- Donnersbergdepartement
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Das Département du Mont-Tonnerre (deutsch: Département Donnersberg, auch Donnersberg-Département) war eine Verwaltungseinheit im heutigen Bundesland Rheinland-Pfalz, die im Verlauf der französischen Revolutionskriege nach dem Vorbild der französischen Départements gebildet wurde. Im Wesentlichen umfasste das Département du Mont-Tonnerre die heutige Pfalz und Rheinhessen. Vor allem Teile der Südpfalz gehörten allerdings zum Département Bas-Rhin mit Sitz in Straßburg.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Benannt war das Département nach dem Donnersberg (französisch: Mont-Tonnerre) im Nordpfälzer Bergland. Es wurde mit drei weiteren Départements im Zuge der Besetzung (ab 1792) und förmlichen Annexion (1801/02) der Gebiete des sogenannten Linken Rheinufers durch Frankreich gebildet.
Das annektierte Gebiet stand zunächst unter Sonderverwaltung; erst mit der Übernahme der Verfassung von 1802 wurde es den innerfranzösischen Départements gleichgestellt. Jeanbon Baron de St. André, der seit 1801 Generalkommissar der vier linksrheinischen Départements war, wurde von Napoléon Bonaparte im Februar 1802 zum ersten französischen Präfekten des Départements du Mont-Tonnerre (mit Sitz in Mainz) ernannt. Die Verwaltung des Départements hatte bis 1814 ihren Sitz im Osteiner Hof in Mainz.
Struktur
Das Département du Mont-Tonnerre gliederte sich in folgende Arrondissements (Unterpräfekturen), denen Kantone zugeordnet waren:
- Mainz (Mayence)
- Kantone: Alzey, Bingen, Bechtheim, Ingelheim, Kirchheimbolanden, Mainz, Nieder-Olm, Oppenheim, Wöllstein und Wörrstadt
- Kaiserslautern (Kayserslautern)
- Kantone: Göllheim, Kaiserslautern, Lauterecken, Obermoschel, Otterberg, Rockenhausen, Winnweiler und Wolfstein
- Speyer (Spire)
- Kantone: Bad Dürkheim, Edenkoben, Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Mutterstadt, Neustadt, Pfeddersheim, Speyer und Worms
- Zweibrücken (Deux Ponts)
- Kantone: Annweiler, Homburg, Hornbach, Landstuhl, Medelsheim, Pirmasens, Waldfischbach und Zweibrücken
Entwicklung
Code Civil
Wie im französischen Kernland wurden in den linksrheinischen ehemals deutschen Gebieten die Privilegien des Adels und alle Feudalabgaben abgeschafft; der Kirchenbesitz wurde als Nationaleigentum beschlagnahmt und an reiche Bürger und Bauern verkauft. Sehr bedeutsam war die Einführung des Code Civil durch Napoleon. Er garantierte jedem Bürger Rechtsgleichheit und öffentliche Gerichtsverfahren. Die Bevölkerung, die bis dahin in kleinen und kleinsten Territorien gelebt hatte, wurde Teil eines großen Wirtschaftsraums ohne Zoll- und Zunftschranken. Des Weiteren wurde die männliche Bevölkerung der eroberten Gebiete zum Wehrdienst in der französischen Armee herangezogen und musste somit an den französischen Eroberungskriegen teilnehmen, so auch am Russlandfeldzug, wobei viele der Soldaten ums Leben kamen.
Wiener Kongress
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft am Rhein um die Jahreswende 1813/14 wurde die Leitung der vorläufigen Verwaltung der rückeroberten Gebiete dem Reichsfreiherrn Karl vom und zum Stein (1757–1831) übertragen. Die Verbündeten schufen für eine Übergangszeit in den von ihnen besetzten Gebieten mit Generalgouvernements neue Verwaltungseinheiten, zunächst ohne die bestehenden Verwaltungseinrichtungen zu ändern. Aus den Départements Donnersberg, Saar und Rhein-Mosel wurde das Generalgouvernement Mittelrhein gebildet, dem im März 1814 noch das Département Forêts (Wälderdépartement) angegliedert wurde. Aber bereits im Juni des gleichen Jahres wurde die gemeinsame Verwaltung beendet; die Gouvernements wurden den einzelnen Mächten zugeteilt. Das Gebiet südlich der Mosel kam unter gemeinsame bayerisch-österreichische Verwaltung mit Sitz in Kreuznach; das Gebiet nördlich davon fiel an Preußen. Erst nach der endgültigen Niederlage Napoleons wurde auf dem Wiener Kongress (1814/15) eine Entscheidung über den weiteren Verbleib der linksrheinischen Gebiete gefällt. Der größere Teil des ehemaligen Départements Donnersberg fiel als Rheinkreis (1835 in Rheinpfalz umbenannt) an das Königreich Bayern; das Gebiet um Mainz kam als Provinz Rheinhessen an das Großherzogtum Hessen.
Bedeutung
Die Plünderungen während der Revolutionskriege und die Aushebungen in der napoleonischen Zeit brachten der Bevölkerung großes Leid, aber es gab auch positive Erfahrungen. Das französische Erbe in Verwaltung und Justiz, das auch in der bayerischen Zeit der Pfalz beibehalten wurde, ermöglichte dort einen erheblich größeren Spielraum für freiheitliche Bestrebungen. Das Hambacher Fest von 1832 und die Revolution von 1848/49 wären ohne dieses Erbe kaum denkbar gewesen.
Siehe auch
Literatur
- Max Springer: Die Franzosenherrschaft in der Pfalz 1792–1814. Berlin und Leipzig 1926
- Ludwig Käss: Die Organisation der allgemeinen Staatsverwaltung auf dem linken Rheinufer durch die Franzosen während der Besetzung 1792 bis zum Frieden von Lunéville 1801. Mainz 1929
Weblinks
- Arrêté relatif à la mise en activité de la Constitution dans les départements de la Roer, de la Sarre, de Rhin-et-Moselle et du Mont-Tonnerre („Erlass zur Inkraftsetzung der Verfassung in den Départements Roer, Saar, Rhein-Mosel und Donnersberg“)
- Constitution de l'an X („Verfassung des Jahres X“ – 1802)
- Karte: Die Départements des ersten französischen Kaiserreichs in der Großregion Saar-Lor-Lux im Jahr 1813
- Die Zeit der französischen Herrschaft am Rhein
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