Kriegsgefangene

Kriegsgefangene
Zug deutscher Kriegsgefangener durch die Ruinen der Stadt Aachen – Oktober 1944

Ein Kriegsgefangener ist ein Kombattant (im Allgemeinen ein Soldat) oder ein bestimmter Nichtkombattant, der von einer gegnerischen Streitmacht während eines bewaffneten Konfliktes gefangengenommen wird.

Inhaltsverzeichnis

Heutiges Völkerrecht

Wortgebrauch

Kriegsgefangene werden zum Beispiel im englischsprachigen Raum mit dem Signal POW für „Prisoner of war“, im russischsprachigen Raum mit ВП für „военнопленный“ (= WP - wojennoplennij) auf der Bekleidung gekennzeichnet. Im juristischen und im diplomatischen Sprachgebrauch ist der Begriff Hors de combat (französisch für „kampfunfähig“ oder „außer Gefecht gesetzt“) üblich, der neben Kriegsgefangenen auch verwundete Soldaten umfasst.

Definition

Für die Behandlung von Kriegsgefangenen gelten die völkerrechtlichen Regelungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Artikel 4 bis 20) und das III. Genfer Abkommen von 1949 (eine der vier Genfer Konventionen). Um als Kriegsgefangener zu gelten, muss die betroffene Person laut den Genfer Konventionen ein offizieller Beteiligter an einem Konflikt sein oder Mitglied einer militärischen Befehlsstruktur und als solches erkennbar sein. Dazu zählen auch Personen, die keine Militärpersonen, aber für die Streitkräfte tätig sind (siehe auch Militärdienstleister). Polizei und paramilitärische Organisationen werden in den meisten Fällen nicht als Beteiligte gewertet, falls dies allerdings von dem betroffenen Staat gewünscht wird, muss er dies dem Kriegsgegner mitteilen.

Wichtig für Annahme des Kriegsgefangenenstatus ist das Tragen einer Uniform oder von Erkennungszeichen, welche die Person als Beteiligten zu erkennen geben. Wenn Beteiligte nicht unterscheidbar von Zivilisten sind, ihre Waffen verdeckt oder feindliche Uniformen tragen, verlieren sie diesen Status. Der Kriegsgefangenenstatus wird auch auf Rebellen angewandt, die in Uniformen und mit offen getragenen Waffen kämpfen sowie in Befehlsstrukturen eingebunden sind. Für Bombenleger und Mitglieder internationaler sowie nationaler Terrororganisationen wird der Kriegsgefangenenstatus nicht angewandt.[1]

Auch alle übrigen Personen, die kriegerische Handlungen vorgenommen haben, sind im Zweifelsfalle so lange als Kriegsgefangene zu behandeln, bis durch zuständige Gerichte über ihren Status entschieden ist. Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt des Gewahrsamstaates. Sie unterstehen nicht den Personen und Truppenteilen, die sie gefangen genommen haben. Einzelpersonen dürfen nicht über Kriegsgefangene entscheiden, auch dann nicht, wenn diese offensichtlich gegen die Regeln der Kriegsführung verstoßen haben.

Sanitätspersonal, auch wenn zur Selbstverteidigung eine Handfeuerwaffe führend, sowie religiöses Personal zählt nicht zu den Kombattanten. Sie werden daher formal auch in Gefangenschaft keine Kriegsgefangenen, genießen aber den gleichen Schutz. Sie dürfen ihre Tätigkeit weiter ausüben und sind in dieser zu unterstützen. Sanitäter dürfen nur so lange vom Gewahrsamsstaat zurückgehalten werden, wie sie zur Versorgung ihrer verwundeten Landsleute benötigt werden.

