Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem

Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem
Jerusalemkreuz des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem

Der Orden der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem (lat.: Ordo Equestris Sancti Sepulcri Hierosolymitani, Ordenskürzel: OESSH) ist aufgrund seiner besonderen Geschichte zugleich

Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem genießt die gleiche unmittelbare Anerkennung wie die übrigen päpstlichen Ritterorden (Christusorden, Orden vom Goldenen Sporn, Piusorden, Gregoriusorden und Silvesterorden), unterscheidet sich von diesen jedoch dadurch, dass er mit dem Malteserorden einer von zwei Orden ist, die in einem besonderen Souveränitätsverhältnis zum Heiligen Stuhl stehen. Beide Orden haben ihren Ursprung nicht einer päpstlichen Stiftung zu verdanken.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Gottfried von Bouillon
Wappen (Deus lo vult)
Ordenssitz Palazzo della Rovere, Rom

Seine beiden Wurzeln hat der Orden einerseits im Chorherrenorden vom Heiligen Grab, der aus dem 1099 gegründeten Domkapitel des Patriarchates von Jerusalem unter Gottfried von Bouillon hervorging, andererseits in dem seit 1335 belegten Brauch, sich bei einer Pilgerfahrt ins Heilige Land vom Franziskaner-Guardian zum Ritter am Heiligen Grab schlagen zu lassen. 1496 erhielt der Franziskaner-Guardian in Jerusalem von Papst Alexander VI. die Erlaubnis, Pilger zu Rittern vom Heiligen Grabe schlagen zu dürfen. Papst Clemens VII. bestätigte die Erlaubnis. Eine von Papst Paul V. beabsichtigte Verschmelzung mit dem Malteserorden kam nicht zustande.[1]

Viele prominente Adelige nahmen, insbesondere im 14. und 15. Jahrhundert, die strapaziöse und gefährliche Pilgerreise ins Heilige Land auf sich, um am Grab des Herrn zu seinem Ritter geschlagen zu werden: Herzog Ernst der Eiserne, Oswald von Wolkenstein, Kaiser Friedrich III., Landgraf Wilhelm I. von Hessen, Kurfürst Friedrich III. von Sachsen, Herzog Christoph der Starke und andere. Mehrere Bestätigungen von päpstlicher Seite wurden diesem Brauch und den Rittern vom Hl. Grab zu Teil. 1847 wurde das Lateinische Patriarchat Jerusalem wiedererrichtet; Papst Pius IX. reorganisierte daraufhin mit dem Breve cum multa vom 24. Januar 1868 das alte Rittertum vom Heiligen Grabe und gestaltete es zu einem förmlichen päpstlichen geistlichen Ritterorden; das Jerusalemkreuz wurde offiziell Symbol des Ordens.[2] Der Orden war zunächst direkt dem Patriarchen von Jerusalem unterstellt. Die Päpste haben sodann persönlich den Orden geführt, bis Pius XII. mit dem Statut von 1949 einen Kurienkardinal als Großmeister des Ordens etablierte.

Das Apostolische Schreiben vom 6. Januar 1928 legte fest, dass – ungeachtet der Traditionen und historischen Wurzeln bei der Frage der Privilegien für die Ritter und des Ordens insgesamt – sich der Orden auf keinerlei Urkunden vor dem 24. Januar 1868 berufen könne. Damit wurden insbesondere die Privilegien, die der Kustode des Franziskanerordens Bonifaz von Ragusa 1553 erließ, außer Kraft gesetzt.

Am 27. Juli 1931 erhielt der Orden Ritterorden vom Heiligen Grab den Zusatz zu Jerusalem. Ebenfalls wurde festgelegt, dass die Ernennung neuer Ritter dem Päpstlichen Brevensekretariat zur Genehmigung vorgelegt werden muss; damit erhält die Auszeichnung der neu ernannten Ritter zugleich die offizielle Anerkennung aller Regierungen, die mit dem Heiligen Stuhl in diplomatischer Beziehung stehen.

