Europawahl 2014

Europawahl 2014

Die Europawahl 2014 wird die achte Europawahl sein, bei der das Europäische Parlament direkt gewählt wird. Entsprechend den Bestimmungen im Direktwahlakt wird sie voraussichtlich zwischen Donnerstag, dem 5., und Sonntag, dem 8. Juni 2014 stattfinden.

Es handelt sich um die erste Europawahl nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, sodass erstmals die darin vorgesehene Neuverteilung der Sitzzahl pro Land gelten würde. Allerdings gibt es eine Initiative des Europäischen Parlaments, das Europawahlrecht noch vor der Wahl 2014 grundlegend zu reformieren. Der genaue Abstimmungsmodus ist daher noch offen.

Inhaltsverzeichnis

Wahltermin

Entsprechend Art. 10 und 11 Direktwahlakt[1] findet die Wahl genau fünf Jahre nach der vorangehenden Europawahl in einem Zeitraum zwischen Donnerstag und Sonntag statt. Da die Europawahl 2009 auf den 4. bis 7. Juni 2009 fiel, würde dies bedeuten, dass die Europawahl 2014 zwischen dem 5. und 8. Juni 2014 erfolgt. Durch einen einstimmigen Beschluss des Rats der EU, der mindestens ein Jahr vor dem vorgesehenen Termin getroffen werden muss, kann das Datum der Wahl um bis zu zwei Monate nach vorn oder einen Monat nach hinten verschoben werden; es muss allerdings auf jeden Fall einen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag umfassen.

Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union kann innerhalb dieses Zeitraums selbst festlegen, wann in seinem Land die Wahllokale geöffnet sind. Der genaue Abstimmungstermin folgt daher den jeweiligen Traditionen in den einzelnen Staaten: In Deutschland, Österreich und anderen Ländern wird zum Beispiel üblicherweise sonntags gewählt, in Großbritannien und den Niederlanden dagegen bereits am Donnerstag.

Wahlmodus

Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach Ländern
Mitgliedstaat 2009 2014 Duff-Vorschlag
Europaische UnionEuropäische Union Europäische Union - - 25
BelgienBelgien Belgien 22 22 20
BulgarienBulgarien Bulgarien 17 18 18
DanemarkDänemark Dänemark 13 13 14
DeutschlandDeutschland Deutschland 99 96 96
EstlandEstland Estland 6 6 6
FinnlandFinnland Finnland 13 13 14
FrankreichFrankreich Frankreich 72 74 76
GriechenlandGriechenland Griechenland 22 22 20
IrlandIrland Irland 12 12 12
IslandIsland Island - 6(*) 6(*)
ItalienItalien Italien 72 73 72
KroatienKroatien Kroatien - 12(*) 12(*)
LettlandLettland Lettland 8 9 7
LitauenLitauen Litauen 12 12 10
LuxemburgLuxemburg Luxemburg 6 6 6
MaltaMalta Malta 5 6 6
NiederlandeNiederlande Niederlande 25 26 24
OsterreichÖsterreich Österreich 17 19 19
PolenPolen Polen 50 51 49
PortugalPortugal Portugal 22 22 20
RumänienRumänien Rumänien 33 33 29
SchwedenSchweden Schweden 18 20 20
SlowakeiSlowakei Slowakei 13 13 14
SlowenienSlowenien Slowenien 7 8 7
SpanienSpanien Spanien 50 54 55
TschechienTschechien Tschechien 22 22 20
UngarnUngarn Ungarn 22 22 20
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 72 73 73
Zypern RepublikRepublik Zypern Zypern 6 6 6
Gesamt: 736 751 776

(*) Bei vorherigem Beitritt.

