- Kreis Saargemünd
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Basisdaten[1] Bundesstaat Reichsland Elsaß-Lothringen Bezirk Lothringen Verwaltungssitz Saargemünd Fläche 795 km² (1910) Einwohner 74.186 (1910) Bevölkerungsdichte 93 Einw./km² (1910) Gemeinden 73 (1910) Lage des Kreises Saargemünd Der Kreis Saargemünd war von 1871 bis 1920 ein Landkreis im Bezirk Lothringen des Reichslandes Elsaß-Lothringen. Von 1940 bis 1944 war er unter dem Namen Landkreis Saargemünd als Teil des im besetzten Frankreich errichteten CdZ-Gebiets Lothringen nochmals eingerichtet. Das Gebiet des Kreises liegt heute im Wesentlichen im Arrondissement Sarreguemines des französischen Départements Moselle.
Inhaltsverzeichnis
Der Kreis Saargemünd im Deutschen Kaiserreich
Verwaltungsgeschichte
Nachdem Elsaß-Lothringen durch den Frankfurter Friedensvertrag an das Deutsche Reich gefallen war, wurde 1871 aus dem bis dahin französischen Arrondissement Sarreguemines der Kreis Saargemünd gebildet. Der Kreisdirektor hatte seinen Sitz in der Stadt Saargemünd. Damit gehörte der Kreis Saargemünd zum Bezirk Lothringen im Reichsland Elsaß-Lothringen. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde der Kreis 1918 von Frankreich besetzt und gehörte mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 als Arrondissement Sarreguemines wieder zu Frankreich.
Kommunalverfassung
Zunächst galt auch zu deutscher Zeit das französische Gesetz vom 18. Juli 1837 über die Gemeindeverwaltung weiter. Zum 1. April 1896 wurde aber die bisherige Kommunalverfassung abgelöst und die neue Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. Juni 1895 eingeführt. Sie galt für alle Gemeinden und unterschied nicht zwischen solchen mit ländlicher oder städtischer Verfassung.
Einwohnerentwicklung
Einwohner 1890 1900 1910 Kreis Saargemünd[2] 66.527 70.799 74.186 Gemeinden
Gemeinden des Kreises Saargemünd mit mehr als 1000 Einwohnern (Stand 1910):[1]
Gemeinde Einwohner Biningen 1100 Bitsch 4290 Enchenberg 1233 Großblittersdorf 2434 Hambach 1373 Lemberg 1703 Mombronn 1757 Neunkirchen 2033 Remelfingen 1111 Rohrbach 1136 Saareinsberg 1424 Saargemünd 15.384 Sucht 1106 Wölferdingen 1723 Der Landkreis Saargemünd im Zweiten Weltkrieg
Verwaltungsgeschichte
Im Zweiten Weltkrieg stand Elsaß-Lothringen von 1940 bis 1944 unter deutscher Besatzung. Während dieser Zeit bildete das Gebiet des Arrondissements Sarreguemines den Landkreis Saargemünd. Zu seiner Verwaltung wurde ein deutscher Landkommissar in Saargemünd eingesetzt. Das Kreisgebiet wurde nicht im völkerrechtlichen Sinne annektiert, sondern war Teil des CdZ-Gebiets Lothringen, das dem Gauleiter für den Gau Saarpfalz (ab 1942 Westmark) in Saarbrücken unterstellt. Zum 1. April 1941 wurden die Kreisgrenzen geringfügig geändert. Die Gemeinden Behren bei Spichern, Buschbach (Westmark), Dieblingen, Etzlingen, Kerbach, Metzingen (Westmark), Nußweiler bei Forbach und Tentelingen wurden aus dem Landkreis Sankt Avold in den Landkreis Saargemünd eingegliedert und die Gemeinde Nellingen (Westmark) wurde aus dem Landkreis Saargemünd in den Landkreis Salzburgen umgegliedert. Vom gleichen Zeitpunkt an wurde der Verwaltungschef wie im Deutschen Reich als Landrat bezeichnet. Während der Besatzungszeit waren folgende Landräte eingesetzt:
- 1940–1941 Eduard Kern
- 1942 Karl Hautmann
- 1942 Werner Heinze
- 1942–1944 Schlessmann
Zwischen November und Dezember 1944 wurde das Kreisgebiet durch alliierte Streitkräfte befreit und anschließend wieder unter französische Verwaltung gestellt.
Kommunalverfassung
Ab 1. Januar 1941 galt für alle Gemeinden im Landkreis die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935. Hierzu erging am 1. Februar 1941 eine Durchführungsverordnung, wonach aus mehreren Gemeinden Gemeinschaftliche Bürgermeistereien gebildet werden konnten. Am 1. April 1941 wurde die Kreisordnung für Lothringen vom 25. März 1941 eingeführt, wonach unter anderem die bisherigen Kantone aufgelöst wurden. Das Kreisgebiet war zuletzt in die Städte Bitsch, Püttlingen b. Saaralben, Saaralben, Saargemünd und 63 weitere Gemeinden gegliedert. Diese Gemeinden bildeten je nach Größe eigene Ortspolizeibezirke oder waren zu Gemeinschaftlichen Bürgermeistereien zusammengefasst.
Eindeutschung von Ortsnamen (1940–1944)
Nach dem 2. August 1940 galten die 1918 gültigen amtlichen deutschen Ortsnamen zunächst weiter. Am 25. Januar 1941 wurden alle Ortsnamen offiziell in einer deutschen Fassung festgelegt, die teilweise von der im Jahre 1918 abwich, z. B.:
- Baerenthal: 1918 Bärenthal, 1941 Bärental bei Bitsch
- Frauenberg: 1918 Frauenberg, 1941 Frauenberg bei Saargemünd
- Guéblange-lès-Sarralbe: 1918 Geblingen, 1941 Geblingen bei Saaralben
- Hambach: 1918 Hambach, 1941 Hambach bei Saargemünd
- Puttelange-lès-Farschviller: 1918 Püttlingen, 1941 Püttlingen b. Saaralben:
- Siersthal: 1918 Siersthal, 1941 Sierstal
- Wiesviller: 1918 Wiesweiler, 1941 Wiesweiler (Westmark)
Einzelnachweise
- ↑ a b Uli Schubert: Deutsches Gemeindeverzeichnis 1910. Abgerufen am 22. Mai 2009.
- ↑ Michael Rademacher: Deutsche Verwaltungsgeschichte. Abgerufen am 22. Mai 2010.
Kreise und kreisfreie Städte im Reichsland Elsaß-Lothringen (1871–1919)Altkirch | Bolchen | Château-Salins | Colmar | Diedenhofen | Diedenhofen-Ost | Diedenhofen-West | Erstein | Forbach | Gebweiler | Hagenau | Metz (Stadt) | Metz | Molsheim | Mülhausen | Rappoltsweiler | Saarburg | Saargemünd | Schlettstadt | Straßburg (Stadt) | Straßburg | Thann | Weißenburg | Zabern
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