- Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen
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Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993.
Gemäß § 2 sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen).
Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen. Betreiber der Schienenwege ist jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Untergliederung
Für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur ist seit Anfang 2006 für alle EIU die Bundesnetzagentur zuständig.
Bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen
Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bund für die bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Eisenbahnen des Bundes) die Verantwortung übernimmt. Er gewährleistet, "daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird."[1] Für die eisenbahnrechtliche Aufsicht ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Direkte bundeseigene EIU sind die Unternehmen DB Netz AG, DB Station & Service AG und DB Energie GmbH.[2] Zu den mittelbaren bundeseigenen EIU gehören DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, Energiewerke Nord GmbH und Usedomer Bäderbahn GmbH.[3]
Nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen
Die Anzahl der nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (auch: Nichtbundeseigene Eisenbahnen, NE-Bahnen, Privatbahnen) beträgt etwa 170 Unternehmen. Sie sind entweder in öffentlichem (Kommunen, Gebietskörperschaften) oder in privatem Eigentum. Die größten nichtbundeseigenen EIU sind Deutsche Regionaleisenbahn GmbH (DRE) und Arriva Deutschland GmbH. Die rechtliche Aufsicht der NE-Bahnen liegt bei den Bundesländern (Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht, LfB), soweit sie diese nicht an das EBA übertragen haben.
Finanzierung
Die Finanzierung der bundeseigenen Eisenbahnen erfolgt durch den Bund, die durch Finanzierungsvereinbarungen und Finanzpläne[3] sowie dem Bundesschienenwegeausbauplan nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz abgesichert ist. Demgegenüber sind die NE-Bahnen benachteiligt, da sie die Finanzierung ihrer Schienenwege zum großen Teil selbst leisten müssen. Sie erhalten öffentliche Förderung ihrer Schienenwege vor allem nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder durch freiwillige, projektbezogene Investitionszuschüsse der Bundesländer bzw. der Europäischen Gemeinschaft.[4]
Streckenlängen
Im Jahr 2007 hatte das Streckennetz der DB Netz einen Umfang von 33.890 Kilometern. Dies waren 232 Kilometer weniger als im Vorjahr.[5] Damit wird die Schrumpungstendenz der vergangenen Jahre fortgesetzt. Die gesamte Länge der von den NE-Bahnen verwalteten Strecken betrug 4.140 Kilometer; hinzu kommen noch 1.800 Kilometer öffentliche Gleise in den See- und Binnenhäfen.[4]
Siehe auch
- Eisenbahngesellschaft
- Netzzugang
- Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)
Literatur
- Speck, Georg: Wer soll künftig zahlen? Erhalt von NE-Bahnstrecken. Eisenbahninfrastrukturverantwortung von Bund und Ländern., in: Güterbahnen, Heft 4/2008, S.7-14, Alba Fachverlag Düsseldorf, ISSN 1610-5273
Einzelnachweise
- ↑ Siehe Grundgesetz, Artikel 87e, Absatz 4. Abgerufen am 21.12.2008.
- ↑ Siehe Bundesregierung, Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009, Kap. 3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes, in: Bundesratsdrucksache 141/06. 17.03.2006. Abgerufen am 21.12.2008.
- ↑ a b Vgl. Eisenbahnbundesamt, Liste der genehmigungspflichtigen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland, Stand: 25.06.2008, Spalte "Gen_Behörde" (nicht mehr online abrufbar, aktuelle Liste siehe Weblinks)
- ↑ a b Vgl. Christoph Conrad, Dr. Rainer Velte: Lösungsansatz zur Finanzierung der Schienenwege von NE-Bahnen. Beitrag zur Diskussion über die angemessene Finanzausstattung nichtbundeseigener Eisenbahnen durch die öffentliche Hand. In: Güterbahnen, 2008, H.3. S. 24-28). Abgerufen am 21.12.2008.
- ↑ Vgl. Deutsche Bahn AG, Kennzahlen 2007. Abgerufen am 21.12.2008.
Weblinks
- Drei Listen mit Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland, die Bahnstrecken oder Stationen betreiben (Excel-Tabellen), herausgegeben vom Eisenbahn-Bundesamt, Stand: 19. Januar 2009
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