- Josef Wintrich
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Josef Marquard Wintrich (* 15. Februar 1891 in München; † 19. Oktober 1958 in Ebersberg) war Präsident des Bundesverfassungsgerichts von 1954 bis 1958.
Inhaltsverzeichnis
Biografie
Ausbildung und Beruf (1910 bis 1953)
Josef Wintrich wurde 1891 in München als Sohn eines Postassistenten geboren. Nach dem Besuch des Luitpold-Gymnasiums studierte er von 1910 bis 1915 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Außerdem hörte er Vorlesungen zur Geschichte, Philosophie und Volkswirtschaft. 1915 bestand er das Referendarexamen. Wintrich, der wegen des Verlustes einer Hand nicht am Ersten Weltkrieg teilnehmen konnte, wurde 1918 Assessor und arbeitete in den folgenden Jahren in einer Anwaltskanzlei. 1921 wurde Wintrich mit der Arbeit Untersuchungen zum Problem des Amts- und Dienstverhältnisses unter besonderer Berücksichtigung des Dienstbefehls promoviert. Josef Wintrich war Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Aenania München und Gründungsmitglied der K.D.St.V. Trifels München, beide im CV. Im Juli 1921 begann Josef Wintrich seine Laufbahn im Staatsdienst als Assessor am Landgericht München und kam von dort 1923 als 3. Staatsanwalt an das Landgericht München II. Ab Mitte der 1920er Jahre lehrte er nebenberuflich an der Bayerischen Verwaltungsakademie Verwaltungs- und Staatsrecht und übte später eine Dozententätigkeit an der Münchner Universität aus. 1926 wurde Wintrich Amtsrichter und 1930 erhielt er die Stellung des 1. Staatsanwaltes am Landgericht München II.
1933 wurde Wintrich als Oberamtsrichter nach Ebersberg versetzt. 1936 wurde ihm von den Nationalsozialisten die Lehrbefugnis entzogen. Bereits kurz nach Kriegsende, 1947, avancierte Josef Wintrich zum Oberlandesgerichtsrat in München und übernahm 1949 den Vorsitz eines Senates. Als Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof arbeitete er ab 1947 an der Satzung dieses höchsten bayrischen Gerichts mit und wurde 1953 dessen Vizepräsident. Im selben Jahr wurde er zum Oberlandesgerichtspräsidenten von München ernannt.
Am Bundesverfassungsgericht (1953 bis 1958)
Im November 1953 folgte CSU-Mitglied Wintrich seiner Berufung zum Stellvertreter des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe. Josef Wintrich übernahm wesentliche Elemente für sein verfassungsrechtliches Menschenbild aus der katholische Soziallehre. Nach dem Tod seines Vorgängers Hermann Höpker-Aschoff wurde er selbst am 23. März 1954 zum Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts ernannt.
Im Juli 1956 wurde ihm eine Honorarprofessur für Verfassungsgerichtsbarkeit an der Universität München übertragen und Ende Januar 1958 übernahm Wintrich das Amt eines Leiters der Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie München, an deren Wiederaufbau er Ende der 1940er Jahre mitgewirkt hatte. Am 19. Oktober 1958 starb er überraschend an einem Herzinfarkt. Er wurde auf dem Friedhof in Ebersberg beigesetzt. Zum Nachfolger wurde am 13. November 1958 der baden-württembergische Ministerpräsident Gebhard Müller berufen.
Am 18. Juli 1981 wurde die seit 1965 bestehende Realschule in der oberbayrischen Kreisstadt Ebersberg in Dr.-Wintrich-Schule umbenannt.
Historische Bedeutung
An der Biografie des zweiten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts scheiden sich bis zum heutigen Tag die Geister. Aus konservativer Sicht wurde oft betont, Wintrich sei 1933 von den Nazis in seine Heimatstadt „abgeschoben“ worden, weil er sich auf missliebige Weise für die zahlreichen Todesfälle im KZ Dachau interessiert hätte. Außerdem wurde der Entzug seiner universitären Lehrbefugnis als Beweis einer NS-fernen Gesinnung ins Treffen geführt. Linke Kritiker warfen Wintrich hingegen schon in den 1950er Jahren vor, er sei ein von den Nationalsozialisten geschätzter und dekorierter Jurist gewesen.