Geltendes Wahlrecht

Nach dem bestehenden Europawahlrecht hat jeder Mitgliedstaat eine feste Anzahl von Sitzen, wobei nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität größere Staaten grundsätzlich jeweils mehr Sitze hatten als kleinere Staaten, kleinere Staaten aber mehr Sitze pro Einwohner als größere. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Unionsbürger ab einer bestimmten Altersgrenze, die jedes Land selbst festlegen kann. Unionsbürger, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes haben, in dem sie leben, können frei entscheiden, ob sie im Land ihrer Staatsbürgerschaft oder ihres Wohnsitzes wählen wollen. Auch Bürger mit mehreren Staatsbürgerschaften können sich selbst aussuchen, in welchem dieser Länder sie wählen wollen. Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt, wobei die Sperrklausel maximal fünf Prozent betragen darf. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch wiederum den Mitgliedstaaten selbst überlassen. Am 9. November 2011 hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Urteil (Az. 2 BvC 4/10 u.a.)entschieden das die 5%-Hürde in Deutschland für die Europawahl verfassungswidrig ist. Unter anderem seien bei der letzten Wahl 2,8 Millionen Wählerstimmen dadurch nicht berücksichtigt. Das Urteil fiel allerdings knapp aus, da 3 von 8 Richtern dem Antrag nicht statt gaben. Die Richter Rudolf Mellinghoff und Udo Di Fabio kritisierten den Urteilsspruch ihrer Kollegen in einem Sondervotum. Ihrer Ansicht nach ist die Sperrklausel zulässig, weil sie Funktionsbeeinträchtigungen des EU-Parlaments verringern soll.[2][3][4]


Gemäß dem Vertrag von Lissabon ist eine Ausweitung der Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments von bisher 736 auf 751 vorgesehen. Dabei erhält unter anderem Österreich zwei zusätzliche Sitze (19 statt 17), Deutschland muss als einziges Land Sitze abgeben (96 statt 99). Aufgrund von EU-Erweiterungen, insbesondere den für 2013 geplanten Beitritt Kroatiens sowie den möglichen Beitritt Islands, könnten weitere Abgeordnete hinzukommen, nämlich voraussichtlich 12 für Kroatien und 6 für Island.[5]

Initiative zur Wahlrechtsreform

Allerdings wurde vom Europäischen Parlament eine Initiative eingeleitet, um das Europawahlrecht vor der Wahl 2014 umfassend zu reformieren. Dabei soll ein Teil der Europaabgeordneten nicht mehr im Rahmen nationaler Sitzkontingente, sondern über gemeinsame europaweite Listen gewählt werden. Vorgesehen sind hierfür 25 zusätzliche Sitze, für die jede politische Partei auf europäischer Ebene und jede Fraktion im Europäischen Parlament eine Kandidatenliste vorschlagen kann.[6] Zudem sollen auch die nationalen Sitzkontingente neu berechnet und für ihre Wahl einheitlichere Regeln aufgestellt werden, etwa ein einheitlicher Wahltermin und klarere Vorgaben zur Ausgestaltung des Verhältniswahlsystems.

Ein entsprechender Vorschlag wurde 2008 von Andrew Duff, dem zuständigen Berichterstatter des Parlaments, eingebracht[7] und im April 2011 vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen verabschiedet.[8] Eine solche Reform würde jedoch eine Veränderung des EU-Vertrags notwendig machen und müsste deshalb von allen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden.

Einzelnachweise

  1. Direktwahlakt auf der Homepage des Bundeswahlleiters.
  2. Fünf-Prozent-Hürde ist verfassungswidrig aus dem Stern vom 9.11.2011
  3. 5-Prozent-Hürde bei Europawahl verfassungswidrig Artikel Welt Online
  4. Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahl verfassungswidrig Artikel der sueddeutschen.de vom 9.1.2011
  5. Der Standard, 5. November 2010: EU-Kommission empfiehlt Beitrittsland-Status.
  6. Reform des Wahlrechts: Parlament soll europäischer werden
  7. EurActiv, 13. Oktober 2008: Europaabgeordneter: „Umfassende“ Wahlreform bis 2014 „dringend benötigt“; siehe auch Entwurf eines Berichts über einen Vorschlag zur Änderung des Direktwahlakts, 5. Juli 2010.
  8. EUobserver, 19. April 2011: Call for Europeans to elect 25 MEPs from EU-wide list (englisch); Andrew Duff, Europäisches Parlament, 28. April 2011: Bericht über einen Vorschlag zur Änderung des Direktwahlakts.

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