Deutscher Behindertensportverband

Deutscher Behindertensportverband
Deutscher Behindertensportverband
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Gründung: 4. Juli 1951
Gründungsort: Bad Godesberg
Vereine (ca.): 5.916
Mitglieder (ca.): 582.283 (Stand: Januar 2010)
Homepage: www.dbs-npc.de

Der Deutsche Behindertensportverband e. V. (DBS) ist der deutsche Dachverband für Sport von Menschen mit Behinderung. Gegründet wurde er am 4. Juli 1951 auf Beschluss des Bundesministeriums. Der DBS ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, dessen Bundesgeschäftsstelle ihren Sitz in Frechen hat.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Anfänge des Versehrtensports

Am 19./20. August 1950 finden die 1. Deutschen Versehrtensportmeisterschaften im Schwimmen und der Leichtathletik mit 200 Teilnehmern statt. Gleichzeitig, zu dieser von Bundespräsident Theodor Heuss unterstützen Meisterschaft, wird der Deutsche Versehrtensportverband gegründet. Gewählt zum ersten Vorsitzenden wird Eugen Weimann.

Knapp ein Jahr danach beschließt das Bundesministerium für Arbeit am 27. Juni 1951 „Der Versehrtensport ist als Ausgleichssport auf breiter Basis bezüglich der Art und Betreibung zu fördern, besonders durch die orthopädischen Versorgungsstellen und in den Versorgungs-, Kranken- und Kuranstalten soll er als Heilmaßnahme durchgeführt werden.“ In Folge dessen gründen Vertreter des Versehrtensports, der Bundesministerien, der Kriegsopferverbände und der Länder anlässlich der 1. Fachtagung am 4. Juli 1951 in Bad Godesberg die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Versehrtensport“ (ADV), in die der Deutsche Versehrten Sportverband integriert wird. Arthur Mallwitz wird als erster Vorsitzender gewählt.

Am 14. Juli 1951 beschließt der Deutsche Sportbund (DSB) die ADV als „Spitzenvertretung der Versehrtensportler“ anzuerkennen. Im Jahr 1952 wird die ADV als Mitglied in die Deutsche Olympische Gesellschaft aufgenommen.

Vom ADV zum DBS

Fünf Jahren nach der Gründung zählt der ADV in 306 Versehrtensportgruppen über 26 000 Aktive Sportler in 12 Landesverbänden mit 1200 Sportwarten und 600 Ärzten. Auf der Mitgliederversammlung am 28. April 1957 beschließt man die Umbenennung der ADV in „Deutscher Versehrtensportverband e. V.“ (DVS).

Auf dem 1. Ordentlichen Verbandstag des DVS in Würzburg am 26./27. November 1960 wird eine neue Satzung verabschiedet, die die Landesverbände durch die Mitarbeit im neu gegründeten Hauptvorstand besser einbindet. 1964 beläuft sich die Zahl der Mitglieder bereits auf über 44 628 Mitglieder in 868 Sportgruppen, die von 2 300 Übungsleitern und 1 500 Ärzten fachlich betreut werden. Der Deutsche Sportbund gliedert 1966 den DVS in die „außerordentlichen Mitgliedsorganisationen“ ein. Im Jahr 1968 veröffentlicht ein Ausschuss des DVS eine Neugestaltung der „Versehrtenbedingungen für das Deutsche Sportabzeichen“ und teilt somit Körperschäden in 32 Schadensklassen ein.

Der Verbandstag in Bensberg am 5. Juli 1975 beschließt eine erneute Namensänderung des Verbandes. Der Deutsche Versehrtensportverband e. V. (DVS) wird in Zukunft „Deutscher Behindertensportverband e. V.“ (DBS) heißen und passt sich somit der Gesetzgebung von Bund und Ländern an, die den Begriff „Versehrte“ in „Behinderte“ umwandeln.

Der DBS erweitert seine Aufgabenfelder

Am 18. Februar 1978 beschließt das Präsidium des DBS den Deutschen Rollstuhl-Sportverband e. V. (DRS) in den Deutschen Behindertensportverband aufzunehmen und den Landesverbänden gleichzustellen. Der Hauptvorstand des DBS befasst sich in Marienheide am 4. Oktober 1980 unter anderem mit dem Leistungssport. Man einigt sich darauf, dass der Leistungssport finanzielle und ideelle Unterstützung braucht um internationalen Ansprüchen gerecht zu werden. Von nun an hilft die Stiftung Deutsche Sporthilfe dem Leistungssport der Behinderten finanziell aus. Primäre Aufgabe des DBS bleibt jedoch der Breitensport.

