Wolfgang Hoffmann-Riem

Wolfgang Hoffmann-Riem

Wolfgang Hoffmann-Riem (* 4. März 1940 in Hannover) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht.

Inhaltsverzeichnis

Werdegang

Wolfgang Hoffmann-Riem wurde in eine Lehrerfamilie geboren. Er hatte vier Geschwister, von denen eins sehr jung verstarb. Nach dem Abitur auf dem Walddörfer-Gymnasium in Hamburg studierte er Rechtswissenschaft und daneben im Nebenfach auch Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Hamburg, Freiburg im Breisgau, München und Berkeley. In Berkeley erlangte er den Grad eines Master of Laws (LL.M.). Er legte im Jahr 1964 sein erstes Staatsexamen ab und promovierte 1968 zum Doktor der Rechte. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen im Jahr 1970 war er bis 1974 Rechtsanwalt tätig. Nach seiner Habilitation in Hamburg (1974) nahm er einen Ruf auf eine Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft an die Universität Hamburg an. Von 1977 bis 1979 war er Sprecher des Fachbereichs Rechtswissenschaften II (reformierte Juristenausbildung). Rufe an die Universitäten Hannover, Frankfurt am Main und Berlin hat er abgelehnt.

Von 1979 bis 1995 war er Direktor und von Juli 1998 bis Dezember 1999 Vorsitzender des neu geschaffenen Direktoriums des Hans-Bredow-Instituts. Seit seiner Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ist er Ehrenmitglied des Direktoriums. 1981-1983 war er Vorsitzender der Vereinigung für Rechtssoziologie, 1989-1992 der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (DGPuK). Seit 1988 ist er Direktor der Forschungsstelle Umweltrecht der Universität Hamburg und seit 1996 Direktor der Forschungsstelle Recht und Innovation (Centre for Research in Law and Innovation CERI) dieser Universität. Von 1995 bis 1997 war er Hamburger Justizsenator im Senat Voscherau III. In dieser Zeit hatte er auch den Vorsitz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrats. Zwischen 1999 und 2008 gehörte Hoffmann-Riem dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. 2007 wurde er von der Bundesregierung zum deutschen Mitglied der European Commission for Democracy through Law (Venedig-Kommission des Europarats) bestellt. 2009/10 war Hoffmann-Riem Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin.

Wissenschaftliche Schwerpunkte

Hoffmann-Riem zielt auf eine Überwindung des Verständnisses der Rechtswissenschaft als einer nur normtextorientierten Interpretationswissenschaft und auf ihre Neukonzeption als problemlösungsorientierte Handlungs- und Entscheidungswissenschaft. Es geht ihm um die Hervorhebung der Problemlösungskapazität der Rechtsordnung und damit den Beitrag des Rechts zur Bewältigung gesellschaftlicher Probleme durch Bereitstellung geeigneter Strukturen und den Einsatz leistungsfähigen Rechts zur Lösung konkreter Konflikte. Beides setzt nach Hoffmann-Riem Einsichten in das Zusammenspiel von Normen und sozialer Realität - den sog. Realbereich der Normen - und in die Wirkungen rechtlicher Handlungsformen voraus, die auch über einen trans- und interdisziplinären Zugriff auf Sozial-, Wirtschafts-, und Ingenieurwissenschaften gewonnen werden sollen.

Diesem Grundverständnis hat Hoffmann-Riem im Rahmen seiner vielfältigen beruflichen Stationen und Betätigungsfelder praktisch Ausdruck verliehen. So beteiligte er sich etwa an dem Aufbau einer reformierten, als einstufig bezeichneten Juristenausbildung (reformierte Juristenausbildung), die auf eine stärkere Verknüpfung der theoretischen Ausbildung mit der praktischen zielte und Interdisziplinarität anstrebte. Durch diverse Beratung von Regierungen, Parlamenten und Organisationen sowie die Mitwirkung in verschiedenen Kommissionen hat er die Kooperation mit der Praxis gesucht. Zugleich hat er durch mehrere Forschungs- und Lehraufenthalte im Ausland (so u. a. in Stanford, Berkeley, Harvard und Melbourne) Einsichten aus anderen Rechtsordnungen aufgegriffen. Einen Schwerpunkt bei der Analyse der Schwierigkeiten und Möglichkeiten rechtlicher Regulierung bildete für ihn der Medienbereich, der seit den 1980er Jahren durch die erheblichen technologischen Veränderungen (Kabel, Satellit, Digitalisierung, Internet) und begleitende Marktumbrüche reiches Anschauungsmaterial für das Wechselspiel von rechtlichen und sozialen, technologischen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen bot. In dieser Zeit leitete er das vorrangig sozialwissenschaftlich ausgerichtete Hans-Bredow-Institut für Rundfunk und Fernsehen.