Ein Spion, der heimlich und ohne Teilnahme an Kriegshandlungen im Gebiet des Kriegsgegners Informationen beschafft hat und in den Herrschaftsbereich seiner Kriegspartei zurückgekehrt ist, darf nach seiner Gefangennahme nicht bestraft werden und hat Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangener.[2]

Rechte und Pflichten Kriegsgefangener

POW/MIA-Flagge zur Erinnerung an amerikanische Kriegsgefangene

Kriegsgefangene sind keine Strafgefangenen, sondern Sicherungsgefangene, die dem Gewahrsamsstaat als Staatsgefangene unterstehen. Der Gewahrsamstaat ist für die Behandlung verantwortlich, unmenschliche und entwürdigende Behandlung sowie Repressalien sind verboten.

Kombattanten, die die Waffen strecken, wehrlos oder sonst kampf- bzw. verteidigungsunfähig sind oder sich ergeben, dürfen nicht bekämpft werden. Sie dürfen entwaffnet und gefangengenommen werden.

Kriegsgefangene sind baldmöglichst außer Gefahr zu bringen. Soweit sie aufgrund der Kampfbedingungen nicht weggeschafft werden können, sind sie freizulassen. Dabei sind die praktisch möglichen Maßnahmen für ihre Sicherheit zu treffen.

Der Kriegsgefangene ist nur verpflichtet, Name, Vornamen, Geburtsdatum, Dienstgrad und Personenkennziffer zu nennen. Militärische Ausrüstung und Waffen sind ihm abzunehmen. Persönliche Gegenstände einschließlich Helm, ABC-Schutzausrüstung, Verpflegung, Bekleidung, Dienstgrad- und Nationalitätskennzeichen sowie Auszeichnungen darf er behalten. Nur auf Offiziersbefehl dürfen ihm Geld und Wertgegenstände gegen Quittung abgenommen werden; sie sind ihm bei Entlassung zurückzugeben.

Heuernte der Gefangenen, 1915

Mannschaftsdienstgrade kann der Gewahrsamsstaat zu nichtmilitärischen Arbeiten heranziehen. Offiziere dürfen nicht zu Arbeiten herangezogen, sondern müssen bevorzugt behandelt werden. Dabei unterscheidet das Abkommen selbst nur Mannschaften und Offiziere; Unteroffiziere unter einem gewissen Rang (Fähnrich, entsprechend den deutschen Rängen Feldwebel und Bootsmann) gelten als Mannschaften. Gesundheitsschädliche Arbeiten oder besonders gefährliche Arbeiten dürfen nur an Freiwillige vergeben werden.

Soweit der flüchtende Kriegsgefangene (auch im Wiederholungsfall) keine Gewalt gegen Personen anwendet, dürfen Fluchtversuche nur disziplinarisch geahndet werden.

Die Verletzung dieser Rechte kommt in beinahe jedem Krieg vor und provoziert bei der Gegenseite meist ähnliche Übergriffe. Besonders schwere Rechtsbrüche, die nicht selten eine größere Anzahl gegnerischer Armeeangehöriger betreffen, können als Kriegsverbrechen gewertet werden.

Missachtung der Rechte von Kriegsgefangenen

Die meisten kriegsführenden Parteien halten sich in vielen Punkten nicht an die Genfer Konventionen zur Behandlung von Kriegsgefangenen. So werden neben oftmaliger Missachtung der Genfer Dokumente während eines Krieges oder eines Konflikts nach der Beendigung der Auseinandersetzung viele dieser Soldaten oft als „Kriegsbeute Mensch“ zurückbehalten. Sie werden dabei als Pfand in z. B. teils geheimen Verhandlungen eingesetzt, um den gegnerischen Parteien Zugeständnisse oder Zahlungen abzuringen.

