Russländische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik

Russländische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik
Российская Советская Федеративная Социалистическая Республика

Russische SFSR

Flagge Russlands#Historische Flaggen
Wappen der Russischen SFSR
Flagge Wappen
Wahlspruch: Пролетарии всех стран, соединяйтесь!

Proletarii wsech stran, sojedinjaites!
Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

Amtssprache Russisch
Hauptstadt Moskau
Fläche 17,075,200 km²
Einwohnerzahl 147 Millionen
Bevölkerungsdichte 8,6 Einwohner pro km²

Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (RSFSR), russisch Росси́йская Сове́тская Федерати́вная Социалисти́ческая Респу́блика; Rossijskaja sowetskaja federatiwnaja sozialistitscheskaja respublika, war die älteste, größte und bevölkerungsreichste Unionsrepublik der Sowjetunion.

Sie wurde kurz nach der Oktoberrevolution am 7. November 1917 gegründet und gehörte 1922 zu den Gründungsmitgliedern der neu gegründeten Sowjetunion. Kurz vor deren Auflösung im Dezember 1991 wurde sie dann unter dem Namen Russische Föderation bzw. Russländische Föderation als juristischer Nachfolger der ehemaligen Sowjetunion unabhängig.

Der Wahlspruch der RSFSR lautete: Пролетарии всех стран, соединяйтесь!
Proletarii wsech stran, sojedinjaites! / Proletarier aller Länder, vereinigt euch!

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vorgeschichte

Die Februarrevolution 1917 beendete die Zarenherrschaft in Russland. Daraufhin trat eine Doppelregierung aus Parlament (Duma) sowie Arbeiter- und Soldatenräten (Sowjet) die Nachfolge an. Die Oktoberrevolution durch die kommunistischen Bolschewiki im Jahr 1917 veränderte den Charakter beziehungsweise das Handeln der Sowjets (Räte) grundlegend. Der „begrenzte“ Pluralismus, der in der Selbstbezeichnung des Jahres 1917 in der revolutionären Demokratie zum Ausdruck kam, ging zu Ende. Die Sowjets verstanden sich zunächst zwar entschieden parteilich als Interessenvertretung der ausgebeuteten Klassen, wovon sie Repräsentanten bzw. Vertreter der bürgerlichen Schichten und des politischen Liberalismus ausschlossen. Aber sie ließen Raum für unterschiedliche Auffassungen über die geeignetsten Mittel und Wege, das Los der Unterdrückten zu verbessern.

Die Bolschewiki und ihre Verbündeten lehnten diesen Pluralismus ab. Ihre Delegierten im zweiten Allrussischen Kongress der Arbeiter- und Soldatendeputiertenräte wählten noch am Abend des 25. Oktober ein neues Exekutivkomitee (Ausübendes Komitee) aus den eigenen Reihen. Obwohl mit Lew Kamenew ein Befürworter einer sozialistischen Allparteienkoalition an seiner Spitze stand, war die Gleichstellung damit faktisch bereits vollzogen. Der oberste Sowjet wurde zum Instrument der Bolschewiki.

Gründung

Erste Flagge der RSFSR (1918/20–1937)
Vorletzte Flagge der RSFSR (1954–1991)
Letzte Flagge der RSFSR (ab 22. August 1991)

Die neuen Machthaber bauten den Sowjet (Rat) systematisch zu einem alternativen Repräsentationsorgan der Vollbürger ihrer Definition aus. Ein erster Schritt bestand in der Einverleibung des Allrussischen Bauernsowjets, die der dritte Allrussische Kongress der Arbeiter- und Soldatendeputierten in der zweiten Januarwoche 1918 förmlich vollzog. Damit wurde ein zentrales Gremium geschaffen, das als Gegenmodell zum bürgerlichen Parlament fungieren konnte und auf die Provinz übertragbar war. Der zweite Schritt bestand in der Ausarbeitung einer förmlichen Verfassung, die eine solche Hierarchie von Räten auf vier Ebenen (ländliche Bezirke (russ.: wolosti), Kreise (uezdi), Gouvernements (gubernii) und Großregionen (Oblasti)) etablierte und die jeweiligen Kompetenzen regelte. Dieses Dokument, mit dem die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (RSFSR) offiziell in die Staatenwelt eintrat, fixierte auch die prinzipiellen Eigenarten der Räteordnung im Unterschied zur parlamentarischen Demokratie.

