Das Urteil von Nürnberg

Das Urteil von Nürnberg
Filmdaten
Deutscher Titel Das Urteil von Nürnberg
Originaltitel Judgment at Nuremberg
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1961
Länge 188 Minuten
Altersfreigabe FSK 12
Stab
Regie Stanley Kramer
Drehbuch Abby Mann
Produktion Stanley Kramer
Musik Ernest Gold
Kamera Ernest Laszlo
Schnitt Frederic Knudtson
Besetzung

Das Urteil von Nürnberg (Originaltitel Judgment at Nuremberg) ist ein US-amerikanischer Spielfilm aus dem Jahre 1961. Die Handlung ist an den Juristenprozess von 1947 gegen eine Reihe von NS-Richtern angelehnt. Stanley Kramer produzierte diesen Klassiker des Gerichtsfilms für die United Artists. Die künstlerische Beratung der deutschen Dialog-Fassung erfolgte durch Erich Maria Remarque. Die Welturaufführung fand am 14. Dezember 1961 in der Berliner Kongresshalle statt.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Der US-amerikanische Richter Dan Haywood trifft 1948 im vom Krieg stark zerstörten Nürnberg ein. Er soll den Prozess gegen vier führende deutsche Juristen des NS-Staates leiten. Er wird in der Villa eines ehemaligen Generals einquartiert, der als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt worden ist.

Der Ankläger Colonel Tad Lawson lässt schon zu Verhandlungsbeginn erkennen, dass er eine harte Bestrafung der Angeklagten durchsetzen will. Sein schärfster Kontrahent ist der deutsche Verteidiger Hans Rolfe, der den Hauptangeklagten Dr. jur. Ernst Janning vertritt. Er beruft sich für seinen Mandanten auf den Befehlsnotstand und die damalige Rechtslage im deutschen Reich, an die sich die Angeklagten hätten halten müssen.

In den Wochen während der Verhandlung versucht Richter Haywood in Nürnberg Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen um zu verstehen, wie es zu den Verbrechen des Nationalsozialismus kommen konnte. Unter anderem lernt er die Witwe des ehemaligen Besitzers der Villa näher kennen, in der er lebt. In einem Gespräch mit den Hausbediensteten versucht er herauszubekommen, wie die einfache Bevölkerung gedacht hat. Er stößt jedoch auf eine Mauer von Schweigen.

Im Prozeß sagt zunächst Dr. Karl Wieck aus. Er war 1935 vom Amt des Justizministers zurückgetreten, weil er den Nazis nicht mehr dienen wollte. Verteidiger Hans Rolfe gelingt es jedoch seine Glaubwürdigkeit, im Kreuzverhör zu erschüttern.

Der Hilfsarbeiter Rudolf Petersen berichtet, dass er aufgrund einer Anordnung von Dr. Janning zwangssterilisiert worden sei, weil er aus einer kommunistischen Familie entstamme. Rolfe versucht nachzuweisen, dass Petersen geistig minder bemittelt sei, und dass Menschen aus diesem Personenkreis auch in anderen Ländern, unter anderem in den USA, zwangsweise sterilisiert wurden.

Schließlich sagt die Zeugin Irene Hoffman aus, dass der jüdische Geschäftsmann Feldenstein fälschlicherweise von Dr. Ernst Janning wegen einer angeblichen intimen Beziehung mit ihr wegen "Rassenschande" zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. (Dieser Fall orientiert sich an dem historischen Fall von Leo Katzenberger.)

Der Verteidiger Rolfe versucht, ihre Zeugenaussage zu erschüttern, indem er im Kreuzverhör zu beweisen versucht, dass der hingerichtete Feldenstein tatsächlich intime Beziehungen mit ihr gehabt hätte, so also den Straftatbestand der „Rassenschande“ erfüllt hatte. Als die Zeugin in Tränen ausbricht, weil Rolfe sie scharf angreift, ergreift Dr. Ernst Janning zum ersten Mal das Wort und bringt Rolfe zum Schweigen.

Er begibt sich anschließend in den Zeugenstand und bekennt sich schuldig im Sinne der Anklage, die Naziverbrechen sowohl bewusst ignoriert wie auch gerechtfertigt zu haben, im Glauben, dass sie dem Wohl des Landes dienten. Seine eigenen Verbrechen habe er billigend in Kauf genommen als Mittel zu patriotischen Zielen. Ebenso bekennt er, beim Verfahren gegen den Freund Irene Hoffmans schon vor Beginn des Verfahrens das Todesurteil festgelegt zu haben.

