Ringwall Waldems

Ringwall Waldems
Ringwall Waldems
Überreste der Wallanlage

Überreste der Wallanlage

Alternativname(n): Ringwall Reichenbach, Ringwall „Burg"
Entstehungszeit: ist umstritten
Burgentyp: Höhenburg
Erhaltungszustand: Burgstall, Wallreste
Ort: Waldems
Geographische Lage 50° 15′ 52,5″ N, 8° 22′ 48,7″ O50.2645733788898.3801865577778459Koordinaten: 50° 15′ 52,5″ N, 8° 22′ 48,7″ O
Höhe: 459 m ü. NN
Ringwall Waldems (Hessen)
Ringwall Waldems

Die Ringwallanlage „Burg“, auch Ringwall Waldems genannt, ist eine abgegangene Wallburg. Sie liegt im Südosten der Gemarkung von Reichenbach in der Gemeinde Waldems auf einer 459 Meter hohen bewaldeten Erhebung, die den topografischen Namen Burg trägt.

Inhaltsverzeichnis

Geografische Lage

Die Ringwallanlage liegt zwischen den Ortsteilen Reichenbach, Niederems und Wüstems, die alle zur Gemeinde Waldems gehören. Zu finden sind neben Überresten der Wälle in den Wäldern auch Hinweise in Form von Flurbezeichnungen („Auf der Burg“) und Namensgebungen. Die Anlage hatte einen Durchmesser von mehreren hundert Metern. Die wesentlichen sichtbaren Reste der Anlage finden sich aktuell auf der Südseite der Erhebung.

Geschichte

Der Ursprung der Anlage ist umstritten. Im Rahmen örtlicher Beschilderung wird die Anlage keltischem Ursprung zugeordnet, entstanden um etwa 500 v. Chr. Literatur- und expertenseitig wird die Anlage allerdings dem Frühmittelalter zugesprochen. Wahrscheinlich handelt es sich um den Schwerpunkt einer kirchlichen Rodungslandschaft, welche ursprünglich auf ein Königsgut zurückgeht. Sie wurde 910 n. Chr. mit dem Hof Camberg an das Georgsstift in Limburg verschenkt.

Noch bis etwa 1850 hatten sich die Wälle deutlicher abgezeichnet, diese wurden aber wahrscheinlich im Zuge der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung weiträumig abgetragen.

Einigkeit besteht darüber, dass es sich wahrscheinlich um eine Fluchtburg handelte, und in diesem Sinne keine Siedlung darstellt.

Denkmalschutz

Der Bereich der Wallanlage ist ein Bodendenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.

Quellen

  • Archäologische Funde des 4. bis 9. Jahrhunderts in Hessen von Ulrich Dahmlos
  • Die Wallburgen, Landwehren u. alten Schanzen des Regierungsbezirks Wiesbaden von Karl August von Cohausen in Nassauische Annalen Band 15

Galerie

Weblinks


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