Geschichte

Der Sieger in einer Schlacht verfügte nach Gutdünken über das Leben und den Besitz derer, die ihm ausgeliefert waren. Es gab keine Trennung zwischen Kombattanten und Zivilbevölkerung. Das Schicksal der Besiegten reichte von der Niedermachung auf dem Schlachtfeld über Verstümmelung bis zur Verschleppung oder dem Zwang zur Heeresfolge, aber auch die einfache Freilassung blieb möglich. Ein weitverbreitetes Schicksal war die Versklavung. Bereits zu Beginn der schriftlichen Überlieferung wird von Kriegen berichtet, die eben zum Zweck der Sklavenbeschaffung geführt wurden. Assyrische Quellen aus der Zeit Hammurabis berichten vom Freikaufen versklavter Kriegsgefangener.[3]

Europäische Entwicklung bis 1907

Auch im antiken Griechenland hatten Kriegsgefangene keinen besonderen Rechtsstatus. Die allgemeine Rechtsauffassung war, das der Stärkere über den Schwächeren herrschen dürfe und solle. Das normale Verfahren war der Verkauf oder die Auslösung der gefangenen gegnerischen Krieger. Thukydides berichtet an mehreren Stellen über Kriegsgefangene im Peloponnesischen Krieg. 421 v. Chr. boten die Spartaner den Frieden auf Vorkriegsbasis an um die 120 Vollbürger zurück zu erhalten, welche sich in der Schlacht von Sphakteria ergeben hatten. Die Überlebenden der Sizilischen Expedition wurden 413 v. Chr. in die Steinbrüche von Syrakus gesperrt, wo sie elend zugrunde gingen. Nach der Schlacht bei Aigospotamoi wurden etwa 3000 Gefangene gemacht. Lysandros ließ nach einem Strafgericht alle athenischen Vollbürger hinrichten, weil sie "den Anfang mit ungesetzlichen Handlungen unter den Hellenen gemacht hatten." [4]

In der römischen Kultur wurde ähnlich verfahren. Die "Kriegsbeute Mensch" war ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Auf den Triumphzügen der siegreichen Feldherren bildeten die zur Schau gestellten Kriegsgefangenen ein wesentliches Element. In den Bürgerkriegen wurden die Legionäre der unterlegenen Partei oft begnadigt oder in die eigenen Reihen eingegliedert. Andererseits wurden z. B. 71 v. Chr. sämtliche ca. 6000 Gefangene des Spartacus-Aufstandes entlang der Via Appia gekreuzigt.

Eine Änderung des Status der Kriegsgefangenen erfolgte, als das Dritte Laterankonzil im Jahre 1179 den Verkauf von Christen in die Versklavung verbot. Dadurch war es nicht mehr rentabel, viele Gefangene zu machen: Gefangenes Fußvolk wurde auf dem Schlachtfeld niedergemacht oder einfach laufen gelassen. Um das Lösegeld von höhergestellten Kriegsgefangenen bildete sich ein lukratives Gewerbe. Ein berühmtes Beispiel ist die Gefangennahme von Richard Löwenherz 1192.

Zu Zeiten der großen Söldnerheere im ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit wurden oft bereits auf dem Schlachtfeld Gefangene gegenseitig ausgetauscht. Für Offiziere oder Generale gab es dabei bestimmte Quoten im Verhältnis zu Fußsoldaten. Gängige Praxis war es auch, Kriegsgefangene zu entlassen, wenn sie schworen, nicht mehr in den Konflikt einzugreifen.

Die Massenaushebungen zum Kriegsdienst nach der Französischen Revolution führten dazu, dass nunmehr Hunderttausende von Kriegsgefangenen anfielen und versorgt werden mussten. Gleichzeitig setzte sich die Auffassung durch, dass Kriege hauptsächlich Angelegenheiten der Staatswesen seien und den gefangenen Soldaten gewisse Rechte zuständen. Im Deutsch-Französischen Krieg standen den 8000 deutschen mehr als 400.000 französische Kriegsgefangene (meist irreguläre Kombattanten) gegenüber, so dass ein Austausch nicht in Frage kam. Die Probleme bei der Internierung und Versorgung dieser Massen waren ein wesentlicher Auslöser für die Schaffung der Haager Landkriegsordnung.

Die Völkerrechtlichen Gepflogenheiten Europas wurden jedoch in Kolonialkriegen nicht notwendigerweise angewendet. Hier kam es weiterhin zu regelrechten Genoziden seitens der Imperial-Mächte.

