- Gustav Radbruch
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Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war Reichsjustizminister in der Weimarer Republik und gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts. Daneben genoss er auch als Strafrechtler, Kriminalpolitiker, Strafrechtshistoriker, Biograph und Essayist international großes Ansehen. Seine Hauptwerke wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt. Für Radbruch ist das Recht eine wertbezogene, an der Idee des Gerechten auszurichtende Realität, die zum Gebiet der Kultur gehört und damit zwischen Natur und Ideal steht.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Herkunft und Ausbildung
Gustav Radbruch war der Sohn des Lübecker Kaufmanns Heinrich Radbruch und seiner Ehefrau Emma. Er wuchs zusammen mit zwei älteren Geschwistern in wohlhabenden Verhältnissen auf. Als „Nesthäkchen“ verbrachte er eine „etwas unkindliche Kindheit“, wie er es selbst im Rückblick schrieb. Dazu gehörten „eine gewisse Naturferne und ein gewisser Intellektualismus“.[1] Gustav besuchte das Katharineum zu Lübeck, wo er als Primus omnium das Abitur ablegte. Seinem damaligen Mitschüler, dem späteren anarchistischen Dichter Erich Mühsam, ist Radbruch immer wieder begegnet. Persönlich waren sie freundschaftlich verbunden, obwohl er die politischen Ansichten Mühsams ablehnte. Obwohl Radbruch eher den schönen Künsten zugetan war, studierte er ab 1898 auf Wunsch seines Vaters Rechtswissenschaft. Als ersten Studienort wählte er München, wo ihn Theater und bildende Kunst lockten und er sich von der Boheme angezogen fühlte. Dann setzte er das Studium in Leipzig und schließlich in Berlin fort, wo der Strafrechtsreformer Franz von Liszt lehrte. Nach erfolgreichem Ersten Staatsexamen kehrte er in seine Heimatstadt zurück, um das Rechtsreferendariat zu beginnen. 1902 wurde er bei Liszt mit einer Dissertation zur Kausalitätslehre magna cum laude promoviert.[2] Die liberale Lehre seines Doktorvaters beeinflusste sein Denken nachhaltig. Auf Vermittlung Liszts wechselte Radbruch 1903 nach Heidelberg, um sich bei Karl von Lilienthal ein Jahr darauf zu habilitieren.[3]
Der junge Professor
1906 wurde er Lehrbeauftragter an der Handelshochschule in Mannheim. Die erste Ehe 1907 mit Lina Götz wurde bereits ein Jahr nach der Hochzeit wieder geschieden. An der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wurde Radbruch 1910 außerordentlicher Professor für Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie. Er fand Zugang zum Kreis um Max Weber und wurde dort nachhaltig vom Gedankengut des Neukantianismus beeinflusst, den er über Arthur Kronfeld und Otto Meyerhof auch in der Variante von Leonard Nelson kennenlernte. Über sie kam er andererseits mit dem jungen Dichter und Jurastudenten Ernst Blass in Kontakt, für dessen Zeitschrift Argonauten er einige Beiträge lieferte. Zu seinem badischen Freundeskreis gehörten zudem Kronfelds Kollege Karl Jaspers sowie Emil Lask und Hermann Kantorowicz.
Kriegszeiten
1914 nahm er einen Ruf auf eine außerordentliche Professur an die Albertus Universität Königsberg an. Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges meldete er sich zum Roten Kreuz und verbrachte viele untätige Wochen auf dem Bahnhof Dirschau. 1915 heiratete er seine zweite Frau Lydia, geborene Schenk. Kurz darauf meldete sich Radbruch als Freiwilliger zum Landwehrregiment 111 in Heidelberg. In seinem Buch Der innere Weg, Aufriß meines Lebens erklärte er:
„Ich suchte Bewährung, ich suchte versäumte Jugend nachzuholen, ich musste freiwillig, aber kraft inneren Zwanges, zuerst jede Patrouille machen, weil ich in meiner Jugend zu wenig Äpfel gestohlen hatte – das versäumte Jugendwagnis durch soundso viele Patrouillen nachholen.“
– Gustav Radbruch[4]
Als 1920 der nationalistische Politiker Wolfgang Kapp mit Unterstützung der Generäle Walther von Lüttwitz und Erich Ludendorff in Berlin putschte und sich selbst zum Reichskanzler ausrief, versuchten auch in Kiel rechtsgerichtete Truppen, die Stadt unter ihre Gewalt zu bekommen. Dort trafen sie aber auf eine Front von Werftarbeitern, die Widerstand leistete. Radbruch vermittelte zwischen den Parteien, um eine blutige Auseinandersetzung zu verhindern. Die Putschisten vertrauten ihm nicht und nahmen ihn in Haft. Ein Standgericht sollte ihn zum Tode verurteilen. Doch der Kapp-Putsch scheiterte und Radbruch erlangte nach sechs Tagen wieder die Freiheit. Danach setzte er sich für die aufständischen Reichswehrsoldaten ein und führte sie in ihre Kasernen zurück, um sie vor einer Lynchjustiz zu bewahren.[5]
