Lehrerbildung

Lehrerbildung

Die Lehrerbildung umfasst verschiedene Arten der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Schullehrern. In der Lehrerbildung geht es um eine professionelle Aneignung von Kompetenzen, die zum Unterrichten erforderlich sind.

Inhaltsverzeichnis

Lehrerbildung in verschiedenen Bildungssystemen

International unterscheidet sich die Lehrerbildung erheblich. So gibt es Bildungssysteme wie in der Bundesrepublik Deutschland mit sehr langer Ausbildung (je nach Lehramt mind. 5 bis 7 Jahre) und geringer Verpflichtung zur Fortbildung und andere mit kürzerer Ausbildung, kurzem (12 Monate im Bildungssystem in den Niederlanden) oder fehlendem Vorbereitungsdienst und kompensatorisch höherer Fortbildungspflicht. In manchen Staaten sind Einfachlehrer (z. B. Bildungssystem in Frankreich, Bildungssystem in Russland) üblich, andere verlangen mindestens zwei Unterrichtsfächer oder streben für bestimmte Stufen wie die Primarstufe eine allgemeine Unterrichtsfähigkeit an. Einige Bildungssysteme setzen auf eine hohe fachliche Ausbildung auf universitärem Niveau (Gymnasiallehrer in Deutschland), andere stärken eher die pädagogische Qualifikation.

In der Bildungsgeschichte wird die historische Entwicklung der Lehrerbildung als einer der Hauptmerkmale von Bildungssystemen untersucht. In Deutschland ist der Vergleich mit dem ehemaligen Bildungssystem der DDR vor allem bei den Ostdeutschen ständig gegeben. Dort war die Lehrerbildung zentral einheitlich, die Ausbildung einphasig und die Fortbildung obligatorisch, aber vollständig im Dienst einer Staatsideologie.

Deutschland

Phasen der Lehrerbildung

In der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man folgende Phasen der Lehrerbildung:

Danach folgen

  • Lehrerfortbildung (engl. teachers' advanced training) in diverser Trägerschaft, Anerkennung durch Fortbildungsinstitute der Bildungsministerien ist Voraussetzung für Dienstbefreiung; gelegentlich auch als "dritte Phase" der Lehrerausbildung bezeichnet
  • Lehrerweiterbildung[1] (in-service further training for teachers) als Sonderform der Lehrerfortbildung mit dem Erwerb neuer Lehrbefähigungen (z.B. weiteres Unterrichtsfach, Qualifikation als Beratungslehrer ... über Prüfungen, Zertifikate) durch die Lehrerfortbildungsinstitute der Bundesländer oder Hochschulen

Die Lehrerbildung ist in fast allen Bundesländern nach Schulformen und Schulstufen differenziert.

Aktuelle Reformen der deutschen Lehrerbildung

Gegenwärtig sind Struktur und Verfahren der Lehrerbildung in einer Phase der Umgestaltung. Bundesweit soll bis 2010 die gesamte universitäre Lehrerbildung den Vorgaben (Modularisierung, ECTS-Punktsystem) des Bologna-Abkommens entsprechend gestaltet werden. Die Bundesländer haben unterschiedliche Lösungen des Abschlusses beschlossen. Teilweise werden die Abschlüsse Bachelor of Education und Master of Education eingeführt[2], teilweise bleibt das 1. Staatsexamen als Abschlussprüfung erhalten (z. B. Bayern). Ebenso unterscheiden sich die Anfordernisse an die Studiendauer für die Lehrämter für Grund-, Haupt- und Realschulen von mindestens 7 bis 9 Semestern.

Konzeptionell besteht eine Kontroverse zwischen eher fachorientierten und eher fachdidaktisch-pädagogisch konzipierten Studiengängen der Lehrerbildung. Konkret bedeutet dies die Aufteilung der Stundenanteile im Studium.

Auch die Dauer und damit Gestaltung der 2. Phase wird gerade reformiert. Wegen des neuen Praxissemesters während des Studiums besteht die Auffassung, dass der Vorbereitungsdienst zu verkürzen ist auf 18 oder nur 12 Monate (s.o. Berliner Vorbereitungsdienst, ähnlich in Nordrhein Westfalen).

Rechtsgrundlagen

Die Lehrerbildung wird in den deutschen Bundesländern rechtlich verschieden geregelt. Teilweise gibt es Lehrerbildungsgesetze, teilweise werden auf der Grundlage der Landesschulgesetze Ausbildungverordnungen erlassen.

Im Zusammenhang mit dem neuen Beamtenstatusgesetz werden zurzeit die Laufbahnen des höheren und gehobenen Dienstes zusammengefasst. Für den höheren Dienst bestand lange noch eine Bindung an das allgemeine deutsche Beamtenrecht, nach der ein 24monatiges Referendariat erforderlich war. Die neuen Landesbeamtengesetze sehen teilweise abweichende Regelungen vor. Die Besoldungsfolgen der Zusammenfassung sind noch offen.

Rechtsgrundlagen am Beispiel Bayerns

  • Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
  • Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) und Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
  • Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Lehrämter
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen (ZALGH)
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Sonderschulen (ZALS)
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR)
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
    • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB)

Literatur

  • Fritz Oser, Jürgen Oelkers (Hrsg.): Die Wirksamkeit der Lehrerbildungssysteme. Von der Allrounderbildung zur Ausbildung professioneller Standards. Rüegger, Zürich 2001, ISBN 3-7253-0692-3.
  • Ewald Terhart (Hrsg.): Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland: Abschlussbericht der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission. Beltz, Weinheim u. a. 2000, ISBN 3-407-25229-3, (Beltz-Pädagogik).

Siehe auch

Weblinks

Einzelbelege

  1. Die Unterscheidung von Fort- und Weiterbildung im genannten Sinne ist nicht einheitlich
  2. http://www.berlin.de/sen/bildung/lehrer_werden/vorbereitungsdienst/ Beispiel Berlin
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