Konversion zum Judentum

Konversion zum Judentum
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Konversion (v. lat.: conversio = Umwendung) bedeutet die Übernahme von neuen, anderen Glaubensgrundsätzen, religiösen Traditionen und Bräuchen bzw. der Kultur, in Beziehung zu den früheren Glaubensgrundsätzen der konvertierenden Person.

Inhaltsverzeichnis

Proselytismus

Die Konversion bedingt die Verinnerlichung der jeweiligen Anforderungen der neuen Glaubensgemeinschaft. Eine Person, die den Prozess der Konversion durchlaufen hat, wird Konvertit oder Proselyt (griech. προσήλυτος „Hinzugekommener“) genannt.

In manchen Religionen, wie dem Judentum, bezeichnet Konversion den Anschluss an eine ethnische Gruppe und die Annahme ihrer Geschichte und Kultur wie auch ihrer religiösen Praxis und ihrem Schicksal.

In der Vergangenheit waren Konversionen eher selten, da eine relativ homogene kulturelle Umwelt – bis hin zur Staatskirche – existierte. Heute, in einer Zeit, da die Globalisierung Menschen mit fremden Kulturen und Religionen konfrontiert, ist auch das Interesse für fremde oder exotische Religionen gestiegen. Als Fachwort für die Übernahme von Elementen aus anderen Religionen wird häufig abwertend der Begriff der Patchworkreligion benutzt, wo Glaubensvorstellungen zu einer individuellen Art zusammengesetzt werden. Eine echte Konversion ist jedoch seltener. Hier treten auch weitere Probleme auf, da Religionen oft einen gewachsenen kulturellen Hintergrund haben, der mit dem eigentlichen religiösen Glauben vermischt ist. Ein Beispiel hierfür ist das Interesse für den Buddhismus in Mittel- und Westeuropa (siehe dazu: Buddhismus in Deutschland, Buddhismus in Österreich und Buddhismus in der Schweiz), dessen Ausrichtung von einigen Buddhisten aus Asien kritisiert wird.

Allgemein gesprochen gehört zu einer Konversion im Normalfall ein wichtiger Grund zu einem Wechsel, da hier Grundlagen des Selbstbildes oder der grundlegenden Weltsicht betroffen sind. Solche Gründe sind oft persönliche Krisen, starke Veränderungen im Leben, wie z. B. das Auftreten einer schweren Krankheit.

Problematik von Konversionen

Nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch "das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen." Diese Rechte sind in Praxis und Gesetzgebung verschiedener Staaten und Rechtssysteme bis heute in sehr unterschiedlichem Maße realisiert; dabei erweist sich oft gerade ein Religionswechsel des Einzelnen als Kristallisationspunkt und Prüfstein, an dem das Maß der tatsächlich vorhandenen Freiheit sichtbar wird. Die zu beobachtende Skala reicht von völliger Toleranz bis hin zu massivster Repression (z. B. Tötung von Konvertiten, die der Apostasie bzw. Häresie beschuldigt werden).

In einigen Staaten der Welt zieht jeglicher Religionswechsel zumindest dann gesetzlich oder praktisch erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen nach sich, wenn er mit Abwendung von einer staatlich oder gesellschaftlich besonders anerkannten Weltanschauung einhergeht oder mit Beeinflussung von dritter Seite in Verbindung gebracht wird; teilweise ist zu beobachten, dass letzteres auch offenbar systematisch willkürlich geschieht, um die den Betroffenen zugefügten Nachteile juristisch begründen zu können. In kleinerem Maßstab begegnet man auch in sonst sehr liberalen Staatswesen zumindest Behinderungen bei persönlichen Erklärungen zur eigenen Weltanschauung; so ist es in vielen Gegenden Deutschlands einem Menschen nicht möglich, ohne Zahlung einer nicht unerheblichen Verwaltungsgebühr seine Mitgliedschaft in einer der großen Kirchen zu beenden (Kirchenaustritt), obgleich dieser Mensch möglicherweise nie zuvor selbst eine Entscheidung für die Mitgliedschaft getroffen hat (Kirchenzugehörigkeit durch Kindtaufe).

Proselytenmacherei nennt man ein aufdringliches Bemühen, andere zu veranlassen, ihren Glauben zu wechseln. Manchmal wird auch jegliche missionarische Aktivität so bezeichnet ohne Rücksicht darauf, in welcher Haltung und mit welchen Methoden sie geschieht. In Staaten, die sich zu einer einzigen Staatsreligion bekennen, wie z. B. in der Verfassung Griechenlands (Art. 13 Abs. 2 Satz 3) oder in vielen Staaten mit islamischer Verfassung, ist "Proselytismus" oder schlicht jede Aktivität, in deren Folge Einzelne ihre Weltanschauung oder ihre erklärte Zugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung ändern könnten, verboten.

Proselytismus als Sachverhalt, aber auch als die gesellschaftliche Diskussion vergiftender, diffamierender Begriff, kann ein Problem in den Beziehungen zwischen verschiedenen Kirchen sein, da darin ein gewisser Widerspruch zur gegenseitigen Anerkennung steht. Nicht alle Religionen sind in gleichem Maße missionarisch tätig; einen besonderen Aspekt bildet hierbei auch die in verschiedenen Religionen ausgeübte Mission nach Innen.

