- Hans von Dohnanyi
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Hans von Dohnanyi [doˈnaːni] (* 1. Januar 1902 in Wien; † 9. April 1945 im KZ Sachsenhausen) war ein deutscher Jurist und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus. Er ist einer von mehreren prominenten Vertretern der Familie Dohnányi.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Hans von Dohnanyi wurde als Sohn des ungarischen Komponisten Ernő von Dohnányi [ˈdoxnaːnji] und dessen Frau, der Pianistin Elisabeth Kunwald geboren. Nach der Trennung seiner Eltern wuchs er in Berlin auf. Er besuchte dort gemeinsam mit Dietrich und Klaus Bonhoeffer das Grunewald-Gymnasium. Von 1920 bis 1924 studierte er in Berlin Rechtswissenschaft. 1925 promovierte er zum Dr. jur. mit dem Thema Der internationale Pachtvertrag und der Anspruch der Tschechoslowakei auf das Pachtgebiet im Hamburger Hafen über den Moldauhafen.
Nach dem ersten Staatsexamen 1924 („vollbefriedigend“) heiratete er 1925 Christine Bonhoeffer, die Schwester seiner Schulfreunde Dietrich und Klaus Bonhoeffer und Tochter von Karl Bonhoeffer. Mit der Heirat legte er den Akzent auf dem „a“ in seinem Familiennamen ab. Mit seiner Frau hatte er drei Kinder, darunter Klaus von Dohnanyi (von 1981 bis 1988 Erster Bürgermeister von Hamburg) und den Dirigenten Christoph von Dohnányi.
1928 bestand er die zweite juristische Staatsprüfung („gut“). Nach kurzer Tätigkeit beim Hamburger Senat begann 1929 seine Laufbahn beim Reichsjustizministerium als persönlicher Referent mehrerer Justizminister mit der Dienstbezeichnung Staatsanwalt und seit 1934 als Regierungsrat. 1932 war er zwischenzeitlich Adjutant des Reichsgerichtspräsidenten Erwin Bumke und bearbeitete in dieser Funktion die Klage des Landes Preußen gegen das Reich, die Preußen nach dem vom Reich geführten Preußenschlag erhoben hatte. Nach dem so genannten Röhm-Putsch suchte von Dohnanyi – ausgelöst wohl durch die planmäßige Tötung angeblicher Verschwörer auf Befehl der Regierung ohne Gerichtsverfahren und Urteil – Kontakt zu Kreisen des Widerstands. Er fertigte für sich Aufzeichnungen über Verbrechen des Regimes, um nach einem Umsturz Beweismittel für einen rechtsstaatlichen Prozess zur Hand zu haben. Als 1938 seine Kritik an der Rassenpolitik der Nationalsozialisten bekannt wurde, versetzte ihn der Minister als Reichsgerichtsrat an das Reichsgericht.
Kurz vor Beginn des Zweiten Weltkriegs forderte ihn Hans Oster für das von Wilhelm Canaris geleitete Amt Ausland/Abwehr des Oberkommandos der Wehrmacht an, das alsbald zu einem Zentrum des Widerstands gegen Adolf Hitler wurde.
Ende November 1941 wurde er vom Reichsgericht entlassen. Dohnanyi ermöglichte 1942 den als Juden verfolgten Berliner Rechtsanwälten Fritz Arnold und Julius Fliess mit ihren Familienangehörigen als getarnten Agenten des Amt Ausland/Abwehr die Flucht in die Schweiz. Insgesamt 13 Personen konnten durch die von Dohnanyi veranlasste Verfälschung der so genannten Operation U-7 ungehindert ausreisen. Bei einem geheimen Besuch in der Schweiz hatte Dohnanyi die Aufnahme der Flüchtlinge vorbereitet.
Im März 1943 beteiligte sich von Dohnanyi an Attentat und Putschversuch Henning von Tresckows gegen Hitler. Die in Smolensk in Hitlers Flugzeug geschmuggelte Bombe versagte aber.
