Günter Spendel, Für Vernunft und Recht in Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, 2008, S.348.
  4. Zusammenfassung der Rezensionsnotiz der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 25. Juni 2004 auf Perlentaucher.de

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