Kurz vor der Urteilsfindung verhängt die Sowjetunion die Blockade über Berlin. Die Militärs setzen Anklagevertreter Lawson unter Druck, ein mildes Urteil zu fordern, da man in Zukunft das Wohlwollen der Deutschen brauchen werde. Richter Haywood strebt jedoch ein gerechtes und strenges Urteil an. Er verurteilt, zusammen mit dem Beisitzer Norris, die Angeklagten zu lebenslanger Haft. Beisitzer Ives erklärt in einem Minderheitenvotum, dass er die Angeklagten aus formaljuristischen Gründen freigesprochen hätte

Der Verteidiger Rolfe, der Haywood nach dem Prozess noch einmal aufsucht, schließt mit diesem eine Wette ab, dass die Verurteilten in fünf Jahren ohnehin wieder frei sein würden.

Der Film endet mit einem Besuch Haywoods in der Zelle Jannings. Janning versichert dem Richter, dass er ein gerechtes Urteil gesprochen habe. Er möge ihm aber glauben, dass er – Janning – die Massenmorde nicht gewollt habe. Haywood antwortet, dass Janning bereits mit der ersten wissentlichen Verurteilung eines Unschuldigen daran beteiligt war.

Im Abspann des Filmes wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Entstehung des Films (1961) keiner der 99 in Nürnberg zu Haftstrafen verurteilten NS-Verbrecher mehr im Gefängnis sitzt, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Albert Speer, der Architekt Hitlers und Rüstungsminister, war bis 1966 inhaftiert. Rudolf Heß, der Stellvertreter Hitlers, blieb bis zu seinem Tod 1987 in Haft.

Im Film wird authentisches Filmmaterial über die Verbrechen in den Konzentrationslagern verwendet.

Intention des Filmes

„…Der Linie treu bleibend, welche er als Regisseur und Produzent bereits in vielen anderen Filmen…..verfolgt hatte, veranschaulicht Kramer ein besonders schwieriges und umstrittenes Thema: Das Problem der Verantwortlichkeit des Einzelnen für seine Entscheidungen, wenn er sich innerhalb eines Systems bewegt, welches Handlungen formal legitimiert, die als wirkliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit erscheinen müssen. Die brutale Verfolgung politischer und weltanschaulicher Gegner; die Entrechtung, Beraubung, Vertreibung und massenhafte Vernichtung von Juden, Sinti und Roma; die ‚rassenbiologischen‘ Maßnahmen von Sterilisationen und ‚Vernichtung unwerten Lebens‘; die Verschleppung von Millionen Zwangsarbeitern; und schließlich der Raub- und Vernichtungskrieg im Osten; all diese Verbrechen wurden von Juristen, die teils ideologisch fanatisiert, teils opportunistisch und feige waren, verbreitet, begleitet, und legitimiert…“

Francisco Munoz Conde und Marta Munoz Aunión in: Das Urteil von Nürnberg, juristischer und filmwissenschaftlicher Kommentar zum Film von Stanley Kramer [3]

Kritiken

„Differenziert argumentierend, konfrontiert der Film unterschiedliche Standpunkte, ohne eine eindeutige Wertung vorzunehmen. Ein Klassiker des Gerichtsfilms mit hervorragenden Darstellern und perfekter Dramaturgie. Die Ausgewogenheit des Drehbuchs und die melodramatischen Zutaten der Regie entschärfen jedoch den brisanten Stoff und verbinden ihn mit den Konventionen des Unterhaltungskinos.“

Lexikon des Internationalen Films[4]

„Bemüht sich in fairer Weise um die Fragen nach unabdingbarem Recht und menschlicher Schuld. Trotz mancher Überladung und mancher Unklarheit ein mutiger und ehrlicher Film und ein anerkennenswerter Beitrag zur Erörterung bisher ungelöster Fragen. Ab 16 sehr zu empfehlen.“

Evangelischer Film-Beobachter, Kritik Nr. 754/1961

„In der großen Tradition von Gerichtsdramen hat ‚Das Urteil von Nürnberg‘ die Ehre das wichtigste von allen zu sein – auch wenn es offenkundig nicht das unterhaltsamste ist.“

Christopher Null bei filmcritic.com[5]

„(…) Werberummel und Staraufgebot vermochten nicht zu verhüllen, daß er mißlungen ist.(…) Drei Viertel des Films plätschern nutzlos dahin, erst im letzten Viertel wird die Frontstellung deutlich. Wenn man einen Thesenfilm drehen will, muß er zielstrebiger sein — es sei denn, man wolle niemandem wehe tun.(…) Bewundernswürdig sind Tracy und Lancaster.“

til in Die Zeit Nr. 52/1961 vom 22. Dezember 1961, Seite 16[1]

Deutsche Fassung

Die deutsche Synchronbearbeitung entstand 1961 in den Ateliers der Ultra Film Synchron GmbH in Berlin unter der Regie von Josef Wolf, der auch das Dialogbuch verfasste. An der künstlerischen Bearbeitung der Dialoge wirkte Erich Maria Remarque mit.[6]

