- Horst Fischer (KZ-Arzt)
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Horst Paul Silvester Fischer (* 31. Dezember 1912 in Dresden; † 8. Juli 1966 in Leipzig) war ein deutscher Mediziner und Lagerarzt im KZ Auschwitz III Monowitz.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
Im Jahr 1932 trat Fischer ein Medizinstudium an der Universität Berlin an, das er 1937 mit dem Staatsexamen abschloss. Am 1. November 1933 trat er der SS und am 1. Mai 1937 der NSDAP bei.
Nach Kriegsausbruch war Fischer zunächst als Truppenarzt in Oranienburg, Dachau und Stralsund eingesetzt.
Die Erkrankung an einer Lungentuberkulose führte zu seiner Versetzung von der Fronttruppe. Im Erholungsheim machte Fischer die Bekanntschaft mit Enno Lolling, dem Chef des Amtes D III des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (Sanitätswesen und Lagerhygiene), dem sämtliche Lagerärzte unterstanden. Auf Lollings Angebot, in einem Konzentrationslager eingesetzt zu werden, um seine chirurgischen Fachkenntnisse zu erweitern, willigte Fischer ein und wenige Monate später erfolgte ein Einberufungsbefehl nach Auschwitz.
Lagerarzt in Monowitz
Fischer trat seinen Dienst in dem Konzentrationslager im November 1942 an. Hier war er dem Standortarzt Eduard Wirths, einem persönlichen Freund, unmittelbar unterstellt. Zunächst Truppenarzt, wurde er als Nachfolger von Friedrich Entress in dessen Funktion als Lagerarzt in dem Arbeitslager und Produktionsstätte der I.G. Farben auf dem Gelände der Buna-Werke im KZ Auschwitz III Monowitz eingesetzt.
In dieser Position oblag es Fischer, die Selektion von Häftlingstransporten durchzuführen und über deren Arbeitsfähigkeit oder deren Arbeitsunfähigkeit und damit die Ermordung im KZ-Teil Birkenau zu entscheiden. Schließlich avancierte Horst Fischer zum stellvertretenden Standortarzt von Auschwitz. 1944 endete Fischers Lagertätigkeit.
Nachkriegszeit
Nach Kriegsende praktizierte Fischer zunächst unbehelligt unter seinem richtigen Namen in Golzow bei Brandenburg an der Havel und später in Spreenhagen, Kreis Fürstenwalde, als Landarzt. Allerdings wurde Horst Fischer aufgrund seiner Westkontakte und „politischer Unzuverlässigkeit“ gegenüber dem DDR-Regime vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) über Jahre ständig observiert.
Im April 1964 wurde das MfS auf Fischers Tätigkeit als Lagerarzt in Auschwitz 1943/44 aufmerksam. Am 11. Juni 1965 wurde Horst Fischer in Untersuchungshaft genommen und vom MfS über einen mehrmonatigen Zeitraum eingehend verhört.
Schauprozess
Das Verfahren gegen Fischer hatte von Anfang an deutlichen Schauprozesscharakter. So war der Prozessverlauf durch besondere Direktiven des MfS vorgegeben, wahrscheinlich standen Schuldspruch und Todesurteil vor Verfahrenseröffnung fest. Trotzdem stand nicht Fischers individuelle Verurteilung im Vordergrund, sondern die DDR-Justiz erhoffte sich, durch die Aufdeckung von Fischers Tätigkeit im Arbeitslager Monowitz eine Belastung der deutschen Industrie im allgemeinen und des ehemaligen I.G.-Farben-Konzerns im besonderen ausschlachten zu können, da dieser nach seiner Auflösung durch die Alliierten in Form verschiedener Nachfolgeunternehmen in Westdeutschland fortbestand.
Am 10. März wurde der Prozess vor dem Obersten Gericht der DDR eröffnet. Während der zehntägigen Verhandlung brachte Horst Fischer praktisch keinerlei Verteidigung vor, bejahte ohne Zögern alle Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft und belastete sich mitunter selber, was den Schauprozesscharakter weiter verstärkte. Als Rechtsbeistand Horst Fischers fungierte Wolfgang Vogel, der staatliche Beauftragte für den Freikauf und Austausch von politischen Häftlingen und für den Austausch von Spionen.
Am 25. März 1966 ergingen Schuldspruch und Todesurteil. Nach der Ablehnung des Gnadengesuches an den Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht wurde Horst Fischer am 8. Juli 1966 durch die „Fallschwertmaschine“ in der Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in der Justizvollzugsanstalt Leipzig hingerichtet.
Siehe auch
Literatur
- Christian Dirks: Die Verbrechen der Anderen. Auschwitz und der Auschwitz-Prozess der DDR: Das Verfahren gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 3-506-71363-9
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