Wahl zum 17. Deutschen Bundestag

Wahl zum 17. Deutschen Bundestag

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009 statt. Durch eine Auflösung des Bundestages nach Art. 63 des Grundgesetzes (im Falle des vorzeitigen Amtsverlustes der Bundeskanzlerin und des Scheiterns der nachfolgenden Bundeskanzlerwahl) oder nach Art. 68 (im Falle der vorzeitigen Auflösung des Bundestages nach einer verlorenen Vertrauensfrage der Bundeskanzlerin) könnte die Wahl vorgezogen werden.

Inhaltsverzeichnis

Termin

Der Bundespräsident bestimmte am 4. Januar 2009 den 27. September 2009 als Wahltag.[1] Am 4. September 2008 hatte das Bundesinnenministerium nach Absprache mit den Ländern bekanntgegeben, dass es diesen Termin vorschlagen werde[2]; das Bundeskabinett hatte am 10. Dezember 2008 zugestimmt[3].

Verfassungsrechtlich ist vorgesehen, dass der Wahltag vom Bundespräsidenten festgelegt wird. Er entscheidet dies in der Regel im Einvernehmen mit der Bundesregierung und den Landesregierungen. Nach Art. 39 des Grundgesetzes findet die Bundestagswahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des vorhergehenden Deutschen Bundestages statt. Der 16. Deutsche Bundestag trat am 18. Oktober 2005 zusammen, der mögliche Zeitraum der Wahl war demzufolge die Zeit zwischen dem 18. August und dem 18. Oktober 2009.

Da der Wahltag ein Sonn- oder Feiertag sein muss (§ 16 Bundeswahlgesetz), konnte die Wahl zum nächsten Deutschen Bundestag am 23., 30. August, 6., 13., 20., 27. September, 3. (Tag der Deutschen Einheit), 4., 11. oder 18. Oktober 2009 stattfinden. Die zusätzliche Überlegung, dass Wahltermine nicht mit den Hauptferienzeiten kollidieren sollen, führte schließlich zu der getroffenen Entscheidung.

Zusammensetzung

Der 17. Deutsche Bundestag wird – vorbehaltlich eventueller Abweichungen durch das geltende Bundeswahlgesetz (bspw. Überhangmandate, Listenerschöpfung) oder durch noch mögliche Wahlgesetzänderungen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 zum negativen Stimmgewicht – aus 598 Abgeordneten bestehen.

Änderung der Wahlkreiseinteilung

Mit Gesetz vom 17. März 2008 wurden 31 Wahlkreise neu abgegrenzt. Während die Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen jeweils einen Wahlkreis verlieren, gewinnen Niedersachsen und Baden-Württemberg je einen dazu.[4]

Siehe auch: Liste der Bundestagswahlkreise 2009

Personalentscheidungen der Parteien

Als erste Partei hat sich die SPD offiziell auf einen Spitzenkandidaten festgelegt: Am 7. September 2008 nominierte der Parteivorstand Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier als Kanzlerkandidaten. Dieser wurde auf dem Sonderparteitag der SPD am 18. Oktober 2008 in Berlin von der Partei offiziell als Kanzlerkandidat bestätigt.[5]

Es wird davon ausgegangen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut als Kanzlerkandidatin der CDU/CSU antreten wird, auch gilt es als sicher, dass FDP-Chef Guido Westerwelle erneut als Spitzenkandidat antritt.

Bei Bündnis 90/Die Grünen wurden Fraktionschefin Renate Künast und ihr Stellvertreter Jürgen Trittin am 16. November 2008 als Führungsspitze für den Wahlkampf nominiert.

Bei der Linken hat Parteichef Lothar Bisky 2005 erklärt, 2009 nicht noch einmal für den Bundestag zu kandidieren. Es gilt als wahrscheinlich, dass sein Co-Vorsitzender Oskar Lafontaine die Linkspartei in den Wahlkampf führen wird.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Anordnung über die Bundestagswahl 2009. In: Bundesgesetzblatt 2009 I Nr. 1, S. 2. 8. Januar 2009. Abgerufen am 17. Januar 2009.
  2. Schäuble: Bundestagswahl am 27. September 2009. In: HAZ.de. 4. September 2008. Abgerufen am 13. November 2008.
  3. Bundeskabinett bestimmt den Tag der Europawahl und empfiehlt dem Bundespräsidenten das Datum für die Bundestagswahl. In: bmi.bund.de. 10. Dezember 2008. Abgerufen am 21. Dezember 2008.
  4. Anlage zu § 2 Abs. 2
  5. Frank-Walter Steinmeier zum SPD-Kanzlerkandidaten gewählt. In: SPD.de. 18. Oktober 2008. Abgerufen am 13. November 2008. (Pressemitteilung 559/08)

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