Erster Weltkrieg

Österreichisch-Ungarische Kriegsgefangene in Russland
Deutsche Kriegsgefangene in Frankreich

Während des Ersten Weltkrieges ergaben sich etwa acht Millionen Soldaten gegnerischen Streitkräften und befanden sich bei Kriegsende in Kriegsgefangenschaft. Alle beteiligten Nationen am europäischen Kriegsschauplatz hielten sich in der Regel bezüglich des Abschnitts der Kriegsgefangenschaft an das Haager Abkommen. Für gewöhnlich hatten Kriegsgefangene eine größere Überlebenschance als ihre nicht gefangenen Kameraden.[5] Die Masse der Kriegsgefangenen fiel an, wenn größere Verbände die Waffen strecken mussten. Beispiele sind die 95.000 gefangenen russischen Soldaten nach der Schlacht bei Tannenberg (1914) oder die 325.000 Angehörigen der K.u.k Armee nach der Brussilow-Offensive 1916.

Am Ende des Krieges hielt Deutschland 2,5 Millionen Soldaten gefangen, Russland 2,9, Großbritannien, Frankreich und die USA hielten 768.000. Die Zustände in den Kriegsgefangenenlagern während des Krieges waren teilweise viel besser als im Zweiten Weltkrieg. Dies wurde durch die Anstrengungen des Internationalen Roten Kreuzes und Beobachter aus neutralen Staaten erreicht.

In Russland war die Situation in den Kriegsgefangenenlagern, welche häufig in unwirtlichen Umgebungen lagen, jedoch besonders schlecht. Von den etwa 2,2 Millionen Soldaten der Mittelmächte in russischer Gefangenschaft starben etwa 25 %.[6] Berüchtigt sind die großen Fleckfieber-Epidemien in den ersten Kriegswintern oder der Bau der Murmanbahn.

In den Lagern Deutschlands war die Versorgungslage schlecht, was mit der allgemeinen Nahrungsmittelknappheit während des Krieges zusammenhing, allerdings betrug die Sterblichkeit nur 5 %.[7]

Das Osmanische Reich behandelte seine Kriegsgefangenen oft schlecht. Im April 1916 ergaben sich beispielsweise 11.800 britische Soldaten, die meisten davon Inder, in der Schlacht um Kut. 4250 von ihnen verhungerten innerhalb weniger Wochen.[8]

Kriegsgefangene wurden in der Landwirtschaft und Industrie eingesetzt und waren ein wichtiger Wirtschaftsfaktor während des Krieges.

Neben Soldaten wurden während des Ersten Weltkrieges auch in großem Ausmaß Zivilangehörige der Feindstaaten interniert oder in Russland nach Sibirien deportiert.

Zweiter Weltkrieg

Hauptartikel: Kriegsgefangene im Zweiten Weltkrieg

Australische und niederländische Kriegsgefangene in Tarsau, Thailand 1943
Sowjetische Kriegsgefangene im Konzentrationslager Mauthausen.
Auf dem Weg nach Nisnij Postiolok, Kohleskizze, Bruno Bergner, 1948

Nach dem Ausbruch des Zweiten Sino-Japanischen Krieges erteilte Kaiser Hirohito in seiner Direktive vom 5. August 1937 explizit den Befehl, sich bei der Behandlung chinesischer Kriegsgefangener nicht an das Haager Abkommen zu halten.[9] Das Kaiserreich Japan, welches auch nie die Genfer Konvention unterzeichnet hatte, machte in China grundsätzlich kaum Gefangene. Chinesische Soldaten, die versuchten, sich zu ergeben, wurden in der Regel erschossen oder nach der Gefangennahme getötet. Von den Millionen chinesischer Soldaten und Partisanen, die sich gegenüber der Kaiserlich Japanische Armee zu ergeben versuchten, überlebten nur 56 Gefangene den Krieg.[10][11]

