Babyklappe

Babyklappe
Babyklappe
Die Babyklappe in der Lübecker Mengstraße besteht seit 1997 in einem Privathaus

Eine Babyklappe, auch Babynest, Babykörbchen, Babyfenster oder Drehlade (ital. Torno) genannt, ist eine Vorrichtung, mit der Neugeborene anonym bei einer Institution abgegeben werden können, die das Kind anschließend versorgt.

Die Mutter kann ihr Baby durch eine Klappe in ein Wärmebett legen. Durch das Wiederverschließen der Klappe wird ein elektronischer Alarm ausgelöst und Hilfe im Inneren des Gebäudes herbeigerufen. Um die Anonymität der Mutter zu gewährleisten, wird der Alarm meist erst um wenige Minuten zeitversetzt aktiviert. Die Mutter kann sich in der Zwischenzeit unerkannt von der Babyklappe entfernen.

Babyklappen sollen es Müttern oder anderen Personen in Not ermöglichen, ein Neugeborenes anonym in die Obhut anderer zu geben. Dies soll sie vor Aussetzung oder Tötung schützen. Babyklappen werden meist von wohltätigen privaten und kirchlichen Organisationen oder von Krankenhäusern eingerichtet und betrieben.

Es gibt keine ausdrückliche rechtliche Reglementierung, wer Babyklappen einrichten darf. Babyklappen sind umstritten, vor allem wegen der unklaren Rechtslage und wegen ethisch-moralischer Bedenken hinsichtlich Sinn und Erfolg der Einrichtungen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Drehzylinder für die Abgabe der Kinder beim Ospedale degli Innocenti

So genannte Findelkinder wurden schon vor Jahrhunderten von Findelhäusern und Waisenhäusern aufgenommen. Eine der ältesten „Babyklappen“ ist noch heute am Vatikanischen Hospital Santo Spirito sichtbar. Papst Innozenz III. ließ gegen Ende des 12. Jahrhunderts als erster verfügen, dass an den Pforten der (damals besonders in den romanischen Ländern zahlreichen) Findelhäuser sogenannte Drehladen (ital. Torno) angebracht wurden. Die erste Drehlade wurde 1198 im Spital des Heiligen Geistes in Rom errichtet. Diese Einrichtung sollte die geheime Aussetzung ermöglichen und die Tötung unehelich geborener Kinder verhindern. Das von der Zunft der Seidenweber im 14. Jahrhundert gestiftete Findelhaus „Ospedale degli Innocenti“ in Florenz besitzt einen drehbaren Holzzylinder („Ruota“), an dem bis 1875 Säuglinge anonym abgegeben werden konnten.

1811 verordnete Kaiser Napoleon I. dass derartig ausgestattete Findelhäuser in allen französischen Departements errichtet werden sollten. Im Mittelalter wurde die Drehlade oft missbraucht, indem dort kranke Kinder ausgesetzt wurden. Auch Eheleute, die ihr Kind hätten aufziehen können, gaben es dort aus Armut ab. Im Jahre 1906 gab es in Italien noch 464 Drehladen. Die letzten Drehladen sollen 1913 in Toledo, 1939 in Warschau und 1952 in Kuba aufgehoben worden sein. [1]

Johann Georg Krünitz beschreibt eine entsprechende Vorrichtung in seiner "Oeconomischen Encyklopädie" mit diesen Worten:

An den Findelhäusern wird die Einrichtung gemacht, dass die Kinder in einen gewissen Drehschrank, Rolle oder Walze, Torno genannt, geleget, und dieselbe umgedrehet wird, dass das Kind in das Haus hineinwärts zu liegen kommt. Man zieht alsdenn an der daselbst befindlichen Glocke oder Klingel, und geht davon; da denn das Kind auf dieses gegebene Zeichen sogleich von den dabey wachenden Aufsehern in Empfang genommen wird. Gedachtes Behältnis oder Torno, welches in der Mauer an einer eisernen Spindel befestigt ist; sieht gemeiniglich einem großen Kornscheffel ähnlich, und kann umgedrehet werden, so bald der Deckel davon genommen wird.

Und an anderer Stelle fügt er hinzu:

Der Torno an dem Hamburger Findel= und Waisenhause, hat folgende merkwürdige Überschrift:
Auf dass der Kindermord nicht künftig werd verübet,
Der von tyrannscher Hand der Mutter oft geschicht,
Die gleichsam Molochs Wuth ihr Kindlein übergiebet,
Ist dieser Torno hier auf ewig aufgericht. ANNO 1709.