Uniform, Insignien, Ordenszeichen und Leitmotiv

Das Tragen der Uniform des Ordens ist in Deutschland zur Zeit nicht verbindlich. Hingegen wird die Verwendung des Mantels und des Baretts bekräftigt. Der Mantel besteht aus elfenbeinweißem Tuch und ist in Form eines Vollrads geschnitten; unter der linken Schulter ist ein 25 cm großes Jerusalemkreuz in Rot angebracht. Das Barett ist aus schwarzem Samt; an ihm sind die Rangabzeichen angebracht. Geistliche tragen eine Mozetta. Der Mantel der Damen ist schwarz, auch hier ist unter linken Schulter das rote Jerusalemkreuz angebracht. Dazu tragen die Damen einen schwarzen Schleier.

Kennzeichen ist das rote fünffache Jerusalemkreuz; dieses wurde von Gottfried von Bouillon (französisch Godefroy de Bouillon (* um 1060; † 18. Juli 1100 in Jerusalem), der ein Anführer beim Ersten Kreuzzug war, und der nach der Eroberung Jerusalems der erste Regent des neu gegründeten Königreichs Jerusalem wurde, erstmals als Wappen geführt. Adelige Ritter und Bischöfe des Ordens vom Heiligen Grab können das Ordenskreuz zu ihrem Adelswappen bzw. Bischofswappen hinzunehmen.

Das Leitmotiv des Ritterordens lautet Deus lo vult (de: Gott will es).

Aufbau und Mitgliederstruktur

Der Orden wird in drei Klassen verliehen:

  • Klasse der Kollarritter und Kollardamen
  • Klasse der Ritter (Großkreuz-Ritter, Großoffiziere oder Komture mit Stern, Komture, Ritter)
  • Klasse der Damen (Großkreuz-Damen, Komtur-Damen mit dem Stern, Komtur-Damen, Damen)

An der Spitze des Ritterordens, der seinen Sitz in Rom hat, steht ein Großmeister. Das Amt des Großmeisters hat zunächst der Lateinische Patriarch von Jerusalem (ab 1847/48, anfangs selbstständig, ab 1868 unter päpstlicher Oberhoheit), dann der Papst persönlich wahrgenommen (ab 1907, zuletzt Pius XI., der das damit auch erloschene Amt am 6. Januar 1928 niederlegte). Bevor Pius XII. das wieder ins Leben gerufene Amt eines Großmeisters 1949 einem Kurienkardinal als „Kardinal-Großmeister“ übertrug, fungierte der Lateinische Patriarch von Jerusalem als „Rektor und ständiger Administrator“. Am 29. August 2011 hat Papst Benedikt XVI. S.Ex. Edwin Frederick O’Brien, Apostolischer Administrator von Baltimore, zum Pro-Großmeister bestellt.

Die Zahl der Grabesritter beträgt weltweit etwa 22.000 (Stand 2009). Der Orden ist in 51 Statthaltereien in Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, Kolumbien, Deutschland, England/Wales, Spanien, Frankreich, Gibraltar, Irland, Italien, Luxemburg, Ungarn, Malta, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Monaco, Puerto Rico, Russland, Sardinien, Schweiz, Schottland, Slowenien, Finnland, Schweden, Taiwan und USA vertreten.

Die Deutsche Statthalterei umfasst etwas über 1300 Mitglieder, davon etwa 1000 weltliche Ritter, 200 Damen sowie 130 Geistliche (Stand 2008). Die Deutsche Statthalterei ist in sechs Ordensprovinzen aufgeteilt (Ostdeutsche, Rhein-Main, Norddeutsche, Rheinisch-Westfälische, Bayerische, Südwest-Deutsche Ordensprovinz). Großprior der Deutschen Statthalterei ist seit 7. Oktober 2006 der damalige Bischof von Trier und jetzige Erzbischof von München und Freising Reinhard Marx. Seit dem 5. Mai 2007 ist Heinrich Dickmann Statthalter des Ritterordens; er war vorher der Präsident der Norddeutschen Ordensprovinz. Diese Ordensprovinzen sind in insgesamt 36 örtliche Komtureien gegliedert (genaue Aufzählung siehe unten). Den Provinzen steht jeweils ein Präsident, den Komtureien jeweils ein „Leitender Komtur“ vor.

