- Ludwig von Cuny
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Ludwig von Cuny (* 14. Juni 1833 in Düsseldorf; † 20. Juli 1898 in Berlin) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und nationalliberaler Politiker.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung und Justizdienst
Cuny besuchte Gymnasien in Aachen, Koblenz, Berlin und Kleve. Danach studierte er zunächst in Bonn dann in Berlin Rechtswissenschaften. Anschließend trat Cuny in den preußischen Justizdienst ein. Im Jahr 1870 war er Assessor am Landgericht in Bonn. Als freiwilliger Krankenpfleger machte er den Deutsch-Französischen Krieg mit. Dabei hat er eine Sanitätskolonne mit eigenen Mitteln ausgerüstet.
Noch im Jahr 1870 wurde Cuny Untersuchungsrichter beim neuen Generalgouvernement Elsaß-Lothringen mit Sitz in Hagenau. Einige Monate später wurde er Vorsitzender des ständigen Kriegsgerichts für das Elsaß. Außerdem war er stellvertretender Kommissar für die Liquidation der französischen Bank in Straßburg. Er plädierte unter anderem für die Wiederherstellung der ordentlichen Gerichtsbarkeit an Stelle der Kriegsgerichte. Nach Aufhebung der Kriegsgerichtsbarkeit wurde Cuny Appellationsgerichtsrat in Colmar. Im Jahr 1873 schied er wegen seiner politischen Aktivitäten aus dem Dienst aus.
Seit 1851 war Cuny Mitglied des Corps Teutonia Bonn[1], damals noch Burschenschaft; 1852 trat er der Alten Berliner Burschenschaft Teutonia und später der Burschenschaft Arminia Berlin bei.[2]
Hochschullehrer
Im Jahr 1875 wurde Cuny zum außerordentlichen Professor für Rechtswissenschaften in Berlin. Sein Schwerpunkte waren das französische Recht und Verfassungsfragen. Die Stundenzahl der Dozentur war allerdings so gering, dass er sich hauptsächlich der Politik widmen konnte. Seit 1889 war Cuny ordentlicher Professor.
Politik
Der Grund für die Aufgabe des Justizdienstes war seine Wahl in das preußische Abgeordnetenhaus für den Wahlkreis Lennep-Solingen-Remscheid. Im Jahr 1874 folgte die Wahl in den Reichstag für den Wahlkreis Dessau-Zerbst. Mit kurzen Unterbrechungen im Reichstag blieb er bis zu seinem Tod Mitglied beider Häuser. In beiden Parlamenten vertrat er die Nationalliberale Partei.
In der Partei saß Cuny von 1881 bis 1898 im Vorstand beziehungsweise Zentralvorstand. Er war einer der wichtigsten juristischen Experten der Nationalliberalen.
Preußisches Abgeordnetenhaus
Während des Kulturkampfes vertrat Cuny den Grundsatz der Vorrangstellung des Staates vor der Kirche. In verschiedenen Bereichen beantragten er noch Verschärfungen der von der Regierung vorgelegten Entwürfe zu fordern.
Daneben setzte sich Cuny im Abgeordnetenhaus für das in der Rheinprovinz geltende französische Recht ein und versuchte die Übertragung altpreußischer Einrichtungen zu verhindern.
Reichspolitik
Auf Reichsebene tat sich Cuny vor allem im Bereich der Gesetzgebung zum bürgerlichen Rechts hervor.
Ursprünglich Freihändler tat sich Cuny schwer mit der Wendung von Otto von Bismarck zur Schutzzollpolitik. Nachdem er das Reichstagsmandat 1881 verloren hatte, war er ab 1884 Abgeordneter für den Wahlkreis Kreuznach-Simmern. Zwar gab es unterschiedliche Meinungen zwischen Cuny und seinen Wählern, aber dieser setzte sich aktiv für die Interessen seines Wahlkreises etwa durch die Bemühungen um ein Weingesetz ein.
Im Jahr 1884 wurde Cuny Mitglied in der preußischen Hauptverwaltung für Staatsschulden. Die Erfahrungen die er dort sammelte führten zum Eintreten für die Schaffung eines Staats- und Reichsschuldbuches.
Während der Debatte um die Fortführung des Sozialistengesetzes hat Cuny den Kurs seiner Partei wesentlich bestimmt. Sein Eintreten gegen die Ausweisungsbefungnis der Regierungen hat zum parlamentarischen Scheitern des Gesetzes beigetragen. Auf der anderen Seite hat sich Cuny immer gegen das Ende des Jesuitengesetzes gewehrt.
Im Jahr 1890 wurde Cuny Mitglied der Börsenenquetekommission des Reichstages. Ziel war es Auswüchse im Börsengeschäft zu bekämpfen. Cuny trat für eine stärkere staatliche Kontrolle des Börsenverkehrs ein. In diesem Sinne hat er verschiedene Gesetzesinitiativen gestartet.
Zwischen 1892 und 1896 nahm Cuny an den Beratungen zur Vorbereitungen des bürgerlichen Gesetzbuches teil. Auch in diesen Diskussionen setzte er sich für die Prinzipien des französischen Rechts ein. Ihn der Ehefrage kam er der katholischen Seite entgegen.
Im Reichstag hatte Cuny die Leitung der für die Beratung des BGB und der zugehörigen Nebengesetze zuständigen Kommission inne.
Unterstützungen
Cuny kümmerte sich um die Auswanderungspolitik und war ein Anhänger der Kolonialpolitik. Den Kolonialverein hat er mit finanziellen Mitteln unterstützt.
Materiell gefördert hat er auch die Universität Bonn. Zu ihrem fünfzigjährigen Bestehen hat Cuny 30.000 Mark für die Unterstützung bedürftiger Privatdozenten zur Verfügung gestellt. Unter anderem hat Cuny des historiographischen Außenseiter Karl Lamprecht nicht nur durch derartige Stipendien, sondern auch durch Empfehlungen aktiv unterstützt.[3] In seinem Testament bedachte er die Universität Berlin mit einem Legat von 300.000 Mark und vermachte ihr einen Teil seiner Bibliothek.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1930, 17, 103
- ↑ Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 176.
- ↑ Luise Schorn-Schütte: Karl Lamprecht. Kulturgeschichtsschreibung Zwischen Wissenschaft und Politik. Göttingen 1984, S. 52
Literatur
- Spahn.: Cuny, Ludwig von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 47, Duncker & Humblot, Leipzig 1903, S. 575–580.
- Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 176.
Weblinks
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