Der 8. Ordentliche Verbandstag des DBS in Fulda am 14. November 1981 nimmt die Satzungsänderung vor den „Jugendausschuss“ als offizielles Organ in den DBS aufzunehmen. Keine vier Jahre später, am 10.März 1985, findet die erste Vollversammlung der DBSJ statt, die Deutsche Behindertensportjugend ist geboren.

Im Laufe der Zeit prüft man im DBS nun auch die Möglichkeiten des „Sports der Geistigbehinderten“ (alte Bezeichnung (Quelle www.dbs-npc.de); heute: Menschen mit geistiger Behinderung). Ab dem 25. Januar 1986 werden die Interessen der Leistungssportler offiziell durch einen Aktivensprecher vertreten. Der Hauptvorstand beschließt am 30. September 1988 sich in von nun an mit den Zukunftsbereichen „Rehabilitationssport“ und dem „Doping-Thematik“ im Leistungssport zu befassen.

Ende der 1980er bis heute

Nach den für die DBS-Athleten sehr erfolgreichen Weltspielen in Seoul (Südkorea) 1988, wird 1989 der Umzug der DBS-Bundesgeschäftsstelle von Düsseldorf in die Sportschule Duisburg-Wedau vollzogen. Der 10. Ordentliche Verbandstag des DBS, der am 29. April in Saarbrücken des gleichen Jahres tagt, nimmt erstmals eine Vertreterin für den „Sport der Frau“ ins Präsidium auf.

Am 22. September 1989 einigen sich in Düsseldorf 240 Delegierte aus 46 Nationen, die bestehenden sechs Weltverbände für den Behindertensport (Körperbehinderte, Querschnittsgelähmte, Gehörlose, Blinde, cerebral Bewegungsgestörte und Geistigbehinderte) in einem Dachverband zu vereinen. Der neue Weltverband erhält den Namen „Internationales Paralympisches Komitee“ (IPC). Ab dem 1. Januar 1991 gehören auch die Landesverbände Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dem Deutschen Behindertensportverband.

Der 1. Internationaler Kongress des DBS „Rehabilitation durch Sport“ vom 25. bis 28. Oktober 1995 in Düsseldorf behandelt Themen der sportlichen Betätigung wie bei einer Mehrfachbehinderung, Schlaganfall, Sucht und psychischen Kranken, Osteoporose, Blindheit und Sehbehinderung, Kardiologie, sowie Recht und Organisation. Im Rahmen des 12. Ordentlichen Verbandtages am 3. Mai 1997 in Ratingen wird die „Anti-Doping-Ordnung“ in die Satzung des DBS aufgenommen. Eine Erhebung im Jahr 1998 zeigt, dass sich mit 24.000 aktiven Sportlern auch der Sport für Geistigbehinderte etabliert. Der Rehabilitationssport wird immer mehr zu einer der wichtigsten Aufgaben des DBS und so konstituiert sich am 25. Juli 1998 in Hannover der Ausschuss „Rehabilitationssport“.

Im neuen Jahrtausend (2000) erreicht der DBS die Anzahl von 304.542 Mitgliedern und 3.342 Vereinen. Heute ist der Deutsche Behindertensportverband der zuständige Spitzenverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem früheren Deutschen Sportbund (DSB), für den Sport von Menschen mit Behinderung und gleichzeitig Nationales Paralympisches Komitee (NPC) für Deutschland.

Struktur und Mitglieder des DBS

Der Deutsche Behindertensportverband unterscheidet gemäß der Satzung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Zu den ordentlichen Mitgliedern zählen 17 Landesverbände sowie zwei Fachverbände.

Außerdem hat der DBS, im Rahmen seiner Satzung, eine sich selbst verwaltende Jugendorganisation, die Deutsche Behinderten-Sportjugend (DBSJ).

Die Landesverbände

  • Baden
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Württemberg

Die Fachverbände

Die außerordentlichen Mitglieder

Zu den außerordentlichen Mitgliedern zählen zur Zeit sieben Organisationen.

  • Deutsches Kuratorium für therapeutisches Reiten
  • Sozialverband Deutschland (SoVD)
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
  • Special Olympics Deutschland (SOD)
  • Deutscher Ruderverband e.V. (DRV)
  • Behinderten Golf Club Deutschland
  • Deutsch-Türkischer Verein zur Förderung des Behindertensports

Mitgliedschaften des DBS

Der DBS ist seinerseits selbst Mitglied in drei Verbänden.

