- Landesvertretung
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Als Landesvertretungen (oftmals nur kurz Vertretung) bezeichnet man die Behörden der deutschen Länder, die die Interessen des Landes gegenüber dem Bund und den anderen Ländern vertreten und ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin haben. Die Vertretungen beim Bund sind ein Spezifikum des deutschen Föderalismus und haben eine lange Tradition.
Landesvertretungen dienen als Schnittstelle zwischen Bundes- und Landespolitik. Daher gehören u. a. zu ihren Tätigkeiten die Pflege enger Beziehungen zum Deutschen Bundestag und zur Bundesregierung. Die politische und fachliche Arbeit zielt darauf ab die Interessen des Landes bei der Gestaltung der Bundespolitik und der Gesetzgebung zu vertreten. Außerdem bieten die Vertretungen Arbeits- und Übernachtungsmöglichkeiten für die Landesregierung. Darüber hinaus gilt es dessen kulturelle und wirtschaftliche Vielfalt vorzustellen.
Durch den Bedeutungsgewinn der Europäischen Union müssen auch auf dieser Ebene die Landesinteressen angemessen vertreten werden. Deshalb unterhalten mittlerweile alle Länder auch Landesvertretungen in Brüssel, dem Hauptsitz der EU.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Entweder als eigenständige Behörden oder als Ressort der Staatskanzlei nehmen Landesvertretungen eine Scharnierfunktion zwischen Bundes- und Landespolitik war. Sie vermitteln Information in beide Richtungen, vertreten die Interessen des Landes und wirken an der Gesetzgebung im Bundesrat mit. Auch die Fachausschüsse des Bundestages werden von Mitarbeitern der Vertretungen besucht, damit Ministerpräsident und Landesregierung über die Vorhaben von Bundesregierung und Parlament informiert sind. Auch die Europapolitik der Länder wird von den Landesvertretungen koordiniert und in den zuständigen Gremien in Brüssel vertreten. Darüber hinaus sind die Vertretungen Gesprächspartner für Verwaltungen, Verbände, Journalisten und interessierte Bürger und repräsentieren ihr Land nach außen.
Historische Entwicklung
Heiliges Römisches Reich
Bereits im Heiligen Römischen Reich vertraten mit Vollmachten ausgestattete Gesandte die Interessen der Territorialfürsten und nicht selten auch der Reichskreise am Hofe des Kaisers, bei den anderen Fürstenhöfen und auf den Reichstagen. Ihre Kompetenzen und Zuständigkeiten waren weitläufig und sehr unterschiedlich und reichten von höfisch-zeremoniellen Pflichten bis hin zur Vermittlung in politischen Angelegenheiten. Eine erste institutionelle Ausweitung erfuhr das Gesandtenwesen im Reich mit der Einrichtung des immerwährenden Reichstages in Regensburg 1663. Die Fürsten unterhielten nun kleine Vertretungen in der Reichsstadt, denen die Gesandten vorstanden.
Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 entstand ein Flickenteppich deutscher Klein- und Kleinststaaten. Da ein gemeinsamer politischer Überbau fehlte lag es an den Gesandten der deutschen Einzelstaaten, die Interessen untereinander abzustimmen und bei landesübergreifenden politische Entscheidungen mitzuwirken. Mit der sich abzeichnenden Hegemonialstellung des Königreichs Preußen gewannen vor allem die Gesandten am preußischen Hof in Berlin immer mehr an Bedeutung.
Deutsches Kaiserreich
Im Deutschen Kaiserreich (ab 1871) entsandten alle Souveräne der Gliedstaaten einen Bevollmächtigten in den Bundesrat. Dieser hatte seinen Sitz in der Reichshauptstadt Berlin. Der Bevollmächtigte besaß nun den Status eines hohen Beamten und trug in der Regel den Titel eines bevollmächtigten Ministers oder des Hauptbevollmächtigten, da auch die Vertretungen mancher Länder in anderen Gliedstaaten des Reiches oder in europäischen Staaten manchmal nicht aufgegeben wurden. Die Bevollmächtigten in Berlin nahmen eine Doppelfunktion war. Sie waren gleichzeitig Repräsentanten des eigenen Territoriums bei Kaiser und Reich, aber auch beim preußischen König, der die Kaiserwürde in Personalunion innehatte.
