John Rawls

John Rawls

John Rawls (* 21. Februar 1921 in Baltimore, Maryland; † 24. November 2002 in Lexington, Massachusetts) war ein US-amerikanischer Philosoph, der als Professor an der Harvard University lehrte. Sein Hauptwerk A Theory of Justice (1971) gilt als eines der einflussreichsten Werke der politischen Philosophie des 20. Jahrhunderts.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Rawls war das zweite von fünf Kindern des Rechtsanwaltes William Lee Rawls und seiner Ehefrau Anna Abell Stump. Der Tod zweier Brüder infolge von Diphtherieerkrankungen überschattete seine Jugend.[1] Rawls studierte ab 1939 am College der Princeton University, wo er sich für Philosophie zu interessieren begann. 1943 schloss er das Studium mit einem Bachelor of Arts ab und ging zur Armee. Im Zweiten Weltkrieg diente Rawls als Infanterist im Pazifik, wo er auf Neuguinea, den Philippinen und in Japan eingesetzt wurde. Er besuchte Hiroshima nach dem Abwurf der Atombombe. Diese Erfahrung brachte ihn dazu, eine Offizierskarriere, die ihm angeboten wurde, abzulehnen und die Armee im untersten Dienstgrad eines Private 1946 zu verlassen.

Nach seinem Abschied von der Armee kehrte Rawls nach Princeton zurück und promovierte dort 1950 in Philosophie mit einer Arbeit zur moralischen Beurteilung menschlicher Charakterzüge. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Princeton erhielt Rawls 1952 ein Fulbright-Stipendium für einen einjährigen Forschungsaufenthalt an der englischen Oxford University, wo er von Isaiah Berlin, Stuart Hampshire und vor allem H.L.A. Hart beeinflusst wurde. Nach seiner Rückkehr in die Vereinigten Staaten hatte Rawls Professuren an der Cornell University und dem Massachusetts Institute of Technology inne. 1962 wechselte er an die Harvard University, wo er mehr als dreißig Jahre lehrte. Ihm wurde für sein Buch A Theory of Justice 1972 der Ralph-Waldo-Emerson-Preis der Phi Beta Kappa Society verliehen. 1995 erlitt er den ersten von mehreren Schlaganfällen, die ihn bei seiner Arbeit stark behinderten. Trotzdem gelang es ihm, sein letztes Werk The Law of Peoples abzuschließen, in dem er eine liberale Theorie des Völkerrechts entwickelt.

Rawls, der als ausgesprochen uneitler und bescheidener Mensch beschrieben wird,[2] starb am 24. November 2002 in seinem Haus in Lexington an Herzversagen. Er hinterließ seine Frau Margaret Warfield Fox Rawls, mit der er seit 1949 verheiratet war, und vier Kinder: Anne Warfield, Robert Lee, Alexander Emory und Elizabeth Fox. Die Hamburger Wochenzeitung Die Zeit veröffentlichte in einer Ausgabe gleich drei Nachrufe auf Rawls.[3] Den Nachruf in der Süddeutschen Zeitung schrieb der Tübinger Philosoph Otfried Höffe[4], den Nachruf in der Frankfurter Rundschau der Frankfurter Philosoph Rainer Forst.[5] Ein katholischer Theologe schrieb den Nachruf für die Wochenzeitung Die Furche.[6] Der Aachener Philosoph Wilfried Hinsch, der sich über die Gerechtigkeitstheorie von Rawls habilitierte, verfasste den Nachruf für die NZZ.[7]

Rawls' Beitrag zur politischen und Moralphilosophie

Rawls gilt als wesentlicher Vertreter der liberalen Moralphilosophie des Egalitarismus. In seinem Hauptwerk A Theory of Justice bestimmt er die Rolle der Gerechtigkeit als erste Tugend sozialer Institutionen. Die Aufgabe von Gerechtigkeitsgrundsätzen besteht ihm zufolge darin, die Grundstruktur der Gesellschaft festzulegen, d. h. die institutionelle Zuweisung von Rechten und Pflichten und die Verteilung der Güter. Wie aus der Bezeichnung seiner Theorie („Gerechtigkeit als Fairness“) und seinen Überlegungen zur Rechtfertigung ersichtlich wird, ist seine Gerechtigkeitstheorie eine Theorie der Verfahrensgerechtigkeit.