  • International Paralympic Committee (IPC)
  • Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
  • Deutsche Sportjugend (DSJ)

Verbandstag, Hauptvorstand, Präsidium und Kuratorium

Verbandstag

An der Spitze des DBS steht ein ehrenamtlich tätiges Präsidium, das vom alle vier Jahre zusammentretenden Verbandstag, dem höchsten Organ im DBS, gewählt wird. Der Verbandstag wählt auch die Ehrenmitglieder des Verbandes.

Zusammensetzung des Verbandstages:

  • Alle Mitglieder des Hauptvorstandes
  • 250 Delegierte der Landesverbände (aufgeteilt nach Mitgliederanzahl)
  • Je zwei Delegierte der Behindertensport-Fachverbände
  • Je zwei Delegierte der außerordentlichen Mitglieder
  • Alle Ehrenmitglieder des Verbandes

Hauptvorstand

Zwischen diesen Verbandstagen ist der Hauptvorstand das höchste Gremium im Deutschen Behindertensportverband.

Zusammensetzung des Hauptvorstandes:

  • Alle Mitglieder des Präsidiums
  • Die Vorsitzenden bzw. Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Mitglieder oder ein anderes Mitglied aus dem jeweiligen Vorstand
  • Die Ehrenpräsidentinnen und Ehrenpräsidenten des DBS
  • Der oder die Vorsitzende der Konferenz der außerordentlichen Mitglieder
  • Der oder die Vorsitzende des Kuratoriums
  • Die Beauftragte für Mädchen und Frauen

Präsidium

Das vom Verbandstag gewählte Präsidium ist in erster Linie für die Umsetzung der von Verbandstag und Hauptvorstand gefassten Beschlüsse und die Geschäftsführung des DBS zuständig.

Zusammensetzung des Präsidiums:

  • Die Präsidentin oder Der Präsident
  • Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident Finanzen und Wirtschaft
  • Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident Leistungssport
  • Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident Breitensport, Präventionssport und Rehabilitationssport
  • Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident Bildung und Lehre
  • Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident Medizin
  • Die oder der Vorsitzende der DBSJ

Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus wichtigen Persönlichkeiten der Gesellschaft, wie beispielsweise dem parlamentarischen Staatssekretär des Innenministeriums, Dr. Christoph Bergner. Seit dem 3. November 2009 nimmt die SPD-Politikerin und ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Vorsitz des Kuratoriums ein.

Zusammensetzung des Kuratoriums:

  • Persönlichkeiten aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und den Sport- und Behindertenverbänden
  • Die Präsidentin oder der Präsident
  • Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident
  • Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Landesverbände

Als Arbeitsgremien werden Ausschüsse und Kommissionen eingesetzt, deren Zusammensetzung sich aus der Satzung ergibt. Die hauptamtliche Vertretung des DBS bildet die Bundesgeschäftsstelle in Duisburg. Diese wird vom Generalsekretär geführt und spiegelt in der Regel die ehrenamtlichen Strukturen des Präsidiums durch entsprechende Referate wider. Der Deutsche Behindertensportverband arbeitet mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern zusammen, um Synergieeffekte zu nutzen und gemeinsam den Sport von Menschen mit Behinderung zu etablieren. Die Arbeit des DBS wird zudem durch den Förderkreis Behindertensport, die Stiftung Behindertensport und Sponsoren unterstützt.

Mitgliederzahlen des DBS

Die Mitgliederzahl des DBS hat in der Zeit seines Bestehens seit 1951 stetig zugenommen. Waren es im Jahre 1956, also fünf Jahre nach Gründung des Verbandes schon stolze 13.093, so ist die Zahl bis zur letzten Bestandserhebung im Januar 2011 auf 582.283 Mitglieder angewachsen. Die Anzahl der bundesweit lizenzierten Fachübungsleiter belief sich bei der letzten Bestandserhebung im Jahr 2008 auf 23.862.

Aufgaben und Ziele des DBS

Der Deutsche Behindertensportverband ist laut der in der Satzung verankerten Paragraphen parteipolitisch, verbandspolitisch und konfessionell neutral. Er verfolgt den Zweck den Behindertensport als ein Mittel der Rehabilitation und gesellschaftlicher Integration zu fördern und einzusetzen. Jeder Mensch mit Behinderung soll die Möglichkeit der Teilnahme am Sport im Prozess der Rehabilitation sowie unter dem Aspekt der medizinisch begleiteten Gesundheitsförderung bekommen.

