Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen, in der Schweiz auch Wechsel-Kontrollschild oder Wechselnummer, ist ein Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Dabei ist immer nur das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen, bei dem das Kennzeichen im Moment verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Rote Kennzeichen

Hauptartikel: Kfz-Kennzeichen (Deutschland)#Rote Kennzeichen

In Deutschland haben Wechselkennzeichen rote Nummern. Das Kennzeichen enthält nach dem Unterscheidungszeichen (für den Landkreis oder die Stadt) die Zahlenkombinationen ‚06‘ oder ‚07‘ und weitere fortlaufende Zahlen, die der Unterscheidung dienen. Bei dem Beispiel CE 0655 handelt es sich um das 55. Händler-Wechselkennzeichen im Landkreis Celle.

Für Oldtimer ab einem Alter von 30 Jahren gibt es in Deutschland das sogenannte ‚Sammler-Wechselkennzeichen‘ mit der beginnenden Ziffernfolge ‚07‘. Unklarheit herrscht über den Status von Fahrzeugen mit rotem Kennzeichen im Ausland, z. B. bei grenzüberschreitenden Oldtimer-Treffen.

W-Kennzeichen

Am 26. Mai 2010 berichtete Auto-Bild, dass die Einführung eines privaten Wechselkennzeichens auch für Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, vom Verkehrsministerium geplant ist. Es soll analog zum historischen Kennzeichen (H-Kennzeichen) W-Kennzeichen heißen und für bis zu drei Fahrzeuge verwendbar sein.[1] Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung sollten bis Anfang 2011 geschaffen werden, jedoch hat sich dies mindestens bis Mitte 2011 verzögert. Ein W-Kennzeichen analog des österreichischen Wechselkennzeichens war von mehreren Seiten lange gefordert worden, bisher jedoch vor allem am Widerstand der Kommunen als Begünstigte der Kraftfahrzeugsteuer gescheitert.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will allerdings an der vollen Kfz-Steuer für jedes über ein Wechselkennzeichen versicherte Fahrzeug festhalten. Aufgrund der Verhandlungen über dieses Vorhaben, das die Sinnhaftigkeit des Wechselkennzeichens in Frage stellen würde, wird sich die Einführung des variablen Nummernschildes voraussichtlich bis zum Sommer 2011 verschieben.[2] Am 23. März 2011 beschloss der Petitionsausschuss des Bundestages mehrheitlich, dass Wechselkennzeichen für Pkw zulässig sein sollen. Eine diesbezügliche Petition soll dem Verkehrs- und dem Finanzministerium vorgelegt werden. Die Einführung des Wechselkennzeichens würde nach Auffassung des Ausschusses auch eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erforderlich machen. Im Mai 2011 bestätigte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) gegenüber der Frankfurter Rundschau die Einführung des Wechselkennzeichens, verschob allerdings den Starttermin auf 2012.[3]

Die ADAC Motorwelt meldete in ihrer Oktober-Ausgabe 2010, dass die Einführung von Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge ursprünglich ab Mitte 2011 geplant gewesen sei. Dabei solle das künftige Wechselschild aus einem Wechselelement bestehen, das jeweils vor der Fahrt umgesteckt werden müsse, und je einem starren Teil für jedes Fahrzeug.[4] Beispiel: B WK 2011 + 2.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Laut einer Studie des Instituts für Automobilwirtschaft (IFA) würden vor allem der Automobilhandel und das Kfz-Handwerk von dem neuen Wechselkennzeichen profitieren. Auch eine Umfrage der Dekra unter 1800 Autofahrern lässt auf einen gesteigerten Absatz in der Automobilbranche schließen. 37 Prozent der Befragten würden sich demnach im Zuge der Einführung des Wechselkennzeichens ‚sehr wahrscheinlich‘ ein neues Fahrzeug zulegen. Weitere 37 Prozent würden sich ‚eventuell‘ für den Kauf eines Autos entscheiden.

Die Zeitschriften Oldtimer-Markt und Oldtimer-Praxis begrüßen unter Bezugnahme auf dieses Gutachten die Einführung des Wechselkennzeichens ausdrücklich und verweisen darauf, dass dies ein Konjunkturprogramm der Kfz-Industrie sei, das kostenneutral und ohne Hinnahme des Verlustes historisch wertvollen Materials auskommt, im Gegensatz zur teuren und umstrittenen Abwrackprämie.

Analog zur Abwrackprämie wäre für die deutschen Autohersteller der Effekt voraussichtlich deutlich geringer, da sie sich die Einkünfte durch steigende Produktion mit ausländischen Herstellern teilen müssten. Die Versicherer reagieren mit Kritik auf die geplante Einführung des Wechselkennzeichens. Sie rechnen mit Einnahmeverlusten von bis zu fünf Prozent,[5] allerdings wird der Beitragsverlust auf Sicht voraussichtlich von der gesamten Versichertengemeinschaft zu tragen sein.

Versicherung

Wie die Versicherung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen aussehen wird, ist noch nicht restlos geklärt. Der ADAC hat jedoch bereits eine entsprechende Police entwickelt. Anders als bei der Zweitwagenversicherung können mit einem Wechselkennzeichen versehene Fahrzeuge nicht parallel gefahren werden. Das austauschbare Nummernschild muss immer am aktuell genutzten Fahrzeug angebracht werden. Die Kfz-Versicherung mit einem Wechselkennzeichen tritt demnach nicht in direkte Konkurrenz zur Zweitwagenversicherung. Vielmehr könnte sie das bisher gängige Saisonkennzeichen ersetzen.

Möglicherweise könnte eine Wechselkennzeichenversicherung auch finanzielle Vorteile für Autofahrer bringen. Der Policeentwurf des ADAC sieht vor, dass nicht für alle mit einem Wechselkennzeichen versehenen Fahrzeuge Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse würden Beiträge fällig werden. Zumindest für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dies als gesichert, wie die Regelung für die Kaskoversicherung aussieht, bleibt abzuwarten. Endgültige Klarheit wird ein von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) angekündigter Gesetzentwurf Ende des Jahres 2010 bringen. Des Weiteren fordert der ADAC vom Staat, ebenfalls nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse Steuern zu erheben.

Österreich

In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in der der Vermerk ‚Wechselkennzeichen‘ angebracht ist.

In diesem Fall wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden dürfen. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.

Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. Puch-G) kann ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.

Schweiz

In der Schweiz dürfen Wechsel-Kontrollschilder nur für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Kategorie und desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden.[6] Die Beträge für Steuer und Versicherung richten sich nach dem teuersten Fahrzeug. Es fällt einzig, sofern gewünscht, eine Teilkasko für das preisgünstigere Fahrzeug an, die zusätzlich zu entrichten ist.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. „Grünes Licht fürs W-Kennzeichen“, abgerufen in Auto-Bild klassik am 26. Mai 2010
  2. http://www.juraforum.de/verkehrsrecht/warten-auf-das-w-kennzeichen-328310
  3. Plan des Bundesverkehrsministers: Neue Auto-Schilder. Abgerufen in fr-online.de am 9. Mai 2011
  4. ADAC Motorwelt, Oktober 2010, S. 20
  5. www.kfz-wechselkennzeichen.de
  6. Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (PDF)

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