Osterheide

Osterheide
Wappen Deutschlandkarte
Das gemeindefreie Gebiet Osterheide führt kein Wappen
Osterheide
Deutschlandkarte, Position des gemeindefreien Gebiets Osterheide hervorgehoben
52.859.733333333333362
Basisdaten
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Heidekreis
Höhe: 62 m ü. NN
Fläche: 177,99 km²
Einwohner:

762 (31. Dez. 2010)[1]

Bevölkerungsdichte: 4 Einwohner je km²
Postleitzahlen: 29683 (Oerbke, Wense)
29664 (Ostenholz)
Vorwahlen: 05162, 05163, 05167
Kfz-Kennzeichen: HK
Gemeindeschlüssel: 03 3 58 501
Adresse der
Gebietsverwaltung:
Gillweg 7
29683 Oerbke
Bezirksvorsteher: Andreas Ege
Lage des gemeindefreien Gebiets Osterheide im Landkreis Heidekreis
Landkreis Heidekreis Niedersachsen Landkreis Nienburg/Weser Region Hannover Landkreis Verden Landkreis Rotenburg (Wümme) Landkreis Harburg Landkreis Lüneburg Landkreis Uelzen Landkreis Celle Lindwedel Buchholz Schwarmstedt Essel Hademstorf Gilten Grethem Eickeloh Hodenhagen Böhme Häuslingen Ahlden Frankenfeld Rethem Walsrode Neuenkirchen Bomlitz Schneverdingen Osterheide Bad Fallingbostel Wietzendorf Soltau Munster BispingenKarte
Über dieses Bild

Die Osterheide ist ein bewohnter gemeindefreier Bezirk im Landkreis Heidekreis am Südrand der Lüneburger Heide in Niedersachsen. Das Gebiet liegt südlich und östlich von Bad Fallingbostel und etwa 20 km westlich des Naturparks Südheide.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Das 177,99 km² große Gebiet hat 802 Einwohner (Stand 31. Dezember 2008). Sitz der Verwaltung ist das Dorf Oerbke; weitere Dörfer sind Ostenholz und Wense. Die kommunale Verwaltung des NATO-Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Bergen erfolgt durch den Gemeindefreien Bezirk Osterheide gemeinsam mit dem östlich angrenzenden Gemeindefreien Bezirk Lohheide.

Nachbargemeinden des Gebiets sind, aufgelistet im Uhrzeigersinn:

Gliederung

Der gemeindefreie Bezirk gliedert sich in zehn Gemarkungen[2]:

Gemar-
kungs-
Nr.
Gemarkung Fläche
(km²)
Koordinaten Bemerkungen
2342 Becklinger Holz ...    
2343 Fuhrhop ...    
2344 Wense ...   Dorf
2346 Untereinzingen ...    
2347 Obereinzingen ...    
2348 Oerbke ...   Verwaltungssitz
2349 Hartem ...   mit Dorf Ostenholz
2350 Oberndorfmark ...    
3740 Oberhode ...    
3869 Krelingen-Osterheide ...    
  Osterheide 177,99 !552.8500005509.733333552° 51′ N, 009° 44′ O52.859.7333333333333  

Das Wohnplatzverzeichnis Niedersachsen zum Stand 1. November 2006 weist folgende 41 Wohnplätze und Wüstungen für die zehn Gemarkungen nach:

Becklinger Holz
Becklinger Holz
Fuhrhop
Fuhrhop
Hartem
Blocksberg
Boestlingen
Ettenbostel
Fahrenholz
Fallingbostel, Lager
Hartem
Im Katzhagen
Mengdorf
Ostenholz
Ostenholzer Moor
Proebsten
Seyersbruch
Sieken, ehem.
Soehnholz
Soelterbruch
Krelingen-Osterheide
Krelingen-Osterheide
Obereinzingen
Achterberg
Ahlbrock
Obereinzingen
Oberhode
Doevenhof, ehem.
Hambruch
Heuersmuehlen
Hohenbrelingen
Meyerhof
Meyersbruch
Niederbrelingen
Oberhode
Ostsiedlung
Schnierhof
Oberndorfmark
Oberndorfmark
Örbke
Oerbke
Oerbke, Lager
Rammelshorst, Forsthaus
Untereinzingen
Charlottenthal
Einzingen
Homannshof
Schaeferei
Untereinzingen
Wense
Wense

Geschichte

Die heutigen Gemarkungen gehen zurück auf die früheren Gemeinden des Landkreises Fallingbostel im Regierungsbezirk Lüneburg der preußischen Provinz Hannover.[3]

1935 wurde von der deutschen Wehrmacht zwischen Bergen und Fallingbostel der Truppenübungsplatz Bergen angelegt. Dazu wurden insgesamt 24 Gemeinden aufgelöst und deren Bewohner umgesiedelt. 1938 wurde der den Truppenübungsplatz umfassende „Gutsbezirk Platz Bergen“ gebildet und dem Landkreis Fallingbostel zugeordnet. Der Gutsbezirk wurde 1945 in zwei selbständige Bereiche, nämlich in die Gutsbezirke Osterheide und Lohheide, geteilt. Osterheide blieb beim Landkreis Fallingbostel, während Lohheide wieder in den Landkreis Celle eingegliedert wurde. Die Osterheide umfasst heute den im Landkreis Heidekreis gelegenen Teil des 1958 entstandenen „NATO-Schießplatzes Bergen-Hohne“.

Rechtliche Situation

Wappenähnliches Logo des gemeindefreien Bezirks

Nach § 16 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) wird die Verwaltung gemeindefreier Gebiete durch eine Verordnung geregelt. Die aktuelle Fassung dieser Verordnung stammt vom 4. Dezember 1996. Danach ist die „Erledigung der öffentlichen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises dem Grundeigentümer“, im Falle von Lohheide und Osterheide also dem Bund, übertragen. Die Verfassung eines gemeindefreien Bezirkes ist anders als die einer Gemeinde. Seine Organe sind der Bezirksvorsteher und die von den Einwohnern gewählte Einwohnervertretung. Der Bezirksvorsteher wird vom Grundeigentümer vorgeschlagen und dann von der Einwohnervertretung gewählt. Die Beteiligungsrechte der Einwohner beschränken sich auf die Wahl der Vertretung sowie auf die Möglichkeit der Einwohnerfragestunde und Einwohneranhörung während öffentlicher Sitzungen der Vertretung.

Kulturdenkmäler und Sehenswürdigkeiten

Zu den in und nahe der Osterheide befindlichen Kulturdenkmälern und Sehenswürdigkeiten gehören:

  • in Oerbke (im Westen):
  • in und nahe Ostenholz (im Südwesten):
    • Fachwerkkirche mit hölzernem Turm aus dem Jahre 1724
    • Hoher Stein, ein Gedenkstein zur Räumung der Gemeinden 1936 zwecks Anlegens eines Truppenübungsplatzes
    • Sieben Steinhäuser, Großsteingräber der Jungsteinzeit im Süden des Truppenübungsplatzes
  • in Wense (im Nordwesten):
    • Gutskapelle als prachtvolle Kirche aus dem Jahr 1558

Einzelnachweise

  1. Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – Bevölkerungsfortschreibung (Hilfe dazu)
  2. Gemarkungsverzeichnis Niedersachsen
  3. Gemeindeverzeichnis 1900

Weblinks


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