Rawls stellt sich dazu die Frage: Für welche Gerechtigkeitsgrundsätze würden sich freie und vernünftige Menschen in einer fairen und gleichen Ausgangssituation in ihrem eigenen Interesse entscheiden? Er argumentiert, dass zwei Grundsätze gewählt würden, deren Inhalt er in seinem letzten Buch – nach einigen Veränderungen und Umarbeitungen gegenüber der ursprünglichen Fassung – folgendermaßen formuliert:[8]

Die zwei Grundsätze der „Gerechtigkeit als Fairness“

  1. „Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist.“
  2. „Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die unter Bedingungen fairer Chancengleichheit allen offenstehen; und zweitens müssen sie den am wenigsten begünstigten Angehörigen der Gesellschaft den größten Vorteil bringen (Differenzprinzip).“

Der erste Grundsatz hat Vorrang vor dem zweiten. Dasselbe gilt für die beiden Unterpunkte im zweiten Grundsatz: Es ist nicht erlaubt, die Chancengleichheit zu beschneiden, um dem Differenzprinzip mehr Geltung zu verschaffen. In Abgrenzung zum von ihm kritisierten Utilitarismus will er mit diesen Vorrangregeln verhindern, dass zugunsten der Güterverteilung auf Freiheiten verzichtet werden darf.

Hieran macht sich auch ein großer Teil der Kritik an Rawls Thesen fest: In der Praxis ist es nicht außergewöhnlich, dass Menschen zugunsten materieller Güter auf Freiheiten verzichten. Zunächst muss ein Mensch die Grundbedingungen dafür erfüllen, überhaupt seine Freiheit als oberstes Prinzip verteidigen zu wollen: Er muss seine Grundbedürfnisse befriedigt sehen. Der Verhungernde wird sich eher zur Sklaverei bereit erklären als seinen sicheren Tod in Kauf nehmen. Auch demokratische Teilhaberechte und damit Freiheiten im Rawlschen Sinne genießen nicht in jeder Kultur denselben Stellenwert.

Deutung:

  • Nicht nur formale Chancengleichheit (gleiche gesetzliche Rechte auf vorteilhafte soziale Positionen), sondern faire Chancen (Menschen mit ähnlichen Fähigkeiten) sollten ähnliche Lebenschancen haben. Dem liegt die Auffassung zu Grunde, dass gesellschaftliche oder natürliche Zufälligkeiten zu unterschiedlichen Möglichkeiten führen, z. B. Ausbildungen, Qualifikationen und damit letztlich Positionen und Ämter zu besetzen. Es muss also ein öffentliches Regelsystem geben, welches auch sicherstellt, dass alle Menschen mit gleichen Begabungen gleiche Aufstiegschancen haben, und zwar – dies ist der entscheidende Zusatz – ungeachtet der anfänglichen Stellung in der Gesellschaft. Als Beispiel könnte man das Bildungssystem anführen: Die formale Chancengleichheit verlangt lediglich, dass alle Menschen dasselbe Recht haben, eine Universität zu besuchen; es darf also keine Beschränkung auf Menschen einer bestimmten Hautfarbe oder eines bestimmten Standes geben. Die faire Chancengleichheit akzentuiert dies, indem gefordert wird, dass bspw. ein Stipendienwesen eingeführt wird, das sicherstellt, dass auch Leute studieren können, die zwar begabt sind, aber die Studiengebühren nicht bezahlen können. Da Rawls aber auch in der Verteilung von Begabungen noch eine Zufälligkeit der Natur sieht, die der Einzelne nicht verschuldet oder verdient hat, führt er das Differenzprinzip ein.
  • Differenzprinzip anstelle einer Pareto-Optimalität oder eines Nutzenprinzips des Utilitarismus: Demnach sind gesellschaftliche Ungleichheiten nur dann gerechtfertigt, wenn und soweit sie auch dem am schlechtesten gestellten Mitglied der Gesellschaft noch zum Vorteil gereichen. Erst durch diese Vorkehrung werden auch die weniger Begabten gewissermaßen gegen Ungerechtigkeiten versichert. Freilich muss man bemerken, dass dies die strenge Auffassung von Rawls widerspiegelt, der eben auch in der Verteilung natürlicher Begabungen unverdiente, nicht selbst verschuldete Ungleichheiten erblickt.