Die erste moderne Babyklappe in Deutschland wurde am 8. April 2000 in Hamburg-Altona eingeweiht. Sie besteht aus einem Wärmebett, in das von außen der Säugling hineingelegt werden kann. Mit einer Zeitverzögerung, die der einlegenden Person die Möglichkeit gibt, sich unentdeckt zu entfernen und so ihre Anonymität zu wahren, wird ein stummer Alarm ausgelöst. Der ruft Fachpersonal herbei, das sich um das Findelkind kümmert.

Babyklappen in verschiedenen Ländern

Deutschland

Babykorb Ludwigshafen

Seit 1999 wird in Deutschland von den kirchlichen und freien Trägern der Schwangeren-, Kinder- und Jugendhilfe sowie von Krankenhäusern die Möglichkeit zur anonymen Kindesabgabe, insbesondere durch die Möglichkeit zur anonymen Geburt, angeboten. Bei einer anonymen Geburt erfolgt die Entbindung mit ärztlicher Versorgung, jedoch ohne persönliche Angaben.

In Hamburg gibt es seit dem Jahr 2000 an zwei Stellen Babyklappen. Bis Ende 2009 wurden dort 38 Kinder hineingelegt, 14 davon wurden später von den Müttern zurückgeholt.[2]

Zwischen 2000 und 2009 sind in Deutschland etwa 80 Babyklappen[3] entstanden. Laut Terre des Hommes wurden 2008 38 Kinder anderswo ausgesetzt, von denen acht lebend gefunden wurden.[4] Bis Ende 2009 wurden an 98 Babyklappen und vergleichbaren Einrichtungen in Deutschland mindestens 209 Kinder abgegeben oder boten die Möglichkeit der anonymen Geburt.[3]

Österreich

In Österreich gibt es Babyklappen zurzeit in Wien, St. Pölten, Salzburg, Graz, Linz, Bregenz, Klagenfurt, Ried, St. Veit an der Glan und Wels, Lienz in Osttirol und Vöcklabruck.

Schweiz

In der Schweiz existiert seit 2001 eine Babyklappe beim Spital Einsiedeln. Im Januar 2010 wurde das fünfte Baby, im Dezember 2010 das sechste dort abgegeben.[5][6]

Andere Länder

Eine Babyklappe in Tschechien.
  • Belgien – der Bund Moeder voor Moeder (Mutter für Mutter) installierte 2000 die erste babyschuif in Antwerpen-Borgerhout. Sie wird Moeder Mozes Mandje benannt. In den ersten drei Jahren wurden keine Säuglinge in der Babyklappe abgelegt.
  • Großbritannien verfügt nicht über Babyklappen (baby hatches); sie sind dort illegal. Eine Mutter, die ein Kind unter zwei Jahren aussetzt, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Betreiber einer Babyklappe würde Beihilfe zu der Tat begehen.
  • Italien – Italien hat etwa ein Dutzend Babyklappen der „Bewegung für das Leben“. 2006 wurde eine moderne Babyklappe am Santo Spirito-Krankenhaus in Vatikanstadt angelegt.
  • Japan – Pläne des katholischen Jikei Hospitals in Kumamoto zur Einrichtung einer Babyklappe (kônotori no yurikago – Storchenwiege) führte 2007 zu politischen Diskussionen. Der japanische Gesundheitsminister Hakuo Yanagisawa sah keine juristische Handhabe, die Pläne des Krankenhauses, das sich vorab in Deutschland über Babyklappen informiert hatte, zu verhindern. Im April 2007 genehmigte die Stadt dem Krankenhaus die Einrichtung einer Babyklappe, die am 15. Mai 2007 in Betrieb genommen wurde.
  • Niederlande – 2003 scheiterten Absichten, eine babyluik in Amsterdam zu installieren, nach heftigen Protesten. Die niederländische Gesundheitsministerin Clémence Ross erklärte, Babyklappen seien gesetzwidrig.
  • Pakistan – Die Edhi Foundation hat etwa 250 Stellen, die eine jhoola-Dienstleistung anbieten. Eine jhoola ist eine aufgehängte Wiege mit Matratze, die vor Stellen stehen, an denen Mütter ihre Kinder anonym abgeben können. Es gibt eine Klingel; Personalmitglieder prüfen einmal pro Stunde die Wiege.
  • Polen - Das erste Fenster des Lebens (Okno życia) wurde 2006 in Krakau eingeführt. Das zweite folgte 2008 in Warschau, im November 2010 kam eine weitere in Stettin dazu.
  • Philippinen – Das Hospicio de San Jose in Manila, 1810 gegründet und von den Daughters of Charity von Saint Vincent de Paul betrieben, hat eine „Drehwiege“ mit der Aufschrift „Abandoned Babies Received Here“ (Ausgesetzte Säuglinge werden hier aufgenommen).
  • Südafrika – Die gemeinnützige Organisation „Door Of Hope“ (Tür der Hoffnung) installierte 2000 ein „Loch in der Wand“ an der Mission Church in Johannesburg. Bis Juni 2004 wurden etwa 30 Säuglinge dort hinterlassen.
  • Tschechische Republik – Die erste Babyklappe etablierte Babybox-Statim 2005 in Prag. Bis März 2006 wurden drei Säuglinge dort abgelegt.
  • Ungarn – In Ungarn gibt es etwa ein Dutzend Babyklappen, die meisten bei Krankenhäusern. Die erste wurde 1996 im Schöpf-Mérei Ágost-Krankenhaus in Budapest eingerichtet.
  • Vereinigte Staaten – Babyklappen sind in den Vereinigten Staaten nicht bekannt; jedoch führten 47 Staaten safe haven laws (Zufluchtgesetze) ein, angefangen mit Texas am 1. September 1999. Danach dürfen Eltern ihr Neugeborenes (jünger als 72 Stunden) anonym bei Zufluchtsorten wie Feuerwachen oder Krankenhäusern abgeben.