Das KPD-Verbot
Die herausragendste Entscheidung seiner Amtszeit ist das - bis heute staats- und verfassungsrechtlich umstrittene - KPD-Verbot vom 17. August 1956 (Aktenzeichen 1 BvB 2/51). 1955 hatte Wintrich zur Vorbereitung des Urteils an der Universität Salzburg bei dem Jesuiten und Philosophiedozenten Gustav Wetter (* 4. Mai 1911 in Mödling; 5. November 1991 in Rom) ein Kolleg über Die Weltmacht des dialektischen Materialismus gehört, „um sein Wissen von den geistigen Grundlagen der KPD zu vertiefen“ [1]. Schon in den 1950er Jahren wurde Bundeskanzler Konrad Adenauer vorgeworfen, durch das von ihm 1951 und 1952 betriebene Verbot der nationalsozialistischen SRP ein Argument für das eigentlich beabsichtigte KPD-Verbot vorzuschieben. Adenauer wurde außerdem vorgehalten, massiven Druck auf das Bundesverfassungsgericht auszuüben. Die Ernennung des rechtskonservativen Juristen Wintrich als Nachfolger des liberalen Höpker-Aschoff, der einem KPD-Verbot kritisch gegenübergestanden hatte, wurde von der zeitgenössischen linksliberalen Presse als politischer Trick der zweiten Regierung Adenauer aufgefasst. Bei diesem „druckvollen Trick“ ließ sich Adenauer jedoch Zeit. „Als im November 1954 das Verbotsverfahren gegen die KPD im dritten Jahr vor sich hindümpelte, suchte Josef Wintrich, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Konrad Adenauer auf, um beim Bundeskanzler zu klären, ob die Bundesregierung an ihrem Antrag festhalten wolle.“ [2] Sie wollte.
Literatur
- Abschied vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Josef Marquard Wintrich gest. 10.10.1958 und vom Richter des Bundesverfassungsgerichts Franz Wessel gest. 10.9.1958. - Karlsruhe : Bundesverfassungsgericht, 1958. - 31 S. - (Maschinenschr. vervielf.)
- Ansprachen zur Amtseinführung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Josef Wintrich am 9. Juni 1954. - Karlsruhe : C.F. Müller, 1954. - 32 S.
- Habbel, Josef: Josef Wintrich und der Geist des "Zwiebelturm". - in: Der Zwiebelturm, Bd. 14 (1959), 5, S. 107
- Fraja, Teta: Josef Marquart Wintrich als Zeichner seiner Heimat. - in: Der Zwiebelturm, Bd. 14 (1959), 5, S. 103 - 106
- Geiger, Willi: Unser Porträt - Dr. Josef Wintrich. - in: Erziehung und Beruf, Bd. 9 (1960), 11, S. 419 - 420. - ISSN 0174-8947
- Goppel, Alfons: Zum Gedenken an Josef Wintrich. - in: Juristenzeitung, Bd. 14 (1959), 5/6, S. 186 - 188. - ISSN 0022-6882
- Heuss, Theodor: Abschied von Dr. Wintrich : Gedenkrede des Bundespräsidenten bei der Gedenkfeier für den verstorbenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Josef Wintrich am 6. Nov. 1958 im Bundeshaus in Bonn. - in: Deutsche Richterzeitung, Bd. 36 (1958), 12, S. 329
- Katz, Rudolf: Das Recht und die politische Gewalt : Gedenkrede bei der Trauerfeier für den verstorbenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Josef Wintrich und den verstorbenen Bundesverfassungsrichter Franz Wessel am 24.10.1958. - in: Die Gegenwart <Frankfurt, Main>, Bd. 13 (1958), 22, S. 693 - 694
- Lang, Hugo: Nachruf auf Prof. Dr. Josef Marquart Wintrich. - in: Der Zwiebelturm, Bd. 14 (1959), 5, S. 102 - 103
- Maunz, Theodor: Ringen um ein wertgebundenes Recht : der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Josef Marquard Wintrich. - in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Bd. 33 (1984), S. 167 - 174
- Menschen und Politik : Nachruf auf Präsident Dr. Josef Wintrich. - in: Politische Studien <München>, Bd. 9 (1958), 103, S. 764 - 765
- Nachrufe für Josef Wintrich. - in: Korrespondenzblatt AH-Verbandes und der Aktivitas der KDStV Aenania München, (1959), 19, S. 29 - 40
- Wintrich, Josef: Schutz der Grundrechte durch Verfassungsbeschwerde und Popularklage : Vortrag gehalten am 16. Januar 1950 vor der Gesellschaft für bürgerliche Freiheiten Sitz München. - Regensburg : Habbel, 1950. - 22 S. - (Die Diskussion ; 9)
- Wintrich, Josef: Zur Problematik der Grundrechte. - Köln : Westdt. Verl., 1957. - 54 S. - (Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen: Veröffentlichungen : Reihe 1: Geisteswissenschaften ; 71)
Weblinks
- Literatur von und über Josef Wintrich im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Informationen auf der Homepage der Realschule Ebersberg (Dr.-Wintrich-Schule)
- Gerhard E. Gründler: Die Sache mit dem Parteiverbot
Quellen
- ↑ Internationales Biographisches Archiv, 51/1958 vom 8. Dezember 1958 (Munzinger-Archiv)
- ↑ Claus Leggewie, Horst Meier: Außer Spesen nichts gewesen, taz vom 12. Februar 2002, S. 12
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