Homosexualität im Koran

Homosexualität im Koran
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Homosexualität im Islam wird unterschiedlich theologisch bewertet und diese Bewertung veränderte sich in der Geschichte.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Aspekte (Schari'a)

Der Koran fordert nach konservativer Auslegung die Bestrafung von Homosexualität:

Und diejenigen, die es von euch [Männern] begehen, strafet beide. Und so sie bereuen und sich bessern, so lasset ab von ihnen. Siehe, Allah ist vergebend und barmherzig (Sure 4, Vers 16).

Die Wortwahl erscheint relativ milde im Vergleich mit der Verurteilung anderer Vergehen, z. B. dem im vorausgehenden Vers behandelten außerehelichen Verkehr. (‏زناء‎ zinā, DMG zina, „Unzucht“)

Im Koran bleibt innerhalb der konservativen Auslegung die Art der Bestrafung offen, was in den islamischen Rechtsschulen (madhahib) zu einem Dissens geführt hat.[1] [2] Während die Hanafiten als größte Rechtsschule des Islam die Entscheidung darüber in das Ermessen des einzelnen Richters stellen, sehen die Hanbaliten, analog zum Ehebruch die Steinigung vor. Die Wahhabiten genannte Richtung des sunnitischen Islams hanbalitischer Richtung sieht ebenfalls die Todesstrafe vor. In sieben islamischen Ländern kann Homosexualität mit dem Tode bestraft werden: im Jemen, Iran, Saudi-Arabien, Sudan (nördliche Landesgebiete), Nigeria (nördliche Landesgebiete), Mauretanien und Vereinigte Arabische Emirate.[3] In vielen anderen islamisch geprägten Staaten werden Haftstrafen verhängt, während nur in wenigen islamisch geprägten Staaten wie in Albanien, in der Türkei, in Indonesien und in Jordanien eine Bestrafung nicht erfolgt.

Demgegenüber gibt es seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Islam islamische Organisationen und Einzelpersonen, die eine befürwortende Haltung gegenüber Homosexualität vertreten: zu nennen ist beispielsweise die Al-Fatiha Foundation.[4]

Die Bedeutung gleichgeschlechtlicher Liebe

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Der Koran assoziiert die Sünden von Lots Volk an einigen Stellen auch mit den Ausschweifungen zwischen Männern: Es gibt fünf Stellen im Koran, die sich auf schwules und lesbisches Verhalten beziehen. Manche befassen sich offensichtlich mit „femininen Männern“ und „maskulinen Frauen“. Die zwei wichtigsten Verweise auf homosexuelles Verhalten im Koran ist einmal die 7. Sure, Vers 80-81:

„80 Und (wir haben) den Lot (als unseren Boten gesandt). (Damals) als er zu seinen Leuten sagte: ‚Wollt ihr denn etwas Abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? 81 Ihr gebt euch in (eurer) Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen. Nein, ihr seid ein Volk, das nicht maßhält.“

Und zum anderen die Sure 26, Vers 165[-166]:.

„165 Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben 166 und (darüber) vernachlässigen, was euer Herr euch in euren Gattinnen (als Ehepartner) geschaffen hat? Nein, ihr seid verbrecherische Leute.“(1).

Beide Verweise beziehen sich auf schwule und nicht auf lesbische Sexualität, da diese im Koran nicht erwähnt wird. Lut wird in den hebräischen Schriften als „Lot“ bezeichnet. Diese Passage ist ein offensichtlicher Verweis auf die Ereignisse bei Sodom und Gomorrah.

Dies scheint zu implizieren, dass es vor der ersten Erwähnung in Sodom keine Homosexualität gab. Dies ist ein ausschließlich im Islam existierendes Konzept, das weder im jüdischen noch im christlichen Glauben vorkommt. Diese Passage verbindet die Sünden von Sodom – den Grund für die Zerstörung – mit Homosexualität. Deswegen werden Männer, die Sex mit Männern haben, seitdem von religiöser Seite als luti bezeichnet, der Analverkehr zwischen ihnen als liwāt (لواط).

Ein scheinbares Paradox ergibt sich daraus, dass die islamische Tradition die erotische Attraktivität des eigenen Geschlechts als ein natürliches und universelles Faktum betrachtet. So heißt es in einem dem Propheten Muhammad zugeschriebenen Hadith:

„Starre nicht auf bartlose Knaben, denn sie haben Augen, die verführerischer sind als die Jungfrauen [huris].“

Ähnlich äußert sich der im Jahr 1200 n. u. Z. verstorbene hanbalitische Rechtsgelehrte Ibn al-Gauzi:

„Derjenige, der behauptet, dass er keine Begierde empfindet [wenn er schöne Knaben erblickt], ist ein Lügner, und wenn wir ihm glauben könnten, wäre er ein Tier, nicht ein menschliches Wesen.“

Dies schlägt sich auch in den Paradiesbeschreibungen des Koran nieder, wo nicht nur „großäugige Jungfrauen“, sondern auch Jünglinge, „gleich verborgenen Perlen“ (Sure 52, Vers 24), auf die (männlichen) Wiederauferstandenen warten und sie als Mundschenke bedienen:

„Die Runde machen bei ihnen unsterbliche Knaben mit Humpen und Kannen (von Wein) und einem Becher (voll) von Quellwasser.“ (Sure 56, Vers 17-18)

Die romantische Liebe ('isq) zwischen Männern wird – unter der Voraussetzung, dass sie keusch ist – vom Islam vollständig akzeptiert. So schreibt der Universalgelehrte Ibn Hazm:

