Vergleichender Warentest

Vergleichender Warentest

Der vergleichende Warentest dient zur Ermittlung und Darstellung der Gebrauchstauglichkeit, des Gebrauchsnutzens und der Qualität von Produkten, insoweit diese objektiv bestimmt werden können. Ursprünglich für die bewertende Untersuchung von Waren entwickelt, wurden die Arbeitsabläufe auch auf die Untersuchung von Dienstleistungen übertragen und weiterentwickelt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Entwicklung

In den Vereinigten Staaten von Amerika wurden durch die Consumers Union bereits in der 1930er Jahren vergleichende Warentests durchgeführt.[1]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auch in europäischen Staaten entsprechende Verbraucherorganisationen etabliert, wie zum Beispiel 1951 die Union Fédérale des Consommateurs in Frankreich[2], 1953 der Consumentenbond in den Niederlanden[3], 1957 die Verbruikersunie in Belgien[4] oder ebenfalls 1957 die Consumers Association im Vereinigten Königreich[5].

Im deutschsprachigen Raum

Anfang der 1960 Jahre entstand bei einigen Politikern, die den Verbraucherschutz stärken wollten, wie zum Beispiel Lucie Beyer, die Idee, den Warentest auch in Deutschland zu institutionalisieren. Vertreter der Wirtschaft hatten zwar geäußert, dass Verbraucher sich auch bei den Anbietern und Herstellern von Produkten über deren Eigenschaften und deren Qualität hinreichend informieren könnten. Trotzdem wurde am 4. Dezember 1964 durch Beschluss des Deutschen Bundestages schließlich von der Bundesrepublik Deutschland die rechtsfähige und selbständige Stiftung Warentest nach bürgerlichem Recht errichtet.

Eingetragene Marke der Stiftung Warentest

Diese entwickelte unter der Führung des späteren Chefs der Stiftung Warentest, Roland Hüttenrauch, die entsprechende Methodik zur Durchführung und Veröffentlichung der Untersuchungen. Die Vorgehensweise wurde seit Ende der 1960er Jahre bis in die 1980er Jahre in den entsprechenden Normen (siehe unten DIN 66051, 66052 und 66054) festgehalten. Die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig in Ihren Publikationen über die entsprechenden von ihr ermittelten Ergebnisse, insbesondere in den Zeitschriften test und Finanztest und in ihrem Internetportal www.test.de. Viele Anbieter von überdurchschnittlich getesteten Produkten werben mit Testlogos für ihre Produkte.

In Österreich wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegründet, der sich neben der Verbraucherberatung ebenfalls mit dem vergleichenden Warentest beschäftigt.[6] Auch der Verein für Konsumenteninformation veröffentlicht seine Ergebnisse regelmäßig in der Zeitschrift Konsument.

Rechtliche Lage in Deutschland

Die Veröffentlichung eines nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgenden vergleichenden Warentests ist zulässig, wenn die dem Bericht zu Grunde liegende Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv im Sinne eines Bemühens um objektive Richtigkeit durchgeführt worden ist und sowohl die Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, d. h. diskutabel erscheinen.[7][8][9][10][11] Testinstituten wird dabei aufgrund des durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Rechts zur freien Meinungsäußerung ein erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt. Die Veröffentlichung ist jedoch dann nicht mehr hinzunehmen, wenn unter Verstoß gegen § 824 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Untersuchungsmethode bzw. die gezogenen Schlüsse nicht mehr diskutabel erscheinen[7][12] und dadurch eine als Werturteil anzusehende Aussage rechtswidrig in den nach § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unmittelbar eingreift.

Für die vorzunehmende Auslegung, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt - wobei letztere vorliegt, wenn der Tatsachengehalt der beweismäßigen Überprüfung unzugänglich ist, eine Tatsachenbehauptung hingegen, wenn die Äußerung überwiegend durch die Darstellung tatsächlicher Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solcher einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist[13] - gilt darüber hinaus im Rahmen der Veröffentlichung von Testergebnissen, dass auch für Tatsachenbehauptungen der Wertungsbezug besonders zu beachten ist[7]. Lediglich dann, wenn den tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Tests eigenständige Bedeutung zukommt, sie dem Werturteil also nicht lediglich als unselbständige Wertungselemente untergeordnet sind, und deshalb von dem Durchschnittsleser als Aussage über nachweisbare Fakten und Grundlage für sein eigenes Qualitätsurteil über das getestete Produkt aufgefasst werden, sind sie unabhängig von dem grundsätzlich als Meinungsäußerung zu beurteilenden Testergebnis zu betrachten.