Die Aufgaben des DBS liegen damit wesentlich in der gesellschaftlichen und fürsorgerischen Arbeit. Hierzu wirken sie bei der Gesetzgebung in allen Fragen, die den Behindertensport oder die Versehrtenleibesübungen betreffen, mit und haben Einfluss auf Entscheidungen. Der DBS führt des Weiteren Lehrgänge und Veranstaltungen auf Bundes-, sowie internationaler Ebene durch, wirkt als deutscher Spitzenverband für Leistungssport (NPC) auf nationaler und internationaler Ebene, fördert, baut und unterhält Sport- und Freizeitstätten, veröffentlicht Verbandsinformationen sowie geeignete Fachliteratur oder vergibt bzw. beteiligt sich an Forschungsaufträgen. Um die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu garantieren, bekennt man sich ausdrücklich zu den Prinzipien des Gender Mainstreaming. Der DBS verfolgt damit ausschließlich das Ziel der Gemeinnützigkeit.

Ausschüsse und Kommissionen

Die Aufgaben- und Kompetenzbereiche im Deutschen Behindertensportverband sind auf die verschiedensten Ausschüsse und Kommissionen verteilt. Hierzu zählen:

Der Ausschuss „Leistungssport“

Aufgaben:

  • verantwortliche Führung und Verwaltung des Leistungssports
  • Entwicklung von Konzepten zur Leistungsförderung und zur Förderung des Nachwuchses
  • Planung und Durchführung von abteilungsübergreifenden Veranstaltungen
  • Erstellung von Abteilungsordnungen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Der Ausschuss „Breitensport“

Aufgaben:

  • Koordinierung der Fragen des Breitensports
  • Erarbeitung bundeseinheitlicher Richtlinien zur Durchführung des Breitensports
  • Sammlung und Auswertung von Informationen über den Breitensport

Der Ausschuss „Rehabilitationssport“

Aufgaben

  • Erstellung bundeseinheitlicher Richtlinien zur Ausführung des Rehabilitationssports im Sinne rechtlicher und vertraglicher Vorgaben
  • Vorbereitung von Vertragsabschlüssen mit Leistungsträgern auf Bundesebene mit der Zielsetzung bundeseinheitlicher Regelungen
  • Weiterentwicklung des Rehabilitationssports in Bezug auf Sport- und Behinderungsarten sowie die Initiierung von Modellmaßnahmen zur Umsetzung der Konzepte
  • Sammlung und Auswertung von Informationen zum Rehabilitationssport

Der Ausschuss „Bildung/Lehre“

Aufgaben:

  • Erarbeitung von Konzepten zur Heranführung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Leistungssport
  • Benennung von Bundeslehrbeauftragten
  • Gewinnung und Ausbildung von Referentinnen und Referenten für die Lehrarbeit und Leistungskontrolle
  • Koordinierung der Lehrarbeit des Rehabilitationssports und des Breitensports in den Landesverbänden
  • Verbindung zu anderen Ausbildungseinrichtungen und Auswertung der Arbeit dieser Institutionen
  • Erstellung von Lehrmaterialien und jährlichen Lehrgangsprogrammen

Kommission „Medizin“

  • Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
  • Qualitätsmanagement
  • Anti-Doping
  • Sportmedizin
  • Gender Mainstreaming

Kommission „Mädchen und Frauen“

  • Gender Mainstreaming
  • Erarbeitung und Durchführung von Frauenförderprogrammen

Funktion als Nationales Paralympisches Komitee

Der Deutsche Behindertensportverband vertritt in Form des Nationalen Paralympischen Komitees die Interessen der paralympischen Sportarten in Deutschland. Den Regeln des IOC entsprechend ist das Nationale paralympische Komitee eine unabhängige und selbständige Organisation innerhalb der Selbstverwaltung des Deutschen Sports. Es dient satzungsgemäß der Verbreitung paralympischen Ideenguts in der Bundesrepublik Deutschland, bereitet die Teilnahme des Deutschen Sports an den Paralympischen Spielen vor und führt Aufgaben durch, die dem Deutschen Olympischen Sportbund vom IOC gestellt werden. Es pflegt Kontakte mit den nationalen olympischen Komitees in der ganzen Welt.