Juristische Bewertung

Eine gesetzliche Grundlage gibt es für das Angebot von Babyklappen nicht. Durch die Abgabe eines Neugeborenen an der Babyklappe entzieht sich die Mutter der elterlichen Verpflichtung, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Diese zunächst strafbar erscheinende Handlung wird juristisch jedoch durch die Fiktion der „Überlassung“ des Kindes an einen Dritten überlagert, die nach dem Sozialgesetzbuch für eine Dauer von bis zu acht Wochen zulässig ist, um etwa die Versorgung der Kinder während eines Krankenhausaufenthalts der Eltern sicherzustellen. Bei einer Überschreitung dieses Zeitraums ist jedoch das Jugendamt einzuschalten.

Die Rechtsprechung betrachtet mangels einer spezifischeren Rechtsgrundlage Neugeborene, die in einer Babyklappe abgegeben werden, wie „überlassene“ Kinder. Diese Rechtslücke beklagen Juristen, Sozialdienste und sonstige Betroffene - da Folgen mitunter auch missbräuchlichen Umgangs mit Babyklappen angesichts fehlender Regelungen sehr schwer zu begegnen ist. So wurden in der Karlsruher Babyklappe bereits behinderte Kinder anonym abgegeben sowie ein schon drei Monate altes Kind; ein mehrere Wochen altes Kind wurde in einer Bad Kreuznacher Babyklappe abgelegt.

Bisher sind mehrere Anläufe gescheitert, eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit Babyklappen und den dort abgelegten Kindern zu erreichen. Hinderungsgründe für die angestrebte Regelung waren familien- und verfassungsrechtliche Bedenken, die das Persönlichkeitsrecht der anonym abgegebenen Kinder bedroht sahen durch die Unmöglichkeit für das Kind, Kenntnis über seine wahre Herkunft (ein Grundrecht, siehe unten) zu erlangen.

Für anonyme Babyklappen wird auch die Schließung der Babyklappen aus verfassungsrechtlichen Gründen gefordert und stattdessen nach anderen Lösungsvorschlägen gesucht.[7]

  1. Wegen einer eventuellen strafrechtlichen Personenstandsfälschung (siehe Diskussion beim Artikel Personenstandsfälschung).
  2. Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit von Babyklappen