Sozialdemokrat
Radbruchs parteipolitische Sympathie galt schon früh der SPD. 1913 nahm er am Begräbnis August Bebels in Zürich teil. Anonym verfasste er dazu den Artikel August Bebels Totenfeier, der in den Heidelberger Neuesten Nachrichten erschien.[6] Da eine Mitgliedschaft damals aber gleichbedeutend mit dem sofortigen Ende seiner Laufbahn gewesen wäre, trat er der SPD erst 1918 bei. Gegen den erbitterten Widerstand der Lehrenden wurde er 1919 als außerordentlicher Professor an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel berufen, wo er bis 1926 blieb. Nach einem knappen Jahr wurde er auf Antrag seiner Kollegen aber bereits ordentlicher Professor. Aufgrund der beim Kapp-Putsch bewiesenen arbeiterfreundlichen Haltung wurde Radbruch bei der anstehenden Reichstagswahl 1920 auf Platz 2 der Wahlliste der Sozialdemokraten gesetzt. Als einziger Jurist in der Fraktion der SPD wurde Radbruch Reichstagsabgeordneter.
Politik und Verantwortung
Radbruch war für die SPD von 1920 bis 1924 Abgeordneter des Reichstags. Ein Antrag, den Radbruch und 54 weitere Mitglieder der SPD-Fraktion am 31. Juli 1920 im Reichstag einbrachten, sah die Straflosigkeit der Abtreibung vor, „wenn sie von der Schwangeren oder einem staatlich anerkannten (approbierten) Arzt innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft vorgenommen“ worden ist. Der von Radbruch maßgeblich initiierte Antrag hatte letztlich keinen Erfolg, er griff seiner Zeit weit voraus.[7] Dennoch profilierte sich Radbruch als Rechtspolitiker. Von Oktober 1921 bis November 1922 gehörte er als Reichsjustizminister dem Kabinett Joseph Wirth und von August bis November 1923 dem Kabinett Gustav Stresemann an.
Während seiner Amtszeit wurden einige bedeutende Gesetze ausgearbeitet, so zur Zulassung von Frauen zu allen Berufen in der Justiz und nach der Ermordung Rathenaus auch das Republikschutzgesetz. Um die Republik vor ihren übelsten Feinden zu schützen, war Radbruch in der Regierungsverantwortung gezwungen, zur Todesstrafe zu greifen, die er zeit seines Lebens ablehnte. Wegweisend war außerdem der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs aus dem Jahre 1922 und das Jugendgerichtsgesetz von 1923.[8] Radbruch wollte die Vergeltungsstrafe abschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er war gegen die Todesstrafe und das Zuchthaus und damit für die einheitliche Freiheitsstrafe. Die Resozialisierung wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt. In der Weimarer Republik wurde der Entwurf nur eingeschränkt umgesetzt, er gewann dann aber für die Strafrechtsentwicklung der jungen Bundesrepublik an Bedeutung.[9]
Ordinarius und Lehrverbot
Radbruch lehnte eine dritte Berufung zum Reichsjustizminister ab und widmete sich wieder verstärkt seiner wissenschaftlichen Arbeit. 1926 folgte er einem Ruf nach Heidelberg. Zu seinen Studenten gehörte Anne-Eva Brauneck, die später die erste deutsche Professorin für Strafrecht werden sollte. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde er am 8. Mai 1933 als erster deutscher Professor aus dem Staatsdienst entlassen. Grundlage dafür war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Er widmete sich während der Nazidiktatur vor allem der scheinbar unverfänglichen Rechtsgeschichte. So entstand zum Beispiel seine Biographie über Paul Johann Anselm von Feuerbach, die 1934 in Wien erschien und für die juristische Biographik wegweisend wurde. Eine Lehrtätigkeit im Ausland wurde ihm nicht gestattet. Aber von 1935 bis 1936 durfte er sich zu Studien an das University College nach Oxford begeben. Als wissenschaftliche Frucht dieses Englandaufenthalts entstand das Werk Der Geist des englischen Rechts, das erst 1946 erscheinen konnte. Bei einem Skiunfall verunglückte Radbruchs Tochter Renate 1939 tödlich, sein Sohn Anselm fiel drei Jahre später bei der Schlacht um Stalingrad.
