Gebhard Müller

Gebhard Müller

Gebhard Müller (* 17. April 1900 in Füramoos, Oberamt Waldsee; † 7. August 1990 in Stuttgart) war deutscher Politiker der CDU, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern, Ministerpräsident von Baden-Württemberg und anschließend als Jurist 1959 bis 1971 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Inhaltsverzeichnis

Jugendzeit und Ausbildung

Geburtshaus Müllers in Füramoos

Gebhard Müller wurde als fünftes Kind einer oberschwäbischen Lehrerfamilie geboren und wuchs erst an seinem Geburtsort Füramoos, ab 1906 am neuen Wirkungsort des Vaters in Ludwigsburg auf. Er besuchte die katholische Volksschule und später das humanistische Gymnasium in Ludwigsburg. Im letzten Jahr des Ersten Weltkriegs wurde er zum Militär einberufen und war in der Ludwigsburger Feuerseekaserne bei der 3. Ersatzbatterie des Feldartillerieregiments 29 stationiert, ohne ins Feld ausrücken zu müssen. Ab 1919 studierte Müller zuerst katholische Theologie, Geschichte und Philosophie an der Eberhard Karls Universität in Tübingen, wechselte allerdings zu Rechtswissenschaft und Staatswissenschaft und promovierte darin. In Tübingen wurde er Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.St.V. Alamannia, in Berlin, wo er 1923 studierte, bei der Verbindung K.St.V. Askania-Burgundia im KV. Später wurde er noch Ehrenphilister der Verbindungen des KV Ripuaria-Heidelberg und Laetitia-Karlsruhe.

Sein Referendariat absolvierte Müller beim Amtsgericht Ludwigsburg, beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, beim Oberamt Ludwigsburg und in einer Rechtsanwaltskanzlei. Nach seiner Promotion war er ab Juni 1929 zunächst stellvertretender Amtsrichter in Stuttgart und Tübingen, bevor er zum 1. September 1930 im Rahmen einer Beurlaubung auf Zeit vom Staatsdienst als Steuerreferent in die Verwaltung der Diözese Rottenburg wechselte. Bis 1933 gehörte er wie bereits sein Vater der Zentrumspartei an und war deren Orts- und Bezirksvorsitzender in Rottenburg am Neckar.

Zeit des Nationalsozialismus

Im Frühjahr 1933 entschied er sich nach dem Ende seiner Beurlaubung für die Rückkehr in den Staatsdienst und war stellvertretender Amtsrichter in Göppingen und Waiblingen. Ab 1934 war er Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Göppingen. Er gehörte dem BNSDJ und der NSV an und war förderndes Mitglied der SS. Trotz seiner staatlichen Ämter während der NS-Zeit und seiner Zugehörigkeit zu NS-Organisationen wird ihm strenge Rechtlichkeit[1] bescheinigt. Er hat bei der Volksabstimmung über den Anschluss Österreichs mit Nein gestimmt und anschließende Nachforschungen der Gestapo niedergeschlagen. Bei der Reichspogromnacht 1938 erstattete er Anzeige gegen einen Landrat, der den Einsatz der Feuerwehr gegen den Brand der Göppinger Synagoge ablehnte und wurde daraufhin als Landgerichtsrat an das Landgericht Stuttgart versetzt.

Kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde Gebhard Müller zur Wehrmacht eingezogen und nahm als Schreiber am Frankreichfeldzug teil. Nach seiner Rückkehr heiratete er Marianne Lutz, mit der er drei Söhne hatte. 1944 wurde er nochmals zur Wehrmacht eingezogen, wo er als Unteroffizier der Flak-Ersatz-Abteilung 45 in Rottweil stationiert und im Frühjahr 1945 in der Nähe von Berlin im Einsatz war. Im Mai 1945 geriet er nahe der bayerisch-österreichischen Grenze in Kriegsgefangenschaft, kam aber nach wenigen Tagen aufgrund seiner Bekanntschaft mit dem hingerichteten Zentrumspolitiker und Widerstandskämpfer Eugen Bolz wieder frei.

Staatspräsident, Ministerpräsident, Bundesverfassungsgericht

Von den Besatzungsmächten wurde er als Oberstaatsanwalt und schließlich als Ministerialdirektor des Justizministeriums eingesetzt. 1947 wurde er in Biberach an der Riß zum Landesvorsitzenden der CDU Württemberg-Hohenzollern gewählt, kurz darauf als Vertreter des Wahlkreises Tübingen zum Mitglied des Landtages, dem er bis 1952 angehörte.

