- Hessischer Ministerpräsident
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Der hessische Ministerpräsident ist der Regierungschef des Landes Hessen und führt somit den Vorsitz der hessischen Landesregierung. Rechte, Pflichten und Wahlmodus des Ministerpräsidenten werden in der Verfassung des Landes Hessen festgelegt. Der Amtssitz des hessischen Ministerpräsident ist die Staatskanzlei.
Der Ministerpräsident leitet die Geschäfte der hessischen Landesregierung und trägt die Verantwortung gegenüber dem hessischen Landtag, er besitzt also eine Richtlinienkompetenz. Bei Stimmengleichheit in der Landesregierung gibt seine Stimme den Ausschlag. Der Ministerpräsident wird vom hessischen Landtag auf eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihm stehen das Recht zu, die Zahl der Ministerinnen und Minister und ihre Geschäftsbereiche festzulegen. Außerdem besitzt er das Begnadigungsrecht und vertritt Hessen nach außen.
Nach der Wahl durch den hessischen Landtag hat der Ministerpräsident im Landtag folgenden Eid abzulegen:
- „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt unparteiisch und nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde.“
Der Ministerpräsident und die Minister können jederzeit zurücktreten. Beim Tod des Ministerpräsidenten muss die gesamte Landesregierung zurücktreten. Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen aussprechen. Ein solcher Antrag muss von einem Sechstel der Abgeordneten gestellt und in einer namentlichen Abstimmung von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Abgeordneten befürwortet werden. Kommt ein ungünstiger Beschluss zu Stande, so muss der Ministerpräsident zurücktreten.
Inhaltsverzeichnis
Ministerpräsidenten Hessens
Die beiden ersten Ministerpräsidenten nach Kriegsende, Ludwig Bergsträsser (SPD) und Karl Geiler (parteilos), waren nicht gewählt, sondern von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzt worden. Die erste Landtagswahl nach dem Krieg fand am 1. Dezember 1946 statt.
Ministerpräsident Kabinett Beteiligte Parteien Amtszeit Karl Geiler Geiler SPD, CDU, KPD, Parteilose 1945–46 Christian Stock Stock SPD, CDU 1946–50 Georg August Zinn Zinn I SPD 1950–54 Georg August Zinn Zinn II SPD, GB/BHE 1954–58 Georg August Zinn Zinn III SPD, GB/BHE 1958–62 Georg August Zinn Zinn IV SPD, GDP 1962–66 Georg August Zinn Zinn V SPD 1966–69 Albert Osswald Osswald I SPD 1969–70 Albert Osswald Osswald II SPD, FDP 1970–74 Albert Osswald Osswald III SPD, FDP 1974–76 Holger Börner Börner I SPD, FDP 1976–78 Holger Börner Börner II SPD, FDP 1978–84 Holger Börner Börner III SPD, Grüne 1984–87 Walter Wallmann Wallmann CDU, FDP 1987–91 Hans Eichel Eichel I SPD, Grüne 1991–95 Hans Eichel Eichel II SPD, Grüne 1995–99 Roland Koch Koch I CDU, FDP 1999–2003 Roland Koch Koch II CDU 2003–2009 Roland Koch Koch III CDU, FDP 2009–2010 Volker Bouffier Bouffier CDU, FDP ab 2010 Dienstvilla
Die Villa von Schertel in der Rosselstraße 19 in Wiesbaden ist die denkmalgeschützte Dienstvilla des Hessischen Ministerpräsidenten. Die Villa wird zu repräsentativen Zwecken genutzt. Die Privatwohnung im Obergeschoss wurde letztmals durch Hans Eichel genutzt.
Siehe auch
- Geschichte Hessens
- Hessischer Landtag #Wahlergebnisse
- Liste der Ministerpräsidenten der deutschen Länder
Weblinks
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