Landkreis Görlitz (Schlesien)

Landkreis Görlitz (Schlesien)
Landkreis Görlitz, 1905

Der Landkreis Görlitz bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1947. Bis 1945 gehörte er zur preußischen Provinz Schlesien und bis 1947 ohne die Gebiete östlich der Lausitzer Neiße zum Land Sachsen.

Inhaltsverzeichnis

Territorium

Der Landkreis Görlitz umfasste am 1. Januar 1945 87 Gemeinden und den Gutsbezirk Görlitzer Kommunalheide (Forsten). Der Sitz der Kreisverwaltung lag im Stadtkreis Görlitz. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges umfasste der in das Land Sachsen umgegliederte Landkreis noch eine Fläche von 272 km² mit 31.207 Einwohnern.[1]

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach dem Wiener Kongress trat am 1. Juni 1816 die früher sächsische, jetzt preußische Oberlausitz vom Regierungsbezirk Merseburg zum Regierungsbezirk Liegnitz. Aus Teilen davon wurde der neue Kreis Görlitz gebildet. Das Landratsamt war in Görlitz.

Zum 1. Januar 1820 erfolgte die endgültige Abgrenzung des Kreises Görlitz:

  • Ausgliederung der Dörfer Alt Seidenberg, Bohra, Kundorf, Neu Klüx, Niclausdorf, Ober Niclausdorf, Ober- und Nieder Rudelsdorf, Osteichen, Scheibau, Stadt Seidenberg, Wilcka und Zwecka aus dem Kreis Görlitz in den Kreis Lauban,
  • Eingliederung der Dörfer Groß Krauscha, Neu Krauscha und Ober Neundorf aus dem Kreis Rothenburg (Ob. Laus.) in den Kreis Görlitz,
  • Eingliederung der Dörfer Gruna, Hermsdorf, Hochkirch, Kieslingswalde, Kuhna, Sommerseite und Thielitz aus dem Kreis Lauban in den Kreis Görlitz.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 1. Juli 1873 wurde aus der bisher kreisangehörigen Stadtgemeinde Görlitz der Stadtkreis Görlitz gebildet. Damit erhielt der bisherige Kreis Görlitz die Bezeichnung Landkreis. Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Am 1. Oktober 1925 wurden die Landgemeinde Rauschwalde und am 1. Juli 1929 die Landgemeinde Moys aus dem Landkreis Görlitz in den Stadtkreis Görlitz eingegliedert. Zum 30. September 1929 wurden auch im Landkreis Görlitz wie im übrigen Preußen nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt. Übrig blieb als Gutsbezirk die Görlitzer Kommunalheide, wobei die darin enthaltenen Wohnplätze ausgegliedert und mit benachbarten Landgemeinden vereinigt wurden. Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien wieder zu einer Provinz Schlesien zusammengeschlossen. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die am Ostrand der Görlitzer Heide gelegenen Gemeinden Heiligensee, Mühlbock, Schnellfurt und Tiefenfurt aus dem Landkreis Görlitz ausgegliedert und unter jeweiliger Vereinigung mit den jenseits der Großen Tschirne gelegenen, in drei Fällen gleichnamigen Gemeinden in den Kreis Bunzlau eingegliedert. Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Die Land- und Stadtkreisgebiete östlich der Lausitzer Neiße wurden ein Teil Polens, der mit dem ehemaligen östlichen Rest des Landkreises Zittau heute den Powiat Zgorzelecki bildet.

Sowjetische Besatzungszone/DDR

Durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration wurde der westlich der Lausitzer Neiße gelegene Teil des Landkreises am 9. Juli 1945 in das Land Sachsen umgegliedert. Am 16. Januar 1947 wurde der Landkreis mit dem benachbarten Landkreis Weißwasser zu einem neuen Landkreis Weißwasser-Görlitz mit Sitz in Weißwasser zusammengeschlossen, der wiederum am 12. Januar 1948 in Landkreis Niesky umbenannt wurde.[1] Im Rahmen der DDR-Kreisreform 1952 wurden die neuen Kreise Görlitz-Land und Niesky gebildet.

Landräte

Kommunalverfassung

Der Kreis Görlitz gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Reichenbach (Ob. Laus.) führte jetzt die Bezeichnung Stadt. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Unter nationalsozialistischer Herrschaft wurden 1937 folgende Änderungen von slawischstämmigen Ortsnamen vorgenommen:

  • Deschka: Auenblick,
  • Krischa: Buchholz (Niederschles.),
  • Niecha: Buschbach,
  • Nieda: Wolfsberg (Niederschles.),
  • Nikrisch: Hagenwerder,
  • Posottendorf-Leschwitz: Weinhübel,
  • Sercha: Burgundenau,
  • Sohra: Kesselbach (Niederschles.),
  • Sohr Neundorf: Florsdorf,
  • Tetta: Margaretenhof (Niederschles.),
  • Wendisch Ossig: Warnsdorf (Niederschles.)

Einzelnachweise

  1. a b Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung Sachsens im 19. und 20. Jahrhundert. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, abgerufen am 5. Juli 2009.

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