Am 13. August 1948 wurde er als Nachfolger des verstorbenen Lorenz Bock zum Staatspräsidenten des Landes Württemberg-Hohenzollern gewählt. Regierungssitz war Tübingen. Dieses Amt hatte er bis 1952 inne, als Württemberg-Hohenzollern im größeren Bundesland Baden-Württemberg aufging. Namentlich im Demontagestreit von 1948/49 mit den Franzosen, der bis zum Frühjahr 1949 dauerte, machte sich Gebhard Müller einen Namen. Er lehnte während seiner Amtszeit die Begnadigung des 28-jährigen Mörders Richard Schuh ab, dessen Hinrichtung am 18. Februar 1949 in der JVA Tübingen die letzte durch ein westdeutsches Gericht angeordnete Hinrichtung war.

Im Kampf um das neue Bundesland Baden-Württemberg, zunächst Südweststaat genannt, war Müller 1950/51 in vorderster Front ein entschiedener Vorkämpfer für das neue Land im Bündnis mit dem Stuttgarter Ministerpräsidenten Reinhold Maier (FDP/DVP) und dem Bundestagsabgeordneten Kurt Georg Kiesinger.

Am 25. April 1952 wurde jedoch nicht Gebhard Müller als Vorsitzender der stärksten Landtagsfraktion Ministerpräsident des neuen Bundeslandes, sondern Reinhold Maier (FDP/DVP), der eine Koalition aus SPD, FDP/DVP und der Flüchtlingspartei BHE gegen die CDU geschmiedet hatte. Die offizielle Begründung lautete, die CDU sei nicht geschlossen für den Südweststaat eingetreten.

Nach dem Wahlsieg der CDU bei der Bundestagswahl 1953, bei der Müller in den Bundestag gewählt wurde, wurde er am 30. September 1953 zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt und legte deshalb bereits am 11. November 1953 sein frisch erlangtes Bundestagsmandat nieder. Er stand bis 1958 einer übergroßen Koalition aus CDU, SPD, FDP/DVP und BHE vor. 1956 fiel mit der KPD die einzige Oppositionspartei aus dem Landtag, so dass Müller nun eine Allparteienkoalition führte.

In seiner Amtszeit als Ministerpräsident fiel die Aussetzung des Verfahrens gegen den einzigen wegen der Durchführung der Euthanasiemaßnahmen im 3. Reich zu lebenslanger Strafe verurteilten Medizinalbeamten Ludwig Sprauer. In einem Schreiben an das Justizministerium vom 23. Juli 1954 schreibt Müller: "Der noch nicht verbüßte Teil der umgewandelten Gefängnisstrafe bleibt weiterhin gemäß der Verfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 24. Februar / 14. April 1951 ausgesetzt." Müller bewilligte darüber hinaus Sprauer auch noch eine monatliche Unterhaltszahlung von 450,00 DM. Neben Sprauer bewilligte Müller auch dem zu lebenslänglich und zusätzlich 10 Jahren Zuchthaus verurteilten, aber bereits Anfang 1951 aus der Haft entlassene Psychiater Arthur Schreck ab 1954 einen monatlichen Unterhalt von 450 DM.

Am 9. Dezember 1958 trat Gebhard Müller als Ministerpräsident zurück, nachdem er am 13. November zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts berufen wurde. Dieses Amt trat er am 13. Februar 1959 an, 1971 ging er in den Ruhestand. Bereits am 1. Januar 1959 hatte er sein Landtagsmandat niedergelegt, das er seit 1952 für den Wahlkreis Tübingen innehatte. Sein Nachfolger wurde Jakob Krauss. Während seiner politischen Tätigkeit in Baden-Württemberg war er von 1949 bis 1952 und von 1953 bis 1958 auch Vertreter des Landes im Deutschen Bundesrat.

1990 starb Gebhard Müller im Alter von 90 Jahren und wurde auf dem Waldfriedhof Stuttgart beerdigt.

Ehrungen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Raberg: Lebensgeschichte Gebhard Müllers, vgl. Literatur

Literatur

  • Gerhard Taddey (Hrsg.): Gebhard Müller - Ein Leben für das Recht und die Politik. Symposium anläßlich seines 100. Geburtstages. Kohlhammer, Stuttgart 2000. (Veröffentlichung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B. Forschungen, Band 148)
  • Udo Rauch und Antje Zacharias (Hrsg.): Sieben Jahre Landeshauptstadt. 1945–1952 Tübingen und Württemberg-Hohenzollern. Tübingen 2002
  • Frank Raberg: Lebensgeschichte Gebhard Müllers. In: Nachlaß Gebhard Müller. Inventar des Bestands Q 1/35 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band 54, Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 2000

Weblinks


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