Internationalisierung

Aus verschiedenen Erwägungen ist die Idee sinnvoll, die Warentests im internationalen Rahmen gemeinschaftlich durchzuführen:

Zum einen können Beschaffungs- und Prüfkosten reduziert werden, wenn die zu untersuchenden Produkte in verschiedenen Ländern erhältlich sind und die Qualitätskriterien in den verschiedenen gesellschaftlichen Umfeldern nach ähnlichen Maßstäben festgelegt werden können und sich dadurch eine günstige Marktüberlappung ergibt.

Darüber hinaus ist es durch ein gemeinsames Vorgehen möglich, die Prüfergebnisse nach einheitlichen und daher für die Verbraucher in verschiedenen Ländern auch nicht widersprüchlichen Kriterien auszuwerten und darzustellen.

Außerdem werden durch die internationale Zusammenarbeit auch allgemeine und spezifische Erfahrungen und Kenntnisse ausgetauscht, die zur Verbesserung beziehungsweise Optimierung der Prüfmethodik und der Prüfverfahren verwendet werden können.

Für den vergleichenden Warentest hat sich in den 1990er Jahren die internationale Dachorganisation International Consumer Research & Testing (ICRT) mit Sitz in London etabliert.[14] Ihr gehören mittlerweile weltweit über 40 neutrale Verbraucherorganisationen an.[15] Die Mitglieder dürfen in ihren Publikationen beispielsweise keine Produktwerbung veröffentlichen und sind im Rahmen der Zusammenarbeit darüber hinaus an weitere Richtlinien gebunden.[16]

Ablauf eines Warentests

In Deutschland führt nur die Stiftung Warentest vergleichende Untersuchungen von Waren und Dienstleistungen nach streng wissenschaftlichen Methoden und mit im folgenden beschriebenen, standardisierten Arbeitsabläufen durch.[17]

Nach der Festlegung einer Produktart, die untersucht werden soll, muss eine Reihe von standardisierten Arbeitsschritten eingeleitet und vollzogen werden, bevor die Untersuchungsergebnisse ausgewertet und veröffentlicht werden können.

Marktanalyse

Marktanalytiker beobachten das Marktgeschehen und recherchieren sowohl im Markt als auch direkt bei den Anbietern das Produktangebot. Ferner wird die Marktbedeutung der verschiedenen Produkte und Anbieter ermittelt.

Produktauswahl

Nach den Recherchen muss entschieden und festgelegt werden, wie viele und welche Produkte in die Untersuchung einbezogen werden, Zur Einschränkung und zur Sicherstellung der weitgehenden Vergleichbarkeit der Produkte werden auch Handelspreise und Ausstattungsmerkmale berücksichtigt.

Einzelne Anbieter können den Wunsch der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von bestimmten Produkten äußern, haben jedoch keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Prüfmusterbeschaffung

Die zu untersuchenden Prüfmuster werden anonym im Handel beschafft und grundsätzlich nicht von den Anbietern zur Verfügung gestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl marktreife als auch genau diejenigen Produkte geprüft werden, die auch die Verbraucher im Handel erwerben können.

In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei sehr neuen oder saisonalen Angeboten, die noch nicht im freien Handel zu beschaffen sind, können Prüfmuster „gezogen“ werden, das heißt, dass unter der Voraussetzung einer größeren Auswahl von für den Verkauf vorgesehenen Produkten im Lagerbestand der Anbieter oder der Hersteller die zu untersuchenden Prüfmuster zufällig herausgesucht werden. Auch diese Produkte werden käuflich erworben.

Untersuchungsprogramm

Von wissenschaftlichen Mitarbeitern müssen die Prüfmethoden zusammengestellt werden, nach denen alle einbezogenen Produkte untersucht werden sollen. Hierbei werden der Stand der Technik und die einschlägigen Normen aber auch weitergehende Erwägungen berücksichtigt. Bei innovativen Produkten gibt es meist noch gar keine Normen, die angewendet werden könnten, so dass die entsprechenden Prüfpunkte völlig neu erarbeitet werden müssen. Für jedes einzelne Testvorhaben wird zu Fachbeiräten eingeladen. Diese werden entsprechend dem Themengebiet mit Vertretern der Anbieter und der Verbraucher sowie neutralen Sachverständigen besetzt,[18] um das Untersuchungsdesign zu diskutieren. Der Fachbeirat hat lediglich eine beratende Funktion, das endgültige Untersuchungsprogramm wird von den wissenschaftlichen Mitarbeitern festgelegt.

