- Telefonmast
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Ein Telefonmast ist ein Mast, der oberirdisch verlegte Fernsprechleitungen trägt. Telefonmasten sind meist aus Holz.
Anwendungsbereiche
Im öffentlichen Fernsprechnetz wird auf Telefonmasten nur noch isoliertes Fernsprechkabel verlegt, das mehrere Leitungen enthält. Ein derartiges Kabel wird als Luftkabel bezeichnet.
Telefonleitungen mit blanken Drähten (Freileitung) werden dagegen nicht mehr im öffentlichen Fernsprechnetz Deutschlands und vieler westeuropäischer Länder genutzt.
Die letzten Telefonleitungen mit blanken Drähten im öffentlichen Fernsprechnetz dürften in den alten Bundesländern in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre, in den neuen Bundesländern gegen 1999 durch Luft- oder Erdkabel ersetzt worden sein. Allerdings lässt sich kein Datum für den Abbau der letzten Fernsprechfreileitung im öffentlichen Fernsprechnetz in Deutschland ermitteln.
Entlang von nicht elektrifizierten Nebenstrecken der Bahnen befinden sich gelegentlich noch Masten der Streckenfernsprechleitungen, sie werden jedoch mit der Einführung von GSM-R zunehmend demontiert. Bei der Preßnitztalbahn wurde die Streckenfernsprechleitung einschließlich der Masten mit den unterschiedlichen Bauformen (Einzelmast, A-Mast, etc.) vollständig originalgetreu wieder hergestellt und für eisenbahnbetriebsdienstliche Zwecke genutzt.
Steigeisen
Telefonmasten werden unter Zuhilfenahme spezieller Steigeisen bestiegen. Diese Steigeisen besitzen einen halbkreisförmigen Bügel, der am linken Steigeisen nach rechts verläuft und am rechten andersherum. Des Weiteren wird zur Erklimmung eines Telefonmastes ein spezieller Gürtel benötigt. An diesem Gürtel sind zwei Leinen befestigt, die um den Mast gelegt werden und mit Hilfe von Karabinerhaken wieder im Gürtel befestigt werden. Durch diesen Gürtel wird verhindert, dass der Kletterer nach hinten wegkippt. Ferner kann sich so der Kletterer am oberen Ende zurücklehnen und so bequem arbeiten. Die Sicherheitsausstattung (Gürtel) musste bis zum Jahr 2004 nur eine Leine mit Karabinerhaken besitzen. Diese Gürtel wurden wegen folgender Problematik abgeschafft: Jeweils der erste Mast (Mast 0) und der letzte Mast einer oberirdischen Linie besitzen eine Strebe, die am oberen Ende des Mastes mit diesem zusammenläuft. Dadurch ist es nötig, die Sicherheitsleine kurzzeitig abzulegen, um sie über die Querlatte zu legen. Es ist vereinzelt vorgekommen, dass beim Einhaken des Karabinerhakens dieser nicht richtig verschlossen wurde oder dass vor dem Einhaken des Karabinerhakens im Gürtel der Kletterer abgestürzt ist. Um dies vermeiden zu können wurde der Sicherheitsgürtel mit zwei Sicherheitsleinen ausgestattet. So kann eine Leine über die Strebe gelegt werden, während der Kletterer stets gesichert ist. Des Weiteren darf ein Mast nur bestiegen werden, wenn ein zweiter Mitarbeiter/Kollege vor Ort ist, der im Notfall helfen kann. Die Steigeisen bleiben nämlich fest im Mast verankert, auch wenn der Kletterer nach hinten über kippt.
Siehe auch: Telefon
nach Funktion: Tragmast | Abspannmast | Weitabspannmast | Verdrillmast | Abzweigmast | Abspannportal | Endmast | Masttransformator | Masttrenner
nach Material: Holzmast | Betonmast | Stahlrohrmast | Gittermast
nach Anordnung der Leiterseile: Portalmast | Deltamast | Einebenenmast | Donaumast | Dreiebenenmast | Tonnenmast | Tannenbaummast
nach Aufstellungsort: Dachständer | Kreuzungsmast
nach Verwendungszweck: Bahnstrommast | Oberleitungsmast | Hybridmast | Telefonmast | Telegrafenmast
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