- Kizoku-in
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Das Sangiin (jap. 参議院, wörtlich: „Haus der Räte“) ist eine der zwei Kammern des Kokkai und wird auch als Oberhaus, vereinzelt auch als Senat bezeichnet. Es ist dem Shūgiin untergeordnet. Der Ministerpräsident wird vom Shūgiin bestimmt, in der Gesetzgebung hat ebenfalls das Shūgiin ein Übergewicht (vgl. Politisches System Japans).
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Nach der Meiji-Verfassung von 1889 wurde Japan nach preußischem Muster konstitutionalisiert und ein Parlament eingerichtet. Das Oberhaus wurde als Kizokuin (貴族院, Herrenhaus) bezeichnet und es durften ihm wie im Vereinigten Königreich nur Mitglieder des Adels (Kazoku) angehören. In der Verfassung von 1947 wurde das Kizokuin abgeschafft und durch das gewählte Sangiin ersetzt.
Zusammensetzung und Wahl
Das Sangiin wird alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt, die Amtszeit der Abgeordneten liegt bei sechs Jahren. Nach Reformen im Jahr 2000 sitzen im Sangiin 242 Abgeordnete. Bei Sangiin-Wahlen werden 73 Abgeordnete direkt gewählt, wobei die 47 Präfekturen als Wahlkreise dienen; es werden in jedem Wahlkreis zwischen eins und fünf Abgeordnete durch einfache nicht-übertragbare Stimme gewählt. Die übrigen 48 werden auf nationaler Ebene durch Verhältniswahl bestimmt. Seit der Wahl von 2001 haben die Wähler die Möglichkeit, durch die zusätzliche Angabe eines einzelnen Kandidaten Einfluss darauf zu nehmen, wer über die Parteilisten gewählt wird. Bis 1980 stand an der Stelle der Verhältniswahl ein das gesamte Land umfassender Wahlkreis, in dem ebenfalls Kandidaten und nicht Parteilisten gewählt wurden.
Die Anzahl der direkt gewählten Abgeordneten aus den Präfekturen, von denen pro Wahl die Hälfte gewählt wird, ist wie folgt (Wegen einer 2007 begonnenen Umstellung der Anzahl der Abgeordneten einiger Präfekturen, weisen einige bis zur Sangiin-Wahl 2010 eine ungerade Zahl von Abgeordneten auf.):
Präfekturen Mandate Tokio 9 (ab 2010: 10) Aichi, Kanagawa, Ōsaka, Saitama 6 Chiba 5 (ab 2010: 6) Fukuoka, Fukushima, Gifu, Hiroshima, Hokkaidō, Hyōgo, Ibaraki, Kyōto, Miyagi, Nagano, Niigata, Shizuoka 4 Tochigi, Gunma 3 (ab 2010: 2) alle übrigen Präfekturen 2 Wählbar sind japanische Staatsbürger über 30 Jahren, die nicht für Wahlvergehen, Korruption oder schwere Straftaten verurteilt sind. In Wahlkreisen antretende Kandidaten müssen bei Registrierung 3.000.000 Yen hinterlegen, die zurückerstattet werden, wenn sie mindestens ein Achtel der gültigen stimmen erhalten.
Um eine Verhältniswahlliste aufstellen zu können, muss eine Partei entweder bereits über fünf Abgeordnete im Kokkai verfügen oder in den letzten Wahlen mindestens zwei Prozent der Stimmen (Verhältniswahl oder Wahlkreise) erhalten haben. Parteien müssen pro Listenkandidat eine Summe von 6.000.000 Yen hinterlegen, eine Rückerstattung erfolgt, wenn insgesamt halbsoviele Kandidaten der Partei gewählt werden wie Listenplätze vorhanden sind.
Derzeitiger Präsident des Sangiin ist Satsuki Eda (DPJ). Seine Stellvertreterin ist Akiko Santō (LDP).