Risiken

Neben möglicher Gefahren für Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt (mangelnde Versorgung, Unkenntnis möglicher Alternativen und Hilfsangebote) und im weiteren Verlauf ihres Lebens (Wurzelsuche, psychische Bewältigung der Abgabe des eigenen Kindes) birgt die Babyklappe auch Risiken durch technisches Versagen. In Hannover wurde im Januar 2008 vor der privaten Babyklappe Friederikenstift ein erfrorenes Baby aufgefunden. Die Tür hatte sich vermutlich verzogen und ließ sich von der Mutter nicht öffnen. Diese legte das Kind bei Frost vor die Klappe, die sehr schlecht einsehbar und nicht kameraüberwacht ist.[8]

Kritik

Kritiker meinen, dass Babyklappen nicht das Töten oder das Aussetzen von Kindern verhindern würden. Dies wird damit begründet, dass Mütter, die ihre Kinder aussetzen oder töten, sich in scheinbar ausweglosen Situationen wähnen, darum nicht zu planvollem Handeln in der Lage sind, somit in Panik reagieren und die Babyklappen nicht nutzen. Mütter in sozialen Notlagen, die nicht in Panik sind, könnten die Babys problemlos zur Adoption freigeben. Der einzige wesentliche Unterschied für Mutter und Kind ist hier, dass dem Kind bei der Adoption (auf lange Sicht) das Wissen über die eigene Herkunft erhalten bleibt. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf dieses Wissen.

Darüber hinaus böten Babyklappen Müttern, die sonst unter Umständen den Weg der Freigabe zur Adoption wählen würden, die Möglichkeit, ihre Kinder bei den Babyklappen anonym abzugeben. Es wird also erleichtert, diesen Kindern oben genanntes Recht vorzuenthalten.

Auch existierten viele Alternativen zur Babyklappe, etwa die anonyme Geburt, in der die Mutter anonym in einer Klinik ihr Kind zur Welt bringen kann. Dort sind Mutter und Kind sicher versorgt. Eine Beratung über alternative Möglichkeiten (Hilfsangebote oder Adoption) wird ihr angeboten. Die Frau ist aber nicht dazu verpflichtet, solche Beratungen in Anspruch zu nehmen. Bei einer anonymen Geburt bleibt die Anonymität der Mutter also ebenso wie bei der Babyklappe erhalten, Mutter und Kind sind vor, während und nach der Geburt medizinisch und seelsorgerisch aber nicht auf sich allein gestellt. Auch bei diesem Verfahren wird den Kindern das Wissen um ihre Herkunft vorenthalten.

Kritiker weisen ferner darauf hin, dass junge Eltern, die die Babyklappe nutzen, bei einer Beratung – etwa während einer anonymen Geburt – Alternativen hätten erfahren können, die ihnen vielleicht doch einen gemeinsamen Weg mit ihrem Kind ermöglicht hätten. Weil die Abgabe eines Kindes in einem Drittel aller Fälle bei den abgebenden Frauen zu schweren Depressionen bis hin zu psychogener Sterilität führen könne, wäre eine Begleitung und Aufklärung der Mutter über ihre Rechte (nach Untersuchungen der Adoptionsexpertin und Kriminologin Christine Swientek) umso wichtiger. Auch für die Kinder sei es wichtig, später einen Ansatz zur Wurzelsuche zu haben und mehr über ihre Identität und ihren Ursprung herausfinden zu können. Hilfe und Beihilfe liegen bei diesem Thema nah beieinander und werden daher auch unter den Verantwortlichen kontrovers diskutiert.

Ende November 2009 empfahl der Deutsche Ethikrat, die bestehenden Angebote von Babyklappen und zur anonymen Geburt aufzugeben [9]. Sie seien „ethisch und rechtlich sehr problematisch“, da sie insbesondere das Recht des Kindes, seine Herkunft zu erfahren, verletzten. Erfahrungen legten zudem nahe, dass Frauen, bei denen die Gefahr bestehe, dass sie ihr Neugeborenes töten oder aussetzen, durch die Angebote oft nicht erreicht werden. Die öffentlichen Stellen der Kinder- und Jugendhilfe sowie freie Träger stellten „ein umfangreiches Angebot an wirksamen Hilfestellungen für Frauen selbst in extremen Notlagen bereit“, bei denen dem Kind seine Herkunft nicht unbekannt bleibe. Der Rat empfiehlt, diese Angebote auszuweiten und stärker darüber zu informieren. Weitere Maßnahmen werden gefordert.[9] Zahlreiche Politiker widersprachen diesem Votum und sprachen sich für die Beibehaltung von Babyklappen aus. Die Regierungskoalition (CDU/CSU + FDP) will noch in der laufenden Legislaturperiode ein Gesetz zur anonymen Geburt vorzulegen.[10] Vier entsprechende Gesetzesinitiativen waren seit 2001 an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert.[11]

