- Gewinneinkünfte
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Gewinneinkünfte im deutschen Einkommensteuerrecht sind Einkünfte, bei denen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG die Einkünfte dem Gewinn entsprechen. Die Gewinneinkünfte stellen nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung die erste Art der Einkunftsermittlung dar.
Gewinneinkünfte gesetzliche Grundlage Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13, § 13a, § 14, § 14a EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15, § 16, § 17 EStG Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG Es existieren bei den Gewinneinkünften folgende verschiedenen Arten der Gewinnermittlung
- durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) nach § 4 Abs. 1 EStG oder
- durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG
- durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
- oder nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG, Sonderregelung für Land- und Forstwirte)
Steuergesetzliche Tatbestände für Gewinneinkünfte sind:
- Gewinnerzielungsabsicht
- Nachhaltigkeit
- Selbständigkeit
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- keine reine Vermögensverwaltung
Das Gegenstück zu den Gewinneinkünften bilden die Überschusseinkünfte.
Die sieben deutschen EinkunftsartenGewinneinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | Einkünfte aus selbständiger ArbeitÜberschusseinkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | Einkünfte aus Kapitalvermögen | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Sonstige Einkünfte
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