Zu nennen sind dabei:

  1. die Beschränkung des Wahlrechtes auf diejenigen, die ihren Lebensunterhalt aus produktiver und gesellschaftlich nützlicher Arbeit bestritten. Wer Lohnarbeiter beschäftigte oder von Renten und Wertpapieren lebte, war ausgeschlossen; Kaufleute und Priester entmündigte man per definitionem.
  2. die Trennung zwischen Exekutive (ausübende) und Legislative (gesetzgebende Gewalt), wie sie Baron de Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748) erstmals gefordert hatte und seit der Französischen Revolution zur Grunde der liberalen Demokratie geworden war, wurde aufgehoben. Da sich der Arbeiter- und Bauernstaat exklusiv als Instrument seiner Klientel verstand, büßte auch die Justiz ihre Unabhängigkeit ein. Die Sowjetverfassung hob damit die Gewaltenteilung insgesamt auf.
  3. der Verzicht auf eine Direktwahl der höheren Räte und deren pyramidale Bestellung. Auf diese Weise war der Selektion der wichtigen Entscheidungsträger Tür und Tor geöffnet. Um sie zu konterkarieren, hätte es eines starken Pluralismus auch im Zentrum der Macht bedurft. Einen solchen vermochte Lenin auch am Ende des Bürgerkrieges (und auch darüber hinaus) zu verhindern.

Unabhängigkeitsbewegungen

Nachdem das zaristische Russland im Februar 1917 zusammenbrach und von einer nachfolgende Doppelregierung regiert wurde, die im Oktober desselben Jahres durch die bolschewistische Revolution gestürzt wurde, sprachen sich einige Nationalbewegungen der nichtrussischen Bevölkerung für einen eigenen Nationalstaat aus, nachdem sie bis dahin nur mehr Selbstbestimmung forderten. Von Sowjetrussland und seiner Roten Armee ging zwischen den Jahren 1918 und 1921 außerdem eine Restitution des ehemaligen Zarenreiches und des damaligen Vielvölkerreiches aus. Von den ehemaligen Gebieten, die zum Zarenreich gehörten, wurden das vom Zarenreich besetzte Polen, die Baltischen Staaten und Bessarabien unabhängig.

Gebietsänderungen

Mit der Gründung der UdSSR wurden weite Teile Sowjetrusslands als eigenständige Unionsrepubliken in diese aufgenommen. Aber schon kurz nach der Gründung der Union erweiterte sich das Gebiet der RSFSR. So wurden Anfang der 1920er Jahre die Fernöstlichen Pufferstaaten zwischen Japan und Sowjetrussland (Fernöstliche Republik beziehungsweise Küstenrepublik) und 1925 das Gebiet um die damalige kasachische Hauptstadt Orenburg russisch.

Die größten Änderungen des Gebietstandes der RSFSR geschahen jedoch um den Zweiten Weltkrieg, die ersten Änderungen waren Folgen des Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes: Nach der Annexion Ostpolens durch die westlichen Sowjetrepubliken wurden einige Grenzgebiete im Osten, so die Stadt Smolensk, von den westlichen Mitgliedern der UdSSR an die RSFSR abgetreten. Die im Winterkrieg 1939/40 eroberten finnischen Gebiete wurden teilweise der RSFSR zugeschlagen, zum Teil aber mit den russischen Teilen Kareliens zur Karelo-Finnischen SSR vereinigt.

1944 trat die faktisch seit den 1920er Jahren sowjetische Tuwinische Volksrepublik der UdSSR bei, um zuerst autonomes Gebiet, später dann autonome Republik innerhalb der RSFSR zu werden. Im Zuge der gewaltsamen Wiedereingliederung der Baltischen Staaten in die UdSSR wurden einige Grenzorte Lettlands und Estlands in die RSFSR eingegliedert.