Die Zahl der in Deutschland ausgesetzten Kinder lag 1999 bei 34 (davon wurden 13 lebend und 21 tot aufgefunden). Im Jahr 2008 waren es 38 Kinder, von denen 29 tot und 8 lebend aufgefunden wurden (ein Fall unklar).[4] Kritiker sehen das Babyklappen-Konzept als gescheitert an und bemängeln, dass die Zahl der ausgesetzten Kinder trotz der Einführung von Babyklappen und weiteren Angeboten zur anonymen Geburt nicht zurückgegangen ist. Die Tötung eines Neugeborenen folge einer anderen Psychodynamik als die geplante Aussetzung eines Kindes in der Klappe oder seine anonyme Geburt in einer Klinik. Babyklappen würden stattdessen von Eltern benutzt, die ihr Kind ansonsten regulär zur Adoption freigegeben hätten. Babyklappen und Einrichtungen zur anonymen Geburt ermöglichten „diesem Personenkreis, sich der elterlichen Verantwortung auf einfachste Weise zu entziehen“.[11]

Literatur

  • Singer, M.-B.: Babyklappen und anonyme Geburt. Rabenstück Berlin 2009
  • (als Lemma) in: Wörterbuch Jugend - Alter. Vom Abba zur Zygote v. Manfred Günther, Berlin 2010. ISBN 978-3-935607-39-1
  • Daniel Elbel: Rechtliche Bewertung anonymer Geburt und Kindesabgabe: unter besonderer Berücksichtigung der grundrechtlichen Abwehrrechts- und Schutzpflichtendogmatik. Frank & Timme GmbH 2007, ISBN 3-865-96132-0
  • Christine Swientek: ausgesetzt, verklappt, anonymisiert: Deutschlands neue Findelkinder. Kirchturm Verlag 2007. ISBN 978-3-934117-10-5
  • Cornelia Mielitz: Anonyme Kindesabgabe: Babyklappe, anonyme Übergabe und anonyme Geburt zwischen Abwehr- und Schutzgewährrecht. Nomos Verlag 2006, ISBN 3-832-91850-7
  • Christine Swientek: Die Wiederentdeckung der Schande. Babyklappen und anonyme Geburt. Lambertus Verlag 2001. ISBN 3-7841-1361-3

Siehe auch

In Anlehnung an die Babyklappe gab es die Aktion Kunstklappe, in der Kunsträuber anonym ihre Beute zurückgeben konnten.

Einzelnachweise

  1. Josef Langmeier, Zdeněk Matějček: Psychische Deprivation im Kindesalter: Kinder ohne Liebe. Verlag Urban & Schwarzenberg, München, Wien, Baltimore 1977, ISBN 3-541-07901-0, Seite 50
  2. Sterni Park e. V.: Projekt Findelbaby geht ins zweite Jahrzehnt. Presseinformation vom 15. Dezember 2009
  3. a b Sterni Park e. V.: Babyklappen und anonyme Geburt.
  4. a b Terre des Hommes: Tot bzw. ausgesetzt-lebend aufgefundene Neugeborene im Vergleich der Jahre. Abgerufen Januar 2010
  5. http://www.nzz.ch/nachrichten/international/babyfenster_1.4616106.html
  6. http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Neugeborenes-in-der-Babyklappe/story/18624619
  7. Dierkes, Hanna / Kinalzik, Fee: Verfassungsmäßigkeit staatlich betriebener oder geförderter anonymer Babyklappen in Iurratio 1/2010, S. 13 ff..
  8. Babyklappe ließ sich nicht öffnen - Säugling starb
  9. a b „26.11.2009: Ethikrat veröffentlicht seine erste Stellungnahme -Das Problem der anonymen Kindesabgabe“
  10. Politikerinnen wollen Babyklappen beibehalten. In: Neue Osnabrücker Zeitung, 29. November 2009
  11. a b Bernd Wacker: Das Ende der Illusionen. Artikel auf den Webseiten von Terre des Hommes. Abgerufen am 3. Januar 2010

Weblinks

 Commons: Babyklappe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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