- Hermann Voss (Rechtsanwalt)
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Hermann Voss (* 30. September 1878 in Witten; † unbekannt) war ein deutscher Rechtsanwalt und Verbandsfunktionär.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Nach dem Schulbesuch studierte Voss Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Bonn. Während seiner Studienzeit in Gießen gehörte er der Burschenschaft Germania an. Nach dem Bestehen des ersten Staatsexamens kam er als Referendar nach Ehrenbreitstein, Neuwied, Koblenz und Kiel. 1901 promovierte er in Freiburg mit einer Dissertation über den Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Dr. jur. Nach dem Bestehen des Assessorexamens im Jahr 1904 ließ Voss sich als Rechtsanwalt in Itzehoe nieder. Es folgte eine Zwischenstation in Swakopmund, bevor Voss eine Kanzlei in Berlin eröffnete.
Von 1914 bis 1918 nahm Voss als Major der Landwehr am Ersten Weltkrieg teil, in dem er mit dem Verwundetenabzeichen und dem Hohenzollernhausorden mit Schwertern ausgezeichnet wurde. Nach dem Krieg kehrte Voss in seinen Beruf als Rechtsanwalt und Notar zurück. Zusammen mit anderen betrieb er die erfolgreiche Kanzlei „Voss, Suren und Sozien“, zu deren Klienten unter anderen der Schauspieler Gustav Gründgens gehörte.[1] Seit 1929 gehörte Voss außerdem dem exklusiven Deutschen Herrenklub an.
Im Frühjahr 1933 trat Voss, mit Eintrittsdatum zum 1. April 1933, in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ein (Mitgliedsnummer 1.773.575). Bereits im März desselben Jahres wurde er Fachgruppenleiter der Fachschaftsgruppe Rechtsanwälte im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ). Am 18. Mai 1933 wurde Voss als Nachfolger von Rudolf Dix zum Präsidenten des Vorstandes des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ernannt, der zu dieser Zeit korporativ in den BNSDJ überführt wurde, in der Hoffnung so eine Auflösung des Vereins vermeiden zu können. Der Eingliederung, die im Rahmen der Gleichschaltung erfolgte, war am 7. Mai 1933 die Ernennung Voss’ zum Beauftragten des Reichsjustizkommissars zur Überführung des Deutschen Anwaltsvereins in den BNSDJ vorangegangen.
Im Mai war Voss zudem kurzzeitig Schriftleiter der Juristischen Wochenschrift, bevor Hans Frank diesen Posten übernahm.
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Präsident des Anwaltsvereines war Voss 1933 in erheblicher Weise an der Ausgrenzung und Vertreibung von jüdischen Juristen aus den juristischen Berufsstandsorganisationen beteiligt. Ende Mai veröffentlichte er demonstrativ auf der ersten Seite des Anwaltsblattes den Aufruf:
„Ich empfehle allen Mitgliedern, die nicht rein arischer Abstammung sind, sofort aus dem deutschen Anwaltsverein und den ihm angeschlossenen Vereinen (Bezirksgruppen usw.) auszutreten.“[2]
Im Sommer 1933 wurde Voss Justitiar und juristischer Vertreter der von Viktoria von Dirksen und dem Herrenklub gegründeten Dirksen-Stiftung, in deren Kuratorium unter anderem Heinrich Himmler und Ernst Röhm saßen.
Zum Jahresende 1933 wurde Voss als Präsident der DAV durch Walter Raeke ersetzt. Dieses Revirement erfolgte im Zuge der von Hans Frank angeordneten Auflösung aller verbleibenden Anwaltsvereine und der Integration ihrer Angehörigen in den BNSDJ als Einzelmitglieder.
Schriften
- Der Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. 1901. (Dissertation)
Literatur
- Angelika Königseder: Recht und nationalsozialistische Herrschaft. Berliner Anwälte 1933–1945. Ein Forschungsprojekt des Berliner Anwaltsvereins e.V. 2001.
- Simone Rücker: Rechtsberatung. Das Rechtsberatungswesen von 1919–1945 und die Entstehung des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes von 1935. 2006.
- Verlag für Presse, Wirtschaft und Politik: Das Deutsche Reich von 1918 bis heute. 1932.
Einzelnachweise
Kategorien:- Person im Ersten Weltkrieg (Deutsches Reich)
- Rechtsanwalt (Deutschland)
- NSDAP-Mitglied
- Recht (Deutsches Reich 1933–1945)
- Burschenschafter
- Deutscher
- Geboren 1878
- Gestorben im 20. Jahrhundert
- Mann
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