Präsidenten

Präsidenten des Deutschen Behindertensportverbandes seit der Gründung im Jahre 1951:

  • 1951: Dr. Arthur Mallwitz (vorläufiger Vorsitzender)
  • 1952–1960: Gerd Brinkmann (Vorsitzender)
  • 1960–1965: Gerd Brinkmann (Präsident)
  • 1965–1984: Eberhard Roßlenbroich (Präsident)
  • 1984–1989: Heinz Haep (Präsident)
  • 1989–1995: Reiner Krippner (Präsident)
  • 1995–2005: Theodor Zühlsdorf (Präsident)
  • 2005–2009: Karl Hermann Haack (Präsident)
  • 2009-heute: Friedhelm Julius Beucher (Präsident)

Die Deutsche Behindertensport-Jugend (DBSJ)

Logo der DBSJ

Die Entwicklung des Sports für Kinder und Jugendlichen mit Behinderung begann zu Anfang der 1980er Jahre und wurde durch die Gründung der DBSJ im Jahre 1985 offiziell. Die Förderung junger Menschen mit Behinderung ist eine wesentliche Aufgabe, deren besondere Bedeutung durch eine eigene Jugendorganisation innerhalb des DBS zum Ausdruck kommt. Die Deutsche Behindertensportjugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und Ordnung des DBS selbständig.

Sie will für junge Menschen mit Behinderung die Möglichkeit schaffen, durch die Jugendarbeit der ordentlichen Mitglieder des DBS und deren Mitglieder unter ärztlicher Aufsicht in Gemeinschaften Sport zu treiben, zur Persönlichkeitsbildung beizutragen, soziale und psychophysische Entwicklung zu fördern, das gesellschaftliche Engagement anzuregen und durch Begegnungen und Sportveranstaltungen mit nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen zur Integration beizutragen und durch Kontakte mit ausländischen Gruppen die Bereitschaft zu internationalen Verständigung zu wecken und zu pflegen.

Sommer-Paralympics 2008 in Peking

Emblem der Paralympischen Spiele Peking 2008

Vom 8. August bis zum 24. August 2008 wurden die Olympischen Sommerspiele 2008 (offiziell Spiele der XXIX. Olympiade genannt) hauptsächlich in der chinesischen Hauptstadt Peking ausgetragen. Es waren die ersten Olympischen Sommerspiele, die in China stattfanden. Den Zuschlag des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) erhielt Peking am 13. Juli 2001.

Der Vertrag der Austragungsländer mit dem IOC legt fest, dass die Paralympics den gleichen Austragungsort wie die Olympischen Spiele verwenden. So wurden also die 13. Sommer-Paralympics offiziell vom 6. bis 17. September 2008 ebenfalls im chinesischen Peking ausgetragen und die Menschen mit Behinderung konnten ihre Fähigkeiten und Kräfte unter Beweis stellen. Der DBS nahm bei diesen Spielen die Aufgaben des Nationalen Paralympischen Komitees wahr und entsandte die Sportler, die die Vorgaben und Richtlinien erfüllt hatten nach Peking und betreute sie vor Ort.

Bei den paralympischen Spielen in Peking wurden Wettkämpfe in den folgenden 20 Sportarten ausgetragen:

  • Bogenschießen
  • Leichtathletik
  • Boccia
  • Radfahren (Straße/Gelände)
  • Reiten
  • Fußball (5 Spieler)
  • Fußball (7 Spieler)
  • Goalball
  • Judo
  • Gewichtheben
  • Rudern
  • Segeln
  • Schießen
  • Schwimmen
  • Tischtennis
  • Volleyball
  • Rollstuhl Basketball
  • Rollstuhlfechten
  • Rollstuhlrugby
  • Rollstuhltennis

Siehe auch Hauptartikel: Sommer-Paralympics 2008

Weitere Partner des Deutschen Behindertensportverbandes

Logo der DBS-Akademie

DBS-Akademie gGmbH

Die Akademie des Deutschen Behindertensportverbandes wurde am 21. April 2006 vom DBS, 14 Landesverbänden und dem Deutschen Rollstuhl-Sportverband gegründet.

Ziele

Die Beratung und die Unterstützung des DBS und seiner Landes- und Fachverbände in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung im Behindertensport sowie bei Führung, Management und Verwaltung sowie die Erstellung von Konzeptionen in diesem Bereich. Des Weiteren sind Aufgaben der Akademie die Konzeption, Durchführung, Moderation und Dokumentation von Veranstaltungen zum Thema Menschen mit Behinderung und die Herausstellung der großen Bedeutung des Sports für Menschen mit Behinderung.

Förderkreis Behindertensport e. V.

Der Förderkreis des DBS wurde 1998 gegründet.

Ziele

Förderung innovativer Projekte von gemeinnützigen Institutionen im Behindertensport mit bis zu 50 % der Gesamtsumme.

Siehe auch

Weblinks


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