Die Österreichische Statthalterei umfasst elf Komtureien mit ca. 400 Mitgliedern. Großprior des Ritterordens in Österreich ist seit 2008 der Erzbischof von Salzburg und Primas Germaniae, Alois Kothgasser SDB; Statthalter ist Karl Lengheimer.

Die Schweizerische Statthalterei umfasst sieben Komtureien mit ca. 300 Mitgliedern in der deutschschweizerischen Sektion, drei Komtureien in der Romandie und einer Komturei in der italienischsprachigen Schweiz. Großprior ist der Bischof von Lugano, Pier Giacomo Grampa; Statthalter ist Jean-Pierre Marie de Glutz-Ruchti

Aufgaben

Der Orden hat seine Hauptaufgabe in der Unterstützung der Christen im Heiligen Land sowohl in Hinsicht auf Förderung des katholischen Glaubens im Heiligen Land als auch in finanzieller Hinsicht. So unterstützt der Orden in Israel/Palästina durch materielle Hilfe eine Vielzahl von Kirchen, Schulen und sozialen Einrichtungen. Weiterhin sollen die Treue zu Kirche und Papst, Spiritualität, eine christliche Lebensführung und vor allem Nächstenliebe gefördert werden.

Aufnahme

Grundsätzlich steht der Orden allen Frauen (Damen) und Männern (Rittern) offen, die sich als katholische Christen besonders ausgezeichnet haben. Generell gilt: »Die Ritter und Damen werden unter Persönlichkeiten katholischen Glaubens sowie einwandfreier sittlicher Lebensführung ausgewählt, die sich in besonderer Weise um die katholischen Einrichtungen im Heiligen Land und um den Orden verdient gemacht haben und sich verpflichten, dies auch in der Zukunft zu tun.« (Zitat aus: Satzung – in der am 19. Juli 1977 von Papst Paul VI. genehmigten Fassung, Artikel 5, Absatz 2).

Um die Mitgliedschaft kann man sich demnach nicht bewerben, vielmehr werden Aufnahmekandidaten ausgewählt, auf Vorschlag von Mitgliedern. Die eigentliche Aufnahme in den Orden erfolgt während der Investitur, wobei Männer (nur Laien) den Ritterschlag erhalten. Die Ernennung jedes einzelnen Ritters und jeder einzelnen Dame erfolgt jedoch seit 1931 mittelbar durch den Papst.

Privilegien

Kennzeichnend für diesen Päpstlichen Orden als Geistlichen Ritterorden ist, dass die Heilige Apostolische Poenitentiarie zuletzt mit Schreiben vom 23. September 1967 gewährt hat, dass die Mitglieder des Orden einen vollkommenen Ablass gewinnen können, wenn sie die üblichen Bedingungen erfüllen. Dies kann erfolgen am Tag ihrer Aufnahme oder an den Festtagen Allerseelen (2. November), Kreuzerhöhung (14. September), Hl. Pius X. (21. August) und Hl. Helena (18. August).

Provinzen und Komtureien in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Provinzen und Komtureien in Deutschland

Ritter des Ordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem auf der Kranenburger Kreuztracht 2007
Ritter und Damen des Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem in Charlotte, NC.
  • Bayerische Ordensprovinz mit den Komtureien in Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Würzburg
  • Norddeutsche Ordensprovinz mit den Komtureien in Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hildesheim, Osnabrück-Vechta
  • Ostdeutschland mit den Komtureien in Berlin, Dresden/Görlitz, Magdeburg, Erfurt
  • Provinz Rhein-Main mit den Komtureien in Frankfurt, Fulda, Mainz-Wiesbaden, Speyer-Kaiserslautern
  • Provinz Rheinland-Westfalen mit den Komtureien in Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln, Meschede, Münster, Paderborn, Trier, Rheda-Wiedenbrück
  • Südwestdeutsche Provinz mit den Komtureien in Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Ravensburg, Stuttgart, Walldürn

Komtureien in Österreich

Baden–Wiener Neustadt, Bregenz, Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Salzkammergut, St. Pölten, Wien

