- Feldpropst
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Der Feldpropst war der oberste Militärgeistliche. Ihm waren sämtliche Feldprediger und Militärpfarrer unterstellt. Es gab bei der Königlich Preußischen Armee je einen evangelischen und einen katholischen Feldpropst. Die katholischen Amtsinhaber besaßen zumeist die Bischofsweihe. Auch in anderen deutschen Staaten gab es teilweise diesen Titel; in der österreichischen k.u.k. Armee hießen die obersten Geistlichen Feldvikare. Dort gibt es noch heute (2010) den eigenständigen österreichischen Militärbischof, dessen Amt dem des katholischen preußischen Feldpropstes ähnelt.
Inhaltsverzeichnis
Preußen
Der katholische Feldpropst
Durch Kabinettsordre von König Friedrich Wilhelm IV., vom 4. Februar 1848 und Apostolischem Breve Papst Pius IX., vom 24. Oktober 1849 existierte in Berlin der römisch-katholische Armeebischof der Preußischen Streitkräfte, zuständig für die katholische Militärseelsorge. Der erste Amtsinhaber war Kardinal Melchior von Diepenbrock, Fürstbischof von Breslau, der die Funktion zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben ausübte. Ab 1852 musste er seine diesbezüglichen Amtsgeschäfte auf den vom König zu benennenden Feldpropst übertragen, der unter seiner Jurisdiktion stand.[1]
1868 errichtete man die katholische preußische Feldpropstei als unabhängiges, selbständiges Kirchenamt und unterstellte es unmittelbar dem Papst. Der Feldpropst erhielt grundsätzlich die Würde eines Titularbischofs mit der Befugnis, die Militärgeistlichen unter Zustimmung der staatlichen Behörden zu ernennen und die Disziplinargewalt über sie auszuüben. Er besaß die Jurisdiktion über alle Angehörigen der preußischen Streitkräfte und ihre Familien; Amtssitz blieb Berlin.
Seit der Reichsgründung 1871 war der katholische preußische Feldpropst auch zuständig für den gleichen Personenkreis in den meisten deutschen Kleinstaaten, im Reichsland Elsaß-Lothringen und in den Kolonien, sofern dort keine separate Regelung für die Feldseelsorge bestand. Der preußische Feldpropst war bis 1919 als Oberhirte einer Personaldiözese, die sich über einen bestimmten Personenkreis im gesamten Deutschen Reich erstreckte, exemt – also unabhängig – von den Ortsbischöfen.
Während der Zeit des Kulturkampfs blieb das Amt des katholischen preußischen Feldpropstes von 1873–1888 vakant.
Die Weimarer Verfassung beschränkte die Jurisdiktion des Feldpropstes ab 1919 wieder auf das preußische Militär und das Amt wurde schließlich nach dem Rücktritt von Heinrich Joeppen, im Jahre 1920, nicht mehr besetzt.[2] Im Reichskonkordat von 1933 hatte man auch die Militärseelsorge neu geregelt und es wurde 1936 erstmals wieder ein deutscher Militärbischof eingesetzt, ein Vorläufer der späteren Militärbischöfe der Bundeswehr. Der Titel und das Amt des Preußischen Feldpropstes blieben jedoch erloschen.
Katholische Feldpröpste von Preußen:
- Friedrich Felix Mencke (1852-1858)
- Leopold Pelldram (1859–1867)
- Franz Adolf Namszanowski (1868–1873)
- Johannes Maria Assmann (1888–1903)
- Heinrich Vollmar (1903–1913)
- Heinrich Joeppen (1913–1920)
Der evangelische Feldpropst
- Lambert Gedicke (1717–1736)
- Johann Caspar Carstedt (1736–1742)
- Friedrich Wilhelm Offelsmeyer (?–1834)
- Ludwig August Bollert (1833- 1860)[3]
- Peter Thielen (1860–1887)
- Maximilian Richter
- Max Wölfing (1905–1918)
- Ernst Schlegel (1919–1933/34)
Andere deutsche Staaten
Königreich Bayern
Im Königreich Bayern gab es – im Gegensatz zu Preußen – keine fest geregelte Militärseelsorge. Man betrachtete die Armee nicht als „Staat im Staate“ und ließ die Soldaten durch reguläre Zivilseelsorger pastorieren. Lediglich im Kriegsfall waren laut königlicher Entschließung vom 27. Februar 1809 sogenannte „Feldprediger“ zur Betreuung der Truppen vorgesehen.
Ein Breve von Papst Gregor XVI., ausgestellt am 20. April 1841, bestimmte den jeweiligen Erzbischofs von München und Freising, im Mobilmachungsfall zum „Großkaplan“ der bayerischen Streitkräfte. In Anlehnung an die preußische Amtsbezeichnung setzte sich auch hier der Titel des Feldpropstes durch. Die Funktion war jedoch an die Mobilisierung gekoppelt.
Staatlicherseits wurde das päpstliche Breve nie bestätigt und so holte sich jeder Erzbischof von München-Freising, nach seiner Ernennung, in Rom eine separate Vollmacht als eventueller bayerischer Feldpropst.
Das Amt lebte nur drei mal auf. In den Kriegen von 1866, von 1870/71 und im Ersten Weltkrieg. Amtsinhaber 1866 und 1870/71 war Erzbischof Gregor von Scherr. Im Ersten Weltkrieg übernahm 1914 der schon 64-jährige, herzkranke Kardinal Franz von Bettinger die Aufgabe des Feldpropstes. Er besuchte 1916 die Westfront, was ihn stark anstrengte und wohl seinen plötzlichen Tod mit verursachte. Von seinem Sekretär Michael Buchberger wurde hierüber das Erinnerungsbüchlein „Im Purpur bei den Feldgrauen“ publiziert. Als Bettinger starb stand er kurz vor einem weiteren Besuch an der Ostfront. Sein erzbischöflicher Nachfolger Michael von Faulhaber übernahm 1917 auch das Amt des bayerischen Feldpropstes, das mit der Demobilisierung 1919 für immer erlosch.
Württemberg und Sachsen
Auch im Königreich Württemberg gab es das Amt des Feldpropstes, ebenso im Königreich Sachsen. Beide deutschen Mittelstaaten hatten sich zusammen mit Bayern auch nach der Reichsgründung die eigenständige Militärseelsorge vorbehalten. In Württemberg war der evangelische Feldpropst gleichzeitig Pfarrer der Stuttgarter Garnison.
Feldpröpste von Sachsen:
Literatur
- Robert Gernsheim: "Die Regelung der katholischen Militärseelsorge in Preußen", in "Archiv für katholisches Kirchenrecht", Band 20, Verlag Kirchheim, Mainz, 1868 Komplettscan des Beitrags
- Michael Buchberger:"Die bayerische Feldseelsorge im Weltkriege", Kösel Verlag, München, 1916
Weblinks
Siehe auch
Einzelnachweise
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