- Münsterbaumeister
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Die Berufsbezeichnung Baumeister unterliegt nicht nur einem historischen Wandel, sondern er ändert sich auch mit den Bauaufgaben und führt historisch vom Dombaumeister über den Hofbaumeister zum Baumeister bis zum heutigen Architekten und Bauingenieur.
Inhaltsverzeichnis
Begriffe Baumeister, Dombaumeister und Hofbaumeister
Baumeister
Der Baumeister übernimmt die Planung und Bauleitung, teils auch die Ausführung von Bauarbeiten aller Art. Der Begriff ist in Österreich und der Schweiz auch heute noch eine Berufsbezeichnung, in Deutschland wird er dagegen nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung verwendet.
Im 19. Jahrhundert waren die Baumeister vom Entwurf bis zur Realisierung für ein Bauwerk zuständig. In der Regel unterschieden sie sich von Architekten dadurch, dass sie zusätzlich zum meist eigenen Entwurfsatelier auch eine eigene Baufirma zur Verfügung hatten.
Dombaumeister
Der Begriff Dombaumeister ist heute (2008) mit dem Bau von gotischen Domen und Münstern verbunden. Er wird für Leiter und Leiterinnen von existierenden Bauhütten verwendet. Für Dombaumeister gibt es auch den Begriff Münsterbaumeister, wenn sich am Ort des Kathedralenbaus ein Bischofssitz befindet.
Hofbaumeister
Ein Hofbaumeister war ein an den Sitz eines regierenden Fürsten oder Herrschers (Hof) berufener, also ein von einem Landesherren mit der Planung und Durchführung öffentlicher Bauvorhaben betrauter Baumeister. Je nachdem welche Aufgaben der Hofbaumeister hatte, konnte er durchaus auch Dombaumeister als auch umgekehrt sein. Der Begriff Hofbaumeister schwand mit dem Bedeutungsverlust der Adeligen; es gibt ihn heute nicht mehr.
Regierungsbaumeister / Stadtbaumeister / Landbaumeister
Diese Begriffe kennzeichnen einen Dienstrang in der staatlichen bzw. kommunalen Beamten-Hierarchie (vgl. Baubeamter), der etwa dem Titel Assessor entspricht, sie sind also keine allgemeine Berufsbezeichnung. Träger dieser (heute nicht mehr gebräuchlichen) Titel hatten eine akademische Ausbildung (z.B. an einer Technischen Hochschule) absolviert und ein staatliches Examen abgelegt, sie bezeichneten sich teilweise auch als Architekten.
Geschichte
Dombaumeister waren ausgebildete Handwerker, Steinmetz- und Steinbildhauermeister, die in der Zeit der Gotik eine Bauhütte leiteten. Die aus dem Steinmetzhandwerk und der Bauhüttentradition hervorgegangenen mittelalterlichen Dombaumeister werden in zeitgenössischen Quellen Werkmeister oder magister operis bezeichnet. Gegen Ende der Gotik ging der Bau der Dome und damit die Zahl der Bauhütten zurück. Große Bauhütten, wie z. B. die in Straßburg, bestanden bis ins 19. Jahrhundert. Der Begriff Dombaumeister wandelte sich, wie die Bauaufgaben, zu dem des Baumeisters.
Die Renaissance bildete einen Baumeister neuen Typs heraus. Dieser war handwerklich ausgebildet und neben seiner Funktion als Architekt auch Unternehmer. In der Renaissance waren Baumeister nicht mehr nur Steinmetzen und Steinbildhauer: Baumeister Elias Holl war ausgebildeter Handwerker, allerdings ein Maurer.
Im Barock und Rokoko erfolgte die Baumeisterausbildung erstmals in Frankreich an staatlichen Bauschulen. Im deutschsprachigen Raum jener Zeit lernten die Baumeister, die Handwerker waren, aus praktischer Erfahrung und aus den sog. Werkmeisterbüchern. Eine Ausnahme bildete die sog. Vorarlberger Bauschule, die sich ausschließlich mit dem Sakralbau befasste [1]. Die Baumeister waren zwar noch ausgebildete Handwerker, in ihrer Hauptaufgabe waren sie aber Planer und Organisatoren.
Im 19. Jahrhundert, im Zuge der Industrialisierung, bildete sich der Beruf des Architekten als eigene akademische Disziplin heraus. Aufwändige Bauwerke (Industriebauten, mehrgeschossige Bauten, Infrastrukturmaßnahmen) und neue Bauaufgaben (Statik, ingenieurtechnische Berechnungen usw.) erforderten eine theoretische Ausbildung an Architekturschulen und -akademien.
Baumeister wurden im 20. Jahrhundert an Fachhochschulen und Architekten an Universitäten ausgebildet und bis heute (2008) bezeichnet man teilweise diejenigen Personen, die bei Bauvorhaben sowohl die künstlerische als auch die technische und administrative Projektleitung hatten.
Durch die zunehmende Komplexität des Bauwesens und die immer größer werdenden Ansprüche hinsichtlich Statik und Architektur entwickelten sich daneben die akademischen Berufe des Architekten und Bauingenieurs. Das Aufgabengebiet eines Baumeisters umfasste die heutigen Berufsfelder des Architekten, des Bauingenieurs als auch die eines Projektmanagers.Baumeister heute in Deutschland
In der Bundesrepublik wird der Begriff des Baumeisters nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung als Berufsbezeichnung verwendet.
- Der Begriff wird als übergreifende Bezeichnung für Architekten und Bauingenieure verwendet (vgl. Berufsverband BDB = Bund Deutscher Baumeister).