Tatsächlich wird es in unserer Gesellschaft als ungerecht angesehen, wenn jemand wegen eines Mangels an Talenten durch sämtliche sozialen Ränge fällt, weil das System entgegen dem Differenzprinzip Ungleichheiten schafft, denen sich die Person machtlos ausgeliefert sieht. Extremere Beispiele könnten körperlich und geistig behinderte Menschen betreffen. Hieran wird erkenntlich, dass Rawls Theorie sehr „nahe“ an den gesellschaftlichen Umständen ist. Im empirischen Test konnte das Differenzprinzip jedoch nicht eindeutig als Entscheidungskriterium bestätigt werden.


Der Urzustand

Konstruktion einer fairen und gleichen Verhandlungssituation, die die Gerechtigkeitsprinzipien legitimieren soll. In dieser rein theoretischen Situation wird der Gesellschaftsvertrag geschlossen.

Annahmen:

  • Gesellschaft von freien und vernünftigen Personen, die miteinander die Grundstruktur ihrer Gesellschaft, ihre Gerechtigkeitsprinzipien festlegen wollen.
  • Interessenharmonie: Zusammenarbeit ist wünschenswert und möglich
  • Interessenkonflikte: Wie werden die Früchte der Zusammenarbeit verteilt?
  • Rational und auf Erfüllung der eigenen Interessen bedacht, jedoch frei von Neid
  • Der Schleier des Nichtwissens:

Die Personen besitzen nur allgemeines Wissen (um gesellschaftliche Grundgüter, derer jedermann zur Verwirklichung seiner verschiedenen Interessen bedarf, Wissen um gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und psychologische Zusammenhänge, die Fähigkeit, Folgen abzuschätzen usw.), aber kein Wissen über sich selbst, ihre eigene soziale Stellung, ihre Interessen, Kenntnisse, Talente usw.

Verfahren:

  • einstimmige und verpflichtende Wahl aus einer Liste von verbreiteten Gerechtigkeitsvorstellungen, die den formalen Prinzipien der Allgemeinheit, Unbeschränktheit, Öffentlichkeit, Rangordnung und Endgültigkeit genügen

Warum würden sich die Menschen im Urzustand für die beiden Gerechtigkeitsprinzipien entscheiden?

  • Sicherung des Grundgutes der Freiheit für alle durch das erste Prinzip
  • Vorgehen nach der Maximin-Regel: Sicherstellung der Annehmbarkeit der schlechtestmöglichen Position
  • allgemeine Anerkennung, da jeder Vorteile daraus zieht. Dadurch auch Stabilität des Systems
  • fördert die Selbstachtung, da jeder Mensch als Selbstzweck und nicht als Mittel gesehen wird

Der Gerechtigkeitssinn

Bedingung der Stabilität einer Gerechtigkeitsvorstellung:

  • Wenn die Grundstruktur und die Institutionen einer Gesellschaft gerecht sind, erwerben ihre Mitglieder den Gerechtigkeitssinn, d. h. den Wunsch, gerecht zu handeln und sie zu erhalten.
  • Entwicklung des Gerechtigkeitssinns über soziales, moralisches Lernen, Gefühle der Freundschaft, des Vertrauens und der Schuld → Gerechtigkeitssinn als elementarer Bestandteil der Menschlichkeit.

Kritik

"Mit dem Auftauchen des von John Rawls inspirierten Neo-Kantianismus ist in dem alten und bereits ein wenig ermüdenden Methodenstreit zwischen den Platonikern und Aristotelikern eine neue Runde eingeläutet worden. Schnell stellten sich nach dem Erscheinen der „Theory of Justice“ die realistischen Kritikreflexe ein. Für seine Gegner war die Rawlssche Gerechtigkeitstheorie eine, wie John Gray in einer Rezension des „Times Literary Supplement“ schrieb, Philosophie der „Entleerung des politischen Lebens“, die angesichts der drückenden politischen Probleme der Gegenwart ins normative Arkadien des Rechts- und Moraluniversalismus flieht und für die dilemmatische Welt des Nicht-Idealen (...) untauglich ist." schreibt Wolfgang Kersting, Professor für Politische Philosophie in Kiel und Rawls-Kenner, in der FAZ [9].