Komtureien in der Schweiz

Basel-Tierstein, Bern, Churrätien, Solothurn, St. Gallen, Waldstätte, Zürich, Genf, Fribourg-Neuchâtel-Jura, Wallis und Svizzera Italiana

Ordensmitglieder

Großmeister des Ordens

  • 1847–1872: Giuseppe Valerga, Lateinischer Patriarch von Jerusalem
  • 1872–1889: Vincenzo Bracco, Lateinischer Patriarch von Jerusalem
  • 1889–1907: Luigi Piavi, Lateinischer Patriarch von Jerusalem
  • 1907–1914: Papst Pius X.
  • 1914–1922: Papst Benedikt XV.
  • 1922–1928: Papst Pius XI.
  • 1928–1947: Aloysius Barlassina, Lateinischer Patriarch von Jerusalem (allerdings nicht Großmeister, sondern „Rektor und ständiger Administrator des Ordens“)

Kardinal-Großmeister des Ordens

Pius XII. setzte Nicola Kardinal Canali im Jahre 1940 zum Protektor des Ordens ein. Das Amt des Kardinal-Großmeisters ist dann mit dem Statut von 1949 geschaffen worden, das durch das päpstliche Breve „Quam Romani Pontifices“ vom 14. September 1949 approbiert wurde. Bisherige Kardinal-Großmeister waren:

Deutsche Statthalterei

Großpriore der Deutschen Statthalterei

Statthalter der Deutschen Statthalterei

Die deutsche Statthalterei konstituierte sich am 7./8. Dezember 1933 in Köln, nachdem schon im Sommer 1932 ein Statthalter berufen wurde. Statthalter waren bisher:

Bekannte Mitglieder

Bekannte Mitglieder im deutschen Sprachraum

Großprior der Deutschen Statthalterei des Ritterordens, Erzbischof Reinhard Kardinal Marx (München-Freising) 2009

Bekannte Mitglieder außerhalb des deutschen Sprachraums

Literatur

  • F. Pasini Frassoni: Histoire de l'Ordre Militaire du Saint Sepulchre de Jérusalem. Collegio Araldica, Roma 1910.
  • Frederic Marquis Guigue de Champvans de Faremont: Geschichte und Gesetzgebung der Ritterorden des Heiligen Stuhls. Paris 1932.
  • Valmar Cramer: Der Ritterorden vom Hl. Grabe von den Kreuzzügen bis zur Gegenwart. 2. Auflage. Köln 1983 (mit Ergänzungen von Robert Frohn).
  • Johannes Binkowski (Hrsg.): Erbe und Aufgabe: Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Köln 1981.
  • Jean-Pierre de Gennes: Les Chevaliers du Saint-Sepulcre de Jérusalem. Herault, Paris 1995.
  • Kaspar Elm (Hrsg.): Militia Sancti Sepulcri: Idea e instituzioni. Atti del Colloquio Internazionale tenuto presso la Pontifica Università del Laterano, 10–12 avrile 1996. Città del Vaticano 1998.
  • Gebetbuch Grabesritter. Miles Christi. Schnell und Steiner, Regensburg 1999, ISBN 3-7954-1199-8.
  • Peter Paul Pergler, Johann Stolzer: Deus Lo Vult. Der Ritterorden vom Heiligen Grabe zu Jerusalem. Austria-Medien-Service, Graz 2000, ISBN 3-85333-064-9.
  • Heinrich Dickmann, Paul Theodor Oldenkott (Hrsg.): Erbe und Aufgabe: Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Bonifatius, Paderborn 2009, ISBN 978-3-89710-461-7.

Weblinks

 Commons: Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Allgemeine encyclopädie der wissenschaften und künste in alphabetischer folge von genannten schrifts bearbeitet und herausgegeben von J. S. Ersch und J. G. Gruber, J. f. Gleditsch, 1828, Seite 158 f.
  2. Theodor Wyder: Le Cardinal Henri Schwery: pretre, eveque, cardinal ; un quart de siecle d'episcopat, Editions Saint-Augustin 2002, Seite 273 f.

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