Auch das Umweltrecht diente ihm als Beispielfeld vertiefter Einsichten in die - in der Literatur verschiedentlich als 'Krise' titulierten - Probleme überkommener staatlicher Regulierung und die Notwendigkeit neuer regulativer Ansätze. Hier beschäftigte ihn vor allem das Zusammenspiel staatlicher und privater Handlungsträger (Kooperationsverwaltungsrecht) und dabei insbesondere die Frage, welche Art Recht gefordert ist, wenn der Staat seine Erfüllungsverantwortung weitgehend an Private abgibt, aber weiter die Verwirklichung von Gemeinwohlzielen gewährleisten soll. Der von ihm geprägte Begriff 'regulierte Selbstregulierung' versucht, das Spannungsverhältnis einzufangen.

Seit Beginn der 1990er Jahre initiierte er eine systematische Diskussion unter Wissenschaftlern und Praktikern über die Reformnotwendigkeiten und –möglichkeiten des Verwaltungsrechts. Als Mitinitiator gewann er den Heidelberger Ordinarius Eberhard Schmidt-Aßmann. Diese Diskussion ist in zehn Bänden der "Schriften zur Reform des Verwaltungsrechts" (Nomos Verlag) dokumentiert. Aus dieser Reformdiskussion entstand das – ebenfalls mit Schmidt-Aßmann und zusätzlich mit Andreas Voßkuhle – als Herausgeber verwirklichte Vorhaben eines systematisch angelegten Handbuchs "Grundlagen des Verwaltungsrechts", dessen drei Bände 2006 bis 2009 im Beck Verlag veröffentlicht worden sind. An diesen Bänden wirken 50 weitere Autoren mit. Eine Neuauflage ist in Vorbereitung.

Angeregt durch die anhaltende öffentliche Kritik an der begrenzten Innovationsfähigkeit der deutschen Gesellschaft und die Behauptung, eine Ursache seien die Restriktionen durch Recht, forderte Hoffmann-Riem in den 1990er Jahren die Begründung einer rechtswissenschaftlichen Teildisziplin, der rechtswissenschaftlichen Innovationsforschung (siehe dazu die "Schriften zur rechtswissenschaftlichen Innovationsforschung" im Nomos Verlag). Er gründete 1995 die Forschungsstelle Recht und Innovation der Universität Hamburg und führte Forschungsvorhaben zur Bedeutung des Rechts für technologische und soziale Innovationen in der Gesellschaft durch.

Als Hamburger Justizsenator konzipierte und initiierte er eine grundlegende Reform der Hamburger Justizverwaltung, die unter dem Stichwort "Justiz 2000" bekannt und Vorbild auch für andere Bundesländer wurde.

Richter am Bundesverfassungsgericht

1999 wurde der parteilose Wissenschaftler Hoffmann-Riem auf Vorschlag der SPD vom Bundesrat zum Richter des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat) gewählt. Sein Dezernat umfasste u. a. das Recht der freien Meinungsäußerung, der Rundfunk- und Pressefreiheit, das Recht der Versammlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht des Datenschutzes und das Wettbewerbsrecht. Öffentliches Aufsehen erregten viele von ihm als Berichterstatter vorbereitete Entscheidungen zur Versammlungsfreiheit sowie zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in Zeiten von Bedrohungen durch Terroristen nach den Anschlägen des 11. September 2001 (etwa die Entscheidungen zum 'Großen Lauschangriff', zum Abhören nach dem Außenwirtschaftsgesetz, zur vorbeugenden Telefonüberwachung nach Polizeirecht, zur Rasterfahndung, zur Online-Durchsuchung, zur automatisierten Kfz-Kennzeichen-Erfassung sowie zur Vorratsdatenspeicherung). Ohne die Notwendigkeit staatlicher Gefahrenvorsorge und -abwehr zu verkennen, bestand das Gericht auf der Einhaltung rechtsstaatlicher Garantien und der Begrenzung staatlicher Ermächtigungen auch im Vorfeld von Gefahren unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Bestimmtheitsgebots sowie der Einhaltung verfahrensrechtlicher Sicherungen. In diesen Entscheidungen (beispielhaft sei die zur Online-Durchsuchung genannt) befasste sich das Gericht auch eingehend mit den aktuellen technologischen Veränderungen, denen das wissenschaftliche Interesse von Hoffmann-Riem seit langem gegolten hat.

Ehrungen

Hoffmann-Riem ist Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband, das ihm 2008 durch den Bundespräsidenten verliehen wurde.

Veröffentlichungen

Eine vollständige Publikationsliste findet sich hier.

Eine Auswahl wesentlicher Schriften ist in zwei Sammelbänden erneut veröffentlicht worden:

  • Wandel der Medienordnung. Reaktionen von Medienrecht, Medienpolitik und Medienwissenschaft, Nomos, Baden Baden 2009 ISBN 3-832-95152-0
  • Offene Rechtswissenschaft. Ausgewählte Schriften und begleitende Analysen, Mohr Siebeck, Tübingen 2010 ISBN 3-161-50352-X

Weblinks


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