„Liebe wird von der Religion weder missbilligt, noch vom Gesetz verboten; denn jedes Herz ist in Gottes Hand.“

Gleichzeitig führt aber die Verwerfung von unkeuschen Handlungen zwischen Männern für den strenggläubigen Muslim zu einem inneren Glaubenskampf (dschihad) gegen sein eigenes Selbst (nafs). Einem bekannten Hadith zufolge gilt derjenige, der in diesem Kampf obsiegt, als „Liebesmärtyrer“:

„Wer liebt und keusch bleibt und sein Geheimnis verbirgt und stirbt, stirbt als ein Märtyrer.“

Eine etwas andere Haltung nimmt die sufische Tradition ein. In ihr spielt die leidenschaftliche Zuneigung zwischen dem „Liebenden“ und dem „Geliebten“ eine konstitutive Bedeutung für die mystische Annäherung an Gott. Dies ist aber auf keinen Fall körperlich, also zwischen zwei Menschen (Männern) zu sehen, sondern der Liebende ist ein Synonym für den Suchenden, also den Sufi, der Geliebte ist ein Synonym für Gott.

Stellen im Koran

Homosexualität wird im Koran nur indirekt erwähnt. Homosexualität wird im Koran nach konservativer Auslegung auf die Ereignisse von Sodom und Gomorra bezogen. [5]

Richtungen innerhalb des Islams

Alle islamische Rechtsschulen lehnten homosexuelle Handlungen in der Vergangenheit als sündhaft ab. Homosexueller Geschlechtsverkehr gilt nach konservativer Auslegung als Unzucht (Zina). Umstritten ist innerhalb dieser Schulen, welche Art von Strafhöhe zu verhängen war. Die Meinungen reichten von kurzen Freiheitsstrafen bis zur Todesstrafe.

Islamische Gutachten der einzelnen Rechtsschulen in den letzten Jahren zum Thema Homosexualität sind kaum vorhanden. Eine Minderheit islamischer Organisationen und Einzelpersonen vertreten gegenwärtig eine liberalere Haltung und bewerten homosexuelle Handlungen nicht als eine Sünde. Zu nennen sind beispielsweise die 1998 in den USA gegründete und mit etwa 900 Mitgliedern (2002) stärkste Gruppierung Al-Fatiha Foundation[6], die durch den Imam Muhsin Hendricks 1998 in Südafrika gegründete Al-Fitrah und die 1998 in England gegründete und mit etwa 300 Mitgliedern (2008) zweitstärkste Gruppe Imaan. Letztere veranstaltete anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens vom 17. bis zum 19. Oktober 2008 eine Konferenz, an der Vertreter aus dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten, den Niederlanden, Kanada, Frankreich, Deutschland, Norwegen, Iran, Libanon, Pakistan, Türkei und Uganda teilnahmen.[7][8]

Gegenwärtige Situation in islamisch geprägten Staaten

Homosexualität wird in islamisch geprägten Ländern unterschiedlich bewertet und rechtlich seitens des Staates betrachtet. Eine staatliche Anerkennung von homosexuellen Paarbeziehungen gibt es gegenwärtig in keinem islamisch geprägten Staat.

Legalität

In den islamisch geprägten Staaten Albanien, Indonesien, Jordanien, Mali, Tschad und Türkei sind homosexuelle Handlungen nicht verboten.

Illegalität mit Haftstrafe

In den meisten islamisch geprägten Staaten werden homosexuelle Handlungen mit unterschiedlich hohen Haftstrafen verfolgt. Hierzu gehören die Staaten Afghanistan (gegenwärtig keine staatliche Hoheit), Algerien, Ägypten, Bahrein, Bangla Desch, Brunei, Gambia, Guinea, Komoren, Irak, Katar, Libyen, Malaysia, Malediven, Marokko, Oman, Pakistan, Senegal, Singapur, Somalia (gegenwärtig keine staatliche Hoheit), Syrien und Tunesien. [9]

Illegalität mit Todesstrafe

In sieben Ländern Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate droht die Todesstrafe. [10]

Siehe auch

Literatur

  • Khaled El-Rouayheb, Before Homosexuality in the Arab–Islamic World, 1500–1800 Chicago, 2005
  • Everett K. Rowson, J.W. Wright, Homoeroticism in Classical Arabic Literature New York, 1997
  • Arno Schmitt und Jehoeda Sofer, Sexuality and Eroticism Among Males in Moslem Societies, Harrington Park Press 1992
  • Arno Schmitt und Gianni de Martino, Kleine Schriften zu zwischenmännlicher Sexualität und Erotik in der muslimischen Gesellschaft, Berlin, Gustav-Müller-Str. 10 : A. Schmitt, 1985
  • Georg Klauda: Die Vertreibung aus dem Serail. Europa und die Heteronormierung der islamischen Welt. Männerschwarm Verlag, Hamburg 2008, ISBN 978-3-939542-34-6

Einzelnachweise

  1. Islamische Rechtsgutachten betreff Homosexualität
  2. Islamisches Rechtsgutachten über die Bestrafung von homosexuellem Geschlechtsverkehr
  3. ILGA: Seven coutries still put people to death for same-sex acts
  4. Al-Fatiha Foundation
  5. Heise:Islam und Homosexualität
  6. Al-Fatiha
  7. Organisers delighted at success of LGBT Muslim conference, pinknews.co.uk, 24. Oktober 2008
  8. London: Konferenz für schwul-lesbische Muslime, queer.de, 26. September 2008
  9. Ilga:Statehomophobia
  10. Ilga: 7 countries still put people to death for same-sex acts

Weblinks


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