Am 5. April 1943 wurde Dohnanyi unter dem Vorwurf angeblicher Devisenvergehen, unter anderem Geldgeschäften mit Jauch & Hübener festgenommen. Das Verfahren gegen ihn wurde durch Heeresrichter Karl Sack absichtlich verschleppt. 1944 wurde Dohnanyi in das Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert. Nachdem das Attentat vom 20. Juli 1944 auf Hitler und der Umsturzversuch scheiterten, wurde auch die Beteiligung Dohnanyis an diesen Plänen dem Regime bekannt. Am 9. April 1945 wurde Dohnanyi in einem Standgerichtsverfahren ohne rechtsstaatliche Mindeststandards zum Tode verurteilt und gehängt
Siehe auch: Personen des 20. Juli 1944Juristische Aufarbeitung
Der Vorsitzende des Standgerichts Otto Thorbeck und der Ankläger Walter Huppenkothen wurden nach dem Ende des NS-Regimes in der Bundesrepublik Deutschland wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Nachdem der Bundesgerichtshof zunächst zwei Freisprüche des Schwurgerichts aufgehoben hatte, wechselte er 1956 im dritten Revisionsverfahren seine Ansicht, hob die Verurteilung Thorbecks und Huppenkothens auf und sprach sie vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord durch die Beteiligung am Standgerichtsverfahren frei, weil das Standgericht ordnungsgemäß errichtet gewesen sei und nach dem damals geltenden Recht geurteilt habe, ohne dass man den Angeklagten vorwerfen könne, dieses Recht gebeugt zu haben (vgl. Rechtsbeugung).
Besonderes Unverständnis löste aus, dass die Verurteilung wegen der Beteiligung an der Vollstreckung im Schuldausspruch bestätigt wurde, weil die Angeklagten versäumt hätten, vor der Tötung von Dietrich Bonhoeffer, Wilhelm Canaris und Karl Sack die Bestätigung des Urteils durch den obersten Gerichtsherrn Adolf Hitler einzuholen. Wegen der Tötung von Dohnanyis (genauer: der Beteiligung an der Vollstreckung des Standgerichtsurteils) wurde Huppenkothen freigesprochen, weil im Zweifel für den Angeklagten nicht festgestellt werden könne, dass Hitler dieses „Urteil“ nicht doch bestätigt habe.
Der Präsident des Bundesgerichtshofs Günter Hirsch sagte 2002 anlässlich eines Festaktes zum 100. Geburtstag von Hans von Dohnanyi: „Die Täter wurden letztendlich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs 1956 von diesem Justizmord freigesprochen mit einer Begründung, die zur Folge hatte, daß kein einziger der Richter, die während der Nazi-Herrschaft 50.000 Todesurteile gefällt hatten, zur Rechenschaft gezogen wurde. Von diesem Dohnanyi-Urteil hat sich der Bundesgerichtshof 1995 ausdrücklich distanziert in einem Verfahren, in dem es um Justizunrecht in der ehemaligen DDR ging.“
Siehe auch: Aufhebung von NS-UnrechtsurteilenDer Staat Israel hat Hans von Dohnanyi am 26. Oktober 2003 aufgrund der von ihm unter eigener Lebensgefahr ermöglichten Rettung der Familien Arnold und Fliess als „Gerechten unter den Völkern“ geehrt und seinen Namen in die Mauern der Gedenkstätte Yad Vashem einmeißeln lassen.
Literatur
- Chowaniec, Elisabeth: Der „Fall Dohnanyi“ 1943-1945. Widerstand, Militärjustiz, SS-Willkür. Oldenbourg, München 1991, ISBN 3-486-64562-5
- Smid, Marikje: Hans Dohnanyi – Christine Bonhoeffer – Eine Ehe im Widerstand gegen Hitler. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2002, ISBN 3579053825
- Tam, Andrea: Der Fall Hans von Dohnanyi. Von der Verurteilung zur Rehabilitierung. In: Revue d'Allemagne et des pays de langue allemande, tome 37, numéro 2, avril-juin 2005, S. 197-215. ISSN 0035-0974
- Thies, Jochen: Die Dohnanyis. Eine Familienbiographie. Propyläen, Berlin 2004, S. 114-218. ISBN 3-549-07190-6
- Siegfried Mielke (Hrsg.) unter Mitarbeit von Marion Goers, Stefan Heinz, Matthias Oden, Sebastian Bödecker: Einzigartig - Dozenten, Studierende und Repräsentanten der Deutschen Hochschule für Politik (1920-1933) im Widerstand gegen den Nationalsozialismus, Berlin 2008, ISBN 978-3-86732-032-0, S. 314-319.
- Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971, S. 266.
Weblinks
- Literatur von und über Hans von Dohnanyi im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Biografie beim DHM
- Detaillierte Darstellung des Tresckow-Putschs
- Urteil des BGH gegen Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen
- Rede des BGH-Präsidenten zum 100. Geburtstag
- Pressemitteilung Yad Vashem (in englischer Sprache)
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