Prüfinstitution

Nach der Festlegung der Produktauswahl und des Untersuchungsprogramms sowie der Beschaffung der Prüfmuster können die Untersuchungen durchgeführt werden. Da es für die den vergleichenden Warentest durchführende Institution meist nicht wirtschaftlich ist, selber Prüflaboratorien zu betreiben, werden die Prüfaufträge in der Regel nach einem Ausschreibungsverfahren an externe, neutrale Prüfinstitute vergeben.[19]

In den Prüfinstituten werden alle einbezogenen Produkte anonymisiert und nach gleichen Maßstäben und entsprechend den Festlegungen des jeweiligen Untersuchungsprogramms geprüft. Die Ergebnisse werden von der Prüfinstitution dokumentiert und in Form eines Gutachtens übergeben.

Auswertung

Die Auswertung der messtechnischen und subjektiven Ergebnisse erfolgt nach wissenschaftlichen und statistischen Methoden. Die einzelnen Bewertungen werden dabei im allgemeinen linear gewichtet und zusammengefasst. In der Regel werden die Resultate mit Hilfe einer Nutzwertanalyse in Schulnoten übersetzt und können sowohl als Dezimalzahl, als Symbol und / oder semantisch als Urteil formuliert werden, wie zum Beispiel mit den Prädikaten „sehr gut”, „gut”, „befriedigend”, „ausreichend” und „mangelhaft”.

Einzelne, verhältnismäßig schlechte Teil- oder Gruppenergebnisse können sich rechnerisch unter Umständen nur gering auf das Gesamturteil auswirken. Um dennoch eine verbrauchergerechte Beurteilung zu ermöglichen, können bei der Auswertung Abwertungseffekte festgelegt werden, was insbesondere bei Sicherheitsaspekten, beispielsweise bei mangelnder elektrischer Sicherheit oder beim Vorhandensein von Gefahrenstoffen von Belang ist.

Die objektiven Ergebnisse werden vor der Veröffentlichung an die einbezogenen Anbietern zur Kenntnis gegeben (Anbietervorinformation).

Die Berechnungen, deren Verbalisierung und die Texte der Veröffentlichungen werden zur Qualitätssicherung von Verifizierern überprüft und mit den Gutachten abgeglichen.

Veröffentlichung

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden von Journalisten redaktionell aufbereitet und zusammen mit den Produktpreisen in Periodika, Monografien oder im Internet veröffentlicht.[20] Ausstattungsdetails und Testergebnisse der verschiedenen Produkte werden zur besseren Vergleichbarkeit meist in Tabellenform publiziert.

Andere Medien können die Testergebnisse zitieren, und auch die Anbieter können auf ihren Produkten mit den Testergebnissen werben.[21]

Literatur

  • Helga Brennecke: Der vergleichende Warentest: eine Untersuchung seiner Möglichkeiten und Grenzen im Hinblick auf die Marktübersicht des Verbrauchers, Universität Göttingen, Dissertation (1965)
  • Peter Ditgen: Der vergleichende Warentest als Instrument der Verbraucherinformation, Dissertation, Köln (1966)
  • Hugo Eugen Huber: Vergleichender Warentest und unlauterer Wettbewerb, Ausgabe 339 von Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft, Verlag Schulthess (1970)
  • Roland Hüttenrauch: The methodology of comparative product testing, Journal of Consumer Policy, Springer Netherlands, 1, 2 (March 1977), Seiten 143 bis 150 (online: [1])
  • Richard T. Cary, George B. Sproles: Evaluation Product Testing Methods: A Theoretical Framework, in: Home Economics Research Journal, Volume 7, Nummer 1 (September 1978), Seiten 66 bis 75
  • International Organization of Consumers Unions (IOCU): Guide to the Principles of Comparative Testing, 1985, ISBN 967-9973-03-4
  • Norbert Horn: Vergleichender Warentest (1986)
  • Corinna Seel: Vergleichender Warentest in der Bundesrepublik, Fachhochschule Stuttgart - Hochschule für Bibliotheks- und Informationswesen (1989)
  • Horst Dürr: Das Gesamturteil beim vergleichenden Warentest - Struktur und Genauigkeit, in: Hauswirtschaft und Wissenschaft, Nummer 2 und 3, Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (1993), Seiten 84 bis 99
  • Bericht des Zweiten Berlin-Seminars Vergleichender Warentest in Europa, Stiftung Warentest, Berlin (1994)
  • Roland Hüttenrauch: Gebrauchstauglichkeit und Gebrauchswert, in: Handbuch Qualitätsmanagement, Kapitel 35, vierte Auflage, Hanser-Verlag, München (1999)
  • Andreas Eickelkamp: Auf dem Weg zum vergleichenden Warentest - Einflussfaktoren für die Planung und Umsetzung in Zeitschriften, Seminararbeit, Universität Leipzig, Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Leipzig (Sommer 2003)
  • Silja Halbes: Der vergleichende Warentest zur Unterstützung des nachhaltigen Konsums - Testpraxis der Stiftung Warentest und vergleichbarer europäischer Testorganisationen, Lehr- und Forschungsbericht, Nummer 52, Universität Hannover, Institut für Betriebsforschung, Hannover (Juli 2003)
  • Werner Brinkmann und Peter Sieber: Gebrauchstauglichkeit, Gebrauchswert und Qualität, in: Handbuch Qualitätsmanagement / Masing, Kapitel 35, herausgegeben von Tilo Pfeifer und Robert Schmitt, fünfte, vollständig neu bearbeitete Auflage, Hanser-Verlag, München (2007), Seiten 777 bis 786, ISBN 978-3-446-40752-7
  • Rolf Muntwyler: Einfluss von Warentests auf Konsumenten und Anbieter, Masterarbeit, ETH Zürich (2009)