Schriften

Bücher

  • John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 271, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1979 (Originaltitel: A Theory of Justice, 1971/5, übersetzt von Hermann Vetter), ISBN 978-3-518-27871-0.
  • Wilfried Hinsch (Hrsg.): Die Idee des politischen Liberalismus. Aufsätze 1978 - 1989. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1123, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1994 (übersetzt von Wilfried Hinsch), ISBN 3-518-28723-0.
  • John Rawls: Politischer Liberalismus. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1642, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003 (Originaltitel: Political Liberalism, 1993/5, übersetzt von Wilfried Hinsch), ISBN 978-3-518-29242-6.
  • John Rawls: Das Recht der Völker. Enthält: „Nochmals. Die Idee der öffentlichen Vernunft“. de Gruyter, Berlin, New York 2002 (Originaltitel: The Law of Peoples, 1999, übersetzt von Wilfried Hinsch), ISBN 3-11-016935-5.
  • Erin Kelly (Hrsg.): Gerechtigkeit als Fairneß. Ein Neuentwurf. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1804, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2006 (Originaltitel: Justice as Fairness. A Restatement, 2001, übersetzt von Joachim Schulte), ISBN 978-3-518-29404-8.
  • Samuel Freeman (Hrsg.): Collected Papers. Harvard University Press, Cambridge, Massachusetts 2001, ISBN 978-0-674-00569-3.
  • Barbara Herman (Hrsg.): Geschichte der Moralphilosophie. Hume - Leibniz - Kant - Hegel. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1726, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2004 (Originaltitel: Lectures on the History of Moral Philosophy, 2000, übersetzt von Joachim Schulte), ISBN 3-518-29326-5.
  • Samuel Freeman (Hrsg.): Geschichte der politischen Philosophie. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2008 (Originaltitel: Lectures on the History of Political Philosophy, 2007, übersetzt von Joachim Schulte), ISBN 978-3-518-58508-5.
  • Thomas Nagel (Hrsg.): Über Sünde, Glaube und Religion. Kommentiert von Thomas Nagel, Joshua Cohen, Robert Merrihew Adams und Jürgen Habermas. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2010 (Originaltitel: A Brief Inquiry into the Meaning of Sin and Faith. With „On My Religion“, übersetzt von Sebastian Schwark), ISBN 978-3-518-58545-0.

Aufsätze

Literatur

Einzelnachweise

  1. Thomas Pogge: John Rawls. München: Beck 1994.
  2. Susan Neiman: Alarmglocken für die Ausgestoßenen. In. Freitag Nr. 22, 21. Mai 2004 freitag.de
  3. Axel Honneth: Liberal und normativ. Nachruf auf John Rawls. In: Die Zeit Nr. 49, 2002; Thomas W. Pogge: Zauber des grünen Buchs. Nachruf auf John Rawls. In: Die Zeit Nr. 49, 2002; Hauke Brunkhorst: Gleich wie Geschwister. Nachruf auf John Rawls. In: Die Zeit Nr. 49, 2002.
  4. Otfried Höffe: Was die Menschen einander schulden. Die Gerechtigkeit verlangt nach einer Theorie, die der Welt standhält: Zum Tod des Philosophen John Rawls. In: SZ, 27. November 2002.
  5. Rainer Forst: Gerechtigkeit als Fairness. Neubegründer der politischen Philosophie: John Rawls ist im Alter von 81 Jahren gestorben. In: FR, 27. November 2002.
  6. Clemens Sedmak: Realistischer Utopist. John Rawls, Philosoph und Menschenfreund, starb 81-jährig in Boston. Seine „Theorie der Gerechtigkeit“ zählt zu den meistdiskutierten Beiträgen für eine politische Ethik der modernen Gesellschaft. In: Die Furche Nr. 49, 2002.
  7. Wilfried Hinsch: Realistische Utopie des Liberalismus. Zum Tod des Philosophen John Rawls. In: NZZ, 26. November 2002.
  8. Rawls, John: Gerechtigkeit als Fairness. Ein Neuentwurf. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003, S. 78.
  9. FAZ vom 3. Juni 2011, "All die menschlichen Selbstverständlichkeiten"

Weblinks


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