Wiederaufbau und Tod
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. Im Alter von 71 Jahren verstarb er an den Folgen eines Herzinfarkts. Sein Grab befindet sich auf dem Heidelberger Bergfriedhof. Das blockhafte, aus rotgrauem Quarz gestaltete Grabmal zeigt in der Relieftafel ein attisches Weihrelief, Pallas Athene darstellend. Ihm zur Seite ruhen seine Frau Lydia Radbruch und seine Tochter Renate, die durch ein Lawinenunglück ihr Leben verlor. Ein Gedenkkreuz erinnert an den in Russland gefallenen Sohn Anselm.[10] 1977 wurde die Gustav-Radbruch-Stiftung gegründet, die allerdings nur über geringe finanzielle Mittel verfügt. Gustav Radbruchs Werk wurde in einer zwanzigbändigen Gesamtausgabe ab 1987 von Arthur Kaufmann herausgegeben.
Für die Benennung der hessischen JVA IV in Frankfurt-Preungesheim in Gustav-Radbruch-Haus diente er als Namenspate.
Werk
Der Rechtsdenker
Schon 1910 erschien Radbruchs Einführung in die Rechtswissenschaft. Bereits dieses Buch wurde in viele Sprachen übersetzt. Sein Hauptwerk erschien zunächst 1914 unter dem Titel Einführung in die Rechtsphilosophie. Es wurde dann 1932 grundlegend überarbeitet und als Rechtsphilosophie veröffentlicht. Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden. Wer dies zu können glaubt, unterliegt den Neukantianern zufolge dem sogenannten naturalistischen Trugschluss. Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen:
„Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise nebeneinander.“
– Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie[11]
Außerdem vertrat Radbruch einen Methodentrialismus: Zwischen den erklärenden Wissenschaften und den philosophischen Wertlehren stünden die wertbezogenen Kulturwissenschaften. Diese Dreiteilung erscheine im Recht als Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nehme dabei eine Zwischenstellung ein. Gegenständlich richte sie sich auf das positive Recht, wie es sich in der sozialen Realität darstelle, und methodologisch auf den objektiv gesollten Sinn des Rechts, der sich durch wertbezogene Interpretation erschließe.
Zentral für Radbruch sind seine Lehren vom Rechtsbegriff, von der Rechtsidee und von der Rechtsgeltung. In seinem Lehrbuchklassiker Rechtsphilosophie von 1932 definiert er das Recht als „Inbegriff der generellen Anordnungen für das menschliche Zusammenleben“[12] und zugleich aber auch als „die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen.“[13] Damit prägt Radbruch zufolge die kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen auch das Recht als Kulturprodukt. Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.[14]
Äußerst umstritten ist die Frage, ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist war und sich in seinem Denken, unter dem Eindruck des Nationalsozialismus, eine innere Wende vollzog oder ob er lediglich unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen die von ihm vor 1933 vertretene relativistische Wertlehre fortentwickelte. Die Differenz zwischen positivem Recht und gerechtem Recht ist in Deutschland durch die Problematik des Befehlsnotstands bei den Mauerschützenprozessen wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. In diesem Zusammenhang wurden Radbruchs Theorien gegen die von Hans Kelsen und teilweise auch von Georg Jellinek vertretene rechtspositivistische Reine Rechtslehre ins Feld geführt.
Der Schöngeist
Neben seinen rechtswissenschaftlichen Arbeiten hat Radbruch einige schöngeistige Essays verfasst, so zum Beispiel in dem Band Gestalten und Gedanken, der 1945 in Leipzig erschien. Das Werk beschäftigt sich unter anderem mit Michelangelos Mediceerkapelle, Shakespeares „Maß für Maß“ sowie mit Goethe. Im selben Jahr wurde auch Theodor Fontane oder Skepsis und Glaube veröffentlicht. Diese Werke zeichnen sich durch meisterhafte Prosa und „aphoristische Formulierungskunst“[15] aus.
Schriften
- Gesamtausgabe in 20 Bänden. Hrsg. von Arthur Kaufmann, Bd. 1: Rechtsphilosophie I, bearb. von A. Kaufmann, Heidelberg 1987.
- Einführung in die Rechtswissenschaft. Leipzig 1910; 11. Aufl., besorgt von Konrad Zweigert, Stuttgart 1964.
- Paul Johann Anselm Feuerbach. Ein Juristenleben. Wien 1934.
- Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, in: SJZ 1946, S. 105 bis 108.
- Rechtsphilosophie, Studienausgabe, herausgegeben von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003.
