Degressive Proportionalität

Degressive Proportionalität

Der Begriff degressive Proportionalität oder fallende Proportionalität beschreibt die Beziehung zwischen zwei Größen, wenn beim Steigen der einen Größe jeweils auch die andere steigt, jedoch in sinkendem Verhältnis. Die dadurch entstehende Funktionskurve ähnelt weniger der einer tatsächlichen Proportionalität als derjenigen eines Logarithmus.

Von Bedeutung ist das Konzept der degressiven Proportionalität im Zusammenhang mit der Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament auf die Abgeordneten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Es beschreibt in Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag den Grundsatz, dass bevölkerungsreichere Staaten grundsätzlich mehr Sitze im Parlament besitzen als bevölkerungsärmere, bevölkerungsärmere Staaten jedoch mehr Sitze pro Einwohner als bevölkerungsreichere. Der Unterschied des Einwohner-Abgeordneten-Verhältnisses zwischen zwei Ländern wird als Disproportionalitätsfaktor bezeichnet.

Auch einige andere politische Systeme bedienen sich de facto des Prinzips der degressiven Proportionalität. So sind etwa die Stimmgewichte im deutschen Bundesrat degressiv proportional zur Einwohnerzahl der Bundesländer, und auch die spanischen Provinzen sind im Abgeordnetenhaus mit einer degressiv proportionalen Zahl von Abgeordneten vertreten. Anders als für das Europäische Parlament wird der Begriff der degressiven Proportionalität hier jedoch üblicherweise nicht gebraucht.

Inhaltsverzeichnis

Sinn und Problematik der degressiven Proportionalität

Das Prinzip der degressiven Proportionalität wird meist dann angewandt, wenn politische Einheiten (Mitgliedstaaten) von sehr unterschiedlicher Größe in einer einzelnen Institution integriert werden sollen. Es soll eine angemessene Repräsentation der kleineren Mitgliedstaaten ermöglichen, ohne dass dadurch die gemeinsame Institution eine nicht mehr arbeitsfähige Größe annimmt. So würden im Europäischen Parlament mit seinen 751 Abgeordneten Malta oder Luxemburg bei einer Sitzverteilung in direkter Proportionalität zur Einwohnerzahl selbst aufgerundet höchstens einen Abgeordneten stellen können. Umgekehrt würde das Parlament jedoch aus mehreren Tausend Abgeordneten bestehen, wenn die Zahl der Parlamentarier aus den kleinen Ländern beibehalten und die aus den großen Ländern bis zur direkten Proportionalität aufgestockt würde.

Als Kompromiss zwischen diesen beiden Möglichkeiten wurde daher für das Europäische Parlament eine Mindestgröße der nationalen Delegationen festgelegt, die gewährleisten soll, dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten repräsentiert werden kann. Zugleich wurde eine Maximalzahl benannt, durch die auch die Zahl der Abgeordneten einwohnerreicherer Länder nicht beliebige Größe annehmen kann.

Allerdings widerspricht das Prinzip der degressiven Proportionalität der demokratischen Basisregel, nach der grundsätzlich jede Wählerstimme das gleiche Gewicht haben soll. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Lissabon-Urteil 2009 fest, dass das Europäische Parlament entgegen dem Anspruch von Art. 10 EU-Vertrag kein demokratisches Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes sei, da die Gleichheit aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts eine der wesentlichen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung darstelle.[1] Dieser Zustand ist Teil der Kritik am institutionellen Demokratiedefizit der Europäischen Union.

Daher wurden immer wieder Alternativvorschläge für das Europawahlrecht diskutiert, insbesondere die Einführung europaweiter Parteilisten, durch die die Sitzverteilung nach Ländern entfallen würde.[2] Für eine solche Reform wäre allerdings eine Änderung der EU-Verträge notwendig, für die es bislang keinen Konsens unter den nationalen Regierungen gibt.