Mehrheitsreligionen haben im Lauf der Geschichte immer wieder versucht, Minderheiten und Dissidenten zur Konversion zu zwingen und Konversionen ihrer eigenen Gläubigen mit Strafandrohung zu verhindern. Noch im 20. Jahrhundert gab es in europäischen Familien Konversionsdruck auf angeheiratete "Andersgläubige" einer anderen Konfession.

In den westlichen Kulturen, in welchen die Trennung von Religion und Staat weitgehend vollzogen ist, gilt dieses Phänomen inzwischen weithin als verschwunden. In vielen islamischen Ländern ist eine Konversion eines Muslim zu einer anderen Religion jedoch strafbar, nach geläufigen Interpretationen in der Scharia für die einschlägegen Koranverse wird dafür sogar die Todesstrafe angedroht, obwohl dies dem Koran nicht explizit zu entnehmen ist, weil dort nur von Gottes Strafe im Jenseits für Apostaten die Rede ist (16:106) und den Muslimen nur der Kampf gegen Verführung zur Apostasie (8:39) aufgetragen wird, während es zudem auch noch heißt, Gott führe auf den rechten Weg oder in die Irre, wen er wolle (16:93).

Wenn die Motive für religiöse Konversionen in der Persönlichkeit wurzeln, können Konversionen mit Identitätskonflikten einhergehen. Die Konversion kann Ausdruck des Wunsches sein, solche Konflikte zu lösen. Falls dies scheitert, kann es zu neuem Glaubenswechsel oder zur Ablehnung aller Religionen und Religionsgemeinschaften kommen.

Spezifische Konversionen

Christentum

Hauptartikel: Bekehrung (Christentum)

Im Christentum wird sowohl der Wechsel zum oder vom Christentum als Konversion bezeichnet, wie auch der Wechsel von einer christlichen zur anderen christlichen Konfession.

Die traditionellen christlichen Konfessionen bieten Konversionswilligen Begleitung an. Die Konversion wird gewöhnlich mit einer gottesdienstlichen Handlung vollzogen. Wo unter christlichen Konfessionen die Taufe gegenseitig anerkannt ist, entfällt die Taufe des bereits getauften Konvertiten, je nach Kirche findet aber eine Firmung oder Konfirmation statt. Christliche Sondergemeinschaften, die die Taufe der Herkunftskirche nicht anerkennen, verbinden die Konversion mit der Konvertitentaufe.

Vom Wechsel zu Sondergemeinschaften abgesehen, geschieht eine Konversion von einer christlichen Konfession zu einer andern heute in zahlreichen Fällen nicht mehr nur aufgrund eines absolut richtig oder falsch gesehenen Glaubens. Häufige Gründe für eine Konversion sind:

  • ursprünglich konfessionsverschiedene Ehen (Mischehen): einer der Partner tritt der Kirche seines Ehepartners bei;
  • Frömmigkeitsstil: Gottesdienstform, Musik, Liturgie, charismatische Ausrichtung;
  • soziale Struktur der Gemeinde (mehrheitlich junge Leute, mehrheitlich Familien mit Kindern);
  • stärkere oder weniger starke Verbindlichkeit in der neuen Kirche.

Eine innerchristliche Konversion konfrontiert nicht nur den Betreffenden, sondern auch die übrigen Angehörigen beider Konfessionen mit den möglichen Gründen für eine solche Konversion. Konversionen können eine Gelegenheit für kritisches Hinterfragen der eigenen kirchlichen Praxis sein.

Gleichzeitig ist in der heutigen, stark säkularisierten westlichen Gesellschaft manchmal das Phänomen der Hinwendung von ehemaligen Agnostikern oder Atheisten zu einem kirchlich fundierten Glauben zu beobachten, die etwa als bewusste individuelle Ablehnung von Relativismus und zunehmend verwischten Grenzen zwischen wahr und falsch gedeutet werden kann.

Islam

Im Islam genügt das Sprechen der Schahada vor zwei Muslimen als Zeugen: „Es gibt keinen Gott außer <dem> Gott (arab. Allah), und Mohammed ist sein Gesandter.“, verbunden mit dem gemeinsamen Gebet, um als Muslim zu gelten. Beides muss auf Arabisch gesprochen werden und bei vollem Bewusstsein geschehen.

Viele Muslime lehnen den Begriff der „Konversion zum Islam“ ab, da jeder Mensch nach dem Fitra-Konzept als Muslim geboren ist und daher durch Da'wa lediglich zur Rückkehr zum wahren Glauben an Gott (Allah) bewegt wurde.

Die nachträgliche Zirkumzision wird in der Regel vor allem bei erwachsenen Konvertiten nicht tatsächlich gefordert. Viele Konvertiten zum Islam nehmen einen arabischen Vornamen an. Dieser kann auch beim Einwohnermeldeamt registriert werden. Notwendig ist beides nicht.

