In Sachen Kaminski

In Sachen Kaminski
Filmdaten
Deutscher Titel In Sachen Kaminski
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 2005
Länge 88 Minuten
Altersfreigabe FSK 12
Stab
Regie Stephan Wagner
Drehbuch Holger Karsten Schmidt
Produktion Martin Bach
Musik Irmin Schmidt
Kamera Andreas Bein
Schnitt Susanne Heller,
Gunnar Wanne-Eickel
Besetzung

In Sachen Kaminski ist ein deutscher Fernsehfilm aus dem Jahr 2005, der den Entzug des Kindes-Sorgerechts bei Eltern mit einer Lernbehinderung problematisiert. Die Handlung folgt einem authentischen Fall, der 2002 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte letztinstanzlich verhandelt wurde.[1]

Inhaltsverzeichnis

Handlung

Die fünfjährige Lona wächst bei ihren Eltern in einem Einfamilienhaus auf. Der Vater, Martin Kaminski, arbeitet auf einem Schrottplatz, die Mutter, Petra Kaminski, arbeitet als Hausfrau. Ihren wissbegierigen Fragen begegnen die Eltern, wenn ihnen selbst die Antworten fehlen, mit Phantasie und Liebe. Ihr Hausarzt, Dr. Wente, stellt fest, dass Lona im Vergleich zu anderen, gleich altrigen Kindern, Defizite bezüglich ihrer Lernkenntnisse hat. Auf seine Empfehlung hin stellen die Eltern einen Antrag auf Familienhilfe, dem stattgegeben wird.

In den folgenden Wochen bekommen sie regelmäßigen Besuch einer Familienhelferin des Jugendamtes, Gabriele Lohse. Ihr anfänglicher Wunsch, die Eltern in die Förderung Lonas einzubeziehen, zeigt nach und nach bevormundende Tendenzen: Sie konfrontiert die Tochter mit den intellektuellen Schwierigkeiten der Eltern, führt diese beim Memory-Spielen oder beim Lesen einer Speisekarte vor. Immer wieder stellt sie auch deren Erziehungskompetenzen in Frage, und macht ihnen deutlich, dass sie ihrer Tochter keine angemessene Erziehung geben könnten. Letztendlich initiiert die Familienhelferin einen Beschluss des Amtsgerichtes auf Entzug des Sorgerechts.

Lona wird in einen Betreuungsverein gebracht, der sie an die Pflegeeltern Julia und Kai Gerber weiter vermittelt. Den Eltern wird jeglicher Kontakt zu ihrem Kind untersagt, Ortstermine finden nur im Beisein von Jugendamt und Gutachtern statt, die darauf achten, dass die Eltern keinen emotionalen Kontakt zur Tochter aufnehmen können.

Gegen diese behördlichen Maßnahmen regt sich Widerstand bei den Eltern. Sie nehmen Kontakt zu einer Rechtsanwältin, Annett Fink, auf und versuchen, Besuchs- und Sorgerecht für ihre Tochter Lona einzuklagen. Dieses wird in zwei Instanzen abschlägig entschieden. Daraufhin rät die engagierte Anwältin zum Gang an das Bundesverfassungsgericht. Doch auch diesen Prozess verlieren die Eltern, und sie versuchen sich damit abzufinden, ihre Tochter endgültig verloren zu haben.

Diese baut indes eine - auf Gegenseitigkeit beruhende - emotionale Beziehung zu ihren Pflegeeltern auf und scheint diese als 'neue Eltern' zu akzeptieren. Julia und Kai Gerber bemühen sich aber nicht nur um das Wohl ihrer Pflegetochter. Sie sind auch um einen gütlichen Umgang mit Petra und Martin Kaminski bemüht und laden beide zu Lonas Geburtstag ein.

Diese letzte Hoffnung nutzend, ziehen die leiblichen Eltern vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg - und gewinnen dort gegen die Bundesrepublik als Beklagte und ihre Tochter wieder zurück.

Hintergrund

Am Beispiel von In Sachen Kaminski berichtete die FAZ am 6. September 2009 im Zusammenhang mit der Drehbuch-Affäre, in deren Mittelpunkt die ehemalige Fernsehspielchefin des NDR, Doris Heinze, steht, über die problematische hierarchische Stellung der Spielfilmredakteure, die Produzenten, Regisseuren und Drehbuchautoren gegenüber „fast schon als allmächtig“ erschienen: „zum Beleg dafür führt [die Kölner Schauspielagentin Heike-Melba Fendel] jenen Redakteur des Südwestrundfunks an, der, zum Beispiel, den Fernsehfilm „In Sachen Kaminski“ erst glätten und entschärfen wollte, dann, als Regisseur und Schauspieler sich gegen ihn durchgesetzt hatten, damit drohte, dieser Film werde niemals ausgestrahlt werden. Und als „In Sachen Kaminski“ aber auf dem Münchner Filmfest als bester Fernsehfilm ausgezeichnet wurde, war das natürlich das Werk des zuständigen Redakteurs.“[2]

Kritiken

  • Barbara Sichtermann schreibt im Tagesspiegel: „Es spricht nicht gegen diesen gradlinig erzählten, sensibel inszenierten Film, […] dass man seine fiktive Handlung für wahre Münze nimmt und an den „echten“ Fall denkt, der ihm zugrunde liegt. […] Die schauspielerischen Leistungen von Matthias Brandt als Vater und Juliane Köhler als Mutter Kaminski sind außerordentlich. Weit entfernt davon, die schlichten Gemüter, die sie darzustellen haben, an die Karikatur zu verraten, verleihen beide ihren von Demütigungen gezeichneten Figuren tragische Dimension. Anneke Kim Sarnau hält die tapfere Anwältin frei von plakativem Heldentum; auch sie schüttelt immer wieder den Kopf über die Umtriebe der Sozialbürokratie.“[3]
  • Für Ottmar Miles-Paul von kobinet-nachrichten.org ist der Film ein „ausgezeichnetes Dokument dafür, wie schwer es behinderte Eltern hierzulande häufig noch haben und wie schmal der Grat zwischen Unterstützung und Bevormundung […] oftmals ist“.[4]

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: 26/02/02 - Fall K. gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 46544/99). Abgerufen am 12. Juni 2009.
  2. Peter Körte, Claudius Seidl und Harald Staun: Fernsehskandal. Verblödung mit System. In: FAZ.net. Abgerufen am 13. Juli 2011.
  3. Übermut der Ämter – Tatsachen-Film, passend zu Pisa: Wenn Sozialarbeiter Familien trennen, Der Tagesspiegel vom 15. Juli 2005
  4. In Sachen Kaminski – kobinet. Abgerufen am 12. Juni 2009.

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