Literatur
- Günter Spendel: Gustav Radbruch. Lebensbild eines Juristen. Monatsschrift für Deutsches Recht, Hamburg 1967
- Arthur Kaufmann: Gustav Radbruch. Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat. Piper, München 1987. ISBN 3-492-15247-3
- Hans-Peter Schneider: Gustav Radbruch (1878–1949): Rechtsphilosoph zwischen Wissenschaft und Politik, in: Kritische Justiz (Hrsg.), Streitbare Juristen: Eine andere Tradition, Baden-Baden 1988, S. 295 ff.
- Martin Schumacher, Katharina Lübbe, Wilhelm Heinz Schröder: M.d.R. Die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik in der Zeit des Nationalsozialismus. politische Verfolgung, Emigration und Ausbürgerung, 1933–1945. Eine biographische Dokumentation. 3. Auflage. Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5183-1.
- Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen: ein biographisches Lexikon. Beck, München 1995, S. 510 f.
- Heinrich Scholler: Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht (Schriften zur Rechtstheorie; RT 210), Berlin 2002
- Steffen Forschner: Die Radbruchsche Formel in den höchstrichterlichen „Mauerschützenurteilen“. Online-Dissertation, Tübingen 2003 (PDF, 333 KB).
- Robert Alexy: Gustav Radbruch (1878 - 1949). In: Christiana Albertina 2004, 58, S. 47-51
- Martin D. Klein: Demokratisches Denken bei Gustav Radbruch, Berlin 2007
- Phillipp Horst Schlüter: Gustav Radbruchs Rechtsphilosophie und Hans Kelsens Reine Rechtslehre. Ein Vergleich, Tübingen 2009 (Online-Dissertation)
Einzelnachweise
- ↑ Gustav Radbruch, Biographische Schriften, Bd. 16 der Gesamtausgabe, 1988, S. 173
- ↑ Die Lehre von der adäquaten Verursachung. Abhandlungen des Kriminalistischen Seminars an der Universität Berlin, NF Bd. 1, H. 3
- ↑ Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung für das Strafrechtssystem, zugleich ein Beitrag zur Lehre von der rechtswissenschaftlichen Systematik, Verlag J. Guttentag, 1904, Nachdruck WBG, Darmstadt 1967
- ↑ Gustav Radbruch, Biographische Schriften, Bd. 16 der Gesamtausgabe, 1988, S. 231
- ↑ Gustav Radbruch, Biographische Schriften, Bd. 16 der Gesamtausgabe, 1988, S. 298 ff.
- ↑ Heidelberger Neueste Nachrichten, 21. August 1913
- ↑ Vgl. Grotjahn-Radbruch, Die Abtreibung der Leibesfrucht, 1921
- ↑ Vgl. Gustav Radbruchs Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches (1922), Tübingen 1952
- ↑ Stolleis, Juristen, S. 510
- ↑ L. Ruuskanen: Der Heidelberger Bergfriedhof im Wandel der Zeit, Verlag Regionalkultur, 2008,S.225f
- ↑ Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, S. 13
- ↑ Radbruch, a. a. O., S. 38
- ↑ A. a. O., S. 34
- ↑ Vgl. Ralf Dreier und Stanley L. Paulson: Einführung in die Rechtsphilosophie Radbruchs, in: Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, Studienausgabe, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003, S. 247 ff.
- ↑ Günter Spendel, Radbruch, Gustav, Artikel in: Walter Killy, Literaturlexikon, Band 9, München 1991, S. 273 f.
Weblinks
Wikiquote: Gustav Radbruch – Zitate- Literatur von und über Gustav Radbruch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Gustav Radbruch in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Gustav Radbruch in den Akten der Reichskanzlei
- Tabellarischer Lebenslauf von Gustav Radbruch im LeMO (DHM und HdG)
- Gustav Radbruch als Reichsjustizminister (1921–1923) Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung/Forum Berlin mit mehreren Beiträgen
- Christoph Martin Scheuren: Zur Bedeutung der ideengeschichtlichen Forschung für die Rechtsgeschichte – am Beispiel der Radbruchschen Formel (enthält Ausführungen zur Person)
- „Aus Juristen Demokraten machen“, Die Zeit, 10. November 2009
- Gustav Radbruch-Stiftung (gestiftet 1977; Stiftungszweck: Förderung von Projekten in Bezug auf den Strafvollzug etc.)
Reichsjustizminister des Deutschen Reiches (1919 bis 1945)Otto Landsberg | Eugen Schiffer | Andreas Blunck | Rudolf Heinze | Eugen Schiffer | Gustav Radbruch | Rudolf Heinze | Gustav Radbruch | Erich Emminger | Josef Frenken | Hans Luther (kommissarisch) | Wilhelm Marx | Johannes Bell | Oskar Hergt | Erich Koch-Weser | Theodor von Guérard | Johann Viktor Bredt | Curt Joël | Franz Gürtner | Franz Schlegelberger | Otto Georg Thierack
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