- Heinrich Ebersberg
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Heinrich Ebersberg (* 30. Juli 1911 in Nordhausen/Harz; † ?) war ein deutscher Jurist und hoher Ministerialbeamter im Deutschen Reich und anschließend in der Bundesrepublik. Während der Zeit des Nationalsozialismus war er persönlicher Referent des Reichsministers der Justiz, ab 1954 dann Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Leben
Heinrich Ebersberg trat 1933 in die SA ein, 1937 dann in die NSDAP. Im Oktober 1938 – mit 27 Jahren – begann Ebersberg für Reichsministerium der Justiz (RMJ) zu arbeiten, im Jahr darauf wurde er zum Landgerichtsrat ernannt.[1] Dort nahm er die Position „Erster Staatsanwalt im RJM“ ein und war persönlicher Referent des Reichsministers der Justiz Franz Schlegelberger, ab August 1942 dann persönlicher Referent von dessen Nachfolger Otto Thierack.[2]
Am 23./24. April 1941 nahm Ebersberg an der „Tagung der höchsten Juristen des Reiches“ in Berlin teil, bei der die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ mittels Gas erörtert wurde, unter anderem hielten dabei Brack und Heyde Vorträge. Aus dem RMJ waren Staatssekretär und kommissarischer Minister Schlegelberger, Staatssekretär Freisler, die Ministerialdirektoren Nadler und Schneller, Ministerialdirigent Vogels, sowie die Ministerialräte Ammon, Dörffler und Ebersberg anwesend.[3] 1944 wurde Ebersberg zum SA-Sturmführer befördert. Im November desselben Jahres wurde er zum Oberlandesgerichtsrat ernannt.[1]
1949 wurde Ebersberg zum Amtsgerichtsrat in Niedersachsen ernannt. Ab 1954 war er dann als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz (BMJ) tätig.[1] Im BMJ leitete er die Unterabteilung III B, die innerhalb der Abteilung III (Handels- und Wirtschaftsrecht) für Kartell- und Monopolrecht zuständig war.[4]
Mit Hinweis auf seine kontinuierliche Karriere in den Justizministerien vor und nach 1945 wurde Ebersberg zusammen mit 1.800 Wirtschaftsführern, Politikern und führenden Beamten der Bundesrepublik im erstmals 1965 durch die DDR zu Propagandazwecken veröffentlichten Braunbuch aufgelistet.[5] Ingo Müller nannte 1987 in Furchtbare Juristen Heinrich Ebersberg – neben Ministerialdirigent Josef Schafheutle (im RMJ genau wie im BMJ verantwortlich für politisches Strafrecht), Ministerialrat Eduard Dreher (vormals Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Innsbruck und dort für mehrere Todesurteile verantwortlich), Franz Maßfeller (Vertreter des RJM bei der Wannseekonferenz) und Ministerialdirigent Ernst Kanter (vormals Generalrichter beim Befehlshaber der deutschen Besatzungstruppen in Dänemark, wo er an mehr als 100 Todesurteilen gegen dänische Widerstandskämpfer mitwirkte) – als Beispiel für die ungebrochenen Karrieren von belasteten NS-Juristen im Bundesjustizministerium.[6]
Einzelnachweise
- ↑ a b c Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007, S. 124. ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage)
- ↑ Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren. Wallstein-Verlag, Göttingen 2004, S. 385. ISBN 3-89244-748-9.
- ↑ Helmut Kramer: „Gerichtstag halten über sich selbst“ - das Verfahren Fritz Bauers zur Beteiligung der Justiz am Anstaltsmord. In: Hanno Loewy und Bettina Winter: NS-"Euthanasie" vor Gericht : Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. Campus-Verlag, Frankfurt/Main 1996, S. 117, Fußnote 14. ISBN 3-593-35442-X.
- ↑ Die Bundesrepublik Deutschland - Staatshandbuch, Teilausgabe Bund. Heymann, Köln 1966, S. 20. ZDB-ID 220436-8
- ↑ Norbert Podewin (Hrsg.): „Braunbuch“. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft. Edition Ost, Berlin 2002. ISBN 3-360-01033-7 (Reprint der 3. Auflage von 1968). Listeneintrag zu Heinrich Ebersberg. (Abgerufen am 22. Februar 2009.)
- ↑ Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Kindler-Verlag, München 1987, S. 206–210. ISBN 3-463-40038-3.
Dazu Wolfgang Malanowski: Der Hund erkannte seinen Feind sofort. In: Der Spiegel. Nr. 23/1987 (1. Juni 1987), S. 83–94.
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