Horst (westfälisches Adelsgeschlecht)

Horst (westfälisches Adelsgeschlecht)

Von der Horst ist der Name eines alten westfälischen Adelsgeschlechts des Fürstentums Osnabrück, das mit Ruthger de Hurst im Jahr 1142 urkundlich erstmals erscheint und mit miles Gyselbertus de Horst (1234) die Stammreihe beginnt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Geschlecht stammte ursprünglich aus der Herrlichkeit Horst am Emscherbruch. Ein Teil der Familie siedelte später in der Grafschaft Vechta. Ein anderer zog an den Rhein. Als Stammsitz dieser Linie gilt Haus Horst bei Giesenkirchen am Niederrhein. Diese Linie teilte sich später in eine Linie im Kölner Raum und eine Linie im Klevisch-Bergischen Raum auf. [1] Zu ihren Liegenschaften gehörten auch Schloss Horst in Gelsenkirchen und Haus Horst in Essen.

Im Jahr 1180 war die Burg Hinckamp an der Haase im Besitz der Familie. Von dort aus verbreitete sie sich auch im Bistum Osnabrück. Burg Hinckamp blieb zunächst Hauptsitz der Familie, ehe sie um 1400 verkauft wurde. Seither hatte die Familie ihren Schwerpunkt im Bistum Minden. Dort hatte sie auch im 19. Jahrhundert noch mehrere Güter, unter diesen auch Schloss Hollwinkel. Diese hatte der preußische Staatsminister Julius August von der Horst im Jahr 1776 erworben. Nach dessen Tod spaltete sich die Familie in eine ältere Linie zu Hollwinkel und Ellerburg und eine jüngere Linie auf.[2]

Adelsanerkennung

  • Preußische Anerkennung des Freiherrnstandes am 11. Mai 1844 in Potsdam für alle Nachkommen des Julius August von der Horst (1723-1791), königlich preußischer Wirklicher Geheimer Staatsminister, Gutsherr auf Haldem, Steinlacke, Hollwinkel und anderen.
  • Preußische Namenvereinigung mit dem der „von Neumann“ aus dem Haus Auer als „Freiherr von der Horst von Neumann-Auer“, geknüpft an den Besitz des Fideikommiss Auer (Ostpreußen) am 18. Februar 1881 in Berlin für den königlich preußischen Major z.D. Rudolf Freiherr von der Horst, vermählt mit Bertha von Neumann, in den preußischen Adelsstand erhoben am 4. April 1863 in Berlin, Fideikommissherrin auf Auer.

Wappen

  • Variante 1 (Siegel von 1273): Ein mit zwölf Pfauenfedern besteckter Topfhelm auf der Teillinie eines Dreieckschildes.
  • Variante 2: Von Silber und Rot gespalten. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken sieben Straußenfedern, die rechte Hälfte silbern, die linke rot. - Wahlspruch: Gottesförchtig und driest.

Namensträger

Einzelnachweise

  1. Haus Horst in Giesenkirchen (pdf)
  2. Eintrag in Pierer von 1857

Literatur


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