Die Aufgaben der Bevollmächtigten, neben repräsentativen Pflichten, waren die Mitarbeit in den Ausschüssen des Bundesrates bei der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen und Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus sorgten sie für die Übermittlung von Informationen und politischen Entscheidungen an den eigenen Souverän oder vom Souverän an das Reich. Um die Vertretung der Landesinteressen auch im neugegründeten Parlament sicherzustellen, hatten die Bevollmächtigten auch das Recht an Sitzungen des Reichstags teilzunehmen und dort Gehör zu finden. Der Arbeitsaufwand und die persönliche Arbeitsbelastung der Bevollmächtigten war immens, da ihnen in der Regel, außer einem Sekretär, kein eigener Mitarbeiterstab zur Verfügung stand.
Weimarer Republik
Auch in der Weimarer Republik hatte der Reichsrat der Länder Einspruchsrecht bei der Gesetzgebung. Durch den Wegfall der Monarchie war die Repräsentanzfunktion beim Kaiser obsolet geworden. Die Bevollmächtigten, die mittlerweile auch einen eigenen Stab besaßen, leiteten nun die Vertretungen der Länder beim Reich. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde das Reich zu einem Zentralstaat. Das politische Eigenleben der Länder wurde abgeschafft. Nur noch Verwaltung und Kulturfragen wurden auf Landesebene abgewickelt.
Bundesrepublik Deutschland
Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Tradition des Bevollmächtigten als Vertreter der Länderinteressen beim Bund wieder aufgenommen. Die Landesvertetungen waren zunächst in der provisorischen Bundeshauptstadt Bonn ansässig. Im Zuge der Wiedervereinigung zogen die Häuser schließlich nach Berlin. Einige Länder errichteten Neubauten in den Ministergärten und in der Hiroshimastraße.
Die Gebäude der Landesvertretungen dienen der Repräsentation einer Landesregierung. Darüber hinaus stehen sie als Tagungsorte der der Fraktionen für die entsprechende Landesgruppe zur Verfügung, die in der Regel an Montagabenden in den Vertretungen ihres Bundeslandes zu Sitzungen zusammenkommt. Die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und FDP nach der Bundestagswahl 2009 fanden in den Landesvertretungen Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen statt.[1] Außerdem informieren sie über das Land und bieten ein kulturelles Programm an. Landesvertretungen stehen außerdem Konferenzen und Parlamentarischen Abenden zur Verfügung und können für diese Zwecke von Dritten gemietet werden.
Literatur
- Steffen Dagger, Till Schröder: Flagge zeigen – Landesvertretungen in Brüssel. in: politik&kommunikation. Heft 23, Februar 2005. Politikverlag Helios: Berlin 2005. ISSN 1610-5060
- Martin Große Hüttmann, Michèle Knodt: „Diplomatie mit Lokalkolorit“: Die Vertretungen der deutschen Länder in Brüssel und ihre Aufgaben im EU-Entscheidungsprozess. In: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2006. Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2006, ISBN 978-3-8329-2147-7, S. 595-605.
- Landesvertretung Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Chronik 60 Jahre Landesvertretung Rheinland-Pfalz, Berlin 2009 (online).
- Hans Linketscher: Die Botschaft von Rheinland-Pfalz beim Bund und bei den europäischen Institutionen. In: Die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union. Berlin 2001.
- Klemens H. Schrenk: Die Vertretungen der Länder beim Bund, in: Klemens H. Schrenk/Markus Soldner (Hrsg.): Analyse demokratischer Regierungssysteme. 1. Auflage, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, ISBN: 978-3-531-16309-3, S. 359-374.
- Till Schröder, Mirjam Stegherr: Zentren der Macht. Landesvertretungen in Berlin in: politik&kommunikation. Heft 37, Juni 2006. Helios Media: Berlin, 2006. ISSN 1610-5060
- Hans H. Stein: Vorfeldbeobachtung und Einflussnahme bei der europäischen Rechtsetzung: Politikberatung durch die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union, in: Steffen Dagger, Michael Kambeck (Hrsg.): Politikberatung und Lobbying in Brüssel. VS-Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007. ISBN 3-531-15388-9.
- Wolfgang Zeller: Die Geschichte der Landesvertretung Baden-Württemberg in Bonn und ihrer Vorläufer (1619–1985). Stuttgart 1985.
Weblinks
Commons: Landesvertretungen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Liste der Regionalbüros in Brüssel
- Umfrage über die Regionalbüros in Brüssel
- Staatslobbyismus
- Bundeszentrale für Politische Bildung. Ursula Münch: Politikverflechtung im kooperativen Föderalismus
Einzelnachweise
Landesvertretungen der deutschen Länder beim BundBaden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
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