Landkreis Guttentag

Landkreis Guttentag

Der Landkreis Guttentag (bis 1938 Kreis Guttentag) war von 1927 bis 1941 ein preußischer Landkreis in Oberschlesien. Er umfasste 1939 die Stadt Guttentag sowie 29 weitere Gemeinden.[1]

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Nachdem 1922 der Ostteil des Kreises Lublinitz mit den Städten Lublinitz und Woischnik vom Deutschen Reich an Polen abgetreten worden war, wurde zum 1. Januar 1927 aus den Landgemeinden Heine und Mischline aus dem Kreis Groß Strehlitz, der Landgemeinde Thursy und dem Gutsbezirk Thursy aus dem Kreis Rosenberg O.S. sowie aus dem im Deutschen Reich verbliebenen Teil des Kreises Lublinitz der Kreis Guttentag gebildet. Das Landratsamt befand sich in Guttentag.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Guttentag entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei deralle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Einzig die unbewohnten Forstgutsbezirke behielten ihre Selbstständigkeit, da sich in ihnen ein Gemeindeleben nicht entfalten konnte. Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Guttentag entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Am 20. November 1939 erfolgte die Eingliederung des Landkreises Lublinitz aus dem Regierungsbezirk Kattowitz in den Regierungsbezirk Oppeln. Nunmehr wurde auch der Landkreis Guttentag von Lublinitz aus mitverwaltet. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien abermals aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet. Am 21. Mai 1941 erhielt der Landkreis Lublinitz den eingedeutschten Namen Loben. Zum 1. Juni 1941 wurden dann die beiden Landkreise Guttentag und Loben zum neuen Landkreis Loben mit dem Landratsamt in Loben vereinigt. Im Frühjahr 1945 wurde das ehemalige Gebiet des Landkreises Guttentag durch die Rote Armee besetzt und gehört seitdem zu Polen.

Kommunalverfassung

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Drei Monate nach der Rückkehr in das Deutsche Reich wurde allen Gemeinden des Landkreises Lublinitz am 26. Januar 1940 die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Eine neue Kreisverfassung wurde im Gebiet des Landkreises Guttentag nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881. Diese wurde mit Wirkung vom 1. April 1942 aufgehoben und zwar mit Ausnahme der Bestimmungen über die Amtsbezirke und Amtsvorsteher. Von diesem Zeitpunkt an galt für das gesamte Kreisgebiet das in den eingegliederten Ostgebieten geltende Kreisrecht.

Ortsnamen

1936 fanden im Kreis Guttentag umfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Bzinitz: Erzweiler O.S.,
  • Cziasnau: Teichwalde,
  • Dzielna: Grenzingen,
  • Glowtschütz: Eichwege,
  • Goslawitz: Goselgrund,
  • Gwosdzian: Nagelschmieden,
  • Jezowa: Kreuzenfeld,
  • Klein Lagiewnik: Hedwigsruh,
  • Koschwitz: Heidehammer,
  • Makowtschütz: Mohntal,
  • Mischline: Bachheiden,
  • Mollna: Waldwiesen,
  • Pluder: Wildfurt,
  • Ponoschau: Hegersfelde,
  • Rzendowitz: Mühlental,
  • Schemrowitz: Raunen,
  • Schierokau: Breitenmarkt,
  • Skrzidlowitz: Flügeldorf,
  • Sorowski: Ostenwalde,
  • Wendzin: Windeck,
  • Thursy in Iltenau,
  • Warlow: Wiesenau O.S.,
  • Zwoos: Ahndorf O.S.

Auch für den Ostteil des Kreises waren umfangreiche Umbenennungen vorgesehen, zum Beispiel sollte die Stadt Woischnik in Weißmarkt umbenannt werden. Hierzu ist es bis Kriegsende jedoch nicht mehr gekommen.

Einzelnachweise

  1. Deutsche Verwaltungsgeschichte: Landkreis Guttentag

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