- Kanzlerkandidat
-
Ein Kanzlerkandidat wird in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen von der CDU/CSU oder der SPD vor einer Bundestagswahl nominiert. Die Partei gibt damit zu verstehen, dass später ihre Bundestagsfraktion diesen Kandidaten zum Bundeskanzler wählen will. Bei den übrigen Parteien heißt der wichtigste Kandidat normalerweise Spitzenkandidat.
Der Bundeskanzler wird gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes nicht vom Volk, sondern vom (meist zuvor neu gewählten) Deutschen Bundestag gewählt. Da die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag auch für die Wahl des Bundeskanzlers ausschlaggebend sind, nominieren die beiden großen Parteien traditionell bereits vor der Bundestagswahl einen Kanzlerkandidaten, um zu zeigen, wer Bundeskanzler werden soll.
Inhaltsverzeichnis
Nominierung
In der politischen Praxis wird im Vorfeld der Bundestagswahl zumindest von den großen Parteien eine Person als Kanzlerkandidat, meist durch Abstimmung auf einem Bundesparteitag, nominiert. Der jeweilige Kanzlerkandidat ist dann im Wahlkampf die Hauptfigur der Partei, auch wenn er nicht direkt gewählt werden kann, sondern nur indirekt durch die Stimmabgabe für die Partei, von der er nominiert worden ist. Bei den Schwesterparteien CDU/CSU wird in der Praxis nur ein Kandidat von beiden Parteien (auf je einem verschiedenen Parteitag) nominiert.
Während mit dem amtierenden Kanzler der Kanzlerkandidat für dessen Partei normalerweise keiner Diskussion bedarf, führt die Frage nach dem aufzustellenden Kanzlerkandidaten bei der jeweiligen Oppositionspartei oft zu starken Auseinandersetzungen innerhalb der Partei. Zusätzliche Auseinandersetzungen gibt es zwischen den beiden Unionsparteien, wenn neben der größeren CDU auch die CSU Ambitionen hat, den Kanzlerkandidaten zu stellen. Für die Suche nach dem Kanzlerkandidaten wurde im Vorfeld der Bundestagswahl 2002 bei dem Duell zwischen Edmund Stoiber und Angela Merkel der Begriff Kanzlerfrage (kurz K-Frage) geprägt. Üblicherweise ist ein Kanzlerkandidat, der noch nicht Kanzler ist, Partei- bzw. Fraktionsvorsitzender oder Ministerpräsident in einem Bundesland - bisher wurde auch kein zum Ende der Legislaturperiode amtierender Vizekanzler einer Großen Koalition bei der Nominierung übergangen. Üblicherweise erhält der Kanzlerkandidat von seinem Heimatlandesverband den ersten Platz auf der Landesliste.
Geschichte
Im Kaiserreich (1871–1918) wurde der Reichskanzler vom Kaiser ernannt; das Volk und der von diesem gewählte Reichstag hatten noch kein Mitspracherecht bei der Besetzung dieses Amtes. In der Weimarer Republik (1918/19–1933) wurde dem Parlament ein nichtkonstruktives Misstrauensvotum eingeräumt, während die Ernennung an sich weiterhin dem Staatsoberhaupt, dem Reichspräsidenten, oblag. Dementsprechend war die Benennung von Kanzlerkandidaten noch nicht üblich. Sie war es ebenso wenig in den ersten Jahren der Bundesrepublik; die Benennung eines Kanzlers war vielmehr ein Gegenstand von Koalitionsverhandlungen und wurde erst nach der Wahl vom jeweils siegreichen Parteienbündnis durchgeführt.
Eine Entwicklung, die erst im Laufe der 1950er Jahre zu ihrem vorläufigen Abschluss kam, brachte hier eine Veränderung: die Etablierung von großen Volksparteien mit Aussicht entweder auf eine absolute Mehrheit oder auf eine Koalition mit einem sehr viel kleineren Juniorpartner. Nun erst konnten diese Parteien realistisch mit dem Anspruch auftreten, ihren Kandidaten im Falle eines Wahlsieges auch tatsächlich durchzusetzen. Der erste ausdrücklich nominierte Kanzlerkandidat der Opposition war 1961 der damalige Regierende Bürgermeister von West-Berlin, Willy Brandt (SPD). Zuvor galten die jeweiligen Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Opposition als „natürliche“ Kandidaten; ebenso trat bei allen bisherigen Bundestagswahlen der amtierende Bundeskanzler als Kandidat seiner jeweiligen Partei an.
