- Georg von Braunschweig-Wolfenbüttel
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Georg von Braunschweig-Wolfenbüttel (* 22. November 1494; † 4. Dezember 1566 in Verden) war ab 1554 gewählter und bestätigter Bischof von Minden und ab 1558 Erzbischof von Bremen und Administrator von Verden. Während er in Bremen und Verden die Einführung der Reformation zuließ, blieb in Minden der Katholizismus vorherrschend.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Georg war ein Sohn des Heinrich I. von Braunschweig. Sein Vorgänger in Bremen und Verden, Christoph von Braunschweig-Wolfenbüttel, war sein Bruder.
Nach dem Tod von Johannes VII. wurde er im Jahr 1527 zum Erzbischof von Riga postuliert, er resignierte jedoch wegen Feindseligkeiten des Wolter von Plettenberg. Er wurde 1534 Propst in Hildesheim, 1535 Dompropst in Köln, 1536 auch Dompropst in Bremen. Ferner hatte er Kanonikate in St. Gereon (Köln) und im Domkapitel zu Straßburg. Im Oktober 1554 wurde er Bischof von Minden, das das nach den Reformationsbestrebungen seiner Vorgänger unter ihm wieder zur Ruhe kam.
Am 4. April 1558 wurde er einstimmig zum Erzbischof von Bremen und am 14. April zum Bischof von Verden gewählt. Er löste damit seinen verschwenderischen und hochverschuldeten Bruder Christoph ab. Es gelang ihm, die vorher unruhigen Bistümer zu ordnen und die Schulden abzubauen. Die einzige Kriegshandlung während seiner Regierung war die Wiedereroberung der Burg Ottersberg.
Georg wird als fürstlicher, feingebildeter Lebemann beschrieben, der den Umgang mit Gelehrten liebte. Er war gastfreundlich und wohltätig, was ihm durch seine zahlreichen Pfründen ermöglicht wurde. Georg starb am 4. Dezember 1566 in Verden. Bestattet wurde er im Dom zu Verden. Das gemeinsame Grabmal errichtete Fürstbischof Philipp Sigismund von Braunschweig-Wolfenbüttel.
Reformation
Im Erzstift Bremen war die Reformation trotz des erbitterten Widerstandes des streng katholischen Christoph von Braunschweig-Wolfenbüttel weit fortgeschritten. Obwohl selbst katholisch, aber wahrscheinlich durch seinen lutherischen Kanzler Heinrich Borcholt den reformatorischen Ideen zugeführt, förderte Georg die Reformation, indem er in Verden die Bremer Kirchenordnung einführte. Um diese zu sichern, nahm er 1564 Eberhard von Holle zum Koadjutor von Verden an, in Bremen verweigerte das Domkapitel dazu seine Zustimmung. In Minden scheint er sich neutral verhalten zu haben. Papst Pius V. hatte Georg 1566 noch aufgefordert, im Interesse des katholischen Glaubens zu handeln, was Georg aber ignorierte. Auf seinem Totenbett nahm er das Abendmahl sowohl in katholischer als auch in reformierter Form.
Nachkommen
Georg blieb unverheiratet, zeugte aber mit seiner aus dem Elsaß stammende Lebenspartnerin Ottilie Lorima zwei illegitime Söhne, Willhelm und Heinrich, bekannt als Dux von Ehrstein. Beide fielen aber noch in jungen Jahren.
Literatur
- Karl Ernst Hermann Krause: Georg (Erzbischof von Bremen). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 8, Duncker & Humblot, Leipzig 1878, S. 635–637.
- Hans Wohltmann: Georg. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 6, Duncker & Humblot, Berlin 1964, S. 208 f.
Weblinks
Vorgänger Amt Nachfolger Julius von Braunschweig-Lüneburg Bischof von Minden
1554–1566Hermann von Schauenburg Christoph von Braunschweig-Wolfenbüttel Erzbischof von Hamburg-Bremen
1558–1566Heinrich von Sachsen-Lauenburg Bischof von Verden
1558–1566Eberhard von Holle Kategorien:- Römisch-katholischer Bischof (16. Jahrhundert)
- Erzbischof von Bremen
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- Domherr (Köln)
- Welfen (Mittleres Haus Braunschweig)
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