Normen

  • DIN 66050: Gebrauchstauglichkeit - Begriff (1982)
  • DIN 66051: Untersuchung von Waren - Allgemeine Grundsätze (1967)
  • DIN 66052: Warentest – Begriff (1971)
  • DIN 66053 (Entwurf): Gebrauchswert - Begriff (1967)
  • DIN 66054: Warentest - Grundsätze für die technische Durchführung (1982)
  • DIN EN ISO 8402: Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung - Begriffe (1994)
  • ISO / IEC Guide 46: Comparative Testing of Consumer Products and Related Services – General Principles, 1985

Einzelnachweise

  1. Consumers Union / Consumer Reports 2009 Annual Report, Seite 2
  2. Non-governmental PUS initiatives in France III – Consumers' movement – Acteurs non gouvernementaux de la consommation
  3. Member Profile Consumentenbond (Council) (englisch)
  4. Test Aankoop, Wie zijn wij (flämisch)
  5. Which? Key Facts, (englisch)
  6. 40 Jahre Konsument - Erste Konsumentenzeitschrift
  7. a b c BGH, 9. Dezember 1975, Aktenzeichen VI ZR 157/73: Haftung der Stiftung Warentest für vergleichenden Test (mit Anmerkungen Tilmann), Neue Juristische Wochenschrift, Heft 14 (1976), Seiten 620 ff.
  8. BGH, 10. März 1987, Aktenzeichen VI ZR 144/86: Vergleichender Warentest mit über DIN-Normen hinausgehenden Anforderungen, bei lexitus.com
  9. Betriebs-Berater (1987), Seiten 922 und 924
  10. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (1997), Seite 942 ff.
  11. BGH, 17. Juni 1997, Aktenzeichen VI ZR 114/96: Zur sachgerechten Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen Produktprüfung und zum Aussagegehalt des Berichts über deren Ergebnisse, wenn die Prüfung eine Sachgesamtheit (hier: Drucker mit Anschlußleitung) umfaßt hat, BGH Edition, Carl Heymanns Verlag (online)
  12. Emanuel Burghardt in: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage (2003), Kapitel 10, Randnummer 118
  13. BGH, 24. Januar 2006, Aktenzeichen XI ZR 384/03: Bundesgerichtshof entscheidet über die Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und Dr. Breuer, bei lexetius.com
  14. ICRT - About us
  15. ICRT Our Members
  16. Application for membership of International Consumer Research & Testing Ltd (ICRT) IV.
  17. Über uns: Die Stiftung Warentest stellt sich vor
  18. Satzung der Stiftung Warentest, § 10 Die Fachbeiräte und ihre Aufgaben
  19. Prüfinstitute: Aufruf zur Bewerbung um Prüfaufträge
  20. Publikationen: Kompetente Verbrauchertipps auf vielen Kanälen
  21. Arndt Joachim Nagel und Fabian Karg: Werbung mit Testergebnissen: Rechtliche Analyse und Rechtsprechungsübersicht

Weblinks


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