- Regierungsbaumeister: In Baden-Württemberg und Bayern bezeichnet man Bau-Referendare (d.h. Beamtenanwärter im höheren bautechnischen Verwaltungsdienst) nach dem erfolgreichen Ablegen der Großen Staatsprüfung (= 2.Staatsexamen) als Regierungsbaumeister.
- Stadtbaumeister: Die Leiter der Bauämter in bayerischen Städten. Nicht zu verwechseln mit den Stadtbaumeisterräten.
- Als Dombaumeister werden heute die Leiter und Leiterinnen von Dombauhütten bezeichnet. Einige sind Steinmetzmeister, andere Ingenieure oder Architekten. Sie sind im Wesentlichen mit ingenieurtechnischen und organisatorischen Problemen befasst. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts gab es erstmals in Ulm und heute (2008) gibt es am Kölner Dom und Freiburger Münster eine Dombaumeisterin.
Baumeister heute in Österreich und der Schweiz
In Österreich und der Schweiz handelt es sich bei dem Begriff Baumeister immer noch um eine konkrete Berufsbezeichnung. Während Architekten und Bauingenieure nur im planenden und kontrollierenden Bereich tätig sein dürfen, stellt der Baumeister den einzigen universell einsetzbaren Baufachmann dar.
Der Baumeister ist berechtigt:- die unterschiedlichsten Bauwerke zu planen,
- das statische Gefüge zu berechnen,
- Kosten zu ermitteln,
- Bauarbeiten auszuführen, zu leiten und zu kontrollieren.
Er ist weiters zur Projektentwicklung, -leitung und Projektsteuerung berechtigt, zum Projektmanagement sowie zur Übernahme der Bauführung. Im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung kann er seinen Auftraggeber vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts vertreten. In Österreich und der Schweiz darf sich nur Baumeister nennen, wer die Baumeisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. In Österreich ist der Baumeister ein Berufstitel (kein akademischer Titel) und wird mit BM oder Bmstr. abgekürzt vor dem Namen geschrieben. In Österreich ist die Baumeisterprüfung eine universelle Prüfung ohne Möglichkeit auf Nachsicht. In der Schweiz hingegen kann man die Baumeisterprüfung für Hochbau und für Tiefbau getrennt ablegen. Nach bestandener Prüfung darf man den Titel dipl. Baumeister führen. Die äußerst schwierigen Abschlußprüfungen dauern insgesamt in der Schweiz nach abgelegten 14 Modulprüfungen 16 Stunden und in Österreich 123 Stunden.
Persönlichkeiten als Dom- und Baumeister
Dombaumeister
Nachfolgend werden einige Dombaumeister genannt:
- Magister Wolbero (um 1209)
- Erwin von Steinbach (um 1244–1318)
- Matthias von Arras (1290–1352)
- Peter Parler (1330 o. 1333–1399)
- Wenzel Parler (vor 1360–1404)
- Johann Parler (1359–1405 oder 1406)
- Ulrich von Ensingen (um 1350/60–1419)
- Matthäus Ensinger (1390–1463)
- Anton Pilgram (um 1460–1515)
- Friedrich von Schmidt (1825-1891)
Hofbaumeister
Bedeutende Träger dieses Titels und die hauptsächlichen Stätten ihres Schaffens waren:
- Hieronymus Lotter (1497–1580), Leipzig und Jagdschloss Augustusburg
- Hans von Dehn-Rothfelser (1500–1561), Dresden
- Henrico Zuccalli (1642–1724), München
- Giovanni Antonio Viscardi (1645–1713), München
- Giovanni Francesco Guerniero (1665–1715), Kassel
- Eosander von Göthe (1669–1728), Berlin
- Philipp Gerlach (1679–1748), Preußen
- Johann Michael Ludwig Rohrer (1683–1732), Rastatt
- Kilian Ignaz Dientzenhofer (1689–1751), Prag
- François de Cuvilliés der Ältere (1695–1768), München
- Franz Ignaz Krohmer (1714–1789), Baden-Baden
- Philippe de La Guêpière (1725–1773), Stuttgart
- Leopoldo Retti (1704–1751), Stuttgart und Ansbach
- Georg Greggenhofer († 1779), Eutin
- Karl Friedrich Schinkel (1781–1841), Berlin
- Leo von Klenze (1784–1864), Kassel und München
- Friedrich Weinbrenner (1766–1826), Karlsruhe
- Georg Adolph Demmler (1804–1886), Schwerin
- Carl Rabitz (1823–1891), Berlin
- Paul Fröhlich, Dresden
Siehe auch
Literatur
- Anja Sibylle Dollinger: Baubetrieb und Bautechnik, Von der Romanik bis zum Historismus. hrsg. v. Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks, Naturwerkstein und Umweltschutz in der Denkmalpflege, Ebner, Ulm 1997, ISBN 3-87188-143-0
Weblinks
- Dr. Christine Kratzke: Baumeister. Teil der Preprint-Version von Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Bilder und Begriffe. Hrsg. von Werner Paravicini, bearb. von Jan Hirschbiegel und Jörg Wettlaufer. Residenzenforschung 15 II, Teilbd. 1 und 2, Thorbecke Verlag, Ostfildern 2005.
- VfGH /RIS 2002: Gewerbeordnung, Abgrenzung Baumeister - Bauleiter
- MDR lexi-tv: Baumeister (mit Videos)
Einzelnachweise
- ↑ Anja Sibylle Dollinger, Baubetrieb und Bautechnik, S. 228, siehe Lit.
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