Kompetenzen
In der Gesetzgebung ist das Sangiin dem Shūgiin untergeordnet, das ein Gesetz im Konfliktfall mit einer Zweidrittelmehrheit durchsetzen kann. Bei der Wahl des Premierministers, bei internationalen Verträgen und beim Haushalt ist das Votum des Shūgiin ausschlaggebend; findet über einen im Shūgiin verabschiedeten internationalen Vertrag oder den Haushalt im Sangiin innerhalb von 30 Tagen keine Abstimmung statt, so gilt er als angenommen. Lediglich bei bestimmten Personalnominierungen ist die Zustimmung beider Häuser zwingend erforderlich. Die Initiierung von Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen muss in beiden Kammern mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Das Sangiin kann gegen den Premierminister oder einzelne Minister einen Misstrauensantrag (問責決議, monseki ketsugi) verabschieden, der allerdings nicht bindend ist. Dies geschah bisher zweimal, 1998 gegen den Leiter der Verteidigungsbehörde Fukushirō Nukaga und 2008 gegen Premierminister Yasuo Fukuda.
Institutionelle Reform
Da das Sangiin in allen entscheidenden Fragen dem Shūgiin untergeordnet ist, gibt es bereits seit seiner Errichtung eine Debatte über Reform oder Abschaffung des Sangiin. Befürworter eines föderalen Elements im politischen System Japans plädieren für eine Umwandlung in eine Regionalkammer, die die Präfekturen oder Regionen repräsentiert. Bisher blieb der Status quo unangetastet, lediglich die im Vergleich zum Shūgiin größere Ungleichheit der Wahl – im Extremfall 1992 hatten die Wähler in Tottori ein 6,5-faches Stimmgewicht gegenüber denen in Kanagawa – wurde wiederholt vom Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig befunden und durch Wahlkreisreformen korrigiert.
Nach dem erstmaligen Verlust der Regierungsmehrheit bei der Sangiin-Wahl 1989 hatte das politische Gewicht des Sangiin zunächst zugenommen, da die Regierungsparteien in der Regel versuchten, einen Konsens zwischen beiden Kammern herzustellen. Erst 2008 griff die Regierung zum Mittel der Zweidrittelmehrheit im Shūgiin, um eine Oppositionsmehrheit im Sangiin zu überstimmen, wodurch diese Konsensbildung umgangen wird und das institutionelle Kräfteungleichgewicht wieder zum Tragen kommt: Im Konfliktfall kann das Sangiin ein Gesetz zwar verzögern, aber nicht verhindern.
Aktuelle Zusammensetzung
Nach der letzten Sangiin-Wahl am 29. Juli 2007 setzte sich das Sangiin wie folgt zusammen:
Partei Abgeordnete Stimmenanteil (Wahlkreise) Stimmenanteil (Verhältniswahl) 2007 gewählt Liberaldemokratische Partei 83 31,35 % 28,08 % 37 Kōmeitō 20 5,96 % 13,18 % 9 Demokratische Partei 109 40,45 % 39,48 % 60 Kommunistische Partei Japans 7 8,70 % 7,48 % 3 Sozialdemokratische Partei 5 2,28 % 4,47 % 2 Neue Volkspartei 4 1,87 % 2,15 % 2 Neue Partei Japan 1 - 3,01 % 1 Sonstige 1 0,80 % 2,15 % 0 Unabhängige 13 8,59 % - 7 Summe 242 100 % 100 % 121 Die Parlamentsfraktionen, bei denen sich einige Unabhängige den Parteien anschließen, haben (Stand: 11. Januar 2009) folgende Stärken:
Fraktion Abgeordnete Liberaldemokratische Partei 82 Kōmeitō 21 Demokratische Partei/Shinryokufūkai/Neue Volkspartei/Neue Partei Japan 118 Kommunistische Partei Japans 7 Sozialdemokratische Partei/„Allianz zum Schutz der Verfassung“ 5 „Reformklub“ 5 Unabhängige (einschließlich Präsident und Stellvertreter) 5 Summe 242 Siehe auch
Weblinks
- Offizielle Website (Japanisch)
- Offizielle Website (Englisch)
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