Eine Mitgliedschaft wie in den christlichen Großkirchen gibt es in Deutschland nicht, da der Islam nicht „kirchlich“ organisiert ist, allerdings z. B. in Deutschland in Moscheevereinen, aus denen ein Austritt möglich ist. In Österreich hingegen ist der Islam eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft, siehe Islam in Österreich.

Der Spiegel berichtete am 13. Januar 2007 unter Berufung auf eine unveröffentlichte Studie des Islam Archivs (Soest) im Auftrag des Bundesinnenministeriums, dass in Deutschland zwischen Juli 2004 und Juni 2005 etwa 4.000 Menschen zum Islam konvertierten. Im gleichen Vorjahreszeitraum lag die Zahl bei etwa 1.000.[1] Die Gesamtzahl der Muslime nichtmuslimischer Herkunft in Deutschland wird auf etwa 100.000 geschätzt.

Die Konversion vom Islam zu einer anderen Religionsgemeinschaft (Apostasie, auch Ridda genannt) wird nach islamischen Recht (Schari'a) mit dem Tode bestraft. Ein aktueller Fall ist der des Konvertiten Abdul Rahman, dem 2006 in Afghanistan wegen Konversion zum Christentum die Todesstrafe drohte.

Jüdische Religion

Der Prozess des Gijur (auch: Giur) bezeichnet den Beitritt eines Nichtjuden zum Judentum.

Das Judentum betrachtet Kinder einer jüdischen Mutter als jüdisch oder Menschen, die den Prozess des Gijur mit der Anerkennung eines Rabbinatsgerichtes, dem Bet Din („Gerichtshof“), abgeschlossen haben, d. h. dem jüdischen Volk beigetreten sind. Eine Kombination von beidem gibt es für die Falaschmura (postulierte mütterliche Linie und erleichterte Re-Konversion).

Für einen nach der Halacha (den religiösen Gesetzen) gültigen Gijur gibt es drei notwendige und gemeinsam hinreichende Bedingungen:

  1. Ol mitzwot („Joch der Gebote“): Die bewusste selbstständig getroffene Entscheidung, von nun an als Jude unter den Mitzwot zu stehen und Verantwortung dafür zu tragen.
  2. Brit mila: Beschneidung, falls es sich um einen Mann handelt, und
  3. Tvila: das Untertauchen in einer Mikwe.

Voraussetzungen sind üblicherweise der feste eigene Entschluss, Jude bzw. Jüdin zu werden, der Glaube an den einen Gott und der Vorsatz, jüdisch zu leben. Dabei ist es mancherorts Praxis, Kandidaten (ggf. auch mehrfach) abzuweisen, um so ihre Entschlusskraft testen zu können. Man möchte hier sichergehen, dass der Konvertit sich seines Entschlusses sicher ist und ihn aus freien Stücken gewählt hat. Ist er dann angenommen, beginnt erst die eigentliche Einführung in das jüdische Leben. Der Konvertit erwirbt meist über das jüdische Kalenderjahr durch den Lauf der verschiedenen Feste hinweg Kenntnisse über das Judentum (meistens im Unterricht eines Rabbiners oder in Kursen). Vor einem Bet Din, d. h. in einer Sitzung dreier als Richter befugter Rabbiner, wird überprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Kenntnisstand über das Judentum ausreicht, um als Jude zu leben.

Prinzipiell sind alle Strömungen des Judentums für Konversionen offen. In der Regel erkennt das orthodoxe Judentum jedoch die Übertritte bei konservativen und progressiven Rabbinern nicht an.

Das Judentum hat sich, außer in der Zeit von ca. 150 v. Chr. bis ca. 50 n. Chr., gegenüber Nichtjuden nicht missionarisch betätigt, da es unter bestimmten Voraussetzungen auch Nichtjuden, d. h. allen Menschen, einen Platz im erwarteten Gottesreich zuspricht (Sieben Gebote an Noah). Als Kriterium gilt nicht die Zugehörigkeit zum Judentum oder der rechte Glaube, sondern das moralische Handeln.

Im Judentum gibt es zwei Stufen der Annäherung ans Judentum:

  1. Ger toschav: „Mitbewohner“, ein Nichtjude, der die Sieben Gesetze Noahs beachtet;
  2. Ger zedek: „Konvertit der Gerechtigkeit“, jemand, der Jude geworden ist.

Erstere hatten ihren Namen daher, dass sie nur zum Vorhof des Tempels zugelassen wurden und an der Pforte standen. Die Proselyten der Gerechtigkeit hatten dagegen das Judentum völlig angenommen.

Literatur

  • Christian Heidrich: Die Konvertiten. Über religiöse und politische Bekehrungen. C. Hanser, München 2002.
  • Christian Heidrich: Geistiges Entzücken. Über Konversionen und Konvertiten. In: Sinn und Form 1/2000, 5-31.
  • Danièle Hervieu-Léger: Pilger und Konvertiten. Religion in Bewegung. Ergon, Würzburg 2004.

Einzelnachweise

  1. Zahl der Konvertiten hat sich vervierfacht. In: Der Spiegel, 13. Januar 2007.

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