Chinesische, amerikanische, niederländische, britische, australische, indische, neuseeländische, und kanadische Kriegsgefangene wurden häufig Opfer von Folter, tödlicher Zwangsarbeit, Todesmärschen und menschlichen Experimenten. Viele der Gefangenen verhungerten und dem Internationalen Roten Kreuz wurde ein Zugang zu den Lagern verweigert.[12] Bekannte Beispiele sind der Death Railway und der Todesmarsch von Bataan. Die Todesrate bei alliierten Kriegsgefangenen lag bei 27,1 %.[13]

Sowjetische Kriegsgefangene wurden vom Deutschen Reich äußerst schlecht behandelt. Sie litten unter Hunger, Kälte, Zwangsarbeit und Misshandlungen. Gestapo-Kommandos durchsuchten die Reihen der Gefangenen nach Juden, staatlichen Offiziellen und anderen „untragbaren“ oder „gefährlichen“ Individuen sowie Sowjetkommissaren, welche den Kommissarbefehl überlebt hatten, und brachten sie in Vernichtungslager, wo sie in der Regel sofort getötet wurden.[14] Insgesamt starben zwischen 140.000 und 500.000 sowjetische Kriegsgefangene in Konzentrationslagern, die meisten davon wurden erschossen oder vergast.[15] Von den 5,7 Millionen sowjetischen Soldaten, welche sich in deutscher Gefangenschaft befanden, überlebten 3,3 Millionen den Krieg nicht, was 57 % entspricht. 500.000 sowjetische Gefangene wurden von der Roten Armee noch während des Krieges befreit. 930.000 wurden nach dem Krieg aus Lagern befreit. Zahlreiche sowjetische Friedhöfe in Deutschland dokumentieren die hohe Zahl der in Deutschland umgekommenen sowjetischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter.[16]

Die Behandlung west-alliierter Kriegsgefangener war in der Regel gut und man hielt sich dabei an die Genfer Konvention. Von den 232.000 US-amerikanischen, britischen, kanadischen und weiteren Soldaten überleben 8348 den Krieg nicht, was 3,5 % entspricht.[17]

Nach der gemeinsamen Besetzung Polens mit Deutschland gerieten 240.000 polnische Soldaten in sowjetische Kriegsgefangenschaft, von denen nur 82.000 den Krieg überlebten, wodurch die Todesrate bei 66 % liegt. 20.000 Kriegsgefangene und Zivilisten wurden beim Massaker von Katyn getötet.[18][19]

Manchen Quellen zufolge nahm die Sowjetunion 3,5 Millionen Soldaten der Achsenmächte (inklusive japanischer Soldaten in der Mandschurei) gefangen, von denen etwa eine Million starben. Ein spezielles Beispiel ist die Schlacht um Stalingrad, in der sich 91.000 deutsche Soldaten ergaben. Nur 5000 überlebten die Gefangenschaft. Bei den italienischen Soldaten, die sich in Kriegsgefangenschaft befanden, war die Sterblichkeit ebenfalls sehr hoch. Von den 54.000 Gefangenen starben 84,5 %.[20][21]

Über 700.000 Kriegsgefangene stellten die USA den Franzosen zur Verfügung. Frankreich zwang etwa 50.000 zur hochriskanten Zwangsarbeit als Minenräumer.[22] Im Frühjahr 1946 wurde dem IKRK schließlich erlaubt, Besuche abzuhalten und den Kriegsgefangenen in der amerikanischen Zone begrenzte Mengen an Nahrungsmitteln zukommen zu lassen.[23] Aus westlicher Gefangenschaft kehrten viele ehemalige deutsche Soldaten bereits 1947 und 1948 nach Deutschland zurück. In der Sowjetunion dauerte die Gefangenschaft im Durchschnitt vier bis sieben Jahre. Bundeskanzler Konrad Adenauer erzielte 1955 einen großen politischen Erfolg durch die Herbeiführung der Entlassung der letzten Gefangenen.

