Dualismus der Einkünfteermittlung

Dualismus der Einkünfteermittlung

Unter Dualismus der Einkünfteermittlung versteht man die Einteilung der sieben Einkunftsarten in zwei Gruppen nach § 2 Abs. 2 EStG. Das Gesetz unterscheidet zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften. Hierbei handelt es sich nicht nur um verschiedene Bezeichnungen sondern um zwei verschiedene Arten der Einkunftsermittlung für die das Einkommensteuergesetz auch unterschiedliche Ermittlungen der Einkünfte vorsieht.[1]

Gewinneinkünfte gesetzliche Grundlage Überschusseinkünfte gesetzliche Grundlage
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §§ 13, 13a, 14, 14a EStG Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb §§ 15, 16, 17 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
Sonstige Einkünfte §§ 22, 23 EStG

Eine Reihe von einkommensteuerlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfordert die Abgrenzung der Einkunftsermittlungsarten voneinander, da der Umfang der Steuerpflicht vom Einkommensteuergesetz verschieden weit definiert wird. Beispielsweise entsteht bei den Gewinneinkünften teilweise auch Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern während hier jedoch auch der Abzug betrieblich bedingter Aufwendungen (Betriebsausgaben) weiter gefasst ist als bei den Überschusseinkünften.[2]

Bei den Gewinneinkünften wird der Gewinn entweder durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG) mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Die Einnahmenüberschussrechnung ist jedoch nur zulässig, wenn der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist Bücher zu führen und auch freiwillig keine Bücher führt und keine Abschlüsse tätigt.

Die Überschusseinkünfte ermitteln die Einkünfte durch Gegenüberstellung der Einnahmen mit den Werbungskosten (§§ 9 - 9c EStG). Zu beachten ist, dass die Begriffe Werbungskosten und Betriebsausgaben nicht deckungsgleich sind, sich aber im Zuge der Rechtsfortbildung in den letzten Jahren angenähert haben.

Einzelnachweise

  1. Zenthöfer, Schulz zur Wiesche: Einkommensteuer (Blaue Reihe), 10. Auflage, S. 25 Tz. 1.3.3.
  2. Gierschmann, Gunsenheimer, Schneider: Lehrbuch Einkommensteuer (15. Auflage), S. 93, Rz. 110

Literaturverzeichnis

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