Modus der Sitzzuteilung im Europäischen Parlament

Die genaue Sitzzahl der einzelnen EU-Mitgliedstaaten wurde politisch ausgehandelt und lässt sich nicht in einer eindeutigen mathematischen Funktion beschreiben. Im Allgemeinen orientiert sich die Sitzzuordnung jedoch seit dem Vertrag von Lissabon nach folgendem Modus: Jeder Mitgliedstaat bekommt zuerst ungeachtet seiner Bevölkerungszahl 6 Sitze im Parlament. Hinzu kommt etwa ein Sitz pro Tranche von 500.000 Einwohnern bei einer Bevölkerung zwischen 1 Million und 10 Millionen und ein weiterer Sitz je Tranche von 1 Million Einwohnern bei einer Bevölkerung ab 10 Millionen. Nach diesem Schlüssel bilden Deutschland als das bevölkerungsreichste und Malta als das bevölkerungsärmste Land der EU die Extremfälle: So entfallen auf Deutschland (82,5 Mio. Einwohner) 96 Sitze, d. h. ein Sitz auf 859.000 Einwohner, auf Malta (0,4 Mio. Einwohner) 6 Sitze, d. h. ein Sitz auf 67.000 Einwohner. Im Durchschnitt kommt europaweit ein Sitz auf je rund 665.000 Einwohner.

Grundsätzlich umfasst diese Rechnung jedoch sämtliche Einwohner des Landes, also auch Nicht-EU-Ausländer, die bei Europawahlen kein Stimmrecht besitzen. Zudem werden die Sitzzahlen nicht automatisch an veränderte Bevölkerungszahlen angepasst; aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums der einzelnen Mitgliedstaaten können sich die Relationen daher im Lauf der Zeit verändern. Bei der Europawahl 2009, die noch nach dem im Jahr 2000 ausgehandelten Schlüssel des Vertrags von Nizza erfolgte, waren daher Spanien (50 Sitze auf 46 Mio. Einwohner, d. h. 917.000 Einwohner pro Sitz) und Luxemburg (6 Sitze auf 0,5 Mio. Einwohner, 82.000 Einwohner pro Sitz) die beiden Extreme; durchschnittlich kam ein Sitz auf 679.000 Einwohner.

Die folgende Tabelle zeigt die Einwohner-Abgeordneten-Verhältnisse nach dem Vertrag von Lissabon.[3]

Land Nizza Lissabon Einwohner
(Millionen)
Bürger pro
Abgeordnete
Europaische UnionEuropäische Union Europäische Union 736 751 501,1 667.193
BelgienBelgien Belgien 22 22 10,8 492.136
BulgarienBulgarien Bulgarien 17 18 7,5 420.222
DeutschlandDeutschland Deutschland 99 96[4] 81,8 852.083
DanemarkDänemark Dänemark 13 13 5,5 425.769
EstlandEstland Estland 6 6 1,3 223.333
FinnlandFinnland Finnland 13 13 5,4 411.615
FrankreichFrankreich Frankreich 72 74 64,7 874.514
GriechenlandGriechenland Griechenland 22 22 11,3 513.409
IrlandIrland Irland 12 12 4,5 371.333
ItalienItalien Italien 72 73 60,3 826.575
LettlandLettland Lettland 8 9 2,2 249.777
LitauenLitauen Litauen 12 12 3,3 277.417
LuxemburgLuxemburg Luxemburg 6 6 0,5 83.666
MaltaMalta Malta 5 6 0,4 68.833
NiederlandeNiederlande Niederlande 25 26 16,6 637.615
OsterreichÖsterreich Österreich 17 19 8,4 440.789
PolenPolen Polen 50 51 38,2 748.373
PortugalPortugal Portugal 22 22 10,6 483.545
RumänienRumänien Rumänien 33 33 21,5 650.363
SchwedenSchweden Schweden 18 20 9,3 467.050
SlowakeiSlowakei Slowakei 13 13 5,4 417.308
SlowenienSlowenien Slowenien 7 8 2,0 255.875
SpanienSpanien Spanien 50 54 46,0 854.648
TschechienTschechien Tschechien 22 22 10,5 477.591
UngarnUngarn Ungarn 22 22 10,0 455.136
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 72 73 62,0 849.425
Zypern RepublikRepublik Zypern Zypern 6 6 0,8 133.000

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30. Juni 2009, Absatz-Nr. 282ff.
  2. EurActiv, 13. Oktober 2008: Europaabgeordneter: „Umfassende“ Wahlreform bis 2014 „dringend benötigt“.
  3. Vgl. Europäische Demografie EU27 Bevölkerung
  4. Da die Europawahl 2009 noch entsprechend dem Vertrag von Nizza durchgeführt wurde, bleiben Deutschland die drei wegfallenden Sitze bis zur Europawahl 2014 erhalten. Das Europäische Parlament hat bis 2014 vorübergehend 754 Abgeordnete.

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