Nachdem die Nominierung eines Kanzlerkandidaten traditionell nur von den beiden großen Parteien CDU und SPD erfolgte, ernannte die FDP bei der Bundestagswahl 2002 mit Guido Westerwelle erstmals einen Kanzlerkandidaten. Die Nominierung erfolgte mit der Zielsetzung, in einem personalisierten Medienumfeld in Augenhöhe mit den Kandidaten Gerhard Schröder (SPD) und Edmund Stoiber (CDU/CSU) zu handeln, und als Ergänzung des offiziellen Wahlziels eines Stimmanteils von 18 %. Der Versuch, die Teilnahme an Rededuellen (TV-Duell) zwischen den Kandidaten durch eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen, brachte der FDP in der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 2 BvR 1332/02 eine Niederlage ein:
„Demnach scheidet eine Teilnahme des Vorsitzenden der Beschwerdeführerin aus, weil er – was die Beschwerdeführerin letztlich selbst nicht bestreitet – keine realistische Aussicht hat, nach der Wahl am 22. September 2002 das Amt des Bundeskanzlers zu übernehmen.“
– Auszug aus der Gerichtsentscheidung
Der Versuch wurde meist kritisch bis hämisch kommentiert, auch Westerwelle selbst bezeichnet seine Auszeichnung als „Kanzlerkandidat“ im Nachhinein als Fehler. Außerdem ernennen einige weitere kleine Parteien eigene Kanzlerkandidaten. Alle diese Parteien hatten allerdings kaum Aussicht auf das Überwinden der Fünf-Prozent-Hürde, weswegen für diese Kanzlerkandidaten erst recht keine Möglichkeit besteht, wirklich Kanzler zu werden.
Zur Bundestagswahl 2009 ernannte die SPD Frank-Walter Steinmeier zum Kanzlerkandidaten; die CDU ging mit Angela Merkel als Bundeskanzlerin in den Wahlkampf, ohne sie zur Kanzlerkandidatin zu nominieren. Helmut Kohl dagegen ließ sich seinerzeit auch dann zum Kanzlerkandidaten ernennen (teilweise nur durch Akklamation), wenn er als Bundeskanzler in den Wahlkampf zog.
WP1 Jahr Datum Gescheiterter Kandidat Partei Ergebnis2 Sieger (Partei, Prozent2) I 1949 14. August Kurt Schumacher SPD 29,2 % Konrad Adenauer, CDU, 31,0 % II 1953 6. September Erich Ollenhauer SPD 28,8 % Konrad Adenauer, CDU, 45,2 % III 1957 15. September Erich Ollenhauer SPD 31,8 % Konrad Adenauer, CDU, 50,2 % IV 1961 17. September Willy Brandt SPD 36,2 % Konrad Adenauer, CDU, 45,3 % V 1965 19. September Willy Brandt SPD 39,3 % Ludwig Erhard, CDU, 47,6 % VI 1969 28. September Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger CDU 46,1 % Willy Brandt, SPD, 42,7 % KMV3 1972 27. April Rainer Barzel CDU Willy Brandt, SPD VII 1972 19. November Rainer Barzel CDU 44,9 % Willy Brandt, SPD, 45,8 % VIII 1976 3. Oktober Helmut Kohl CDU 48,6 % Helmut Schmidt, SPD, 42,6 % IX 1980 5. Oktober Franz Josef Strauß CSU 44,5 % Helmut Schmidt, SPD, 42,9 % KMV3 1982 1. Oktober Bundeskanzler Helmut Schmidt SPD Helmut Kohl, CDU X 1983 6. März Hans-Jochen Vogel SPD 38,2 % Helmut Kohl, CDU, 48,8 % XI 1987 25. Januar Johannes Rau SPD 37,0 % Helmut Kohl, CDU, 44,3 % XII 1990 2. Dezember Oskar Lafontaine (heute Die Linke) SPD 33,5 % Helmut Kohl, CDU, 43,8 % XIII 1994 16. Oktober Rudolf Scharping SPD 36,4 % Helmut Kohl, CDU, 41,4 % XIV 1998 27. September Bundeskanzler Helmut Kohl CDU 35,1 % Gerhard Schröder, SPD, 40,9 % XV 2002 22. September Edmund Stoiber / Guido Westerwelle CSU / FDP 38,5 % / 7,37% Gerhard Schröder, SPD, 38,5 % XVI 2005 18. September Bundeskanzler Gerhard Schröder SPD 34,2% Angela Merkel, CDU, 35,2% XVII 2009 27. September Frank-Walter Steinmeier SPD 23,0% Angela Merkel, CDU, 33,8% 1 WP: Wahlperiode — 2 Wahlergebnisse für CDU und CSU addiert. — 3 KMV: Konstruktives Misstrauensvotum
Siehe auch
Literatur
- Daniela Forkmann, Saskia Richter (Hg.): Gescheiterte Kanzlerkandidaten. Von Kurt Schumacher bis Edmund Stoiber, VS Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15051-2.
Weblinks
Wiktionary: Kanzlerkandidat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenWiktionary: Kanzlerkandidatin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Alle Unions-Kanzlerkandidaten auf den Seiten des Handelsblatts.
Kategorien:- Kanzlerkandidat (Deutschland)
- Wahl in Deutschland
Wikimedia Foundation.