Rolle Darsteller Synchronsprecher
Richter Dan Hayword Spencer Tracy Walter Suessenguth
Ernst Janning Burt Lancaster Ernst Wilhelm Borchert
Colonel Tad Lawson Richard Widmark Arnold Marquis
Frau Berthold Marlene Dietrich Eleonore Noelle
Hans Rolfe Maximilian Schell Maximilian Schell
Rudolph Petersen Montgomery Clift Wolfgang Kieling
Captain Harrison Byers William Shatner Klaus Schwarzkopf
General Merrin Alan Baxter Thomas Reiner
Curtiss Ives Ray Teal Erik Jelde

Auszeichnungen

Oscarverleihung 1962

Als bester Hauptdarsteller wurde Maximilian Schell in der Rolle als „Hans Rolfe“ ausgezeichnet. Außerdem erhielt Abby Mann die Auszeichnung 1962 für das beste Drehbuch nach einer literarischen Vorlage. Weiterhin erhielt der Film neun weitere Nominierungen:

Golden Globe Verleihung 1962

  • Bester Hauptdarsteller (Drama): Maximilian Schell
  • Beste Regie: Stanley Kramer

Weiterhin erhielten Judy Garland und Montgomery Clift eine Nominierung als beste Nebendarsteller. Außerdem wurde der Film in der Kategorie Bestes Drama, sowie als Bester Film zur Internationalen Verständigung nominiert.

weitere Honorierungen

  • Bei den NYFCC Awards gewann, wie bei den Oscarverleihungen, Maximilian Schell des Preis als Bester Darsteller und Abby Mann für das Beste Drehbuch
  • Der Film erhielt 3 Nominierungen für den BAFTA Award: Maximilian Schell und Montgomery Clift als Beste Ausländische Schauspieler, sowie der Film als Ganzes.
  • Spencer Tracy erhielt den Fotogramas de Plata als Bester Ausländischer Schauspieler
  • Weiterhin gewann der Film den Bodil, den Cinema Writers Circle Award, sowie den David di Donatello Award
  • Im Jahre 2008 wählte das renommierte American Film Institute die 10 größten Gerichtsdramen aller Zeiten. Das Urteil von Nürnberg erreichte Platz 10.

DVD-Veröffentlichung

  • Das Urteil von Nürnberg. Reihe „Preisgekrönte Filme“. MGM Home Entertainment 2001

Soundtrack

  • Ernest Gold: Judgement at Nuremberg. Original Motion Picture Soundtrack. (DeLuxe Edition: Enhanced CD mit dem Original-Kinotrailer und ausführlichem Booklet.) Rykodisc/MGM, Salem 1998, Tonträger-Nr. RCD 10723 – Originalaufnahme der Filmmusik unter Leitung des Komponisten

Literatur

  • Abby Mann: Judgment at Nuremberg. New Directions, New York 2002, 110 (XXV) S., ISBN 0-8112-1526-1 (bislang keine deutsche Übersetzung)
  • Francisco Muñoz Conde, Marta Muñoz Aunión: „Das Urteil von Nürnberg“. Juristischer und filmwissenschaftlicher Kommentar zum Film von Stanley Kramer (1961). Juristische Zeitgeschichte; Abteilung 6, Recht in der Kunst – Kunst im Recht, Band 21. Berliner Wissenschafts-Verlag (BWV), Berlin 2006, 89 (XIV) S., ISBN 3-8305-1007-1
  • Axel Bernburg: Das Urteil von Nürnberg, Burgschmiet-Verlag Nürnberg, 1998, ISBN 3-932234-19-7

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Kritik von til in Die Zeit Nr. 52/1961 vom 22. Dezember 1961, Seite 16 auf zeit.de abgerufen am 4. Februar 2011
  2. Starttermine auf imdb.de abgerufen am 4. Februar 2011
  3. Francisco Muñoz Conde, Marta Muñoz Aunión: „Das Urteil von Nürnberg“. Juristischer und filmwissenschaftlicher Kommentar zum Film von Stanley Kramer (1961). Juristische Zeitgeschichte; Abteilung 6, Recht in der Kunst – Kunst im Recht, Band 21. Berliner Wissenschafts-Verlag (BWV), Berlin 2006, 89 (XIV) S., ISBN 3-8305-1007-1
  4. Kurzkritik im Lexikon des Internationalen Films auf zweitausendeins.de abgerufen am 7. Februar 2011
  5. Judgment at Nuremberg Review in filmcritic.com abgerufen am 7. Februar 2011 (Englisch)
  6. Thomas Bräutigam: Lexikon der Film- und Fernsehsynchronisation. Mehr als 2000 Filme und Serien mit ihren deutschen Synchronsprechern etc.. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2001, ISBN 3-89602-289-X, S. 376

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