Filme

  • Dirk Pohlmann (Regie): Kriegsbeute Mensch - Wie Regierungen ihre Soldaten verraten. Dokumentation, Deutschland, 2006, 89 Min. (auch zur verzögerten oder zweifelhaften Repatriierung von US-POWs und anderer Westalliierter aus deutschen Lagern durch die Rote Armee nach Kriegsende (WK2, Odessa) und zur Situation im Vietnam-Krieg)

Einzelnachweise

  1. Karl Doehring: Völkerrecht. Heidelberg 1999, ISBN 3-8114-5499-4
  2. Artikel 46, Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen von 1949
  3. Reallexikon der Assyriologie, Band 7 Von Erich Ebeling ISBN 978-3110104370
  4. Xenophon: Hellenika
  5. Geo G. Phillimore and Hugh H. L. Bellot, "Treatment of Prisoners of War", Transactions of the Grotius Society, Vol. 5, (1919), pp. 47–64.
  6. "Disobedience and Conspiracy in the German Army, 1918-1945". Robert B. Kane, Peter Loewenberg (2008). McFarland. p.240. ISBN 0786437448
  7. Richard B. Speed, III. Prisoners, Diplomats and the Great War: A Study in the Diplomacy of Captivity. (1990); Ferguson, The Pity of War. (1999) Ch 13; Desmond Morton, Silent Battle: Canadian Prisoners of War in Germany, 1914–1919. 1992.
  8. British National Archives, "The Mesopotamia campaign", at [1];
  9. Akira Fujiwara, Nitchû Sensô ni Okeru Horyo Gyakusatsu, Kikan Sensô Sekinin Kenkyû 9, 1995, p. 22
  10. Tanaka, ibid., Herbert Bix, Hirohito and the Making of Modern Japan, 2001, p. 360
  11. "title=Japanese Atrocities in the Philippines". Public Broadcasting Service (PBS)
  12. Prisoners of the Japanese : POWs of World War II in the Pacific—by Gavin Dawes, ISBN 0-688-14370-9
  13. Yuki Tanaka, Hidden Horrors, 1996, pp. 2, 3.
  14. No Mercy: The German Army's Treatment of Soviet Prisoners of War
  15. The treatment of Soviet POWs: Starvation, disease, and shootings, June 1941 – January 1942 USHMM
  16. Soviet Prisoners of War: Forgotten Nazi Victims of World War II
  17. Michael Burleigh: The Third Reich—A New History, S. 512–13, Hill and Wang, New York (2000), ISBN 978-0-8090-9325-0
  18. Michael Hope—"Polish deportees in the Soviet Union".
  19. "Livre noir du Communisme: crimes, terreur, répression". Stéphane Courtois, Mark Kramer (1999). Harvard University Press. p. 209. ISBN 0-674-07608-7
  20. German POWs and the Art of Survival
  21. German POWs in Allied Hands—World War II
  22. Zwangsarbeit als Minenräumer – „Rudi war total durchlöchert“, in: einestages vom 27. August 2008, Der Spiegel 35/2008.
  23. Staff, ICRC in WW II: German prisoners of war in Allied hands, 2. Februar 2005.