Nachdem Finnland den Fortsetzungskrieg 1941–1944 verloren hatte, musste es 1947 weitere kleinere Gebiete (vor allem den einzigen Zugang Finnlands zum Nordmeer) an die Sowjetunion abtreten. Im Westen gliederte die UdSSR den Norden Ostpreußens um Königsberg, die heutige Oblast Kaliningrad, in die RSFSR ein. Im Osten fielen die lange zwischen Russland und Japan umstrittenen und im zweiten Weltkrieg durch die UdSSR eroberten Inseln Sachalin und die Kurilen an die RSFSR.

1954 verringerte sich das Gebiet der RSFSR, als auf Anweisung Nikita Chruschtschows die Krim im Tausch gegen das Gebiet von Belgorod an die Ukraine transferiert wurde. 1956 wurde die Karelo-Finnische SSR in die RSFSR als Autonome SSR Karelien eingegliedert.

Bevölkerung

In der RSFSR lebten nach der letzten Volkszählung im Jahre 1989 etwa 147 Millionen Menschen, dies stellte ungefähr 51 % der gesamten Bevölkerung in der UdSSR dar. Die Bevölkerung setzte sich zu dieser Zeit, größtenteils, aus den folgenden Bevölkerungsgruppen zusammen:

Nationalität Bevölkerungsanzahl Nationalitätenanteile
Russen 120 Mio.¹² 81,5 %¹
Tataren 5,5 Mio.¹² 3,8 %¹
Ukrainer 4,3 Mio.¹² 3,0 %¹
Tschuwaschen 1,8 Mio.¹² 1,2 %
Baschkiren 1,3 Mio.¹² 0,9 %
Mordwinen 1,0 Mio.¹² 0,7 %
Gesamte RSFSR 147 Mio.¹² 100,0 %

¹ Bevölkerungszahlen und Prozentzahlen, laut [1].

² Bevölkerungszahlen, laut [2]

Bei den über 27 Mio. "Nicht"-Russen, die in der RSFSR lebten nur 9,4 Mio.(Stand 1989) von ihnen in ihren eigentlichen jeweiligen nationalen bzw. historischen Gebieten, da sie durch Flucht, Umsiedlung oder aus eigenem Antrieb diese Gebiete verlassen hatten. Das Verbreitungsgebiet einiger Völker wie der Tataren ist traditionell sehr gestreut und konnte von vornherein nicht vollständig in einem kompakten Autonomiegebiet erfasst werden.

Siehe auch

Literatur

  • Kappeler A.; Rußland als Vielvölkerreich: Entstehung, Geschichte, Zerfall, München 1992.
  • Mark, R. A., Die Völker in der ehemaligen Sowjetunion: Die Nationalitäten der GUS, Georgiens und der baltischen Staaten, Ein Lexikon, 2. Aufl. Opladen 1992.
  • Roland Götz/Uwe Halbach; Politisches Lexikon GUS, 3. Aufl. 1995.
  • D.S. Polyanski: Russian Socialist Federative Soviet Republic; The Whole Republic a Construction Site, Soviet Booklets, London 1959.
  • Simon G. und N.; Verfall und Untergang des sowjetischen Imperiums, München 1993.
  • Simon G.; Nationalismus und Nationalitätenpolitik in der Sowjetunion: Von der totalitären Diktatur zur nachstalinistischen Gesellschaft, Baden-Baden 1986.Wein, N., Die Sowjetunion, 2. Aufl., Paderborn u.a. 1983.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Roland Götz/Uwe Halbach; Politisches Lexikon GUS, 3. Aufl. 1995.
  2. Mark, R. A., Die Völker in der ehemaligen Sowjetunion: Die Nationalitäten der GUS, Georgiens und der baltischen Staaten, Ein Lexikon, 2. Aufl. Opladen 1992.

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