Literatur

  • Roger Devaux: Treize Qu’ils Etaient – Das Leben der französischen Kriegsgefangenen bei den Bauern in Niederbayern während des Zweiten Weltkrieges. In: Treize Qu’ils Etaient. ISBN 2-916062-51-3.
  • In der bibliographischen Datenbank RussGUS werden nachgewiesen:
87 Publikationen über die sowjetischen Kriegsgefangenen in Deutschland (Formularsuche / Sachnotationen: 12.3.4.5.3.4.7.1)
137 Publikationen über die deutschen Kriegsgefangenen in der UdSSR (Formularsuche / Sachnotationen: 12.3.4.5.3.4.7.2)
  • Andreas Hilger: Deutsche Kriegsgefangenenschaft in der Sowjetunion 1941–1956. Kriegsgefangenenpolitik, Lageralltag und Erinnerung. Klartext-Verlag, März 2000. 486 Seiten. ISBN 3-88474-857-2.
  • Andreas Hilger: Sowjetische Justiz und Kriegsverbrechen. Dokumente zu den Verurteilungen deutscher Kriegsgefangener, 1941–1949. Nachweis, Zusammenfassung. In: ifz, Heft 3/06.
  • Jochen Oltmer (Hg.): Kriegsgefangene im Europa des Ersten Weltkrieges (= Krieg in der Geschichte [KRiG], Bd. 24.), Ferdinand Schöningh, Paderborn, et al, 2006. 308 Seiten. ISBN 3-506-72927-6.
  • Jörg Echternkamp (Hrsg.): Die deutsche Kriegsgesellschaft 1939–1945. Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Deutsche Verlags-Anstalt, Band 9 in zwei Halbbänden, 933 S. und 1112 S., München 2004/05. ISBN 3-421-06528-4. Darin insbes. in Bd. 2 die Kapitel von Mark Spoerer, Ela Hornung, Ernst Langthaler, Sabine Schweitzer, Oliver Rathkolb: Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge in der deutschen Industrie- und Landwirtschaft.
  • Guido Knopp: Die Gefangenen. C. Bertelsmann Verlag, 2003, 416 Seiten.
  • Rüdiger Overmans: Die Kriegsgefangenenpolitik des Deutschen Reiches 1939 bis 1945. In: Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Bd. 9/2. München 2005.
  • Rüdiger Overmans (Hg.): In der Hand des Feindes: Kriegsgefangenschaft von der Antike bis zum Zweiten Weltkrieg. Böhlau, Köln 1999. ISBN 3-412-14998-5.
  • Rüdiger Overmans: Soldaten hinter Stacheldraht. Deutsche Kriegsgefangene des Zweiten Weltkriegs. Ullstein Tb., 336 Seiten, März 2002.
  • Reinhard Nachtigal: Russland und seine österreichisch-ungarischen Kriegsgefangenen (1914–1918). Greiner, 391 Seiten, Remshalden 2003. ISBN 3-935383-27-4.
  • Günter Bischof, Stefan Karner, Barbara Stelzl-Marx (Hg.): Kriegsgefangene des Zweiten Weltkrieges. Gefangennahme, Lagerleben, Rückkehr. R. Oldenbourg-Verlag, 600 Seiten, Wien 2005. ISBN 3-7029-0537-5; Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2005. ISBN 3-486-57818-9.
  • Jobst von Nordheim: Verlorene Jahre. In: Erinnerungen eines Fahnenjunkers an die russische Kriegsgefangenschaft und Abrechnung mit dem National(sozial)ismus. Baltica Verlag, Flensburg 2000. ISBN 3-934097-09-X.
  • Dankward Sidow: “Ruki werch!” (Deutsch: Hände hoch!) – Eigenes Erleben als Soldat und Kriegsgefangener in sowjetischem Gewahrsam von 1944-1949, mit sowjetischer Kriegsgefangenen-Personalakte, Lagerplänen, vollständiger Korrespondenz und sowjetamtlichen Berichten mit Fotos über das Lager 126 – Nikolajew an die zuständigen Ministerien in Kiew und Moskau. Selbstverlag Hamburg.
  • Christian Streit, Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941-1945, Stuttgart 1978, Neuausgabe Bonn 1991.
  • Philippe Sunou: Les Prisonniers de guerre allemands en Belgique et la Bataille du charbon 1945–1947. Musée Royal de l'Armée, Brüssel 1980. (frz.)
  • Wolfgang Stadler: Hoffnung - Heimkehr Mit 17 an die Front - Mit 19 hinter Stacheldraht. Swing-Druck 04680 Colditz, ISBN 3-9807514-0-6. Colditz 2000
  • Georg Wurzer: "Die Kriegsgefangenen der Mittelmächte in Russland im Ersten Weltkrieg" V&R unipress Verlag ISBN 3-89971-241-2 .
  • Edda Engelke: Niederösterreicher in sowjetischer Kriegsgefangenschaft während und nach dem Zweiten Weltkrieg - Selbstverlag des Vereins zur Förderung der Forschung von Folgen nach Konflikten und Kriegen. Graz 1998 - ISBN 3-901661-01-6

Weblinks

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